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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


zickzack

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vor 4 Minuten schrieb Giraffe:

Wozu ist das wichtig? Die Magazine kann der Täter auch bei verschiedenen Händlern gekauft haben

1. 2400 € sind schon mal ne Hausnummer für den Händler

2. Bestell mal ein HK Reservemagazin heute; mit Glück 1 oder 2 sofort , aber wahrscheinlich ein Paar Wochen Lieferzeit

3. Bei 30-40 Magazinen fragt HK schon mal nach ob ein Landes- oder Einheitsstempel drauf soll.

4. Hat er P30 erst seit 12.22. Also nicht viel Zeit, die wenig verbliebenen Waffenhändler abzuklappern

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vor 35 Minuten schrieb Axel Junghans:

Es drängt sich jetzt doch die Frage auf ob der Täter überhaupt Sportschütze im Sinne der Gesetzgebung war.

85€ im Monat plus 30€ die Trainerstunde sehe ich nicht mehr unter Vereinsrecht bzw. gemeinnützig.

Waffe, Munition und 30-40 Magazine a 60€ wurden wo erworben?

Das ist ein gewerblicher Schießstand der über eine GmbH betrieben wird mit angeschlossenem bzw. eingemieteten Schützenverein.

Die müssen genau so eine Vereinssatzung haben und sich an alle gesetzlichen Regelungen des Vereins und Waffenrechts halten.

So was gibts in jeder Großstadt in Deutschland.

Das ist alles legitim und von Amtswegen alles rechtens und in Ordnung.

 

Verbreite hier mal nicht ahnungslos so einen hanebüchenen Unsinn.

 

 

 

Bearbeitet von Spanplatte
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vor 2 Minuten schrieb Axel Junghans:

2. Bestell mal ein HK Reservemagazin heute; mit Glück 1 oder 2 sofort , aber wahrscheinlich ein Paar Wochen Lieferzeit

Das ist ein interessanter Hinweis.

Vielleicht ist das der Grund warum vom Waffenbesitz bis zur Tat 3 Monate vergangen sind. Möglicherweise hat er die hohe Magazinanzahl nicht sofort beim Waffenkauf erhalten, sondern musste auf die Bestellung noch mehrere Wochen warten.

 

vor 2 Minuten schrieb Axel Junghans:

4. Hat er P30 erst seit 12.22. Also nicht viel Zeit, die wenig verbliebenen Waffenhändler abzuklappern

Er könnte die Magazine allerdings auch bei mehreren Onlinehändlern gekauft haben.

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vor 1 Minute schrieb Bart0815:

Wie kann ich den hier einen Beitrag editieren? Irgendwie bekomm ich es nicht hin...

Beim Kommentar oben rechts auf die drei horizontalen Punkte klicken und dann auf edit klicken.

 

Ob es ein Zeitlimit gibt, bis man sein Kommentar noch ändern kann, weiß ich nicht.

 

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vor 4 Minuten schrieb Axel Junghans:

1. 2400 € sind schon mal ne Hausnummer für den Händler

2. Bestell mal ein HK Reservemagazin heute; mit Glück 1 oder 2 sofort , aber wahrscheinlich ein Paar Wochen Lieferzeit

3. Bei 30-40 Magazinen fragt HK schon mal nach ob ein Landes- oder Einheitsstempel drauf soll.

4. Hat er P30 erst seit 12.22. Also nicht viel Zeit, die wenig verbliebenen Waffenhändler abzuklappern

 

Das ist hier ein freies Land, hier kann man so viele Magazine kaufen wie man will.

Und wer 260000 Berater Honorar verlangt, der bestellt auch zu den lächerlichen 2400 Euro für Mag's auch eine Palette Mun dazu.

 

Mal so nebenbei: im meinen Spitzenzeiten habe ich 30k Schuß p.a. abgegeben, bin 10.000km im Jahr zu Wettkämpfen gefahren, habe 2.000 Euro Startgelder bezahlt.

 

Nicht alle von uns geben 15 Schuß im Quartal ab

 

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vor 2 Minuten schrieb silverstar:

…na, die Magazine hättet er auch, seit seiner irren Idee, über Monate kaufen können….

Das wäre möglich ist meiner Meinung aber eher unwahrscheinlich.

Denn das setzt voraus, dass er schon vor Monaten genau wusste, welche Pistole er haben will.

Ebenso muss er dann gewusst haben, dass es schwer ist große Mengen an Magazine für diese Pistole zu bekommen.

 

Ich würde eher vermuten, das es dem Täter im Prinzip egal war, welche Pistole er nimmt, Hauptsache das Kaliber stimmt. H&K hat der dann wohl genommen, weil er den Namen kennt und die Bundeswehr und Polizei ebenso Waffen von diesem Hersteller bezieht oder weil er sich spontan vor Ort beim Waffenhändler dafür entschieden hat.

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vor 12 Minuten schrieb Axel Junghans:

3. Bei 30-40 Magazinen fragt HK schon mal nach ob ein Landes- oder Einheitsstempel drauf soll.

Ach ja? 

Weißt du das, oder denkst du das nur? 

Ich hab mal vor Jahren mehr als 20 Magazine auf einen Schlag gekauft, ohne überhaupt eine passende Waffe dafür zu haben... 

Und selbst so "Länder" wie Hamburg, was woanders ja nur Landkreise sind,, bestellen sicher im 3-4 stelligen Bereich bei HK... 

40 ist für die doch Kinderkram..... 

 

 

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vor 12 Minuten schrieb Axel Junghans:

3. Bei 30-40 Magazinen fragt HK schon mal nach ob ein Landes- oder Einheitsstempel drauf soll.

4. Hat er P30 erst seit 12.22. Also nicht viel Zeit, die wenig verbliebenen Waffenhändler abzuklappern

30 - 40 Magazine sind bei HK wohl nicht der Rede wert und die paar Magazine hätte der Täter auch schon lange vorher kaufen können, das Zeug ist frei für jeden zu haben. 

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vor 11 Minuten schrieb Spanplatte:

Verbreite hier mal nicht ahnungslos so einen hahnebüchenen Unsinn

Upps, danke für deinen Einwand und für die Kenntnis dass die Gemeinnützigkeit hier nicht greift.

Ahnungslos hast du auch Recht, vielleicht kannst du mich ja erhellen.

Macht ihr auch Vereinsmeisterschaften DSB oder BDS?

Im übrigen sind die Daten und Preise von der Webseite.

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vor 9 Minuten schrieb Axel Junghans:

 

Schau dir die Website von dem Club noch einmal richtig an.

Nicht nur die Preislisten sondern auch wo die überall schießen und an welchen Wettbewerben die alles teilnehmen.

 

Ich bitte dich der Kommentar ist doch nicht dein Ernst.

Bearbeitet von Spanplatte
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Kleine Anekdote zum Thema Bestellmenge und Verdacht erregen - an sich vollkommen OT hier, aber vielleicht tut ein bißchen Schmunzeln in trüben Zeiten ganz gut.

 

Vor einiger Zeit hatte ich bei einem online-Händler je einen Revolver-Griff für S&W J-, K-, L- und N-Rahmen bestellt. Kurz darauf rief mich der Händler an, ob es mir Umstände machen würde, erst die Rahmengröße zur Auswahl des Griffs festzustellen, anstatt alle 4 zu bestellen. Wenn ich Typ und ein Foto des Revolvers senden würde, sei man mir selbstverständlich gerne bei der Auswahl behilflich. Ich hab dann gefragt, ob ein Foto des J, des K, des L, des N oder aller vier schicken solle. :D Wir hatten dann noch einen netten kurzen Plausch, am selben Tag noch gingen meine Griffe schneller als gewohnt raus und waren bereits am nächsten Tag bei mir.

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vor 3 Stunden schrieb MB69:

Scheint so zu sein, dass es die Legitimation gegeben hätte, ihm die WBK mit entsprechenden Konsequenzen zu widerrufen.

 

Die Tat hätte man damit aber nur sehr vielleicht verhindert.

Der Typ war ja nicht blöd und hätte dann garantiert einen anderen Weg gefunden.

 

Das ist das, was meiner Ansicht nach klargestellt werden muss.

Auch wenn es hier im Kontext für uns Sportschützen natürlich gut wäre wenn nachgewiesen würde, das die Behörden bestehendes und in dem Falle ausreichendes Recht nicht konsequent genug angewendet haben.

 

Was man so liest (250.000 € Stundenhonorar, Gott redet zu ihm ... laut einem Verwandten hat er sich nach dem Ausstieg bei den Zeugen Jehovas in kompletten Wahn reingesteigert) war er wohl in einer psychotisch schizophrenen Phase. Wenn ein Psychiater so eine Seelenlage entdeckt lässt er den Mensch auf direktem Weg in die geschlossene Abteilung einer psychischen Klinik einweisen, wo es erst einmal ein paar Monate Therapiegespräche und Medikamente gibt bevor wieder an eine Entlassung gedacht werden kann. 

Legalwaffen wegnehmen, dann kann nichts mehr passieren ist so eine klein-Nancy denke. So jemand in psychotisch schizophrener Phase ist in seinen Allmachtsphantasien völlig enthemmt und Angstfrei - aber sonst geistig klar. Der kann genauso gut mit einem Auto in eine Menschenmenge fahren oder mit einem Messer oder Machete Amok laufen oder eine Bombe basteln oder, oder, oder. 

 

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vor 17 Minuten schrieb Sachkundiger:

Wenn ein Psychiater so eine Seelenlage entdeckt lässt er den Mensch auf direktem Weg in die geschlossene Abteilung einer psychischen Klinik einweisen, wo es erst einmal ein paar Monate Therapiegespräche und Medikamente gibt bevor wieder an eine Entlassung gedacht werden kann. 

So stellt sich das Klein-Erna vor.

 

Was die echte Wirklichkeit ist, würde dich anscheinend zu sehr erschrecken. 

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vor 3 Stunden schrieb Rohrzange:

Danke.

Die Meinung des Gutachters kann ich aber nicht teilen, denn er scheint der Ansicht zu sein, dass es genügt, dass, wenn jemand anonyme Hinweisschreiben über Waffenbesitzer schreibt, in denen der Unbekannte deren Zuverlässigkeit in Frage stellt, dass dies dann bereits genügen müsse, den Waffenbesitzern die Waffen wegzunehmen.

 

Das wäre ein KO Kriterium für uns alle. Denn dann könnten diejenigen, die schon immer ein generelles Legalwaffenverbot wollten, einfach ein anonymes Schreiben gegen jeden einzelnen Waffenbesitzer aufsetzen und dann würde man jedem die Waffen wegnehmen, denn der Vorwurf im anonymen Schreiben reicht dem Gutachter ja bereits.

Damit hätten die Verbotsforderer zwar im Waffengesetz noch immer kein generelles Legalwaffenverbot, aber in der Praxis ein faktisches wenn das so einfach ginge.

 

 

Ein Anonymes Schreiben allein reicht nicht. Wenn so was eingeht und plausibel klingt muss die Waffenbehörde aber das Weiterbestehen der Zuverlässigkeit prüfen. Der Gutachter hat darauf hingewiesen, dass der Täter reichlich wirres Zeug im Internet gepostet hat. Das hätte Zweifel an der Zuverlässigkeit wecken müssen und die Behörde hätte die Pistole richtiger Weise erst mal in Verwahrung nehmen sollen bis die Frage grundsätzlich geklärt ist, z.B. durch MPU.

 

@Rohrzange: Du weißt doch dass es in Deutschland kein Second Amendment gibt. Dein Eisen hast Du nur solange, wie die Behörden davon ausgehen können, dass Du keinen Unsinn damit machst.

Eine Trunkenheitsfahrt wäre schon riskant, das haben wir doch bei der Sachkundeprüfung gelernt. 

Im Internet Hirnizeug zu posten was einem die Schuhe auszieht - so wie Philipp F. in seinem Wahn - geht weit darüber hinaus. Erkundige dich mal wegen welchen Lapalien Menschen hier in Deutschland schon alles die Knarren weggenommen worden sind.

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vor 19 Minuten schrieb Sal-Peter:

So stellt sich das Klein-Erna vor.

 

Was die echte Wirklichkeit ist, würde dich anscheinend zu sehr erschrecken. 

 

So lief das in dem einen Fall den ich kenne. Nicht statistisch signifikant - klar.

Und klar gibt es auch den Brockstedtmesserstecher den ein Gefängnispsychiater wohl per Ferndiagnose für Gesund erklärt hat. Das war kein Fall wo es gut gelaufen ist.

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vor 2 Stunden schrieb Sachkundiger:

 

Was man so liest (250.000 € Stundenhonorar, Gott redet zu ihm ... laut einem Verwandten hat er sich nach dem Ausstieg bei den Zeugen Jehovas in kompletten Wahn reingesteigert) war er wohl in einer psychotisch schizophrenen Phase. Wenn ein Psychiater so eine Seelenlage entdeckt lässt er den Mensch auf direktem Weg in die geschlossene Abteilung einer psychischen Klinik einweisen, wo es erst einmal ein paar Monate Therapiegespräche und Medikamente gibt bevor wieder an eine Entlassung gedacht werden kann. 

 

Selten so ein Quatsch gelesen.

  1. Die zentrale Voraussetzung für eine Unterbringung nach PsychKG/UBG ist die akute Gefährdung durch die psychische Störung der unterzubringenden Person - nicht zwingend eine Gefahr für Leben oder Gesundheit aber gegenwärtig und durch die psychische Störung bedingt.
  2. Zuständig für die Veranlassung einer Unterbringung sind die Ordnungs- (OA) und Landratsämter (LRA). Wird sie ausnahmsweise durch eine Polizei vorgenommen, muss das Verfahren unverzüglich vom OA/LRA übernommen werden.
  3. Der diensthabende Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie der geschützten Akutabteilung des zuständigen psychiatrischen Krankenhauses erstellt ein vorläufiges Kurzgutachten.
  4. Anhand des Kurzgutachtens, des Vor-Berichts des OA/LRA und eigener Inaugenscheinnahme entscheidet spätestens am folgenden Tag der zuständige Richter über die Unterbringung - falls auf eine Unterbringung entschieden wird, dann i.d.R. erst einmal für eine Woche oder bis zum Ende der lfd. Woche.
  5. Eine Therapie gegen den Willen der Patienten ist nicht erlaubt auch nicht bei einer Unterbringung nach PsychKG/UBG. Lediglich im Rahme einer gerichtlichen Betreuung ist auf gerichtliche Anordnung und bei lfd. gerichtlicher Überwachung eine Therapie gegen den Willen des Patienten legal.
  6. Wenn keine Gefährdung mehr besteht, ist der der Patient aus der Unterbringung zu entlassen.

Bisher habe ich von nichts gehört, was vor der Tat eine Unterbringung des späteren Täters nach PsychKG/UBG erlaubt haben könnte.

 

vor 2 Stunden schrieb Sachkundiger:

Legalwaffen wegnehmen, ...

 

 

Das wäre nach den vorliegenden Informationen beim späteren Täter sogar möglich gewesen.

 

Bei der erfolgten Aufbewahrungkontrolle war angegeben worden, dass ewb-pflichtige Munition nicht vorschriftsmäßig verwahrt wurde. Das ist ein Verstoß gegen § 36 WaffG. Damit besaß der spätere Täter regelmäßig keine Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG mehr und die die waffenrechtlichen Erlaubnisse wären nach § 45 WaffG zu widerrufen gewesen. Jedoch wurde hier irregelmäßig weiterhin eine waffenrechtliche Zuverlässigkeit angenommen - also ausgerechnet beim Falschen die staatlichen Augen zugedrückt. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer :hi:

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Im Ersten sagt Nancy Feaser sagt das Halbautomatische Langwaffen für Amoktaten sowie in Halle und in Hanau benutzt wurden ist das ne absichtliche Lüge oder Unwissenheit?- auf welches Land bezieht sie sich da, denn das kann ja nicht Deutschland sein denn hier wurde nie mit eine solchen Waffe gemordet?

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