Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Was bringt mir denn der im "Ausland gemachte Jagdschein" im Bezug zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit in Deutschland?

Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb chapmen:

Sicherlich kommt gleich der Hinweis "darf aber nicht verwendet werden"......

 

In dem Falle rechtswidrig -> Klage.

Manche Behörde versucht es eben.

Geschrieben (bearbeitet)

Sag ich doch, Theorie und Praxis.

 

Und nein,  bitte nun keinen erklärenden ellenlangen Monolog zur theoretischen Betrachtung des kann, soll, könnte oder hätte.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb WOF:

Wie so oft: darf nicht - wird aber.

Der Delinquent kann ja dagegen klagen

 

 

Was sagen eigentlich der Bundesbeauftragte bzw. die Landesbeauftragten für den Datenschutz, wenn ihnen jemand einen solchen Verstoß (gg. Löschungsvorschriften) vorlegt?

Geschrieben

Jede Behörde kann mal was übersehen oder vergessen.......

 

Oder meinst du der Amtsvorsteher bekommt eine Rüge in die Personalakte?

 

Dazu, wie erwähnt, es gibt genügend Register.

 

 

Geschrieben
Zitat

 vorsätzlichen Straftat

 

Das wäre da auch noch abzuklären, ob es Vorsatz (im juristischen Sinne) war oder eher (Grob)Fahrlässigkeit...allerdings ist da die Sache dann schon oft wegen der Aussage oder besser Einlassung des Beschuldigten gegessen...

 

bj68

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Herr_Merlin:

Mir bekannt 4 Fälle.
1x wieder nach 6 Jahren
1x nach 15 Jahren
2x nie

alles ehr Dinge, welche man als Banalitäten einstufen würde. Teils unter 60 Tagessätzen

.


 

Das liegt an der Ausnahme vom Verwertungsverbot nach § 52 Abs. 1 Nr. 4 BZRG. Die 5 Jahre bzw. 10 Jahre nach WaffG gelten nämlich nur in puncto Widerruf einer Erlaubnis, nicht aber bei einer Neuerteilung. Die Anwendung der o.g. Ausnahme bedarf allerdings einer soliden Begründung der Waffenbehörde, dass auch nach 5 bzw. 10 Jahren immer noch eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit besteht. Da muss die frühere Verurteilung also schon ein gewisses Gewicht gehabt haben...

 

Gruß

SBine

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb EkelAlfred:

 

Tatsache ist nämlich, dass die 60 TS als "Regelunzuverlässigkeit" gelten, von dieser Regel kann abgewichen werden - und zwar nach oben und unten, d.h. die Zuverlässigkeit kann schon bei weniger aberkannt werden und man kann mit 60 TS noch zuverlässig sein.

 

 

Nein, unter 60 TS besteht noch keine Regelunzuverlässigkeit, erst bei 2 x unter 60 TS !!! Bei zwei Bagatelldelikten stehen die Chancen für eine Ausnahme natürlich recht gut.

Geschrieben

Und was hab ich Anderes geschrieben?

Die Tatsachen sehen so aus, dass es einige Urteile gibt, bei denen auch unter 60 TS die Fahrkarte geknipst worden ist.

 

Nicht als Regel, sondern als Ausnahme.

 

Also bitte keine Hakenkreuze, nicht den Nationalsozialismus loben und keine Sprüche mit BRD GmbH oder ähnlicher Chauss.

Geschrieben

Wir tun hier alle so, als ob 60TS Delikte völlig normal seien und jedem passieren könnten. Gewissermaßen eine nicht planbare Naturgewalt.  Da fehlt mir das Verständnis. Warum läßt der TS nicht einfach die Finger von Delikten? Dummheit oder nur Pech beim Denken? 

  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 1
Geschrieben

Wenn bei einem U-60 Delikt §5 Abs 1 Nr. 2 getriggert wird, ist das Strafmaß völlig irrelevant. 

 

Gab es doch gerade zu bestaunen bei dem Jäger-Fundwaffen-Vorfall: Es kam nicht mal zu einer Verurteilung, weil der StA das Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt hat. Behörde hat dennoch Widerruf eingeleitet.

 

Wenn man zu 1 TS verurteil würde wegen führen einer Schreckschusswaffe ohne kleinen WS, dann ist das immer noch einen Tatsache, welche die Annahme rechtfertigt etc etc.

Ein 59 TS wegen Beleidigung dürfen nicht verwertet werden.

 

 

  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 1
Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten schrieb Cannon Balls:

Wir tun hier alle so, als ob 60TS Delikte völlig normal seien und jedem passieren könnten. Gewissermaßen eine nicht planbare Naturgewalt.  Da fehlt mir das Verständnis. Warum läßt der TS nicht einfach die Finger von Delikten? Dummheit oder nur Pech beim Denken? 

 

Vllt mal das Lesen. 60TS kannst du  mittlerweile für eine Meinungsäußerung ausfassen. 

 

https://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteile/lg-koeln_157-ns-102-16_50-ds-229-16_claudia-roth-ekelhaft.pdf

 

der Jagdschein war dann weg.

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Cannon Balls:

Wir tun hier alle so, als ob 60TS Delikte völlig normal seien und jedem passieren könnten. Gewissermaßen eine nicht planbare Naturgewalt.  Da fehlt mir das Verständnis. Warum läßt der TS nicht einfach die Finger von Delikten? Dummheit oder nur Pech beim Denken? 

Musste ja kommen, frei nach dem Stammtisch-Gerede: "kann mir nie passieren, wie soll das gehen der muss doch Dreck am Stecken.... und die ganze Familie... habe ich schon gehört das".

 

Völliger QUATSCH. Das kann Ruck-Zuck gehen. Irgendwann im Leben wird man erläuchtet, wie schnell. Einfach mal eine Begegnung im Straßenverkehr, wo einem deine Nase nicht passt. Der zeigt dich an, du wehrst dich gegen den Strafbefehl (weil die Behauptung nicht sitmmt) und zack stehst du in einer Verhandlung.

Anzeigen kann dich - leider - jeder, selbst wenn es nicht stimmt. Denk da mal drüber nach.

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb ASE:

 

Vllt mal das Lesen. 60TS kannst du  mittlerweile für eine Meinungsäußerung ausfassen. 

 

 

vor 28 Minuten schrieb EkelAlfred:

 

Also bitte keine Hakenkreuze, nicht den Nationalsozialismus loben und keine Sprüche mit BRD GmbH oder ähnlicher Chauss.

Kommt heute hier schon den ganzen Tag im Radio:

https://www.br.de/nachrichten/bayern/afd-abgeordneter-stadler-bekommt-waffenbesitzkarte-nicht-zurueck,T6jVlqe

 

Das die Acker Ilse das nicht lustig fand, kann ich schon verstehen. Den Bezug zum Waffenrecht eher nicht so ganz...

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 2
Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb ASE:

 

Vllt mal das Lesen. 60TS kannst du  mittlerweile für eine Meinungsäußerung ausfassen. 

 

https://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteile/lg-koeln_157-ns-102-16_50-ds-229-16_claudia-roth-ekelhaft.pdf

 

der Jagdschein war dann weg.

 

Ganz ehrlich, schon beim Überfliegen ist das hier keine Meinungsäußerung mehr, sondern durchgehend rechtsradikales Geschwurbel.

 

Der Kernvorwurf ist ja auch nicht die Ekligkeit  der Roth, sondern rechtsradikales Gebabbel wie hei hi sagen und so weiter.

 

Wie allerdings der Sprung von 40 auf 60 TS (dazu muss man den Text lesen) zustande kommt verstehe ich nicht.

 

War wohl der "Adler der Ostfront". Gibt es an der Ostfront eigentlich Adler? Oder hat er szeneztypisch "Alder" gemeint.

  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 1
Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Minuten schrieb EkelAlfred:

 

Ganz ehrlich, schon beim Überfliegen ist das hier keine Meinungsäußerung mehr, sondern durchgehend rechtsradikales Geschwurbel.

Der Kernvorwurf ist ja auch nicht die Ekligkeit  der Roth, sondern rechtsradikales Gebabbel wie hei hi sagen und so weiter.

 

 

Zutreffend, jedoch wird Beleidigung, insbesondere eine öffentlich kaum bis garnicht wahrnehmbare, häufig nur dann verfolgt, wenn "gleichere" also Politiker oder Beamten betroffen sind. Der normale Plebs bekommt da einen Zettel mit "eingestellt mangels öffentlichem Interesse/Geringfügigkeit"

 

 

 

 

Wie dem auch sei, 60 TS sind schnell erreicht.

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb EkelAlfred:

 

Wie allerdings der Sprung von 40 auf 60 TS (dazu muss man den Text lesen) zustande kommt verstehe ich nicht.

Steht alles im Urteil, Stichwort: Gesamtstrafenbildung.

 

Für jede Beleidigung gibt's 40 TS und am Ende Rabatt auf insgesamt 60 TS.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb raze4711:

das da einigen Usern das ganze droht 🤣

 

Wenn man politische Justiz gut findet...

 

 

Spoiler:  Irgendwann bist dann du auch Rechts und gehörst weg. War in linken Systemen noch nie anders. 

  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 7
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Cannon Balls:

Wir tun hier alle so, als ob 60TS Delikte völlig normal seien und jedem passieren könnten. Gewissermaßen eine nicht planbare Naturgewalt.

 

Auch wenn es vielleicht nicht die Regel ist, du kannst auch unschuldig verurteilt werden. Einen ehemaligen Kollegen hat es mal richtig erwischt. Er durfte den Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer abgeben, obwohl er nicht einen Zentimeter gefahren ist. Wurde wegen Widerstand verurteilt, den er nicht geleistet hat und auch zu dem Zeitpunkt keinen Grund gehabt hätte. Volles Programm. Und er war sich bis zum Schluss sicher, dass sich alles aufklären wird, denn er hatte nix gemacht. Lange Geschichte und sicher ein Einzelfall in der Art, aber falsche Unterstellungen von Polizisten hab ich selbst schon erlebt (z.B. "sie waren nicht angeschnallt!",  was Blödsinn war, das Gedüdel von meinem Auto hätte ich gar nicht ausgehalten. Auch die Festnahme von einem Kumpel durfte ich schon 2x miterleben, beschuldigt an irgendwas beteiligt zu sein, nur weil sie neugierig bei nem Polizeieinsatz geguckt haben. Mag sein, dass sich sowas meist aufklärt, aber es kann auch anders gehen.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb sealord37:

Auch wenn es vielleicht nicht die Regel ist, du kannst auch unschuldig verurteilt werden.

 

Laut diversen Foren werden ja eigentlich nur noch Unschuldige verurteilt, weil keiner was gemacht hat?

 

Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.

 

:)

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.