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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


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Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Michael BK:

Der besorgte Bürger ist daher immer noch aufgerufen, verdächtige Aktionen sofort den regionalen ordnungspolitischen Organisationen zu melden.

 

Man stelle sich vor, daß die übende BW in Ihren Stellungen den Angriff des Manöverfeindes erwartet, während von der anderen Seite die zusammengezogenen Ordnungskräfte den Wald nach den Verursachern der Schußgeräusche durchkämmen ...

 

In der Mitte dann ein einsamer Jäger auf seinem Hochsitz, welcher sich wundert, daß der gesamte Wald in Bewegung ist ...

Der ist dann als einzige dem Waffengesetz unterliegende Person für alle möglichen Irritationen verantwortlich ...?

Das Waffengsetz muß verschärft werden ...?

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Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb Elo:

Einstufung von Magazinen als wesentliche Waffenbestandteile und Begrenzung von deren Anzahl pro Person: Durch eine entsprechende Einstufung der Magazine, die eine Erfassung und Zuordnung zu Personen ermöglicht, würde auch der Erwerb von Magazinen erlaubnispflichtig und somit durch die Waffenbehörde kontrollier- und begrenzbar.

 

Nagut das dafür schon Meldungen der Eigentümer vorliegen 🙄

Passt ja komischer Weise wieder in den Ablauf.

(Jedenfalls zum Teil bei den großen pösen Magazinen)

Geschrieben
Am 21.6.2023 um 08:11 schrieb sealord37:

 Und ich bin mir sicher, jeder bei der Polizei und den übergeordneten Stellen weiß, wie man es besser machen könnte, nur fehlt der Wille.

 

Ich behaupte das Wissen im Umgang und der Wille ist da!

 

Nur die Mittelstrahlmedien und die Salonkommunisten stellen die Vorgehensweise in Frage und zack….neuer Dienstposten wurde frei.

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Geschrieben
vor 47 Minuten schrieb Alex:

Ich behaupte das Wissen im Umgang und der Wille ist da!

Also wenn ich mir die Berliner Polizeipräsidentin so ansehen...

Und dann nutzt das ja auch nix, wenn die Gerichte nicht entsprechend Recht sprechen.

Geschrieben
Zitat

d. h. zum Beispiel, dass eine Bewerberin bzw. ein Bewerber nicht für die Waf-
fenbehörde tätig sein kann, wenn eine anzeigepflichtige Nebentätigkeit in einem Hamburger
Schießclub oder Schützenverein ausgeübt wird. In diesem Rahmen werden außerdem für die
dienstliche Tätigkeit ggf. relevante Hobbies verbindlich abgefragt.

 

Damit wird schonmal zuverlässig unterbunden, dass da Leute sitzen, die sich auskennen.

 

:hi:

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Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb knight:

Damit wird schonmal zuverlässig unterbunden, dass da Leute sitzen, die sich auskennen.

Hauptaugenmerk liegt in der anzeigenpflichtigen Nebentätigkeit (bezahlte), also nicht die normale Mitgliedschaft im Verein.

Bei mir war die Mitgliedschaft im Schützenverein ausschlaggebend dass ich bei der damaligen Umstrukturierung als Sachbearbeiter im Waffendeliktsbereich ausgewählt wurde(nicht Waffenbehörde).

Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb sealord37:

Also wenn ich mir die Berliner Polizeipräsidentin so ansehen...

Und dann nutzt das ja auch nix, wenn die Gerichte nicht entsprechend Recht sprechen.

Unsere Polizeipräsidentin ist ein Kind der Politik. Ohne Rückrad, ohne Kompetenz und ohne Reue, wenn sie mal wieder einen Kollegen hingehängt hat. 

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb knight:

Damit wird schonmal zuverlässig unterbunden, dass da Leute sitzen, die sich auskennen.

Oder wie es ein Amtschef mal formulierte:

"Meine Sachbearbeiter dürfen von ihrem Aufgabengebiet keine Ahnung haben, nur so können sie unvoreingenommen entscheiden."

Wird von der Politik ja genauso vorgelebt.:grin:

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Geschrieben

📢 Halt! 🚧 Hier Grenze der WVZ (Waffenverbotszone)! 🪖

 

Haben Sie die "Wild und Hund" oder Brotzeitmesser dabei? Teppichschneider? Pizzaroller? Grillbesteck?

 

Ei gugge ma da. Was hamma denn hier...

Screenshot_2023-06-23-19-49-15-051_com.miui.gallery-edit.jpg

Geschrieben

Irgendwie ist vom Verbot der AR15 bzw. aller halbautomatischen Waffen keine Rede mehr.

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Elo:

VDB-Stellungnahme

Bleibt nur zu hoffen, dass diese Umfrage nicht bereits als Evaluierung fungieren soll und dann zügig mit Verschärfungen begonnen wird (ohne die Wirkung der letzten Verschärfungen zu prüfen).

Darauf hat der VDB in seiner Antwort deutlich hingewiesen.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Floppyk:

Irgendwie ist vom Verbot der AR15 bzw. aller halbautomatischen Waffen keine Rede mehr.

Keine Angst, das kommt dann bei der dritten Lesung noch schnell mit rein. 

Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb Qnkel:

....das kommt dann bei der dritten Lesung noch schnell mit rein. 

Ich denke das man da jetzt einfach auf die passende Gelegeheit wartet. Die Falle ist aufgstellt.. die brauchen doch nur warten bis einer rein läuft. Das ganze ist nur eine Frage der Zeit.

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Geschrieben

Bundespolizei mit neuen Spezialkräften!

 

Richtiges Signal in der Zeitenwende und eine tolle.Stärkung unserer.wehrhaften Demokratie.

 

Danke, Nancy.

#fight4right - Allzeit bereit!

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
Am 21.6.2023 um 20:28 schrieb Elo:

 

Absenkung der Schwelle für waffenbehördliche Maßnahmen: Für die Annahme einer Ungeeignetheit oder Unzuverlässigkeit einer Person und daran anknüpfende Maßnahmen durch die Waffenbehörde sollen künftig vorliegende „tatsächliche Anhaltspunkte“ hierfür ausreichen und nicht das Vorliegen von „Tatsachen“ vom Gesetz verlangt werden.

 

"tatsächliche Anhaltspunkte" Was genau ist hier gemeint.

 

  Eine Tatsache, also etwas objektives, bzw. objektivierbares,   kann es ja schon per o.g. Definition/Willenserklärung schon mal nicht sein.  Unter solche "Tatsachen" fallen heute schon nicht nur konkrete Handlungen oder Unterlassungen des Waffenbesitzers, sondern auch reine Willensbekundungen oder Meinungsäußerungen desselben. Es bleibt also nicht mehr viel übrig, was eine "tatsächlicher Anhaltspunkt" sein könnte

 

Da das Objektivierbare bereits unter "Tatsachen" fällt, folgt logisch, was Nancy daher vorschwebt:  Meinungsäußerungen anderer Personen. 

 

Das "tatsächliche" ist hier  eine als Nebelkerze eingesetzte Redundanz.  Die einzige nicht-tatsächliche, also vermeintliche, Anhaltspunkt, wäre, wenn der Sachbearbeiter sich die Meinung eines dritten ausdenkt. Da er aber selber den Anhaltspunkt äußern kann, bedarf es einer solchen Fiktion nicht.

 

Mit anderen Worten: Die bloße Behauptung, jemand sei nicht zuverlässig soll fürderhin genügen, dass er es dann nicht ist. Nichts anderes stellt das unterschreiten der Tatsachenschwelle dar.

 

Nochmal zum Vergleich:

 

"tatsächlicher Anhaltspunkt":  Nancy behauptet XY sei nicht zuverlässig

"Tatsache": Nancy lässt Gesetzesentwürfe schreiben, die klar Verfassungswidrig sind und auch sonst erkennen lassen , dass Nancy von Verfassung und Rechtsstaat nichts hält.  

 

 

 

Am 21.6.2023 um 20:28 schrieb Elo:

Einstufung von Magazinen als wesentliche Waffenbestandteile und Begrenzung von deren Anzahl pro Person: Durch eine entsprechende Einstufung der Magazine, die eine Erfassung und Zuordnung zu Personen ermöglicht, würde auch der Erwerb von Magazinen erlaubnispflichtig und somit durch die Waffenbehörde kontrollier- und begrenzbar.

Ja daran wirds gelegen haben, als Leute, die ob geöffneter Grenzen hier waren aber nicht hier hätten sein sollten durch unser Land Waffen, die sie nicht haben hätten dürfen aber hatten , transportiert haben, um in Frankreich, wo sie nicht sein hätten dürfen aber waren,  Massenmord begangen haben, den sie nicht tun hätten dürfen. Ohne legale Magazine wär das bestimmt nicht passiert. Versprochen.

 

Kein wunder das die so einen Fetisch mit der Canabislegalisierung haben. Man nennt es auch das "Versagerkraut"....

Bearbeitet von ASE
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