Zum Inhalt springen
IGNORED

Schießnachweis mit Seriennummer der Waffe?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin,

 

hab gerade von einem Freund aus einem anderen Kreis erfahren, daß dieser von seiner Behörde aufgefordert wurde, die Schießnachweise inkl. der Seriennummer der geschossenen Waffe zu liefern. Ist das aktuell waffenrechtlich korrekt - mir ist das neu?

 

Danke für Hinweise.

 

vG

orish

Geschrieben

Zum einen nein - es gibt keine rechtliche Verpflichtung, die Seriennummern mit auszuweisen.

 

Warum will die Behörde Schießnachweise? Erwerb oder Besitz? Die Anforderung wäre ggf. auch für den Verband interessant. Gebt das doch an den weiter und lasst euch das Training entsprechend einfach bestätigen und gebt das dann zurück an die Behörde. Und dann abwarten was passiert.

Geschrieben (bearbeitet)

Der Behörde sollte ein dezenter Hinweis auf den Wortlaut des Gesetzes, genauer § 14 Abs. 4 WaffG, dabei helfen ihren Fehler zu erkennen.

 

Allerdings hat mir gerade neulich auch ein Kollege aus einem Nachbarverein versucht zu erklären, dass sein Präsi ja ganz enge Kontakte zum Ministerium hat, daher verfüge er über ganz heiße Infos was jetzt so kommt... und deshalb hat er für seinen Verein jetzt neue Schießnachweise erstellt, in denen zu jedem Eintrag die WBK-Nr. und die lfd. Nummer der geschossenen Waffe anzugeben sind... auf die Frage, warum außer ihm noch niemand davon gehört habe wurde was von "Geheimsache" und "ganz großes Ding" gefaselt...

Bearbeitet von H.S.
Geschrieben

Soweit ich weiß sollte ein Schießbuch dass zwischen Lang und Kurzwaffen unterscheidet ausreichen. Das dem Verband vorlegen wenn jemand was vom Amt will, und die bestätigen dass dann eurem Amt. 
So sollte es doch richtig sein oder? 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb H.S.:

Der Behörde sollte ein dezenter Hinweis auf den Wortlaut des Gesetzes, genauer § 14 Abs. 4 WaffG, dabei helfen ihren Fehler zu erkennen.

 

Allerdings hat mir gerade neulich auch ein Kollege aus einem Nachbarverein versucht zu erklären, dass sein Präsi ja ganz enge Kontakte zum Ministerium hat, daher verfüge er über ganz heiße Infos was jetzt so kommt... und deshalb hat er für seinen Verein jetzt neue Schießnachweise erstellt, in denen zu jedem Eintrag die WBK-Nr. und die lfd. Nummer der geschossenen Waffe anzugeben sind... auf die Frage, warum außer ihm noch niemand davon gehört habe wurde was von "Geheimsache" und "ganz großes Ding" gefaselt...

Mir fällt aus meinem Umkreis auch jemand ein, der sich selber sowas ausdenken könnte....
Schlimm ist das.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Talkboxer:

Soweit ich weiß sollte ein Schießbuch dass zwischen Lang und Kurzwaffen unterscheidet ausreichen. Das dem Verband vorlegen wenn jemand was vom Amt will, und die bestätigen dass dann eurem Amt. 
So sollte es doch richtig sein oder? 

ja.

Geschrieben (bearbeitet)

Vermutlich zielt die Frage nach der Seriennummer auf DIESEN Passus im  §14(4)WaffG:

 

" mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe "

Bearbeitet von CZM52
Geschrieben (bearbeitet)
vor 37 Minuten schrieb Talkboxer:

Soweit ich weiß sollte ein Schießbuch dass zwischen Lang und Kurzwaffen unterscheidet...

 

Vielleicht mache ich es dann falsch, aber ich schreibe die Waffenart einfach in mein Schießbuch, also Revolver, Karabiner, Repetierer...

Bearbeitet von Nakota
Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb CZM52:

Vermutlich zielt die Frage nach der Seriennummer auf DIESEN Passus im  §14(4)WaffG:

 

" mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe "

Ja, das war der Fall. Er sollte nachweisen, daß er mit der eigenen Waffe(n) geschossen hat und nicht mit einer Vereinswaffe.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb orish:

Ja, das war der Fall. Er sollte nachweisen, daß er mit der eigenen Waffe(n) geschossen hat und nicht mit einer Vereinswaffe.

 

und das hast im ersten Post mal weggelssen, um die Dramatik zu erhöhen?

 

Faktisch, rein nach GESETZ ist die Behörde berechtigt( bzw. MUSS!) den Nachweis des Schiessens mit EIGENER Waffe zu fordern...und das geht nunmal praktisch nur mit der Seriennummer .

  • Gefällt mir 7
  • Wichtig 1
Geschrieben (bearbeitet)
vor 21 Minuten schrieb CZM52:

...und das geht nunmal praktisch nur mit der Seriennummer .

 

Ein einfaches Ankreuzfeld mit "Eigene Waffe ja/nein" dürfte die gleiche Beweiskraft haben.

 

Kontrolliert bei Euch allen immer die Aufsicht, was man in die Schiesskladde genau reinschreibt? Wenn nicht, ist die Beweiskraft ansonsten gleich wieder eingeschränkt..

Ich stell mir das aber "lustig" vor, wenn der Verein dann den Nachweis führen soll und dann alle Seriennummern vergleichen muss..

 

Bearbeitet von wilmes
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Cannon Balls:

Ich schreibe in mein Schießbuch auch die Waffe rein, also z.B. MR223 100m , M1A 600m, P210. Da ich von jeder nur eine habe sollte das auch eindeutig sein. 

naja, aus Sicht der Behörde:

#

"Ist das dein MR223, oder das vom Karl? Die P210 ist deine oder die vom Ingo ?"

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb wilmes:

 

 

Ich stell mir das aber lustig vor, wenn der Verein dann den Nachweis führen soll und dann alle Seriennummern vergleichen muss..

 

 

 

Wenn sich das durchsetzt, ist es eher weniger Lustig....

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb wilmes:

Ein einfaches Ankreuzfeld mit "Eigene Waffe ja/nein" dürfte die gleiche Beweiskraft haben.

Guter Ansatz!

 

vor 8 Minuten schrieb wilmes:

Kontrolliert bei Euch allen immer die Aufsicht, was man in die Schiesskladde genau reinschreibt?

Ich bin oft allein auf dem Platz ... was nun?

 

Abgesehen davon könnte ich mir vorstellen, dass das erwähnte Ankreuzfeld ausreichend ist. Wo sollte auch der Zweck sein, außer vorsätzlich über 12/18 oder 4/6 Waffen einzubeziehen? Welcher Schütze lässt seine Eigenen stehen und ärgert sich mit geliehenen oder Vereinswaffen?

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb CZM52:

Vermutlich zielt die Frage nach der Seriennummer auf DIESEN Passus im  §14(4)WaffG:

 

" mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe "

Da steht aber noch mehr:

Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass das Mitglied in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe...

 

Somit geht die Behörde das wieder überhaupt nix an, die bekommt eine entsprechende Bescheinigung vom Verband. Dieser könnte nun natürlich (berechtigt) nach der Seriennummer fragen oder eine Eidesstattliche Versicherung darüber verlangen.

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb MAHRS:

Abgesehen davon könnte ich mir vorstellen, dass das erwähnte Ankreuzfeld ausreichend ist. Wo sollte auch der Zweck sein, außer vorsätzlich über 12/18 oder 4/6 Waffen einzubeziehen? Welcher Schütze lässt seine Eigenen stehen und ärgert sich mit geliehenen oder Vereinswaffen?

 

Sicher doch, ich lasse meine teuren Präzisionswaffen im Safe und begnüge mich mit einer ausgelutschten Vereinswaffe. Absurd so eine Denke.

Davon mal abgesehen dass ich oft als zahlender Gast schieße und dort als Gastschütze keine Vereinswaffe erhalten kann.

Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb CZM52:

[...] Behörde berechtigt( bzw. MUSS!) [...] praktisch nur mit der Seriennummer .

Sehe ich anders:

 

1) Zunächst das durch eine "Bescheinigung des Verbands" zu bestätigen, nicht gegenüber der Behörde. Wenn überhaupt müsste also der Verband die Seriennummer prüfen.

 

2) Es ist "glaubhaft" zu machen, nicht zu "versichern" (an Eides statt). Da reicht die persönliche Bestätigung (erfolgt implizit mit dem Antrag).

 

3) Wenn die Behörde Zweifel hat, kann sie das jederzeit nachprüfen, durch Vorlage der Schießnachweise und Vergleich mit vorhandenen bzw. in Besitz befindlichen eigenen Waffen. Aber in der Reihenfolge, bei Zweifel -> Prüfung, nicht andersherum.

 

Nun kann der Fall 3 natürlich eingetreten sein. Aber da würde ich ganz entspannt drauf reagieren, indem ich der Behörde in einem Dreizeiler mitteile, dass ich "40 Termine mit der KW (Pistole) und 30 Termine mit der LW (10x Rep., 20x SLB) wahrgenommen" habe und sich "passend dazu vier Pistolen, zwei Repetierer und drei SLB in meinem Besitz befinden". Das sollte ausreichen. Falls nicht, muss die Behörde darauf mit Bezug auf die Rechtsgrundlage antworten.

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb MAHRS:

 Welcher Schütze lässt seine Eigenen stehen und ärgert sich mit geliehenen oder Vereinswaffen?

 

 

 

Ja, dachte ich auch, aber seit ich die Vereinswaffen rausgebe, ist die Realität anders.

 

Die gute .45ACP oder .357 Mag bleibt schön daheim, 10 Schuss kann man ja mit der Vereins .22er machen, billiger, muss nix putzen, etc.

 

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.