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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Es gab einen Amoklauf. Die Presse hat Schlagzeilen für große Reichweiten und will das Thema am köcheln halten. Blamegame ist am Laufen.

Andy Grote sagt dass man den Hinweis auf psychische Probleme bestmöglich geprüft habe und mehr nicht hätte machen können (wie schon bei dem Messerstecher von Brockstedt). Die Presse kauft ihm das mehr oder weniger ab.

Die Sekte die den Erfahrungen nach ruppig mit Aussteigern umgeht verbittet sich Victim-Blaming (als wären die Opfer identisch mit den Sektenführern welche dubiose Praktiken vorgeben). Die Presse kuscht.

Sportschützen hier im Forum rätseln öffentlich ob man etwas falsch gemacht haben könnte. Die Presse fragt sich das auch.

Merkt ihr was? 

Bearbeitet von Sachkundiger
Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Proud NRA Member:

 

Hmm. Wie nennt man wohl jemanden, der nicht so recht an die Wirksamkeit und Richtigkeit von verdachts- und verhaltensunabhängigen Amokerdiagnosen glauben will? Amokkritiker? Queramoker?

Ich tippe mal auf MPU-ophob.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Lumina:

Aktuell unter den Top 4 unter den meistgelesenen Artikeln in der Welt:

https://www.welt.de/regionales/hamburg/article244235033/Amoklauf-bei-Zeugen-Jehovas-In-einem-Buch-gibt-Philipp-F-einen-Einblick-in-seine-krude-Gedankenwelt.html?source=puerto-reco-2_ABC-V21.3.B_SSO#Comments

 

Da hätte niemals eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt werden dürfen!

 

Auch einige Kommentare sind sehr interessant (hier ein Beispiel):

 

"Das Waffengesetz bestimmt in "§ 6 Persönliche Eignung" unter anderem, dass Personen die erforderliche persönliche Eignung zum Waffenbesitz nicht besitzen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, "dass sie psychisch krank sind". In solchen Fälle hat laut Waffengesetz "die zuständige Behörde der betroffenen Person . . . die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben." Trotz des anonymen Hinweises an die Waffenbehörde auf eine psychische Erkrankung des Amokläufers ist dies aber nicht geschehen. Die Hamburger Waffenbehörde hat lediglich die gesetzeskonforme Aufbewahrung von Waffe und Munition überprüft, ist jedoch nicht dem Hinweis auf eine psychische Erkrankung des 35-Jährigen nachgegangen. Das deutsche Waffenrecht muss nicht verschärft, sondern lediglich umgesetzt werden. Dafür fehlt es den Waffenbehörden allerdings an Personal. Denn nach jeder Novellierung des Waffenrechts werden sie die mit zusätzlichem bürokratischem Nonsens wie der Erstellung eines Deutschen Waffenregisters einschließlich der Waffenteile überflutet. Dies will die Politik jedoch einfach nicht wahrhaben. "

Ich glaube das anonyme Schreiben war nicht ausreichend um einen amtsärztlichen fachpsychologischen Test anzuordnen und deswegen wurde da auch nicht mehr gemacht.

 

Denn im Prinzip kann da ja jeder kommen. Sobald dich jemand nicht mag und weiß, dass du Waffen besitzt, könnte er den Behörden anonym ein Schreiben zukommen lassen und dann sollst du zum Test? Wegen so einem anonymen Schreiben? Ohne triftige Beweise gegen dich?

 

Es wäre sicher anders gewesen, wenn der Name unter dem Schreiben gestanden hätte, dann hätte es seitens der Polizei die Möglichkeit gegeben beim Hinweisgeber nachzufragen, wie der ein oder andere Punkt im Schreiben zu verstehen ist und welchen Kontext der hat. Ich könnte mir auch vorstellen, dass dann auch eine polizeiliche Überwachung des Täters möglich gewesen wäre, mit dem Hinweisgeber als Lockvogel hätte man den Täter vielleicht sogar noch zu einem Gespräch verlocken können, in dem der Täter dann seinen Fantasien freien Lauf geben hätte können. Ich gehe mal davon aus, dass der Hinweisgeber aus dem näheren Umkreis, also möglicherweise der ZJ Gemeinde stammte.

Da das Schreiben aber anonym war, bestand diese Möglichkeit halt nicht. Deswegen teile ich die Ansicht der Behörden, dass abgesehen von der Aufbewahrungskontrolle den Behörden keine weiteren Mittel zur Verfügung standen. Lediglich beim Punkt Patrone auf dem Tresor, falls es eine Patrone und kein Projektil wie in der Pressekonferenz erwähnt war, hätte man noch mehr machen können.

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Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Rohrzange:

Ich glaube das anonyme Schreiben war nicht ausreichend um einen amtsärztlichen fachpsychologischen Test anzuordnen und deswegen wurde da auch nicht mehr gemacht.

 

Denn im Prinzip kann da ja jeder kommen. Sobald dich jemand nicht mag und weiß, dass du Waffen besitzt, könnte er den Behörden anonym ein Schreiben zukommen lassen und dann sollst du zum Test? Wegen so einem anonymen Schreiben? Ohne triftige Beweise gegen dich?

 

Es wäre sicher anders gewesen, wenn der Name unter dem Schreiben gestanden hätte, dann hätte es seitens der Polizei die Möglichkeit gegeben beim Hinweisgeber nachzufragen, wie der ein oder andere Punkt im Schreiben zu verstehen ist und welchen Kontext der hat. Ich könnte mir auch vorstellen, dass dann auch eine polizeiliche Überwachung des Täters möglich gewesen wäre, mit dem Hinweisgeber als Lockvogel hätte man den Täter vielleicht sogar noch zu einem Gespräch verlocken können, in dem der Täter dann seinen Fantasien freien Lauf geben hätte können. Ich gehe mal davon aus, dass der Hinweisgeber aus dem näheren Umkreis, also möglicherweise der ZJ Gemeinde stammte.

Da das Schreiben aber anonym war, bestand diese Möglichkeit halt nicht. Deswegen teile ich die Ansicht der Behörden, dass abgesehen von der Aufbewahrungskontrolle den Behörden keine weiteren Mittel zur Verfügung standen. Lediglich beim Punkt Patrone auf dem Tresor, falls es eine Patrone und kein Projektil wie in der Pressekonferenz erwähnt war, hätte man noch mehr machen können.

Doch das wäre möglich gewesen

https://www.tagesspiegel.de/politik/waffenexperte-widerspricht-polizei-der-amoklauf-in-hamburg-hatte-verhindert-werden-konnen-9485363.html

Geschrieben
Gerade eben schrieb Sachkundiger:

 

Auf N-TV kam das vorhin auch, Zitat:

 

Der Amoktäter von Hamburg, Philipp F., hätte vor der Tat seine Waffe verlieren müssen. Zu dieser Einschätzung kommt der Sachverständige für Forensische Ballistik, Philipp Cachée, im Gespräch mit ntv. Die jetzt bekannt gewordenen Details "hätten in der Zusammenschau definitiv ausreichend Gewicht gehabt, hier präventiv die Waffen abzunehmen und dann in Ruhe eine Prüfung durchzuführen"...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 51 Minuten schrieb Sachkundiger:

Der Artikel befindet sich hinter einer Paywall und kann ich daher nicht lesen. Eine kurze Zusammenfassung anstatt nur ein Link wäre sinnvoll.

 

Aber gut okay, die Webseite des Täters und das Buch hätte man sich ansehen können. Da stimme ich zu. Aber wer denkt so weit? Und wer stellt die Mittel dafür zur Verfügung und das zeitnah? Hinterher ist man immer schlauer.

 

Bearbeitet von Rohrzange
Geschrieben

Das Medienecho ist gar nicht so groß, wie ich finde - und anders als guvlog sagt, ist es gut, dass die Verbände nix machen - zumindest jetzt. Denn damit würde man eingestehen, etwas falsch gemacht zu haben. Erst wenn konkrete MAßnahmen der Politik erkennbar sind, reagieren.

Geschrieben

Wir schnell sollen die Verbände bitte reagieren? Am Freitag Nachmittag wurde bekannt, dass er Sportschütze war. Nun ist Wochenende. Also da jetzt schon ein Versagen der Verbände auszurufen, ist echt Quatsch. 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Sachkundiger:

Und schon sind wir wieder bei dem Punkt: Reicht ein anonymer Hinweis aus um gleich das ganze Register zu ziehen? Genau das ist nämlich die Grundlage der Aussage dieses "Waffenexperten" 

Zitat

„Aus meiner Sicht hätte man dem Verdächtigen nach so einem Hinweisschreiben die Waffe wegnehmen müssen“, sagt der Experte dem Tagesspiegel. 

Ja, später schreibt er dann noch das dies im Nachgang gerichtlich geklärt werden kann/muss. Aber wo kommen wir denn da hin wenn jeder anonym jeden anschwärzen kann und dann ohne Überprüfung dies alles erstmal für die volle härte des Gesetzes ausreicht? Ja, mir ist bekannt das dies der feuchte Traum gewisser Ideologen ist, in einem Rechtsstaat sollte sowas aber eigentlich ein no-go sein und Länder in denen dies sonst so gehandhabt wird (oder Zeiten in denen es in Deutschland oder teilen von Deutschland auch so gehandhabt wurde) sollte eigentlich als abschreckendes Beispiel gelten!

 

Was davon aber nicht betroffen ist: Hätten die Behörden sein Buch mal angeschaut sollte das vermutlich genug Beweiskraft haben um diese Maßnahmen zu rechtfertigen...

 

Und in der ganzen Diskussion sollte jetzt eigentlich auch deutlich gesagt werden: Wenn jemand so ein Fall in seinem erweiterten Bekanntenkreis hat und will die Behörden informieren, dann sollte dies auf keinen Fall anonym passieren! Hätten die Behörden sich mit dem Hinweisgeber unterhalten können und hätte der entsprechend glaubhaft machen können das dies nicht irgendeine schmutzige Racheaktion ist und ggf sogar noch objektive Belege dafür liefern können, dann wäre das auch ziemlich sicher berücksichtigt worden. Wir dürfen hier bei dem Fall im Vergleich zu Hanau nicht vergessen: Es gab Hinweise und diese sind nicht einfach übergangen worden nur hat (zumindest nach dem dafürhalten der bearbeitenden Personen) die Beweislast nicht ausgereicht...

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Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb Thrawn:

Das Medienecho ist gar nicht so groß, wie ich finde - und anders als guvlog sagt, ist es gut, dass die Verbände nix machen - zumindest jetzt. 

 

In der Stuttgarter Zeitung im "Politik"-Teil wird heute (online-Ausgabe, leider hinter Paywall) in Reaktion auf das Zeugen-Jehovas-Attentat groß gefordert "Das Waffenrecht muss verschärft werden"

 

Es ist halt mal wieder die Stuttgarter Zeitung... Dieses sich linksliberal schimpfende Südwest-Blatt hat bereits nach "Winnenden" unablässig in Richtung Verschärfung getrommelt...

Mal sehen, was am Montag sonst noch so durch den Blätterwald geistert. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 30 Minuten schrieb BlackFly:

Wenn jemand so ein Fall in seinem erweiterten Bekanntenkreis hat und will die Behörden informieren, dann sollte dies auf keinen Fall anonym passieren!

Vielleicht hat derjenige gute Gründe gehabt, nicht im Mittelpunkt polizeilicher oder steuerlicher Ermittlungen zu stehen.

Fragen über Fragen. Auf alle Fälle kommt da jetzt jede Menge Licht ins Dunkle.

Bearbeitet von Axel Junghans
Geschrieben
Zitat

Der Massenmord in Hamburg – ein eklatantes Behördenversagen

https://prolegal.de/der-massenmord-in-hamburg-ein-eklatantes-behoerdenversagen/

Zitat

Als Resümee drängt sich der Schluss auf, die Waffenbehörde in Hamburg sei hier ihrer originären Aufgabe unter Umständen nicht in ausreichendem Maße nachgekommen. Nach Eingang des anonymen Schreibens hätte aus Sicht des Verfassers vermutlich schon eine einfache Internetrecherche obige Erkenntnisse zu Tage gefördert. Erkenntnisse, die zusammengenommen möglicherweise den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis und die sofortige Sicherstellung aller Schusswaffen gerechtfertigt hätten.  
Anzumerken ist, dass ein derartiger Widerruf unverzüglich durchgesetzt werden kann, ohne dass ein Wiederspruch durch den Inhaber der waffenrechtlichen Erlaubnis eine aufschiebende Wirkung entfalten kann. Diese Tat, zumindest mit einer Schusswaffe, hätte vermutlich verhindert werden können. Und all das aufgrund der bestehenden und bereits seit Jahren praktizierten Gesetzeslage im Waffenrecht.  

 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb rwlturtle:

Scheint so zu sein, dass es die Legitimation gegeben hätte, ihm die WBK mit entsprechenden Konsequenzen zu widerrufen.

 

Die Tat hätte man damit aber nur sehr vielleicht verhindert.

Der Typ war ja nicht blöd und hätte dann garantiert einen anderen Weg gefunden.

 

Das ist das, was meiner Ansicht nach klargestellt werden muss.

Auch wenn es hier im Kontext für uns Sportschützen natürlich gut wäre wenn nachgewiesen würde, das die Behörden bestehendes und in dem Falle ausreichendes Recht nicht konsequent genug angewendet haben.

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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb MB69:

uns Sportschützen

Es drängt sich jetzt doch die Frage auf ob der Täter überhaupt Sportschütze im Sinne der Gesetzgebung war.

85€ im Monat plus 30€ die Trainerstunde sehe ich nicht mehr unter Vereinsrecht bzw. gemeinnützig.

Waffe, Munition und 30-40 Magazine a 60€ wurden wo erworben?

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Giraffe:

 

Ohne Paywall: https://archive.is/xvEr1

Danke.

Die Meinung des Gutachters kann ich aber nicht teilen, denn er scheint der Ansicht zu sein, dass es genügt, dass, wenn jemand anonyme Hinweisschreiben über Waffenbesitzer schreibt, in denen der Unbekannte deren Zuverlässigkeit in Frage stellt, dass dies dann bereits genügen müsse, den Waffenbesitzern die Waffen wegzunehmen.

 

Das wäre ein KO Kriterium für uns alle. Denn dann könnten diejenigen, die schon immer ein generelles Legalwaffenverbot wollten, einfach ein anonymes Schreiben gegen jeden einzelnen Waffenbesitzer aufsetzen und dann würde man jedem die Waffen wegnehmen, denn der Vorwurf im anonymen Schreiben reicht dem Gutachter ja bereits.

Damit hätten die Verbotsforderer zwar im Waffengesetz noch immer kein generelles Legalwaffenverbot, aber in der Praxis ein faktisches wenn das so einfach ginge.

 

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Geschrieben

Man kann spekulieren, wäre dem Täter die WBK und die Tatwaffe abgenommen worden was wäre passiert. Im besten Fall nichts bzw. Tat wäre nicht passiert. Jedoch hätte er ansonsten evt. illegal Waffe und Munition besorgt oder eben ein anderes Tatmittel besorgt, da gibt es zig Möglichkeiten. Leider werden solche Täter wie er einer gewesen ist, letztendlich immer Mittel und Wege finden um Menschen zu töten/verletzen aus verschiedensten Gründen.

 

Man sollte sich eher die Frage stellen, warum subjektiv solche Taten zunehmen oder ob etwas mit unserer Gesellschaft/Regierung etc. nicht (mehr) stimmt? Ich befürchte, mögliche Antworten möchten unsere Regierenden nicht hören wollen. Es könnte ansonsten ja gewisse Missstände etc. schonungslos aufzeigen etc.

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Geschrieben
8 minutes ago, Axel Junghans said:

Waffe, Munition und 30-40 Magazine a 60€ wurden wo erworben?

 

Wozu ist das wichtig? Die Magazine kann der Täter auch bei verschiedenen Händlern gekauft haben, sofern eine größere Bestellmenge einen einzelnen Händler misstrauisch machen könnte.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Bart0815:

Du solltest noch das Identifikationsanhängsel aus der URL entfernen, damit die Stimmen auch zählen.

Also so:

 

https://www.morgenpost.de/incoming/article237867273/Frage-des-Tages-1203.html
 

Bitte korrigiere das noch in deinem Kommentar.

Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb rwlturtle:

Habe den Newsletter eben auch erhalten.

Könnte platzen.

 

Ungewöhnlich hohe Anzahl an Magazinen?

Ein Projektil oder Patrone auf dem Tresor während er zu Hause war soll ein Verstoß sein?

Ein anonymer Brief reicht aus um die Zuverlässigkeit zu überprüfen?

Wenn ich also 260k Berater Honorar verlange und sage Gott ist mir erschienen, werde ich zur MPU geschickt, und all das findet ProLegal in Ordnung?

 

 

 

 

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