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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


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Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb heletz:

 

Ja, hatten wir ja (auch!) in Hamburg.

 

Der Jäger, dessen Ehefrau wahrheitswidrig behauptet hat, er habe sie bedroht.

 

5 Jahre und eine MPU später hatte er dann seine Waffen wieder.

 

Im Falle des Jägers ging es ...

 

Man weiß aber nicht, wie der Zustand des Jägers 5 Jahre vor der MPU war.

 

In 5 Jahren kann sich auch einiges ändern im Gemütszustand eines Menschen.

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb karlyman:

Bei WELT online wurde vorhin vermeldet,

Zitat:

"Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat sich dafür ausgesprochen, dass mutmaßlich gefährlichen Personen legale Waffen vorübergehend abgenommen werden.

Mit Beweislastumkehr, Unschuldsvermutung oder allgemein mit der Rechtsstaatlichkeit hats die Nancy ja. 

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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb karlyman:

Gab es so was nicht schon, z.B. wenn die in Trennung befindliche Ehefrau den (bald Ex-)Mann, der Waffen besitzt, als entsprechend gefährlich anzeigt...?


Besonders lustig wird es wenn das SEK die Türe sprengt, der LWB ganz freundlich grinsend den Tresorschlüssel übergibt und im Tresor keine Waffen sondern ne Kopie vom Leihschein, ausgestellt auf ein paar Tage vorher, liegt.

 

Gibt bestimmt Pluspunkte beim Scheidungsrichter.

Geschrieben (bearbeitet)

Die Frage ist, soll das künftig jeder LWB im Scheidungsverfahren, wenn er mit der (bald-Ex-)Frau nicht komplett "in Harmonie" ist, vorsorglich tun....?

Ich verstehe den Punkt, aber das kann es ja auch nicht sein.

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb heletz:

Also ich hätte bei Kenntnis das Buch gekauft und bei der Steuer abgesetzt. Das habe ich bei verschiedenen anderen Dingen auch getan.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb heletz:

Der Jäger, dessen Ehefrau wahrheitswidrig behauptet hat, er habe sie bedroht.

 

5 Jahre und eine MPU später hatte er dann seine Waffen wieder.

 

Sicher ein Spaß, wenn er gepachtet hat und ggf. seinen Pachtvertrag nicht erfüllen kann und auch noch haftet. 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb GermanKraut:

Man weiß aber nicht, wie der Zustand des Jägers 5 Jahre vor der MPU war.

 

In 5 Jahren kann sich auch einiges ändern im Gemütszustand eines Menschen.

 

das ist doch schwachsinn was du da mal wieder von dir gibst!!!

 

es hat den jäger 5 jahre gebraucht um alles zu klären und zu beweisen das das damalige ereigniss sich so niemals zugetragen hat!!!

die lange zeit hat es gebraucht, weil sich die behörden "quergestellt haben"! und nur die unbewiesene aussage der frau glauben geschenkt hat!!!

 

und was glaubst du in welchem zustand der seine waffen wiederbekommen hat?!?

höchstwarscheinlich ware die alle nur noch "kernschrott"!!!

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Geschrieben

Haben wir diesen zustand eigentlich nicht schon längst auch wenn er nicht so explizit in Gesetz erwähnt wurde?

Im genannten Beispiel von letzhetz gab es die Anschuldigung, dies wurde als "Tatsache die die Annahme rechtfertigt" angesehen und die Waffen wurde verwahrt so lange bis ein Richter entschieden hat das dies nicht rechtens gewesen ist. Ging hier nicht auch vor kurzem der Fall eines Sammlers um der aufgrund von recht komischen vorgängen und letzten Endes, wenn ich mich richtig erinnere, haltlosen Anschuldigungen alle seine Waffen eingesammelt wurden und am Ende noch die hälfte verloren ging? 

Dasselbe hätte man, vollkommen gerechtfertigt, sowohl in Hanau als auch in Hamburg und vermutlich noch vielen weiteren Fällen die nur nicht so öffentlichkeitswirksam waren weil weniger passiert ist anwenden können. Damit gibt es diese Regelung doch schon längst!

Allerdings zeigt das genannte Beispiel auch das die aktuelle Gesetzeslage durchaus verbesserungsbedürftig ist wenn man sich anschaut wie lange das dort gedauert hat! Hier wäre eine "Verschärfung" des Gesetzes wie von unserer hochgeschätzten IM gefordert vielleicht sogar eine "Entschärfung" und wünschenswert? Wenn mir z.B. nach einem Unfall ein Polizist meinen Führerschein beschlagnahmt (es ist immer eine Beschlagnahmung, auch wenn der Polizist behauptet es sei nur ein "einbehalten") weil er der Meinung ist das ich eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstelle, so habe ich die Möglichkeit dies entweder einfach zu akzeptieren oder dagegen Einspruch einzulegen. Lege ich Einspruch ein ist der Führerschein trotzdem erstmal weg, ein Richter muss dann aber innerhalb von 10 Tagen, unabhängig von dem eigentlichen Tatvorwurf bzw. dessen Verhandlung, entscheiden ob diese Beschlagnahmung rechtens war oder der Führerschein mir sofort wieder auszuhändigen ist. OK, laut aussage meines Anwalts entscheiden die Richter im Zweifel immer für die Beschlagnahmung, aber trotzdem würde ich so eine Regelung im Waffengesetz für deutlich besser und ggf. sogar eine Entschärfung ansehen als das jetzige System das aufgrund von "Tatsachen die die Annahme rechtfertigen" (und hierzu zählt ja zum Teil sogar die Partei Mitgliedschaft in einer Partei die demokratisch Legitimiert im Bundestag sitzt) erstmal pauschal die WBK und Waffen eingezogen werden und man dann vor Gericht sich das wieder erstreiten muss (was deutlich länger als die 10 Tage dauert)

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb karlyman:

Die Frage ist, soll das künftig jeder LWB im Scheidungsverfahren, wenn er mit der (bald-Ex-)Frau nicht komplett "in Harmonie" ist, vorsorglich tun....?

 

Wie ist das, wenn die Frau auch Waffen besitzt? Kann man das dann als Patt gelten lassen? Also sowas wie die gegenseitig gesicherte Vernichtung, die ja durchaus friedensstiftend sein kann.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb BlackFly:

Damit gibt es diese Regelung doch schon längst!

 

 

Das ist wohl so ähnlich wie mit den Zuverlässigkeitsregelungen aus § 5 Abs. 2 Nrn. 2. und 3. WaffG... auch die ermöglichen es den Waffenbehörden längst, gegen LWB, die politische "Extreminskis" sind, vorzugehen.

Dennoch meint man, in dem Punkt noch erneut "regeln" und "verschärfen" zu müssen... 

 

Das ist politische Aktivität "für die Galerie", für Medien und Publikum.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb sealord37:

 

Wie ist das, wenn die Frau auch Waffen besitzt? Kann man das dann als Patt gelten lassen? Also sowas wie die gegenseitig gesicherte Vernichtung, die ja durchaus friedensstiftend sein kann.

 

"Mr. & Mrs. Smith"

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb karlyman:

"Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat sich dafür ausgesprochen, dass mutmaßlich gefährlichen Personen legale Waffen vorübergehend abgenommen werden. „Wir müssen dafür sorgen, dass künftig schnell vorübergehend Waffen entzogen werden können, wenn es konkrete Hinweise auf eine Gefährdung gibt“, sagte die SPD-Politikerin dem Nachrichtenportal „t-online“. „Während diese Hinweise genau geprüft werden, wäre eine möglicherweise gefährliche Person dann nicht mehr im Besitz legaler Waffen.“

 

Jetzt mal den Phaeser auf Betäubung mit ihrer Beweislastumkehr und ihrem Demokratierverständnis außen vor gelassen, das dürfte das Waffengesetz jetzt schon hergeben.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Minuten schrieb karlyman:

Das ist politische Aktivität "für die Galerie", für Medien und Publikum.

Unbestreitbar!

Aber könnte der LWB dadurch nicht sogar gewinnen wenn das ähnlich wie in meinem Beispiel mit dem Führerschein umgesetzt wird?

Die Behörde kann erstmal das einsammeln spontan anordnen wenn sie einen entsprechenden Verdacht hat (kann sie jetzt auch schon nur wird es irgendwie zu selten bzw in den falschen fällen gemacht) und dies muss dann innerhalb einer recht kurzen Frist von einem Richter bestätigt werden indem die Behörde diesen Anfangsverdacht dem Richter gegenüber vorgebracht werden muss und der beschuldigte sich dann zusätzlich auch noch dazu äußern/verteidigen darf, ggf ist in diesem Prozess dann sogar noch ein Gutachter mit einzubeziehen.

Ich denke das der Typ aus Hamburg sicherlich durch eine allgemeine und verdachtslose MPU gekommen wäre, ich denke aber auch das wenn er vor einem Richter und/oder Gutachter sitzen würde und direkt auf die gegen Ihn vorgebrachten Punkte befragt worden wäre würde das ganz anders aussehen!

 

Ich persönlich denke das dies durchaus Sinnvoll wäre und im Interesse aller beteiligten liegen dürfte! Die frage ist halt nur ob unsere hochgeschätzten Politiker soweit denken in Ihrem Aktionismus um die Medien und das Publikum zu beruhigen...

Bearbeitet von BlackFly
Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb callahan44er:

 

Jetzt mal den Phaeser auf Betäubung mit ihrer Beweislastumkehr...

 

Ich bin da hin und her gerissen. 

 

Auf der einen Seite ist jetzt dieser berichtete neue Ansatz des BMI schon mal deutlich intelligenter und an der Sache orientierter, als im Vergleich das tumbe "alles verbieten!!"

Andererseits bietet er jede Menge Potenzial für missbräuchliche Anwendung, die am Ende für viele LWB auch nichts anderes bedeuten kann als Schikane und Verbot.

Da ist viel abhängig von der Ausgestaltung.

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Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb karlyman:

jede Menge Potenzial für missbräuchliche Anwendung

 

Und da stellt sich dann die Frage: Brauchen wir noch mehr Gesetze, die jede Menge Potenzial für Missbrauch bieten? Was sagt die Erfahrung der letzten Jahre dazu? Ist es das wert, um vielleicht eine Tat zu verhindern oder auch nur die Tatzeit oder das Tatmittel zu verschieben?

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb callahan44er:

Jetzt mal den Phaeser auf Betäubung mit ihrer Beweislastumkehr und ihrem Demokratierverständnis außen vor gelassen, das dürfte das Waffengesetz jetzt schon hergeben.

 

In den Fällen, wo der wütende Ehemann seine Frau erschießt, gibt dass das Gewaltschutzgesetz schon lange her (das und noch viel mehr...).

Kluge Scheidungsanwältinnen stiften ihre Mandatinnen durch die Blume und ohne es direkt zu sagen auch immer wieder an, das missbräuchlich zu benutzen um vorab bei Gericht schon mal richtig Stimmung zu machen.

Man kann sich also denken, wie das bei den Waffen ausgeht...

 

Verhindert hat das noch keine einzige Tat. Jemand der einen solchen Tatentschluss gefasst hat, lässt sich offensichtlich nicht davon aufhalten, was auf einem Blatt Papier steht.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Stunden schrieb JDHarris:

Deutschland ist in Europa ein waffenrechtlich isolierter Geisterfahrer.

Müssen dann die Sportschützen aus Frankreich, Belgien, Niederlande, Polen, Schweden, Finnland, Italien, Spanien, Tschechien,..............

und den restlichen dem EU-Waffenrecht unterliegenden Sportschützen und Jäger dann auch zum deutschen Psychotest bei der Einreise

oder generell europaweit.

Schließlich sind die Binnengrenzen doch gefallen, oder?

 

Was die französischen Waffenbesitzer da wohl sagen würden; erst die Rente dann die Knarren und danach

kommt dann der Habückplan.

 

Bearbeitet von Axel Junghans
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Axel Junghans:

Tschechien,..............

 

Ich wohne gerade mal 60km von der tschechischen Grenze entfernt. Es ist nicht in Worte zu fassen, wie die uns auslachen. Dort kann man eine Pistole nicht nur mit dem Bedürfnis "Selbstverteidigung" kaufen, sondern auch führen.

 

Geschrieben

Und weiter gehts…

 

Zitat

Reichsbürger-Razzia in Reutlingen: 

 

Polizist mit Schusswaffe verletzt – Täter war Sportschütze mit 14 Waffen

 

Bei einer Reichsbürger-Razzia wird ein Polizeibeamter angeschossen. Der Täter ist der Stadtverwaltung als Sportschütze bekannt und soll 14 Waffen in seiner Wohnung besessen haben.

 

https://www.swp.de/lokales/reutlingen/reichsbuerger-razzia-in-reutlingen-polizist-mit-schusswaffe-verletzt-69835263.html

 

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