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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


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Geschrieben
vor 44 Minuten schrieb Last_Bullet:

Mitführverbot von Messern jeglicher Art und dann geht das Mitführen eines Messers mit bestimmter Klingenlänge?

 

Hä?

 

:shok: 

 

 

Das ganze Theater mit der Klingenlänge ist absurd. Entweder besteht Messerverbot oder nicht. Wenn es ein Angreifer bspw. auf die Halsschlagader abgesehen hat, ist die Klingenlänge herzlich egal...

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb rwlturtle:

Deshalb

 

Rechtssicherheit ist das für mich nicht. Und was ist dieses Posting der Behörde wert? Kann man sich im Fall der Fälle darauf berufen, wenn der Beamte vor Ort bei der Kontrolle davon nichts wissen will? Das wäre interessant eine Aussage der/ einer Behörde bzw. eines zuständigen Gerichts zu lesen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 30 Minuten schrieb Lokführer:

Klingenlänge

Deswegen werden auch Teppichmesser oft in diesen Ankündigungen benannt. Und wenn sonstige, gefährliche Gegenstände verboten sind, dann aber das 6cm Messerchen…. Viel lieber wäre es mir, sie würden sich eindeutig positionieren, wie das mit den Inhabern einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist, wenn die in eine Waffenverbotszone eintreten. Eigentlich sollte das geklärt sein…

 

Diese ganze Unsicherheitstaktik - ist das pure Dummheit der Verantwortlichen, wird es billigend in Kauf genommen oder steckt Absicht dahinter? Als ob unsere Gerichte nichts besseres zu tun haben, Gesetze verständlich (mal mehr, mal weniger) zu interpretieren. 

 

Und jetzt wollen die Innenminister das verpflichtend für Bus und Bahn. Wer soll das kontrollieren? Streitet man sich dann auch um die Klingenlänge? Geht es dabei vordergründig um eine „bestimmte Klientel“, oder trifft es dann den Mittvierziger mit Beintaschen an der Hose, aus der ein Clip ragt?

Bearbeitet von Last_Bullet
Geschrieben (bearbeitet)
vor 26 Minuten schrieb Last_Bullet:

Deswegen werden auch Teppichmesser oft in diesen Ankündigungen benannt

Na ich denke das zählt zu den Werkzeugen. Man stelle sich vor, ich fahre mit meiner Sense im Bus oder Zug zum Rasen mähen.

Die Schnappatmung der "Kontrolettis" möchte ich mal sehen. Vermutlich innerhalb kürzester Zeit, die heilige "ACHT" um die Handgelenke!

Bearbeitet von sonnyboy
Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb Last_Bullet:

Diese ganze Unsicherheitstaktik - ist das pure Dummheit der Verantwortlichen, wird es billigend in Kauf genommen oder steckt Absicht dahinter?

Suche es Dir aus. Die Frage ist, was ist erschreckender?

Geschrieben
1 hour ago, Last_Bullet said:

Mitführverbot von Messern jeglicher Art und dann geht das Mitführen eines Messers mit bestimmter Klingenlänge?

 

Hä?

 

:shok: 

 

 

Ist vermutlich schlecht formuliert. In der Allgemeinverfügung wird ja auch explizit 6cm genannt:

 

> spitze oder scharfe Gegenstände, mit denen schwere Verletzungen herbeigeführt werden können, insbesondere Messer mit einer Klingenlänge über 6cm.

 

"Insbesondere" scheint mir hier die falsche Wortwahl zu sein, wenn <= 6cm erlaubt ist.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb tkopa:

spitze oder scharfe Gegenstände, mit denen schwere Verletzungen herbeigeführt werden können

Dann dürfte man auf Urlaubsfahrt nicht einmal das "Rasiermesser" im Kulturbeutel dabeihaben.

Dieser Stuss ist vollkommen hahnebüchen. Man sollte dem Verfasser gegenüber nachsichtig sein Er weiß nicht was er damit

für einen Schmarrn verzapft hat.

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Geschrieben

Ich habe lustiger Weise vor ein paar Wochen den im Rucksack vergessenen Leatherman durch die Sicherheitskontrolle vom Flughafen gebracht. Gab ein bisschen Mecker, das ich ihn besser in den Koffer tun sollte, aber er blieb bei mir..

Geschrieben
vor 51 Minuten schrieb sonnyboy:

Na ich denke das zählt zu den Werkzeugen.

 

https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/Nohomepage/220213_allgemeinverfuegung_bpold_h_file.pdf?__blob=publicationFile&v=3

 

Zitat

a) Schuss- und auch Schreckschusswaffen

b) Hieb-, Stoß- und Stichwaffen

c) Messer aller Art

d) Reizgas wie Pfefferspray, Tierabwehrspray

e) Äxte, Beile

f) Baseballschläger

g) Wurfsterne

h) Feuerwerkskörper

i) Totschläger, Schlagringe

j) Kampfsportgeräte mit einer Spitze oder scharfen Kante

k) Teppichmesser, Schwerter und Säbel

l) Taser, Elektroschockgeräte

m) Bogen, Armbrüste und Pfeile

n) Schleudern und Katapulte

o) Bolzenschussgeräte

 

Hier werden z. B. Teppichmesser im selben Zug wie Schwerter und Säbel genannt...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 28 Minuten schrieb Papermaker:

vergessenen Leatherman

 

Kommt auf den Flughafen an, da soll es tatsächlich Unterschiede geben. Auch, was die derzeitige Gefahrenlage angeht. Ich selbst habe es erlebt, dass man am Sicherheitscheck sein Schweizer abgenommen bekam, solche Messer im Sicherheitsbereich dann im Duty Free kaufen konnte... ist lange her, war aber böser Schwachsinn. Es gab auch eine Zeit, da dürfte man nicht mal ne Nagelfeile mitnehmen, auch das wurde gelockert. Aktuell mangels Reisen - weiß ich es leider nicht. Wobei Luftsicherheit ist nicht WaffG. Da gelten doch andere Regeln. Da sind Dinge im Flugzeug bereits verboten, die man so noch locker mitnehmen kann. Zum Glück gab es dort in letzter Zeit keine großartigen Messerstechereien. Aber will man solche Kontrollen an Bahnhöfen? Wie viele reisen tagtäglich mit der Bahn? Was wäre tatsächlich stichprobenartig an Kontrollen machbar? Wen kontrolliert man, wen soll, wen darf man?

 

Viel Geschnacke von Nancy und den Innenministern trifft dann irgendwann vor Ort auf Praxis und Realität.

Bearbeitet von Last_Bullet
Geschrieben
Am 8.5.2023 um 20:30 schrieb Proud NRA Member:

 

Ethnische Minderheiten gibt's da auch, z.B. die Franko-Amerikaner. Hin und wieder liefern die sich sogar mal einen Ortstaferlstreit, wie man das bei den Österreichern nennen würde. Allerdings unter Verzicht auf Bandenbildung und Straßenschießereien. Ironischerweise heißt ein etwas französisch geprägtes Städtchen in New Hampshire ausgerechnet Berlin.

 

Berlin/NH.... ich war gestern dort.

Cöos County, somit der ganze Nordzipfel von NH, ist ganz schön mit unendlich Wald, Bergen bis hoch zur Presidential Range.

Macht so einen kernigen, nördlichen "Hillbilly"-Eindruck.

Aber das Städtchen Berlin selbst sieht leider recht abgef... aus, hat seine guten ökonomischen Zeiten momentan ersichtlich hinter sich.

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb tkopa:

Ist vermutlich schlecht formuliert. In der Allgemeinverfügung wird ja auch explizit 6cm genannt:

> spitze oder scharfe Gegenstände, mit denen schwere Verletzungen herbeigeführt werden können, insbesondere Messer mit einer Klingenlänge über 6cm.

 

 

Die 6 cm Klingenlänge scheinen sich irgendwie einzubürgern... M.W. sind die in der neuen Stuttgarter Allgemeinverfügung (geltend an Wochenendnächten) auch enthalten.

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben

https://www.achgut.com/artikel/kommt_die_polizeiliche_gepaeck_kontrolle_in_der_bahn

 

Zitat

Die Innenminister der Länder folgten Bundesinnenministerin Faesers Idee von einem Messerverbot in Zügen. Was zunächst nach einer grotesken Schein-Maßnahme gegen die zunehmenden Messerangriffe aussieht, schafft aber praktisch neue Kontrollmöglichkeiten für einen immer vormundschaftlicher werdenden Staat.

(...)

„In einem gemeinsamen Papier der Innenminister heißt es, in Zügen sei ein ‚besonderer Schutz‘ nötig, da es bei Gewalttaten kaum Flucht- oder Ausweichmöglichkeiten gebe. Wegen der überregionalen Verkehrsverbindungen sei eine bundeseinheitliche Regelung zu Waffenverboten in Zügen und an Bahnhöfen erforderlich. Diese sollte daher vom Bundesinnenministerium geprüft werden. Das Bundesministerium werde auch gebeten, ‚gegebenenfalls auf eine entsprechende Änderung der Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn, insbesondere in Bezug auf Messer, hinzuwirken‘. Für die Kontrolle sollten weder das Zugpersonal und Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste in erster Linie verantwortlich sein, sondern das müssten Bundespolizisten und Beamte der Landespolizeien sein, sagte Hamburgs Innensenator Andy Grote.“

 

Heißt das, dass in Zukunft Polizeistreifen in den Zügen die Taschen der Reisenden kontrollieren, ob sie verbotene Messer mitführen? Wird man in der Bahn dann vielleicht unter den Augen der Mitreisenden die schmutzige Wäsche in seiner Reisetasche auseinanderfalten müssen, um zu zeigen, dass man unbewaffnet reist? Liebhabern der Privatsphäre dürfte das eigene Auto dann noch wichtiger werden.

 

Tja, und was ist mit dem CO2? Nun wird es aber interessant und es könnte dann wieder vermehrt der 42a ins Spiel kommen, denn:

 

Zitat

Das Problem mit eventuell überrepräsentierten Tätergruppen bei der Messer-Kriminalität lässt sich mit einem kontrollierten Messerverbot zudem auch nicht ganz aus der Welt schaffen, wie der bereits zitierte Polizeigewerkschafter Roßkopf sagt: „Hinzu kommt, dass uns bei Befragungen von ausländischen und migrantischen Verdächtigen oft Racial Profiling vorgeworfen wird.“

 

Das Problem lässt sich aber lösen, indem man einfach alle Reisenden kontrolliert, also auch die vollkommen Unverdächtigen.

 

.....

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb BJ68:

 

Warum?

 

Vielleicht weil ich Pfadfinder bin [usw,]

 

 

Wer weiss, vielleicht geht es nicht anders und es muss einfach mal so eine harmlose Pfadfindergruppe die ganze Härte des Gesetzes zu spüren bekommen. Am besten so richtig massiv, und das darf der tolle Rechtstaat dann deren Omas und Opas erklären. Das wird sicher lustig.
 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Last_Bullet:

 

[...]Flughafen[...]

 

Der Unterschied zwischen "Darf man überhaupt nicht haben/führen/sonstwas" und "Nicht im Flugzeug!" ist der, dass man die inkriminierten Pieksemittel ja immer noch ins reguläre Gepäck nehmen kann, damit niemand Unfug damit während des Fluges treiben kann. 
Oder so ähnlich halt. (Muss schon schlimm sein, ja.)

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Stunden schrieb Lokführer:

Das ganze Theater mit der Klingenlänge ist absurd. Entweder besteht Messerverbot oder nicht. Wenn es ein Angreifer bspw. auf die Halsschlagader abgesehen hat, ist die Klingenlänge herzlich egal...

Jo kann ich bestätigen.

 

Wir hatten uns damals bei einer Zugangskontrolle über eine zerschnittene Jacke eines Kollegen gewundert...

 

Wir hatten keine Messer gesehen. Bis wir auf abgerissene Coladosen Abrissdeckel mit Stoffresten daran auf dem Boden aufmerksam wurden.

 

Die Dinger waren rasierklingen scharf.

 

Offenbar hatten die Angreifer mit diese " harmlosen" Abrisslaschen versucht, dem Kollegen die Halsschlagader zu durchtrennen.

 

 

Bearbeitet von JDHarris
Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb ED2:

 

Wer weiss, vielleicht geht es nicht anders und es muss einfach mal so eine harmlose Pfadfindergruppe die ganze Härte des Gesetzes zu spüren bekommen. Am besten so richtig massiv, und das darf der tolle Rechtstaat dann deren Omas und Opas erklären. Das wird sicher lustig.
 

Gab doch schon mal Theater.

Dazu von 2009:

Zitat

Soldaten: Risiko Taschenmesser25.6.2009
Während in Afghanistan deutsche Soldaten Krieg führen, bahnen sich jetzt in Deutschland rechtliche Querelen für arglose Bundeswehrangehörige an. Bei Polizeikontrollen, vor allem in Schleswig-Holstein, sind nämlich Soldaten außerhalb des Dienstes mit einem juristischen Vorwurf konfrontiert worden: Verstoß gegen das Waffengesetz. Ihr Vergehen? Die Soldaten, meist in Uniform auf dem Heimweg ins Wochenende, hatten das „Standardmesser“ der Bundeswehr dabei.

https://www.lawblog.de/archives/2009/06/25/soldaten-risiko-taschenmesser/

 

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Stunden schrieb ED2:

Wer weiss, vielleicht geht es nicht anders und es muss einfach mal so eine harmlose Pfadfindergruppe die ganze Härte des Gesetzes zu spüren bekommen. 

Einen Trupp der Bundeswehr hat es doch auch schon mit ihren Einsatzmessern/Standartmessern bei einer Zwischenlandung erwischt! 

Bearbeitet von uwewittenburg
Geschrieben
Am 17.6.2023 um 14:17 schrieb Elo:

sie haben nur den "Fehler" gemacht, sich nicht intensiv genug zu verteidigen.

DEN Fehler haben unsere Verbände und die Messerhersteller schon gemacht. Die hätten auch auffordern können, jedes einschlägige Bußgeldverfahren zum Gericht zu bringen und für die Laien unter den Anwälten Argumentationshilfen liefern. 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Josef Maier:

DEN Fehler haben unsere Verbände und die Messerhersteller schon gemacht. Die hätten auch auffordern können, jedes einschlägige Bußgeldverfahren zum Gericht zu bringen und für die Laien unter den Anwälten Argumentationshilfen liefern. 

 

Naja, das klingt ja erstmal ganz super, aber als Beschuldigter streckst Du da erstmal alle Kosten vor, wenn Du da vor Gericht klagst.

 

Da kommen dann schnell mal mehrere tausend Euro Anwaltskosten zusammen, wenn man sich vernünftig vertreten lässt, und wenn man dann verliert, zahlt man alles schön selbst.

 

So einfach und risikolos ist das also ganz bestimmt nicht.

 

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