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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


zickzack

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vor 17 Stunden schrieb tt22:

 

Artikel (nicht §) 1 GG kann aufgrund der sog. "Ewigkeitsklausel" in Artikel 79 Abs. 3 GG nicht geändert werden...

 

"Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig."  Wichtig ist dabei das 1 und 20 - viele denken nämlich, es betrifft die Artikel 1 bis 20....

 

 

Da soll und muss auch nichts geändert werden. 

 

Es ist übrigens kein "Verstoß gegen die Menschenwürde", wenn einem Fernmigranten ohne Einreisepapiere, der bereits x sichere Durchreiseländer (mit dortigen Entfall seines Schutzgrundes) dann eine Einreise nach D verweigert wird...

Auch wenn viele Ideologieverblendete das behaupten. 

 

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vor 6 Stunden schrieb lemmi:

Alles richtig, aber ersteimal ist die Meldung "werbewirksam" raus und sugeriert handlungsbedarf, da die öffentlichr Sicherheit gefährdet ist. 

 

Die grünen Verbieter interessiert beim WaffG die tatsächliche Sicherheits-Relevanz einen feuchten Kehricht. 

Deren Motivation liegt in Verbot und kompletter Kontrolle. 

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vor 6 Stunden schrieb karlyman:

 

Genau. Die Verhältnisse unter Schröder Ende der 1990er sind da nicht zu vergleichen. 

Die protagonisten der Schröder-Ära dürfen heute schweigen oder werden eines Hassprechs beschuldigt...

 

Revolution frisst ihre Kinder, wie immer

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Am 13.5.2023 um 09:51 schrieb BJ68:

schließt Du Deine Autoschlüssel, eine Kettensäge, Messer, Gasflasche usw. dann auch immer in einen Tresor ein?

 

Fliegt die Kettensäge auch durchs, Fenster, die Straße runter und in den Fußänger, weil einer am falschen Hebel gezogen hat?

 

Sind o.g. Gegenstände am Ende gar keine Distanzwaffen?

 

Fragen über Fragen

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Am 13.5.2023 um 03:44 schrieb grizzly45:

ein nicht ordnungsgemäß montierter oder den Sicherheitsanforderungen nicht entsprechender Waffenschrank, fehlende Leihscheine, Reparatur- oder Verwahrungsbelege.

 

Wie viel davon ist Papercrime wegen falscher Meinung der Behörde, die nicht im Gesetz steht?

 

Einen "Leihschein" gibt es im Gesetz nicht und ist auch nicht gefordert.

Genau so, das der Waffenbesitzer Belege darüber führen muss, wenn die Waffe beim Büchser ist oder woanders verwahrt wird.

 

Im ganzen §12 gibt es keine Pflicht der Schriftform.

 

Und bei Waffenschränken gab's schon immer die Diskussion, ob die grundsätzlich verschraubt sein müssen oder nur, wenn es das Gesetz fordert und seit Umstellung auf 0/1 ob der Altbesitz A/B auch für neue Waffen gilt...

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vor 6 Minuten schrieb Qnkel:

 

Wie viel davon ist Papercrime wegen falscher Meinung der Behörde, die nicht im Gesetz steht?

 

 

Sicherlich auch so einiges.

Interessiert die Grünen natürlich nicht, die sind an Statistik nur soweit interessiert, wie's der politischen Agenda nützt.

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vor 17 Stunden schrieb ASE:

Fliegt die Kettensäge auch durchs, Fenster, die Straße runter und in den Fußänger, weil einer am falschen Hebel gezogen hat?

Sowas soll ja täglich vorkommen. "Es löste sich..." (ein Messerstich) ist ja mittlerweile kein Aufreger mehr. 

 

Da sollten doch die paar hundert versehentlich zersägte gar kein Problem mehr sein. 

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vor 2 Stunden schrieb Qnkel:

 

Wie viel davon ist Papercrime wegen falscher Meinung der Behörde, die nicht im Gesetz steht?

 

Das meiste vermutlich. Wäre man an echter Problemlösungen interessiert, würde man sehr exakte Statistik führen.  

 

 

vor 2 Stunden schrieb Qnkel:

 

Einen "Leihschein" gibt es im Gesetz nicht und ist auch nicht gefordert.

Genau so, das der Waffenbesitzer Belege darüber führen muss, wenn die Waffe beim Büchser ist oder woanders verwahrt wird.

 

vor 2 Stunden schrieb Qnkel:

Im ganzen §12 gibt es keine Pflicht der Schriftform.

 

Indirekt schon, den sonst bekommst du sie nicht nach Hause §38:

 

Zitat

Wer eine Waffe führt, muss folgende Dokumente mit sich führen:

 

1. seinen Personalausweis oder Pass und
.....
f) im Fall der vorübergehenden Berechtigung zum Erwerb oder zum Führen auf Grund des § 12 Absatz 1 Nummer 1 und 2 oder § 28 Absatz 4 einen Beleg, aus dem der Name des Überlassers und des Besitzberechtigten sowie das Datum der Überlassung hervorgeht

 

Per se ist es aber in der Tat keine Ordnungswidrigkeit im Waffenschrank eine geliehene fremde Waffe zu haben. 

 

In einem vernünftigen Land hätte das NWR eine Schnittstelle für den Bürger. Wenn ich dir eine Waffe leihen möchte schieb ich die per Drag&Drop rüber, NWR prüft ob das zulässig ist (Negativ z.B: bei Erben) und du bestätigst, das du Sie übernommen hast. Vor Ablauf der 4-Wochen Frist kommt automatisch Erinnerung zur Rückgabe. Beide bekommen Bescheinigung per Mail, schön mit QR-Code zum Scannen für den Polizeibeamten. Die Waffenkontrolle weis eh schon bescheid, wo die Waffe ist, wenn man ihnen ein elektronisches Datenblatt geben würde, bzw eine App, welche die im Besitz befindlichen abfragt. Warum man bei Büchsenmachenr/Händlern das eingeführt hat und bei Bürger nicht? Wäre alles viel einfach und sicherer. 

 

 

 

 

 

 

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vor 7 Stunden schrieb ASE:

In einem vernünftigen Land hätte das NWR eine Schnittstelle für den Bürger. Wenn ich dir eine Waffe leihen möchte schieb ich die per Drag&Drop rüber, NWR prüft ob das zulässig ist (Negativ z.B: bei Erben) und du bestätigst, das du Sie übernommen hast. Vor Ablauf der 4-Wochen Frist kommt automatisch Erinnerung zur Rückgabe. Beide bekommen Bescheinigung per Mail, schön mit QR-Code zum Scannen für den Polizeibeamten. Die Waffenkontrolle weis eh schon bescheid, wo die Waffe ist, wenn man ihnen ein elektronisches Datenblatt geben würde, bzw eine App, welche die im Besitz befindlichen abfragt. Warum man bei Büchsenmachenr/Händlern das eingeführt hat und bei Bürger nicht? Wäre alles viel einfach und sicherer. 

Nur eben nicht in einem Land, in dem über die Dringlichkeit notwendiger Fortschritte bei der Digitalisierung nur im Wahlkampf gesprochen wird...während die Gesundheitsämter immer noch faxen !

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vor 2 Stunden schrieb MB69:

wird...während die Gesundheitsämter immer noch faxen !

Kurz ot

 

Ich liebe mein Fax. Und auch, wenn es in den deutschen Medien immer mit der Steinzeit gleichgesetzt wird.... 

Was für eine geniale Erfindung. 

Ich stecke ein Dokument rein und beim Empfänger kommt das fast genau so wieder raus. 

Es geht nicht unterwegs verloren, es landet nicht im automatischen spamordner und es ist auch kein Virus im Anhang. 

 

Das ist doch völlig unabhängig von der digitalisierung. 

Der Empfänger kann ja sogar wählen, ob er sein Fax als PDF bekommt, ausgedruckt oder sogar beides... 

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5 minutes ago, Mittelalter said:

 es ist auch kein Virus im Anhang.

 

*hüstel* https://www.paubox.com/blog/faxploit-fax-machine-hack-malware

 

OK, das war 2018 und wurde direkt gefaxt äh gefixt, aber bei der Anzahl der Multifunktionsdrucker mit Fax, die, ach wie praktisch, auch gleich emailen können und im LAN/WLAN hängen... man sollte da zumindest ein Auge drauf haben. Checkpoint sind ja auch nicht irgendwer und werden sicher nicht ihre allerbesten exploits veröffentlichen. 

 

Faxploit takes effect in a series of steps:

  1. The cybercriminal obtains the organization's fax number from their website or business card
  2. The cybercriminal then sends a "specially created image file" via fax to the victim
  3. Fax vulnerabilities allow malware, such as ransomware, cryptominers or spyware, to be embedded into the code of the image file
  4. The fax machine decodes this malicious code and uploads it to it's memory
  5. From there, the malware can breach sensitive data such as PHI or spread across any networks the fax machine is connected to

Natürlich ist es wesentlich wahrscheinlicher, dass irgendein Dödel auf eine phishing mail klickt, aber wenn´s ein wertvolles Ziel ist, wird man es auch anders probieren.

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Das eigentliche Problem nie vergessen. Und benennen. 🤣

 

🥊Abwertung können wir auch, lieber Deutscher Schützenbund (@DSB_de). Macht ihr seit Jahrzehnten. 🤷‍♀️

 

Wollen wir aber nicht. Eigentlich. Eigentlich. 😅

 

Liebe von-Schönfels-Jugend im DSB:

 

📢 Size matters.

Lasst euch nichts einreden. 

 

#fight4right ♥️

Und es hat #peng 💥 gemacht.

Kommt mal rüber zum @VDBVerband. ☺️

 

 

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vor 22 Stunden schrieb Qnkel:

Einen "Leihschein" gibt es im Gesetz nicht und ist auch nicht gefordert.

Der fehlende Leihschein ist aber auch genau das, was die Sicherheit von uns allen am meisten gefährdet.

 

Zitat

Und bei Waffenschränken gab's schon immer die Diskussion, ob die grundsätzlich verschraubt sein müssen oder nur, wenn es das Gesetz fordert und seit Umstellung auf 0/1 ob der Altbesitz A/B auch für neue Waffen gilt...

 

Naja, da hat ja der Tresorhändler in dem Link lautstark versucht schlafende Hunde zu wecken. Offensichtlich interpretiert er Norm und Gesetz etwas anders, als die meisten Ministerien. Die meisten Stellungnahmen zeigen aber, dass man bereit ist, die Kirche im Dorf zu lassen und nicht jeden Ball aufnimmt um die LWB zu schikanieren. Zumindest auf Landesebene scheint das so zu sein.

Bearbeitet von sealord37
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