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IGNORED

Gehe nie zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen würst...


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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb karlyman:

Diese Details sind interessant. Liest sich zumindest anders als (von einigen hier vermutet), die Waffen seien "einfach so auf den Rücksitz geworfen worden". 

Passt halt aber so gar nicht in das Narrativ unserer "Street Judges", die ob dabei gewesen zu sein sofort wussten dass die Waffen offen auf dem Rücksitz lagen und natürlich in einwandfreiem Zustand waren, und für die jegliche mildernde Umstände mindestens unmöglich sind, und die sogar wussten dass der Mann vorher schon mehrfach negativ aufgefallen sein muss.

 

Die natürlich auch noch niemals einen km/h zu schnell gefahren sind. Weil wer sowas macht, der frisst auch kleine Kinder, und kann niemals mehr ein Auto führen.

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb groucho:

Wurde die Aufforderung seitens der Polizei im Verfahren bestritten?

Wie ist es ausgegangen?

Die Aufforderung ist so natürlich niemals gefallen. Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer mit nicht bekannten Summe eingestellt. Er war kein Waffenbesitzer, WBK-Entzug kam also nicht in Frage.

 

Mein Punkt war aber: egal was die Polizei sagt, man wird es gegen Dich verwenden. Ich kenne mittlerweile auch einige Polizisten privat. Mit keinem einzigen bin ich befreundet. Mit diesen Menschen komme ich einfach nicht klar. Ganz im Gegensatz zu Soldaten.

Geschrieben

Oh Mann, dieser Thread hat das Potenzial zum Thread des Jahres ... mindestens. Nicht, dass hier auf den letzten VIER Seiten noch irgendeine sinnstiftende Information / Neuigkeit hervorgekommen wäre, aber die Form der Diskussion ist wirklich einmalig (unterhaltsam).

 

Die Einstellung mancher widert mich allerdings richtiggehend an. Wir leben in einem failed state, die Polizei besteht eh nur aus "gehirngewaschenen" Vollidioten, deren einziger Daseinszweck (und Motivation) ist, uns zu erniedrigen und zu bestrafen, vom Endgegner - der Waffenbehörde - ganz abgesehen. Ach ja, und Gesetze sind allenfalls Verhaltensrichtlinien. Echte Kerle wissen natürlich, wie die zu nehmen sind und wann sie sich Ausnahmen gönnen dürfen. Das denke man mal zu Ende ... aber das würde die meisten vermutlich überfordern.

 

So, ich werde jetzt mal mit 80 durch die Kitastraße brettern - die Kleinen sind ja gerade alle drinnen. :sla:

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb kommandant:

Wie der Tiitel dieses Freds schon sagt...

Ein Polizist ist NIE dein Freund!

Die werden schon so hergezüchtet, das sie immer und überall versuchen dir am Zeuge zu flicken!

Sieht man schon im Sprachgebrauch der Herren.

Für die bist du nicht "Mensch" oder "Bürger".

Du wirst in internen Berichten als "polizeiliches Gegenüber" bezeichnet!

Wenn ich so einen Scheizdreck lese stellen sich mir die Nackenhaare auf. Alter Schwede, was ist passiert? Geblitzt worden oder was?

 

 

 

So, ich hab mir jetzt mal die Mühe gemacht und die Beiträge hier gelesen. Ich kann nur den Kopf schütteln wenn ich lese, welche Rechtsauffassungen der eine oder andere hat.

 

Der Einzige, der im vorliegenden Sachverhalt etwas falsch gemacht hat ist...... Richtig, der Typ der die Waffen nicht entsprechend den rechtlichen Vorgaben transportiert hat!

 

Die Polizei hat keinen Spielraum ein Auge zuzudrücken und der Staatsanwalt hat das Verfahren wohl eingestellt. Die Meldung an die Waffenbehörde ist obligatorisch und diese Waffenbehörde hat auf Grund der ihr vorliegenden Fakten entschieden.

Der Betroffene hat seine Möglichkeit der rechtlichen Überprüfung seitens eines Gerichtes wahrgenommen. Dieses Gericht hat die Maßnahme der Waffenbehörde überprüft und kam zu dem Schluss, dass die Waffenbehörde richtig gehandelt, und der Jäger falsch gehandelt hat.

 

Und man kann eben nicht mal ein Auge zudrücken weil es sich um einen LWB handelt. Der Mann wußte dass er so die Waffen nicht transportieren darf, eben weil er LWB ist. Und bei drück ich ein Auge zu und bei wem nicht? Wenn ich so abwäge und handele, DANN verhalte ich mich als Behörde willkürlich. Und das kann ja wohl niemand wollen.

 

Ich stell mir die ganze Zeit schon die Frage: Wo ist denn das verschissene Problem? Ist es so schwierig zu akzeptieren dass jemand einen Fehler gemacht hat und dafür die Konsequenzen tragen muss?

 

Ich mach jetzt mal Schluss, ich reg mich sonst noch auf....

 

 

Bearbeitet von Maure
vertippselt
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Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Maure:

Ich stell mir die ganze Zeit schon die Frage: Wo ist denn das verschissene Problem? Ist es so schwierig zu akzeptieren dass jemand einen Fehler gemacht hat und dafür die Konsequenzen tragen muss?

Die grottig schlechte Regelung, die ehrliche Bürger mit guten Absichten kriminalisiert ist das Problem.

 

Nicht, dass der Mann unter diesen Regelungen entsprechend bestraft wurde. Polizisten und Richter sind nur ihren Anweisungen gefolgt. Die konnten nicht anders.

 

Die Regelung ist halt kacke. Und darüber darf man sich schon aufregen.

Geschrieben
vor 57 Minuten schrieb Fyodor:

Die Aufforderung ist so natürlich niemals gefallen.

Deshalb würde ich ohne was schriftliches nicht tätig werden.

 

Und im Zweifel: Anrufen,  melden -> not my fucking problem.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb kommandant:

Wie der Tiitel dieses Freds schon sagt...

Ein Polizist ist NIE dein Freund!

Die werden schon so hergezüchtet, das sie immer und überall versuchen dir am Zeuge zu flicken!

Sieht man schon im Sprachgebrauch der Herren.

Für die bist du nicht "Mensch" oder "Bürger".

Du wirst in internen Berichten als "polizeiliches Gegenüber" bezeichnet!

Das wird zwar eine Wiederholung von bereits gesagtem - aber was Du da schreibst ist totaler Bullshit. Ich bin mit 2 Polizisten gut befreundet, beides absolut grade Typen und ich finde es ehrabschneidend wenn hier so über die Menschen geredet wird die den hier vertretenen Armchair Warriors den Arsch beschützen. 
 

Ich hatte bei allen Begegnungen mit der Polizei noch nie ein Problem, einfach das Gegenüber so behandelt wie man selbst behandelt werden will. Wenn man sich aber unbedingt wie Graf Koks aufführen will…

 

 

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Geschrieben
vor 52 Minuten schrieb weissblau:

Ich bin mit 2 Polizisten gut befreundet, beides absolut grade Typen

Es mag noch ein paar geben, die Anderen machen

aber die Musik - und werden auch von den geraden

Typen gedeckt! 

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb vaquero357:

Könnte es sein das der Begriff "Erwerben" im Waffenrecht ein anderer ist als im BGB ?

JAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAA

Darum gehts doch. Ich pack das nicht mehr.. sag mal, Hombre, hast du überhaupt eine WBK oder Jagdschein???

 

 

Danke! :D

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Maure:

der im vorliegenden Sachverhalt etwas falsch gemacht hat ist...... Richtig, der Typ der die Waffen nicht entsprechend den rechtlichen Vorgaben transportiert hat!

Hat auch niemand bestritten.

 

vor 2 Stunden schrieb Maure:

Die Polizei hat keinen Spielraum ein Auge zuzudrücken

So? Warum nicht? Die hätten die Dinger entgegennehmen können und dem fehlerhaften Transport keine Beachtung schenken können. Zumal ja inzwischen fraglich ist, ob überhaupt falsch transportiert wurde. Bleibt der Ladezustand. Der lässt sich nicht einfach ignorieren.

 

vor 2 Stunden schrieb Maure:

Waffenbehörde hat auf Grund der ihr vorliegenden Fakten entschieden.

und genau diese Entscheidung wird hier, völlig zu Recht, kritisiert. 

 

vor 2 Stunden schrieb Maure:

Wenn ich so abwäge und handele, DANN verhalte ich mich als Behörde willkürlich

Nennt sich Ermessensspielraum. Und wenn es einen Fall gibt, wo man den Ermessensspielraum großzügig zum Vorteil des Betroffenen auslegen sollte, dann doch wohl dann, wen er sich in der Sache redlich um eine Lösung, die Recht und Sicherheit berücksichtigt bemüht hat. Auch wenn Fehler passiert sind. Für Fälle wo alles tadellos läuft braucht man nämlich keinen Ermessensspielraum.

 

vor 2 Stunden schrieb Maure:

Ist es so schwierig zu akzeptieren dass jemand einen Fehler gemacht hat und dafür die Konsequenzen tragen muss?

Natürlich nicht. Schwierig wird, wenn Maß und Verhältnismäßigkeit verloren gegangen sind, wie es im vorliegenden Fall, nach dem was wir momentan wissen, zu sein scheint.

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Geschrieben

@weissblau auch wenn das jetzt OT ist, denn mir geht es nicht darum wer die Polizei mag oder nicht. Jeder macht seine eigenen Erfahrungen. Als mein Bruder sich damals erhangen hat, kamen zwei Polizisten, die dann meinten "wo hängt denn der Kollege?". Kann man sich schon eine Meinung bilden, nichts desto trotz habe auch ich Polizisten im Freundeskreis. 

Geschrieben

Es gibt ein paar grundlegende Sicherheitsregeln beim Umgang mit Schusswaffen. Die halte ich schon aus Interesse am eigenen Leben ein. Erst Recht um niemand unbeteiligten zu verletzen.

 

Der Mann ist Jäger und hatte sogar Mal eine Jagdschule? Dann fährt der ohne den Ladezustand zu überprüfen in der Gegend herum?

 

Ja wie kann man den für unzuverlässig halten? Kein Mitleid. Wäre es ein Schützenkollege? Dummheit => Faust => Fresse...

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Geschrieben

Waffen , die auf Grund von Korrosion nicht mehr Entladen werden können , werden  icht mehr transportiert. Da wird die Polizei informiert. Bis die da ist , aufpassen das die Finger davon bleiben. 

Die rufen dann den Kampfmittelräumdienst . 

Da hätte so einfach sein können .

 

Dann stehst du auch in der Zeitung .

Zwar nicht mit ...... Jäger transportiert geladene Schusswaffen ..... 

Aber mit ..... aufmerksamer Jäger findet geladene Schusswaffen und informiert die Polizei .

 

Also die zweite Version ist  mir eindeutig lieber. 😉

 

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Geschrieben

Es ist ewig schade, daß die Zeitschrift Visier sich im Zeitalter nach Dr. David Schiller nicht mehr getraut, die Birne des Monats zu verleihen. Der verantwortliche SachbearbeitX wäre ein wahrlich geeigneter Kandidat! Und hätte dabei doch nur Befähle ausgeföhrt und seine Pflicht getan:rotfl2:

 

Trennung

 

Vor einigen Jahren saß ich mal im Wartebereich der unteren Waffenrechtsbehörde KA Land, mußte für einen Wettkampfgast von etwas weiter weg kurzfristig die Papiere holen. Man hilft ja gerne, kein Problem. Da kam ein Bürobote oder auch ein Kriminaler, ich habe lieber nicht gefragt, rein geschlappt: Unter den Armen jede Menge Knallstöcke, jeder zeigt in eine andere Richtung und diese Richtungen wechselten durch die beeindruckende Trageweise laufend. Der übte wohl für die Wachablösung unter den Linden. Ui ui ui! -> Ganz ganz schnell alles was wertvoll ist, einschließlich meines wertvollen vom Biere geformten Luxusbodies, an einen schußsicheren Ort bringen!:gutidee:

 

Geschrieben
vor 52 Minuten schrieb raze4711:

Waffen , die auf Grund von Korrosion nicht mehr Entladen werden können , werden  icht mehr transportiert. Da wird die Polizei informiert. Bis die da ist , aufpassen das die Finger davon bleiben. 

Die rufen dann den Kampfmittelräumdienst . 

Alles richtig. Worum es ging wurde weiter oben geschrieben.

 

Zum Kampfmittelräumdienst: Der ist in unseren Wäldern ohnehin häufiger zu Gast. Dank irgendwelcher Schatzsucher und natürlich den Truppenteilen die ihr Zeug damals so achtlos haben liegen lassen, kann man hier jederzeit in die Verlegenheit kommen, einen 98er, MG-42 usw und natürlich auch gefährlichere Sachen in verrostetem Zustand im Wald zu finden. Vieles erkennt der Laie wahrscheinlich gar nicht. Vieles ist auch harmloser Schrott aus 40Jahren DDR und 32Jahren BRD. Will man jetzt wegen jedem rostigen Stück Eisen die Polizei rufen? Oder die Mörsergranate aus dem Wühlacker nehmen und mit lautem Fluch ins Gebüsch werfen?

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Vroma:

Der Mann ist Jäger und hatte sogar Mal eine Jagdschule? Dann fährt der ohne den Ladezustand zu überprüfen in der Gegend herum?

 

Ja wie kann man den für unzuverlässig halten? Kein Mitleid. Wäre es ein Schützenkollege? Dummheit => Faust => Fresse...

Damit ist eigentlich alles gesagt. Das Urteil enthält den Rest.

 

vor einer Stunde schrieb Josef Maier:

Der verantwortliche SachbearbeitX wäre ein wahrlich geeigneter Kandidat! Und hätte dabei doch nur Befähle ausgeföhrt und seine Pflicht getan

Immerhin wurde er richterlich bestätigt, dass sagt wohl auch einiges. Ansonsten siehe oben.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb raze4711:

 Da wird die Polizei informiert. Bis die da ist , aufpassen das die Finger davon bleiben. 

Die rufen dann den Kampfmittelräumdienst . 

Hallo

 

da darf ich mal kurz was zu sagen:

Ende letzten Jahres kam ich an einem schönen Sonntag vom Spaziergang nach Hause. Ein Kunststoffröllchen (ca 10x3cm) lag vor meiner Tür. ich rief die Polizei. Die kamen auch ziemlich schnell. Ich erklärte: AfD-Politiker, Spaziergang, vor der Tür, blablabla. Der Polizist zog sich Handschuhe an und begab sich zum Röhrchen. Ich bat ihn, so lange zu warten, bis ich um die Hausecke gebogen bin. Er nahm das Röhrchen, wog es in der Hand und stellte es auf eine Mauer. Dann hörte ich, wie er die Zentrale informierte und dabei erklärte, dass er jetzt mit dem Korpus Delikti zur Wache fährt. Anscheinend gab es einen Einlauf. Die standen dann 2 Stunden vor meiner Tür und warteten auf den Kampfmittelräumdienst. Ach ja, als die Polizisten ankamen, fragte ich sie, ob der Kampfmittelräumdienst schon informiert ist. Der Polizist konnte sich ein Grinsen und einen mittleidigen Blick nicht verkneifen.

 

Steven

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb raze4711:

und rufe lieber 1. Mal zuviel an. 

grundsätzlich richtig, wenn aber viel Schrott rumliegt, das meiste harmlos, einiges war mal gefährlich und ganz wenig ist noch gefährlich, dann entsteht automatisch eine gewisse Abstumpfung.

 

vor 27 Minuten schrieb raze4711:

Bernsteinsammeln an der Ostsee . 

Dabei gabe es schon  schlimme Verbrennungen.

passiert dir nur einmal

Geschrieben
vor 35 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

Das Urteil enthält den Rest.

 

Dir ist aber schon klar, dass der Beschluss des VG vom 07.02.2022 kein Urteil in der Hauptsache ist...?

Sondern nur zum vorläufigen Rechtsschutz - ein sog. Eilverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO.

 

Im eigentlichen, d.h. Hauptsacheverfahren wird es dann um Fragen gehen wie die,

Zitat:

"Das Verwaltungsgericht wird im Hauptsacheverfahren zu prüfen haben, ob der Bescheid rechtmäßig ist, da das zuständige Landratsamt keine Ausführungen dazu gemacht hat, ob eine Ausnahme von der Regelvermutung vorliegt. Zur Klärung, ob ein Ausnahmefall vorliegen könnte, kommt im Hauptsacheverfahren z.B. die Einvernahme des Zeugen A., der eine auf den 22. Juni 2021 datierte eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, wie der Fund und der Transport der Waffen aus seiner Sicht stattfanden, in Betracht."

Geschrieben

Etliche zurückliegende Fälle (das Jägerbeispiel mit erlegtem Rehbock und geringen, aber vorhandenen Promille u.a.) zeigen, dass in solchen Fällen eher selten die Strafjustiz (also StA) zuschlägt. 

Die "Keule" kommt meist längere Zeit hinterher übers Verwaltungsrecht, also die Waffen-/Jagd-Behörden.

 

Da ist aus der polizeilichen Sachverhaltsermittlung dann ein Unzuverlässigkeitstatbestand hergeleitet, mit bekannten Folgen. 

So auch hier. Deshalb wird hier auch vor dem Verwaltungsgericht gestritten. 

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb karlyman:

Die "Keule" kommt meist längere Zeit hinterher übers Verwaltungsrecht, also die Waffen-/Jagd-Behörden.

Das ist ja der Punkt. Staatsanwalt sieht kein großes öffentliches Interesse, weil auch keins da ist. Und die Verwaltungsbehörde sieht sich in dem Fall aufgefordert zu reagieren. Da hat man dann je nach Behörde Glück oder Pech. Wahrscheinlich hätte längst nicht jede Behörde so (über)reagiert.

Geschrieben

Ich kenne konkret zwei Fälle, wo Verwaltungsbehörden (Waffenrecht) die Waffenbesitzer wegen simpler, folgenloser, aber klarer Fehler hätten drankriegen können (ggf. Entzug WBKs) - es aber bei mahnend erhobenem Zeigefinger haben bewenden lassen. 

 

Das gibt's - in der Tat - auch.  

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb sealord37:

 

 

So? Warum nicht? Die hätten die Dinger entgegennehmen können und dem fehlerhaften Transport keine Beachtung schenken können. Zumal ja inzwischen fraglich ist, ob überhaupt falsch transportiert wurde. Bleibt der Ladezustand. Der lässt sich nicht einfach ignorieren.

Da der ganze Vorgang zum Staatsanwalt ging, lag nach jahrelanger Diensterfahrung ein Straftatenverdacht vor. Ergo kann da niemand etwas ingorieren, siehe § 163 StPO.... 

vor 3 Stunden schrieb sealord37:

 

und genau diese Entscheidung wird hier, völlig zu Recht, kritisiert. 

 

Nennt sich Ermessensspielraum. Und wenn es einen Fall gibt, wo man den Ermessensspielraum großzügig zum Vorteil des Betroffenen auslegen sollte, dann doch wohl dann, wen er sich in der Sache redlich um eine Lösung, die Recht und Sicherheit berücksichtigt bemüht hat. Auch wenn Fehler passiert sind. Für Fälle wo alles tadellos läuft braucht man nämlich keinen Ermessensspielraum.

Der oben genannte § 163 StPO i.V.m. 152 II StPO regelt die Verpflichtung zum erforschen von Straftaten. Im Straftatenbereich gibt es, anders als im Ordnungswidrigkeitenbereich, KEINEN Ermessensspielraum. (Das ist schon erkennbar an der Formulierung     Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen...     Das Wort HABEN nimmt sämtlichen Spielraum....

vor 3 Stunden schrieb sealord37:

 

Natürlich nicht. Schwierig wird, wenn Maß und Verhältnismäßigkeit verloren gegangen sind, wie es im vorliegenden Fall, nach dem was wir momentan wissen, zu sein scheint.

Jo, und auf Grund des oben genannten ist dann auch hier nix drin mit selbst gewählter Verhältnismäßigkeit......

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