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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


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Geschrieben

Naja, wie weiter oben bereits erwähnt, wird man doch eine Einzeltat, ohne politischen, rassistischen Hintergrund nicht einfach instrumentalisieren und gegen die LWB nutzen? Dies tut man ja auch nicht bei den zahlreichen „Einzelfällen“. Und genau so wird argumentiert. Natürlich war die „Ausbeute“ (sorry für die Wortwahl) des Täters in Hamburg relativ groß, wenn man Vergleiche hier in D sucht. Aber runtergebrochen auf alle vorhandenen LWB und die Waffenanzahl verschwindet seine Tat im Hintergrundrauschen. 
 

Es ist immer wieder interessant welche Verbrechen für sofortige, heftige politische Reaktionen sorgen und welche nicht. Würde man alle Opfer von Messerattacken denen von legalen Schusswaffen gegenüberstellen, müsste jeder vernünftige Mensch ins Grübeln kommen….

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Und bevor mir irgendwelche Querdenker mit goldenem Herzen wieder den Planeten erklären wollen: Ich kenn die Verantwortlichen bei der zuständigen Waffenbehörde, die den Mist in Hamburg verzapft haben, ich kenn den Trainer, der Philipp F. das Schießen beigebracht hat, ich kenne den Stand, auf dem er geübt hat, ich bin da tiefer im Bilde als es jeder pseudo-investigativ-Clown es jemals im Leben würde sein können, nur weil dem mal kurz ein Vermerk durchgestochen wird, mit dem die Polizei Hamburg von den echten Problemen ablenken will. Die haben schon mehr Mist gebaut die letzten 10 Jahre und das gab weit mehr Verletzte als bekannt.
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Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Dr.Hasenbein:

Das wars dann demnächst mit den halbautomatischen Pistolen. 

 

So betrüblich das alles sein mag, sollte man den Kopf jetzt nicht in den Sand stecken.

Man wird sehen müssen, wieviel von dem geforderten Unsinn übrig bleibt.

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Dr.Hasenbein:

Das wars dann demnächst

Wann ist "demnächst".. morgen, übernächstes Jahr, in 35 Jahren?  Ich will ja keinem seine Untergangsstimmung verderben.. aber solche Vorfälle hat es immer gegeben und wird es immer geben und so tragisch es ist.. es ist nicht mehr als ein Vorbeben über das in ein paar Wochen keiner mehr spricht. Das noch ausstehende finale und somit für den LWB letale Beben wird ein ganz anderes Ausmaß haben.

Geschrieben (bearbeitet)

Merkwürdig finde ich bei Herrn Winkelsdorf, dass es auf seiner Webseite

 

https://lars-winkelsdorf.de/

 

seit 2016 keine Aktualisierung mehr zu einem alten Vorfall gibt, den er angeprangert hat. Es liegt doch nahe sich für den Ausgang der Sache zu interessieren, bzw. für das Verfahren das offenbar 2016 gegen ihn angestrengt wurde. Finden tut man nichts.

 

Oder sind diese Information auf Twitter etc. zu finden?

 

 

 

Bearbeitet von Hinnerk2005
Geschrieben (bearbeitet)

Wird ja immer verrückter.

Nach dem anonymen Hinweis hätte man das ja wohl ohne große Mühen recherchieren können.

Spätestens jetzt hätte ich den amtlichen Psychodoc mit solider Unterstützung aufgerufen.

 

Philipp F.: Er hielt sein Buch für epochal und sieht dort Hitler und Putin unter Gottes Gunst. (Quelle: Screenshot Telegram, dpa, Montage: t-online)
 
 

Bevor er zum Töten aufbrach, postete der Amokläufer von Hamburg noch den Hinweis auf sein Buch. Es ist das Werk eines christlichen Extremisten, sagen Experten.

Er lobte Hitler und Putin. Er hielt Hitler sogar für ein Werkzeug Christi für dessen 1.000-jähriges Reich. Und er erklärte die Corona-Pandemie zu einem Gottesurteil. Philipp F., der Mann, der in einem Königreichssaal der Zeugen Jehova in Hamburg wild um sich schoss und acht Menschen tötete, hat ein krudes Werk hinterlassen. Es sagt viel über das Denken des 35-Jährigen aus.

Bearbeitet von Axel Junghans
Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Rohrzange:

Ich würde mal spekulieren, dass es beim legalen Weg einfacher ist unentdeckt zu bleiben und eine funktionstüchtige Waffe inkl. Munition zu erhalten, der Täter braucht lediglich Geduld bzw. einen langen Atem.

 

...in erster Linie wird er einen „Ruf“ in der einschlägigen Szene brauchen, einen Leumund, etwas dass für ihn bürgt.

Das der illegale Handel das Risiko birgt, „eingezogen“ zu werden, wird kein Krimineller einfach so, bei vollem Risiko, jemand ihm Unbekannten eine Waffe verkaufen.

Einfache Risiko-Gewinn-Abschätzung

Ob ein ehemaliger ZJ-Anhänger einen solchen Leumund hat, wage ich zu bezweifeln.

Ist ja nicht wie bei Ghandi.

 

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Hunter375:

 Das noch ausstehende finale und somit für den LWB letale Beben wird ein ganz anderes Ausmaß haben.

Ja, und ich glaube auch zu wissen, wie das so dann aussehen wird.

Etwa so

 

da geht dann das Individuum auf in ein großes Ganzes und in eine neue Zeit, zur Huldigung des Zeitgeistes und für hehre Ziele (gibt’s ja schon einige heutzutage zur Auswahl)

und wehe einer tanzt dann aus der Reihe! (und macht individuelle Sachen wie Sportschiessen, mopedfahren, Fleischessen etc.)

Geschrieben
1 hour ago, Axel Junghans said:

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Und bevor mir irgendwelche Querdenker mit goldenem Herzen wieder den Planeten erklären wollen: Ich kenn die Verantwortlichen bei der zuständigen Waffenbehörde, die den Mist in Hamburg verzapft haben, ich kenn den Trainer, der Philipp F. das Schießen beigebracht hat, ich kenne den Stand, auf dem er geübt hat, ich bin da tiefer im Bilde als es jeder pseudo-investigativ-Clown es jemals im Leben würde sein können, nur weil dem mal kurz ein Vermerk durchgestochen wird, mit dem die Polizei Hamburg von den echten Problemen ablenken will. Die haben schon mehr Mist gebaut die letzten 10 Jahre und das gab weit mehr Verletzte als bekannt.

Ich bin aber skeptisch ob sich da eine konkrete Handhabe bezüglich Aberkennung der WBK herleiten lässt, die rechtssicher ist. Aber warten wir es ab.

Geschrieben

Nach meiner Rechtskenntnis wurde das bestehende Recht nicht konsequent angewandt.

 

Denn bei den Feststellungen, welche scheinbar bei der Aufbewahrugskontrolle getroffen wurden, hätte die Aberkennung der Zuverlässigkeit die Rechtsfolge sein müssen.

 

Bereits der einmalige und geringfügige Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften genügt, um die waffenrechtliche Zuverlässigkeit abzuerkenn, die EWB somit zu widerrufen.

Das dieser Verstoß vor Ort mit einer "mündlichen Verwarnung geahndet wurde, ist bei OWI´s nach dem Opportunitätsprinzip durchaus möglich.

 

Der Widerruf der WBK, wegen waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit, wäre in einem getrennten Verfahren zu vollziehen gewesen. Und das ist hier offenbar nicht erfolgt.

 

Zu Widerrufsverfahren wegen solcher geringfügiger Verstöße gibt es genügend Gerichtsurteile. Diese bestätigen die Möglichkeit, bei solch geringen Verstößen (1 Patrone ausserhalb des vorgeschriebenen Behältnisses) die Erlaubnis zu widerrufen.

 

Insofern wurde geltendes Recht nicht vollumfänglich angewandt. Mal wieder!

 

Daher braucht es auch keine neue Verschärfung, wenn das geltende Recht nicht umgesetzt wird.

 

Im Oberbegriff kann man also durchaus von einem "Behördenversagen" reden, wenn man die bisherigen Erkenntnisse mit den geltenden Normen abgleicht.

 

 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb OMON76:

Nach meiner Rechtskenntnis wurde das bestehende Recht nicht konsequent angewandt.

 

Denn bei den Feststellungen, welche scheinbar bei der Aufbewahrugskontrolle getroffen wurden, hätte die Aberkennung der Zuverlässigkeit die Rechtsfolge sein müssen.

Was für eine Rechtskenntnis?  Bei der Aufbewahrungskonntrolle wurde nichts ausser einer Bagatelle festgestellt.  Du wirst dich nicht etwa behaupten wollen das die eine nicht weg gesperrte Patrone ein Grund zum Entzug der Erlaubnis ist. 

 

Ich gehe nicht davon aus das du der Inhaber einer Fahrerlaubnis bist,  eine Waffenrechtliche Erlaubnis und Wohn/Grundeigentum, Kfz und sonstige Gegenstände mit Gefährdungspotential wirst du wohl auch nicht besitzen.

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Geschrieben

@OMON76

Bei unangekündigter Kontrolle: "Hab' gerade das Rangebag ausgeräumt und da war noch die Patrone drin. Wollte die gerade wegschließen, als Sie geklingelt haben." Und nu?

Solange ihm das nicht widerlegt wird und kein Unberechtigter Zugriff hatte, wird das nix mit der Unzuverlässigkeit.

Geschrieben
vor 47 Minuten schrieb OMON76:

Nach meiner Rechtskenntnis wurde das bestehende Recht nicht konsequent angewandt.

 

Denn bei den Feststellungen, welche scheinbar bei der Aufbewahrugskontrolle getroffen wurden, hätte die Aberkennung der Zuverlässigkeit die Rechtsfolge sein müssen.

 

Bereits der einmalige und geringfügige Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften genügt, um die waffenrechtliche Zuverlässigkeit abzuerkenn, die EWB somit zu widerrufen.

Das dieser Verstoß vor Ort mit einer "mündlichen Verwarnung geahndet wurde, ist bei OWI´s nach dem Opportunitätsprinzip durchaus möglich.

 

Der Widerruf der WBK, wegen waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit, wäre in einem getrennten Verfahren zu vollziehen gewesen. Und das ist hier offenbar nicht erfolgt.

 

Zu Widerrufsverfahren wegen solcher geringfügiger Verstöße gibt es genügend Gerichtsurteile. Diese bestätigen die Möglichkeit, bei solch geringen Verstößen (1 Patrone ausserhalb des vorgeschriebenen Behältnisses) die Erlaubnis zu widerrufen.

 

Insofern wurde geltendes Recht nicht vollumfänglich angewandt. Mal wieder!

 

Daher braucht es auch keine neue Verschärfung, wenn das geltende Recht nicht umgesetzt wird.

 

Im Oberbegriff kann man also durchaus von einem "Behördenversagen" reden, wenn man die bisherigen Erkenntnisse mit den geltenden Normen abgleicht.

 

 

Hätte der keine Untat begangen und man hätte ihm wegen der einen Patrone die WBK entzogen, wäre bei Bekanntwerden hier vermutlich eine Empörungswelle losgebrochen. Ich

finde, wegen der Patrone muss man der Behörde keinen Vorwurf machen.

Geschrieben

Was die Bedenken von Hunter375 bezüglich meiner Besitzverhältnisse angeht, so kann ich diese Bedenken in allen Punkten ausräumen.  Auch ich wäre als Waffenbesitzer von Verschärfungen betroffen. 

 

Und die "Bagatelle" bezüglich der 1 Patrone, welche sich ausserhalb des Verschlussbehältnisses befand, mag durchaus eine Solche sein. 

 

Und es ist nicht meine persönliche Meinung, deswegen die Zuverlässigkeit abzuerkennen. 

 

Die diesbezügliche Rechtsprechung kann man in den juristischen Foren nachlesen. 

Demnach wurden, wegen genau solcher Bagatellen, schon einige Erlaubnisse widerrufen. 

 

Insofern kann man davon ausgehen, dass der rechtliche Rahmen nicht voll ausgeschöpft wurde. Und solange dies nicht erfolgt, muss man geltendes Recht nicht wieder verschärfen.

 

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Mick Jaeger:

Ich Frage mich wie viel Hass jemand haben kann um über 1,5 Jahre hinweg sowas zu planen!

 Da wäre ich doch zum Bahnhof gefahren, hätte 20min später gehabt was ich brauche und fertig.

 

 

Hass und eine ev.vorliegede psych. Erkrankung sind was unterschiedliches.

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Kanne81:

 

Was passiert denn wohl mit den Erwischenden???

 

Du hast Sorgen, solch skrupellose Typen nicht. 

 

Wo hast die RAF trainiert? Im Ausland so wie andere auch. Mit Luftplempen, Softair oder einfach mit gebautem Schalli im Keller.

 

Du denkst noch wie ein gesetzestreuer Bürger! Ehrenhaft, aber die vollkommen falsche Perspektive.

 

Ja, ich verstehe schon was du meinst. Fortwährend Kriminelle, für die ein kriminelles Leben Gewohnheit ist, würden eher eine illegale Waffe am Bahnhof erwerben und wohl auch keine legale Waffe als Sportschütze bekommen. So weit bin ich deiner Meinung.

In diesem Fall ist das aber etwas anders. Der Täter war zuvor ein unbescholtenes Blatt, zumindest aus Sicht unseres Staates. Der hat kein kriminelles Leben geführt, zumindest keines, wovon wir als Staat etwas wüssten. Ob er innerhalb seiner Religionsgemeinschaft Straftaten verübte, die nicht nach außen drangen, wissen wir ja nicht.

Es ist also davon auszugehen, dass er, da er nicht wie ein Krimineller gelebt hat, auch nicht wie ein Krimineller gedacht hat. Dass erklärt auch, warum so einer eher viele Monate geduldig an einer Sportschützenlaufbahn teilnimmt um eine Waffe zu bekommen, als sich die Waffe illegal zu besorgen.

Und ich schätze mal, wenn es keinen Schießsport geben würde, dann hätte er wohl eher den Jagdschein gemacht um Waffen zu bekommen, als sich eine illegale Waffe am Bahnhof zu besorgen, denn er war eben kein Gewohnheitskrimineller. Das Geld hätte er für die Jägerprüfung allem Anschein nach sicherlich dafür gehabt.

Da er kein Gewohnheitskrimineller war, hätte er sich im kriminellen Milieu auch nicht ausgekannt, vermutlich wäre er dort auch nicht akzeptiert oder gleich gegen irgendeinen Boni verraten worden. Das Risiko, dass so einer an einen verdeckten Ermittler gerät, ist daher weitaus höher. Der Weg über den Schießsport war daher der für ihn sichere Weg.

Geschrieben (bearbeitet)

Das Waffenrecht kennt inzwischen ausdrücklich keine Bagatellen mehr. Die Behörden sind verpflichtet, in allen Fällen konsequent zu handeln, wobei es keinen  echten Ermessensspielraum mehr gibt. 

Demnach ist eine Patrone ebenso zu bewerten, wie eine 50er Schachtel und die Aufbewahrung hat immer in den dafür vorgeschriebenen Behältnisse zu erfolgen. Also nix mit "hab' vorhin meinen Rangebag aufgeräumt", "war noch in der Jagdjacke", oder "wenn ich alleine in der Wohnung bin, kann meine Waffe auch aufm Küchentisch liegen".

Ausnahmen nur bei nachweisbaren (!) unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit legaler Benutzung, also direkt vor/nach dem Abmarsch/Rückkehr zur Jagd oder auf den Stand. Oder wenn nach dem Reinigen noch eine Wolke Hoppes #9 durch die Bude zieht....

Beweislast beim Besitzer, nicht bei der Behörde.

Im vorliegenden Fall wird es wohl auch keine scharfe Patrone gewesen sein, sondern nur 'ne Hülse oder ein Geschoss.

 

Abs4

 

Bearbeitet von Absehen4
Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Weinberger:

wegen der Patrone muss man der Behörde keinen Vorwurf machen

Würde ich auch so sehen. Jedoch in diesem Fall lag ja ein anonymer Hinweis vor und man hätte

ihm die Erlaubnis vorläufig bis zur Klärung des Sachverhaltes "Psychische Erkrankung" mit sofortiger Wirkung

entziehen können. Und wenn man dann noch sein Buch und seine Vita kurz angelesen hätte,

wäre auch notfalls die schiefliegende Fußmatte ausreichend gewesen.

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Rohrzange:

Und ich schätze mal, wenn es keinen Schießsport geben würde, dann hätte er wohl eher den Jagdschein gemacht um Waffen zu bekommen,

oder er wäre vielleicht sogar Polizist geworden.

hamburg.pngHAMBURG

Die Polizei in Hamburg lässt Bewerber in einer Alterspanne von 16 bis 34 Jahre zur Ausbildung zu. Wie in allen anderen Bundesländern auch gilt in Hamburg dabei der Einstellungstag als Stichtag.

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Gefährlich sind manisch-schizophrene Menschen. Die erkennt man aber nicht durch Gesichtskontrolle, weil die oft außergewöhnlich selbstbewusst und kontaktfreudig auftreten. Kann ich aus eigener Beobachtung bestätigen.

Eine Internetrecherche hätte allerdings ausgereicht die gefährliche Psyche des Täters zu erkennen und vorläufige Maßnahmen zu ergreifen sagt der Sachverständige Philipp Chachee dem Tagesspiegel. 

https://www.tagesspiegel.de/politik/waffenexperte-widerspricht-polizei-der-amoklauf-in-hamburg-hatte-verhindert-werden-konnen-9485363.html

 

In Hamburg allerdings wurde ja auch schon der Messerstecher von Brockstedt für geistig gesund erklärt, vielleicht sind die Verhältnisse da anders.

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