Zum Inhalt springen
IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


zickzack

Empfohlene Beiträge

vor 13 Minuten schrieb Last_Bullet:

 

Ist doch nach wie vor ein Werkzeug, oder?

 

Natürlich, das gilt ja auch für den Großteil der Messer schlechthin.

Den Sinn bestehender oder beabsichtigter Vorschriften mal ganz außen vor gelassen - ich mache mir Gedanken um den Versuch einer (wahrscheinlich maximal komplizierten?) Ausgestaltung.

Bei dem Angler mit der Machete (bei den Anglern hatte ich immer kleinere Messer auf dem Schirm) wurde mir wieder mal bewußt, wie oft und insbesondere in Alltagssituationen solche Werkzeuge eingesetzt bzw. für solche mitgeführt werden.

  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Minuten schrieb Elo:

das gilt ja auch für den Großteil der Messer schlechthin.

 

Schon, nur heißen Messer eben Messer. Es gibt Rettungswerkzeuge, die Springen vorne wie die guten, alten OTFs aus dem Griff, darf man wohl sogar führen, weil sie eben nicht als Messer eingestuft werden, obwohl sie über eine Klinge, vorne abgerundet, mit Schneide für z. B. einen Gurt, verfügen.

 

vor 10 Minuten schrieb Elo:

wie oft und insbesondere in Alltagssituationen solche Werkzeuge eingesetzt bzw. für solche mitgeführt werden.

 

Ich habe früher ein großes Cold Steel dabei gehabt, um mir den Weg für mich und meinen Hund um einen See herum freizumachen, weil das nicht sonderlich gepflegt wurde. Mit dem Teil konnte man durchaus einen kleinen Stamm zerhacken. Menschen hat es nie Schaden zugefügt...das dürfte ich jetzt nur noch mit einem "berechtigten Interesse" dabei haben, wobei es dann wohl eher auf den guten Willen des Beamten ankäme, ob er mir das abnimmt. Eine Machete hingegen, vielfach größer...

 

Das WaffG ist in diesem Punkt (und anderen) großer, großer Schwachsinn. Geschrieben von Leuten, die ihre Ideologie darin widerspiegeln wollten, nicht die gelebte Praxis, Durchführbarkeit, Sinn und Verstand.

Bearbeitet von Last_Bullet
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Machete ist ein Messer. Ein großes Hau-Messer, aber ein Messer.

 

Schlimmer finde ich aber Folgendes, das ich vorhin in irgendeinem Forum gelesen hab.

Ab jetzt sollen ja ALLE Messer auf ALLEN öffentlichen Veranstaltungen verboten sein.

 

Also egal ob Fest, Klapp oder sonst was und unabhängig von der klingenlänge. Einfach alles.

 

Das heißt jetzt, wenn ich ein Schweizer Taschenmesser bei mir trage, kann ich keine Veranstaltungen mehr besuchen.

Kann ja sein, daß ich mich unterwegs spontan entscheide, beim Stadtfest vorbeizuschauen.

 

das geht dann nicht mehr.

 

Bisher war das so formuliert, daß auf Veranstaltungen keine Waffen, also Messer, die laut Waffenrecht als Solche definiert sind, mitgeführt werden dürfen.

 

Das ist für mich die drastischste Änderung, da man jetzt in Zukunft auch mit dem kleinen Schweizer aufpassen muss, wo man hingeht.

 

Und soweit ich mich erinnere, ist das Mitführen einer nach Waffenrecht definierten Waffe auf einer Veranstaltung eine Straftat, also keine Ordnungswidrigkeit.

Wie das künftig mit normalen Messer gehandhabt wird, weiß ich natürlich nicht, aber sollte das dann auch eine Straftat sein, wirds lustig...

Bearbeitet von Steinpilz
  • Gefällt mir 4
  • Wichtig 5
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb Elo:

Kam gestern Abend an einem Gewässer vorbei, an dessen Ufer ein Angler gerade dabei war, mit einer ansehlichen Machete einen Platz freizuarbeiten.

 

Das Teil war so groß, daß es eher nicht in einen Rucksack o. ä. passen würde.

 

Die Pläne sind ja bisher nur allgemeiner Natur, aber ich denke mit Grausen daran, wie man zukünftig ggf. versuchen wird, solche Fälle mit deutscher Grünlichkeit auszudeklarieren.

Auch eine Machete ist ein Messer. Daher greift da auch ohne Waffeneigenschaft jetzt bereits der § 42a WaffG. Wo waren da die OA-Büttel, die die Machete sicherstellten, eine Anzeige nach § 42a und den Widerruf des Angelscheins veranlassten? :spiteful:

 

Das Problem mit dem mangelnden Verständnis des WaffG ist, dass viele Menschen immer noch denken, dass das ein Spezialgesetz für Sportschützen und Mörder sei. Das Problem ist meist auch nicht das Nichtbeachten des WaffR durch Vertreter des Staates und viele Bürger (der Missbrauch ist ja eh schon verboten), sondern die faktische Willkürlichkeit der Anwendung der Vorschriften des WaffR i.V.m. mit den unterschiedlichen realen Folgen für die betroffenen Menschen bei dessen willkürlicher Anwendung. :closedeyes:

 

Euer

Mausebaer

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb Steinpilz:

Machete ist ein Messer

 

vor 47 Minuten schrieb Mausebaer:

Auch eine Machete ist ein Messer.

 

https://www.gunfinder.de/artikel/machete-im-waffengesetz

 

Zitat

Also ganz kurz zusammengefasst: die Machete ist keine Waffe, das Waffengesetz sieht daher auch keine Altersbeschränkung vor, man benötigt keine gesonderte Berechtigung für den Erwerb und Besitz, beim Führen sollte man jedoch den gesunden Menschenverstand einschalten und den § 42a WaffG beachten.

 

https://survivalmesserguide.de/machete-waffe/

 

Zitat

Es ist schwer zu bewerten, ob eine Machete im übertragenen Sinne als Hieb- oder Stichwaffe wirksam werden kann, um Angriffe oder Abwehrkraft herabzusetzen oder abzustellen.

Momentan existiert keine rechtliche Festlegung, ob Macheten unter das Waffengesetz fallen.

Bisher liegt noch kein Gerichtsurteil vor, wobei über die Feststellung einer Machete als Hieb- und Stichwaffe entschieden wurde. Ob ein Haumesser nun den Waffen oder Werkzeugen zuzuzählen ist, bleibt offen, zudem fallen Werkzeuge nicht unter das Waffengesetz.

 

Ob ein Gegenstand dem einen oder dem anderen zugehört, entscheidet im Zweifelsfall das Bundeskriminalamt durch einen Feststellungsbescheid.[§ 2 Abs.5 iVm 48 Abs.3 WaffG]

Da bis heute bezüglich Macheten noch kein Antrag einging, wurde kein Feststellungsbescheid erlassen und demzufolge besteht keine eindeutige Zuordnung.

 

Die Waffenbehörde im Freistaat Bayern lässt verlauten, das Macheten den Werkzeugen zugeordnet werden. Diese Notiz wurde in einer ministeriellen Bekanntmachung veröffentlicht.

Dort wird argumentiert, dass Macheten grundsätzlich nicht dafür gedacht sind, andere Menschen anzugreifen, sondern ähnlich einer Sense benutzt werden. Beachten Sie, dass diese Mitteilung nur regional in Bayern Gültigkeit hat, da kein Feststellungsbescheid vorliegt.

Das Bundesjustizministerium ordnet Macheten zurzeit als Werkzeuge ein. Dies ist nachzulesen unter den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz vom 05.03.2012 unter dem “Unterabschnitt 2, Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2 , Nr.1.1” (Quelle).

(...)

Die Machete darf nur nicht in der Öffentlichkeit getragen (geführt) werden, da die feststehende Klinge in der Regel die maximal zugelassene Länge von 12cm nach dem Waffengesetz überschreitet.

 

https://messerexperten.de/die-machete-und-das-waffengesetz/

 

Zitat

Besitz und Erwerb einer Machete ist laut Waffengesetz kein Problem (Volljährigkeit könnte Voraussetzung für den Erwerb sein). Sie zu führen, also mit sich herumzutragen, ist aus waffenrechtlicher Sicht für die Meisten nicht zu rechtfertigen und kann von Seiten des Staates durchaus geahndet werden.

 

Da scheinen sich etliche einig zu sein. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Minuten schrieb Steinpilz:

aber durch 42a eben doch wieder.

 

 

Und demnächst wahrscheinlich noch viel mehr. Die Kriminalstatistiken bei Verstößen gegen das WaffG werden explosionsartig steigen...

 

Wo um D herum sind eigentlich Springmesser noch erlaubt? Eventuell sollte man in Grenznähe ein kleines Depot anlegen, um sie einmal im Jahr zu Mitternacht besuchen zu können...

Bearbeitet von Last_Bullet
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Tschechien zum Beispiel.

 

Da ist aber grundsätzlich wenig bis gar nichts verboten, wenn ich mir die Auslagen auf den Märkten so anschaue.

 

Von Elektroschocker in allen möglichen Formen über Wurfsterne bis Messern aller Art gibts da alles.

Bearbeitet von Steinpilz
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Warum wurden eigentlich Wurf Sterne verboten?

 

Als Kinder haben wir uns welche gekauft und dann mit Blech nachgebaut, ja in den 80 er Jahren hat die der Tabakladen an 14 jährige verkauft, dann aus Blech gekantet, mit der Flex zugeschnitten, versucht zu härten und geschliffen auf dem Schleifbock, hat zwar nix getaugt aber war in den 80ern so.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

On 8/24/2024 at 7:51 PM, rfc1 said:

 

 

Sieh an..da wurde die Seite aber gehörig editiert....

 

http://web.archive.org/web/20240426224059/https://www.berlin.de/polizei/aufgaben/praevention/gewalt/artikel.148262.php

 

bj68

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Stunden schrieb Elo:

Kam gestern Abend an einem Gewässer vorbei, an dessen Ufer ein Angler gerade dabei war, mit einer ansehlichen Machete einen Platz freizuarbeiten.

 

Das Teil war so groß, daß es eher nicht in einen Rucksack o. ä. passen würde.

 

Die Pläne sind ja bisher nur allgemeiner Natur, aber ich denke mit Grausen daran, wie man zukünftig ggf. versuchen wird, solche Fälle mit deutscher Grünlichkeit auszudeklarieren.

Soll eine Sense auch verboten werden🤔 Wäre ggf. dann noch eine Option???

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb Steinpilz:

Daß eine Machete keine Waffe ist, dürfte klar sein.

Ein Messer, wenn auch ein Großes, ist sie aber in jedem Fall und somit greift zwar eigentlich das Waffengesetz nicht, aber durch 42a eben doch wieder.

 

... aber nur, wenn sie eine feststehende Klinge hat. Wenn sie eine Zweihandgebrauchsmesserklappmachete :rolleyes: ist, dann ist wieder alles ok.

 

https://gogun.de/1001064

https://drive.google.com/file/d/1RdN4Zu8dcrHxpIhOrxByWMN8pNdsbCHP/view

 

:hi:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es kommt die blaue WBK (Werkzeugbesitzkarte)! 
 

Alle scharfen und spitzen Gegenstände sind dort eintragen zu lassen.

 

Schraubendreher, Stechbeitel, Holzbohrer, Rundfeilen, Lötkolben, Gartengeräte, etc.

 

In weiterer Folge gibt es dann den weißen SGS (Sportgeräteschein) für das Führen von Baseballschläger, Fußballschuhe, Tennisschläger, Skistecken, Golfequipment, Hanteln, etc).

 

Für das Führen von geschliffenen Sportgeräten (Skier, Schlittschuhe, etc) soll es Sonderregeln zur Erweiterung geben. 

Bearbeitet von Hypnodoc
  • Gefällt mir 3
  • Wichtig 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Stunden schrieb Steinpilz:

Das heißt jetzt, wenn ich ein Schweizer Taschenmesser bei mir trage, kann ich keine Veranstaltungen mehr besuchen.

Kann ja sein, daß ich mich unterwegs spontan entscheide, beim Stadtfest vorbeizuschauen.

 

das geht dann nicht mehr.

Natürlich geht das noch!

Du mußt einfach dein Messer Zuhause lassen.

Kannst Du ohne Taschenmesser nicht leben ? Oder ist das Leben ohne Taschenmesser nicht mehr lebenswert ?

Steck dir einen Kamm in die Tasche, dann spürst du den Verlust des Messers nicht so sehr.

So ein Kamm ist bestimmt ein Trostspender, welcher über Verluste hinwegtröstet. Oder, Glaube allgemein soll auch hilfreich sein.

Wir hier überlegen auch, ob vielleicht eine Selbsthilfegruppe für " Messerlose " zu gründen wäre. Für Selbsthilfegruppen gibt es auch Mittel aus dem Gesundheitsfond-

Es gibt also noch Hoffnung.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Minuten schrieb Pikolomini:

Steck dir einen Kamm in die Tasche, dann spürst du den Verlust des Messers nicht so sehr.

 

Selten so einen Bullshit gelesen. Es gibt ganz sicher Dinge, die Du nicht benötigst, Dir aber das Leben einfacher machen. Könntest ja trotzdem darauf verzichten. Wir leben hier (noch nicht) in Nordkorea. Man darf i.d.R. sich das kaufen und nutzen, was einem gefällt. Wer ein Problem mit einem Taschenmesser hat, sollte sich mal hinterfragen, warum.

 

vor einer Stunde schrieb Hypnodoc:

Es kommt die blaue WBK (Werkzeugbesitzkarte)! 
 

 

Und das Schlachten wird trotzdem weiter gehen, weil das Problem weder in der Küchenschublade, Hosentasche noch in  der Werkzeugkiste lauert….

  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb Pikolomini:

Natürlich geht das noch!

Du mußt einfach dein Messer Zuhause lassen.

Kannst Du ohne Taschenmesser nicht leben ? Oder ist das Leben ohne Taschenmesser nicht mehr lebenswert ?

Steck dir einen Kamm in die Tasche, dann spürst du den Verlust des Messers nicht so sehr.

So ein Kamm ist bestimmt ein Trostspender, welcher über Verluste hinwegtröstet. Oder, Glaube allgemein soll auch hilfreich sein.

Wir hier überlegen auch, ob vielleicht eine Selbsthilfegruppe für " Messerlose " zu gründen wäre. Für Selbsthilfegruppen gibt es auch Mittel aus dem Gesundheitsfond-

Es gibt also noch Hoffnung.

 

 

Leute wie du sind ein Krebsgeschwür in einem Waffenforum. :bad:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.