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IGNORED

Vereinsbescheinigung ??


Michael_He

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vor 2 Stunden schrieb chrisatwork:

Und du hast das "offiziell" überlesen 😉

Ich kenne das mit der erlaubnispflichtigen Waffe und 5 Schuss. Kann dir jetzt aber auf die Schnelle nicht sagen, wo ich das gelesen habe.

Ist ja eigentlich auch Hupe, geht schießen und habt Spaß

Nein hab das Wort gelesen. Du meintest wohl, "So wird das bei uns offiziell gemacht".

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vor 35 Minuten schrieb HangMan69:

es kann jemand (der die prüfung zur aufsicht gemacht hat, auch die des dsb) anderes die aufsicht auf dem stand durchführen

Das ist richtig, der Schießleiter kann die Aufsichtsführung beim Schützen an jemand anderen delegieren. Das ändert aber nichts daran, dass der BDMP nur den Schießleiter als verantwortliche Aufsichtsperson anerkennt. Dieses Delegieren klappt auch nur dann, wenn der Schießleiter anwesend ist und das Schießen leitet. Wenn er nach Hause geht, dann ists Essig mit Schießen nach BDMP Sportordnung.

 

vor 2 Stunden schrieb chrisatwork:

Das bedeutet dann, dass ich meine Bedürfnisbescheinigungen gar nicht hätte bekommen dürfen weil nicht bei jedem Schießen ein Schießleiter vom BDMP dabei gewesen ist??????

 

Komisch dass ich sie doch alle bekommen habe, obwohl da auch Schießleiter und Standaufsichten von anderen Verbänden vor Ort waren, die mir mein kleines Büchlein abgezeichnet haben. 

Nein. Aber anders als du denkst.

Wenn der BDMP dir ohne Schießleiterstempel bescheinigt hat, dass du nach SEINER Sportordnung geschossen hast, dann war das in der Tat nicht korrekt. Wenn der BDMP dir aber bescheinigt, dass du den Schießsport ausgeübt hast, dann ist alles in Ordnung. Denn das Gesetz verlangt ja explizit nicht, dass du nach der Sportordnung deines Verbands schießt, sondern nur, dass du den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Waffen ausübst.

 

Der springende Punkt bei der ganzen Sache ist halt einfach, dass der BDMP festgelegt hat, dass ohne Anwesenheit eines Schießleiters nicht nach den Regeln seiner Sportordnung geschossen werden kann. Genauso wenig wie du mit einer KW mit Rotpunktvisier DSB Disziplinen schießen kannst. Klar kannst du das auf dem Stand tun und es ist Schießen mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen und gesetzlich kein Problem. Aber es ist halt nicht nach der Sportordnung des DSB.

Und wenn dir bescheinigt werden soll, dass du nach eben genau jener Sportordnung geschossen hast, dann musst du auch ALLE Bestimmungen eingehalten haben. Die Diskussion ist natürlich an der Stelle rein akademisch, weil das sowieso niemand nachprüfen kann.

Deswegen sagen alle diese Bescheinigungen normalerweise auch nur, dass du den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Waffen betrieben hast und eben nicht, dass du nach Sportodnung Verband XYZ die Disziplin ABC geschossen hast. "Ausüben des Schießsports" im Sinne des Gesetzes kann sehr weit gefasst werden - alles andere wäre in der Praxis auch nicht zu kontrollieren und daher auch nicht sinnvoll zu regulieren.

 

Um den Bogen wieder zurück zum eigentlichen Thema zu schlagen: Der Verband muss die Schießtermine seiner (mittelbaren) Mitglieder dokumentieren und auf Grundlage dieser Dokumentation das Fortbestehen des Bedürfnisses bescheinigen. Bei einer Verbandsstruktur wie dem DSB ist das relativ einfach: Die Schützen sind Mitglied in einem Verein am Wohnort, der ist Mitglied im Landesverband und der ist wiederum Mitglied im DSB. Also führt der Verein vor Ort eine Schießkladde und damit ist die Dokumentationspflicht erledigt.

Der BDMP ist anders. Da ist man direkt Mitglied im BDMP e.V. und nicht über die Landesverbände und Vereine vor Ort angeschlossen. Jetzt hat man aber das Problem, dass ein Verein mit Sitz in Paderborn die Termine aller seiner Mitglieder in Deutschland dokumentieren muss. Das ist nicht praktikabel, also delegiert man diese Pflicht an die Mitglieder selbst, indem man ihnen die Führung eines Schießbuchs auferlegt. Damit da aber kein Missbrauch stattfindet und die Behörden reihenweise die Bescheinigungen anzweifeln, hat man bestellte "Aufpasser", die diese Einträge abzeichnen müssen: Das sind die Schießleiter.

Diese Dokumentationspflicht gab es übrigens auch schon vor 09/2020, da hat sie sich allerdings nur auf die ersten drei Jahre nach Erteilung der ersten Erlaubnis erstreckt und noch nicht die Unterscheidung KW/LW und eigene Waffe beinhaltet.

 

Und ja, natürlich wird das in der Praxis oft lockerer gehandhabt. So lange da kein ernsthafter Unfug getrieben wird kräht da auch kein Hahn danach. Aber wenn es den Verdacht auf Gefälligkeitsbescheinigungen oder Ähnliches gibt, dann wird da eben schon genauer hingeschaut und die Regeln eben wörtlich ausgelegt. Und dann hast du potentiell ein Problem, denn der Verband oder Verein wird sich sicherlich nicht schützend vor dich werfen, wenn die Behörde da anfängt unangenehme Fragen nach dem Inhalt der Bescheinigung zu stellen.

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vor 2 Stunden schrieb pulvernase:

Das ändert aber nichts daran, dass der BDMP nur den Schießleiter als verantwortliche Aufsichtsperson anerkennt. Dieses Delegieren klappt auch nur dann, wenn der Schießleiter anwesend ist und das Schießen leitet. Wenn er nach Hause geht, dann ists Essig mit Schießen nach BDMP Sportordnung.

du wiederholst dich...

 

und ich schrieb: das ohne den schiessleiter der "schiessbetrieb" gar nicht erst aufgenommen werden kann!

dann kann auch nix deligiert werden!

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Am 28.1.2022 um 16:15 schrieb pulvernase:

"Als Schießsportverband im Sinne dieses Gesetzes wird ein überörtlicher Zusammenschluss schießsportlicher Vereine anerkannt, der [...] im Rahmen eines festgelegten Verfahrens die ihm angehörenden schießsportlichen Vereine verpflichtet und regelmäßig darauf überprüft, dass diese [...] einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der letzten 24 Monate vor Prüfung des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4 führen [...]"

 

Das wird wohl in der Praxis nicht so eng gesehen; das BVerwA erkennt ja wohl auch Verbände an, wenn der Verband nicht wie der BDMP organisiert ist und die örtlichen Vereine nur „einfach so“ mitmachen, selbst aber gar nicht satzungsunterworfenes Mitglied des (Dach/Bundes)-Verbandes sind und der (Dach/Bundes)-Verband auch keine Rechte, Möglichkeiten und Mittel hat, selbst die Vereine vor Ort „zu überprüfen“, geschweigedenn „zu verpflichten“ oder bei Verstößen mit Anspruch auf Befolgung von Weisungen einzuschreiten.

Bearbeitet von webnotar
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vor 27 Minuten schrieb webnotar:

 

Das wird wohl in der Praxis nicht so eng gesehen; das BVerwA erkennt ja wohl auch an, wenn ein Verband nicht wie der BDMP organisiert ist und die örtlichen Vereine nur „einfach so“ mitmachen, selbst aber gar nicht satzungsunterworfenes Mitglied des Verbandes sind und der Verband auch keine Rechte, Möglichkeiten und Mittel hat, selbst die Vereine vor Ort „zu überprüfen“, geschweigedenn „zu verpflichten“ oder bei Verstößen einzuschreiten.

Ernsthaft???

 

Der Verband ist verpflichtet, die einwandfreie Einhaltung über die Nachweise der Bedürfnisse der ihm angehörenden Vereine sicherzustellen. Wie der Verband das macht, ist sein Problem. Macht er das nicht, hat der Verband auf jeden Fall ein Problem.

 

Das ist doch ganz klar geregelt. Deine Aussage von wegen "wird in der Praxis nicht so eng gesehen, und das BVerwA erkennt ja wohl auch irgendwie an..." kann ich mir diesbezüglich nicht erklären.

 

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vor 13 Stunden schrieb lrn:

der Schütze muß eine Verbandsbescheinigung vorlegen (wie auch immer er diesem gegenüber dann den Nachweis führt).

 

Im vorliegenden Fall handelt es sich zwar nicht um eine Bedürfnisüberprüfung, sondern um eine Bedürfnisbefürwortung,

doch der Verband lehnt es ab, über die Mitgliedsbestätigung hinaus auch eine Bescheinigung über die Sportausübung auszustellen.

Dies, obwohl der angegliederte Schützenverein eine schriftliche Bestätigung über Schießtraining und jährliche Teilnnahme

an Vereins-, Kreis- und Bezirksmeisterschaften ausgestellt hat.

Was also tun, falls überhaupt?

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Gehört zwar nicht hierher, da andere Baustelle, aber ein nach §15 WaffG anerkannter Schießsportverband sollte solche Bescheinigungen ausstellen, und dafür auch entsprechende Regelungen haben, denen man die jeweiligen Voraussetzungen entnehmen kann.

 

vor 13 Minuten schrieb P 8X:

Was also tun, falls überhaupt?

 

Das hängt vom Verband ab, und wie dieser die Verweigerung einer Bescheinigung begründet.

Bearbeitet von lrn
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vor 2 Minuten schrieb lrn:

 

Das hängt vom Verband ab, und wie dieser die Verweigerung einer Bescheinigung begründet.

RSB. Keine spezifische Begründung, nur daß er über die sportlichen Ausübungen keine Kenntnis habe und diese auch nicht bescheinigen könne.

Besagte Bestätigung vom Verein liegt vor, auch dem Amt. Das verlangt aber die Bestätigung vom Verband. Die Quadratur des Kreises.

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Korrektes Formular für Anforderung der Bescheinigung beim Verband verwendet und korrekt ausgefüllt? Da ist die Bestätigung des Vereins über regelmäßige Schießsportausübung drin enthalten. Btw, 45€ Gebühr laut RSB Merkblatt, teurer Spaß...

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Die Verbände und deren Funktionäre auf jeder Ebene sind für die Schützen da, nicht umgekehrt!

Dazu gehört auch, es durch eine („schützensichere“) Formulierung operationalisierbarer Abläufe sicher zu stellen, dass jeder im Verband genau weiss, was zu tun (und ggf. dafür zu bezahlen) ist, um Dokumente zu erlangen, die vom Gesetz als nötig formuliert und (möglicherweise) von der Verwaltung gefordert werden.

 

Wenn es ein Verband nicht schafft, sicher zu stellen, dass die Sportler genau das bekommen, was sie formal brauchen, ist es der falsche Verband! Zu dieser „Sicherstellung“  gehört auch eine Organisation, die ein Durchgreifen auf die unterste Verwaltungsebene ermöglicht, notfalls durch Ersatzvornahme. 

 

Hierzu ist klarzustellen, dass dieses Statement nicht bedeutet, zu verlangen dass hemdsärmelig „zum Wohle der Schützen“ einfach mal so alles zu bescheinigen, was gefordert wird und vielleicht nützt.

 

Bearbeitet von webnotar
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vor 19 Stunden schrieb chrisatwork:

Ich kenne das mit der erlaubnispflichtigen Waffe und 5 Schuss. Kann dir jetzt aber auf die Schnelle nicht sagen, wo ich das gelesen habe.

 

Es gibt im Waffenrecht keine Definition wie eine Trainingseinheit auszusehen hat, weder im Gesetz noch in der AWaffV noch WaffVwV, weder ob sie sich an der Anzahl der Schüsse orientiert oder an der Zeitdauer des Trainings, weder ob hier exakt die Disziplin geschossen werden muss (quasi Trainingswettkampf) oder ob eben jeglich Form des Schießtechniktrainings "im scharfen Schuss" betrachtet wird. Dein "mindestens 5 Schuss" ist daher eine genauso fragwürdige und unverbindliche Festlegung (vmtl. durch den örtlichen Funktionär Deines Sportvereins) wie andere, z.B. das ein Training mindestens 45min dauern muss.

 

Vorläufig geklärt wird sowas erst wenn wieder ein neunmal kluger Sportschütze oder ein machtberauschtes Ordnungsamt vor Gericht mit der Brechstange was durchsetzen will und der Richter dann in seiner Urteilsbegründung anfängt zu definieren, wie aus seiner Sicht ein Training auszusehen hat. 

 

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Es gibt im Waffenrecht keine Definition wie eine Trainingseinheit auszusehen hat, weder im Gesetz noch in der AWaffV noch WaffVwV,
 

Umso wichtiger ist eine einfach verständliche und plausible Vorgabe des Verbandes (5 Schuss ist aus meiner Sicht Blödsinn, der die Verwaltung geradezu zwingt, das nicht anzuerkennen)


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Jetzt hat es doch jahrelang prima mit den Trainingsterminen geklappt - und jetzt meint ihr tatsächlich, dass ein Verband regeln muss, wann ein Training je nach Verband ein Training ist?

 

Entschuldigung, aber der Dackelclub lässt grüßen....

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Das Problem ist doch das Personen die von der Materie (Sportschießen ist vielschichtig) keine Ahnung haben etwas vorschreiben wollen.

Ich betreibe "statisches" Schießen beim DSB und könnte so manche Trainingseinheit als Trockentraining absolvieren - zählt aber nicht.

Soll ich jetzt mein Training nur auf die Schußabgabe reduzieren damit ich meine "Schußzahl" voll bekomme oder reicht es wenn ich nach

einem "Durchlauf" mit der Schußabgabe ende. Andere Verbände haben andere Bewegungsabläufe und daher kann ich nicht für sie sprechen

und es ist daher nachvollziehbar wenn dort mehr Wert auf die Schußabgabe als auf die Vorbereitung gelegt wird.

 

Die Vorgesetzte meiner SB hatte angeregt das eine Trainingseinheit einem Wettkampf entsprechen sollte - kein Kommentar.

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Unsere beiden Vereine BDMP/BDS schiessen auf ca 5 -6 verschiedenen Mietständen im In-und Ausland, zu unterschiedlichen Zeiten und Tagen, manche Schützen erreichen ihre Mindesttermine nur durch Teilnahme an Wettkämpfen und der Schiessleiter bekommt die gar nicht oder nur selten zu Gesicht. Auf unseren Mietständen wird eine Anwesenheitsliste geführt, jeder Schütze führt eigenständig ein Schiessbuch.  Auf den jeweiligen Ständen bekommen wir einen Stempel des Betreibers oder bei Wettkämpfen den des Veranstalters.
Als Vorsitzender hab ich da nur die Möglichkeit den Schiessbüchern zu vertrauen. Eine Schiesskladde können wir so wie hier beschrieben nicht führen da auch an einzelnen Tagen auf diversen Ständen geschossen wird.  


Christo

Bearbeitet von christo
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vor einer Stunde schrieb P22:

Entschuldigung, aber der Dackelclub lässt grüßen....

Sehe ich aus guten Gründen anders.

Der Druck kommt nicht von den Verbänden bzw. irgendwelchen selbstgefälligen Funktionären. Die könnten mit einer lockeren, auf gesundem Menschenverstand und sinngemäßer Anwendung der Gesetze beruhenden Umsetzung gut leben. Einzelne Fürsten mal außen vor.

 

Die Waffenbehörden und Ministerien suchen seit Jahren "kreative" Möglichkeiten, die Anzahl der Waffenbesitzer möglichst zu reduzieren. Von da weht der Wind...

 

Jahrelang gab es im WaffG keine genaue Definition was "regelmäßige" Betreiben des Schießsports ist. Sprich wie oft man trainieren muss. Entsprechend hätte man durchaus argumentieren können, wenn ein Verein nur alle sechs Monate ein Training anbietet und du aber jedesmal hingehst, du regelmäßig teilnimmst und nach 12 Monaten die waffenrechtlichen Voraussetzungen für ein Bedürfnis im Bezug auf "regelmäßig" erfüllst.

 

Ich müsste jetzt selber überlegen, ab wann die sehr bestimmte Vorgabe 1x pro Monat oder 18x pro Jahr als Voraussetzung zum Erwerb einer Waffe es ins Gesetz bzw. die Verordnungen geschafft hat (ich tippe mal auf die 2003 Änderung, kann mich aber täuschen. Wie gesagt, da geht es nur um den Erwerb einer Waffe

Danach dauert es nicht lange, da hat ein findiges Amt so argumentiert, daß, um das Bedürfnis aufrecht zu erhalten, sprich um die erworbenen Waffen weiterhin besitzen zu dürfen, der Schütze mit jeder Waffe 12/18 mal trainieren muss, denn das sei ja auch Voraussetzung für den Erwerb gewesen und wenn diese nicht mehr vorliegt muss die Waffe halt entzogen werden. Ein Gericht hat diese Sichtweise bestätigt. 

Wären andere Ämter diesem Präzedenzfall gefolgt, hätte mancher hier seinen Waffenbestand drastisch reduzieren müssen, weil er es einfach nicht geschafft hätte so oft auf den Stand zu gehen, um zu trainieren. 

Oder wir hätten uns im Anschluß mit genau der Diskussion beschäftigt was ein Training ist. Denn der ein oder andere Schütze hätte dann eben pro Trainingstermin 10 Waffen mitgenommen, mit jeder 1 Schuss gemacht , wäre nach 15 Minuten wieder heimgefahren und hätte so den Nachweis erbracht, daß er mit allen Waffen regelmäßig trainiert.

 

Jetzt klarer?

 

 

Bearbeitet von Bounty
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vor 18 Minuten schrieb Bounty:

 

Der Druck kommt nicht von den Verbänden bzw. irgendwelchen selbstgefälligen Funktionären.

 

Ich sehe im Moment überhaupt keinen Druck und daher in dieser Richtung überhaupt keinen Handlungsbedarf.

 

 

vor 18 Minuten schrieb Bounty:

Die Waffenbehörden und Ministerien suchen seit Jahren "kreative" Möglichkeiten, die Anzahl der Waffenbesitzer möglichst zu reduzieren. Von da weht der Wind...

 

Bisher wurde ein Trainingstermin nach meiner Kenntnis von einer Behörde nicht angezweifelt.

 

vor 18 Minuten schrieb Bounty:

 

Jetzt klarer?

Nicht wirklich. Vielleicht ploppt dieses Thema irgendwann mal auf - bis dahin würde ich die Kirche im Dorf lassen und solche Themen gar nicht ansprechen.

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vor 1 Stunde schrieb P22:

Ich sehe im Moment überhaupt keinen Druck und daher in dieser Richtung überhaupt keinen Handlungsbedarf.

 

Nochmal, der Druck wäre entstanden, wenn die 12/18 Regelung mit jeder Waffe zur allgemeinen Sichtweise der Ämter geworden wäre. Da war durch das Gerichtsurteil aus Hessen extrem Druck im Kessel. Die Verbände haben letztendlich eine Klarstellung im Gesetz 2019 forciert, um den Ämtern und Gerichten die Grundlage für Ihren Blödsinn zu entziehen. Hast Du vielleicht nicht mitbekommen.

 

Ich bin mir sicher, daß die Diskussion "was ist Training?" im Sinn der regelmäßigen Ausübung des Schießsports uns (hier) in der Zukunft noch öfter beschäftigen wird. Weil es eben der letzte Bereich in der Thematik ist, wo es keine klare gesetzliche Definition gibt (nachdem jetzt "regelmäßig" gesetzlich definiert ist). Das wissen die Ämter und Ministerien, die den legalen Waffenbesitz durch immer komplexere Auflagen veröden wollen. 

 

Früher oder später schiebt man das in einen Entwurf für eine Neufassung Waffengesetz oder die zugehörigen VerwVerordnungen. Oder früher oder später haben wir einen Fall vor Gericht wo Waffenbesitzer und Amt sich streiten, ob "auf die Schießbahn fahren, 1 Schuss abfeuern, Bestätigung im Schießbuch abholen, wieder nach Hause fahren"regelmäßige Ausübung des Sports" ist. Vielleicht haben wir auch wieder so einen "Knieschuss", wo der Schütze vor Gericht den Verein dazu zwingen will, ihm die Ausübung zu bescheinigen, wo sich der Verein weigert, weil man der Meinung ist, das was der Schütze da 12/18 mal macht ist kein Training bzw. Ausüben Schießsport. Am Ende definiert dann ein Richt "aus Sicht des Gerichtes ist von der Ausübung Schießsport im Sinne §14 WaffG auszugehen, wenn der Schütze..."

vor 1 Stunde schrieb P22:

Nicht wirklich. Vielleicht ploppt dieses Thema irgendwann mal auf - bis dahin würde ich die Kirche im Dorf lassen und solche Themen gar nicht ansprechen.

Aus meiner Sicht wird es schon seit Jahren diskutiert.

 

Aber nein, ich will auch nicht das ein Training im Sinne §14 WaffG als "Schießen exakt der Disziplin gemäß Sportordnung" oder "mindestens 45min und mindestens 50 Schuss" definiert wird. Weil es an der Realität sportlichen Trainings einfach vorbei geht.

Bearbeitet von Bounty
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Am 29.1.2022 um 11:17 schrieb MAHRS:

Cooler Typ.

 

Im Prinzip bin ich für den geringsten Aufwand und vor allem dafür, dass hinten raus kommt, was gewünscht ist: die Bedürfnisbescheinigung.

 

Deshalb führen wir seit der WaffG Änderung beim Training die Kladde. Ich gehe davon aus, dass das der BDS so auf uns delegiert. Was soll er auch mit kleinem Aufwand bescheinigen? Abgesehen davon rate ich jedem Schützen (zumindest bei uns ...) ein einfachstes Schießbuch zu führen: Datum, KW/LW, Ort, ab und an Fremdunterschrift.

Muss ich dann etwas bestätigen - egal ob Erwerb oder Bestand - mach ich das über "sein" Schießbuch. So gabs noch nie wo auch immer ein Problem und der Aufwand ist klein.

 

Am 28.1.2022 um 22:28 schrieb Rene2109:

Genau, und es ist auch nicht meine Aufgabe und auch nicht gesetzlich gefordert, das ich ein Schießbuch führe. Der Verein, bzw. Verband hat jedoch gesetzlich dafür Sorge zu tragen mir die Termine bestätigen zu können, z.B. durch das Führen eines Standbuchs in analoger oder digitaler Form.

 

Und da drehen wir uns im Kreis und kommen in Bereiche die so nicht umsetzbar sind.

 

Ein Schießbuch, kann nur persönlich geführt werden. Das kann imho ein Verein nicht leisten.

Was ist  mit Disziplinen, welche nicht auf dem eigenen Stand geschossen werden, sondern bei benachbarten Vereinen ?

IPSC, Fallscheiben, evtl. Langwaffe ?

Wenn das der Fall ist, dann kann es eben der Schütze nur selber.

 

Bei uns zeichnet der Standbetreiber ab, da er immer anwesend ist und sieht wer da war.

Da hat z.B. der Verein, oder sagen wir besser Verantwortliche des Vereines keine Möglichkeit dies zu dokumentieren.

Zumal dann noch die Frage wäre, darf er das überhaupt nach Datenschutzverordnung. Denn er muß die Daten ja auch speichern.

Also bewegen wir uns immer mehr auf eine Option zu, wo der Schütze selber den Nachweis bringen muß und diesen beim Verein erst bei Bedarf vorlegt.

 

Wenn er nun sagt, ich muß doch kein Schießbuch führen, da ist der Verein doch für verantwortlich. gut, dann übersieht er einerseits, das er ja was haben will und andererseits das scheinbar den Vereinen keine Handlungsweise dafür bekannt ist.

Ich hatte ja bereits erwähnt....

Zitat

im Rahmen eines festgelegten Verfahrens die ihm angehörenden schießsportlichen Vereine verpflichtet

 

Mir ist weder ein entsprechendes Verfahren bekannt, noch haben wir uns zu so einem Verpflichtet.

Also ist eben die Frage, wie sieht das Verfahren aus und wie sollen wir das handhaben ? Und auch beim Verband würde ich die obigen Sonderfälle  dann mal ansprechen, mit der Frage wie ist da zu verfahren ?

 

Letztlich  ist die sinnvollste Regelung zur Zeit, sich ein Schießbuch  zeigen zu lassen und dann ein entsprechendes Dokument dem Schützen zukommen zu lassen.

In 3 Jahren werden wir ja sehen, wie es die Verbände handhaben. Denn dann sind die ja in der Pflicht.

 

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vor 6 Minuten schrieb Michael_He:

 

 

Und da drehen wir uns im Kreis und kommen in Bereiche die so nicht umsetzbar sind.

 

Ein Schießbuch, kann nur persönlich geführt werden. Das kann imho ein Verein nicht leisten.

Was ist  mit Disziplinen, welche nicht auf dem eigenen Stand geschossen werden, sondern bei benachbarten Vereinen ?

IPSC, Fallscheiben, evtl. Langwaffe ?

Wenn das der Fall ist, dann kann es eben der Schütze nur selber.

 

Bei uns zeichnet der Standbetreiber ab, da er immer anwesend ist und sieht wer da war.

Da hat z.B. der Verein, oder sagen wir besser Verantwortliche des Vereines keine Möglichkeit dies zu dokumentieren.

Zumal dann noch die Frage wäre, darf er das überhaupt nach Datenschutzverordnung. Denn er muß die Daten ja auch speichern.

Also bewegen wir uns immer mehr auf eine Option zu, wo der Schütze selber den Nachweis bringen muß und diesen beim Verein erst bei Bedarf vorlegt.

 

Wenn er nun sagt, ich muß doch kein Schießbuch führen, da ist der Verein doch für verantwortlich. gut, dann übersieht er einerseits, das er ja was haben will und andererseits das scheinbar den Vereinen keine Handlungsweise dafür bekannt ist.

Ich hatte ja bereits erwähnt....

 

Mir ist weder ein entsprechendes Verfahren bekannt, noch haben wir uns zu so einem Verpflichtet.

Also ist eben die Frage, wie sieht das Verfahren aus und wie sollen wir das handhaben ? Und auch beim Verband würde ich die obigen Sonderfälle  dann mal ansprechen, mit der Frage wie ist da zu verfahren ?

 

Letztlich  ist die sinnvollste Regelung zur Zeit, sich ein Schießbuch  zeigen zu lassen und dann ein entsprechendes Dokument dem Schützen zukommen zu lassen.

In 3 Jahren werden wir ja sehen, wie es die Verbände handhaben. Denn dann sind die ja in der Pflicht.

 

Ich frage mich wie gefühlt 99% der Standbetreiber ob Verein (sportlich und jagdlich) oder sogar auch gewerblich es schaffen solch eine Kladde zu führen wenn es doch nicht möglich ist. In meinem Umfeld gibt es mehrere Dutzend Vereine, Jagdstände, inkl. gewerblich und überall muss man sich eintragen.

Die Verpflichtung erfolgt automatisch mit Verbandseintritt. Die Verpflichtung besteht alleine schon wegen der Versicherung. Wenn ein Versicherungsfall eintritt und die Versicherung Wochen später den Nachweis von Euch fordert und Ihr könnt nicht liefern, dann "Gute Nacht".

Auch ein Vereinsvorstand hat sich über seine Verpflichtungen zu informieren und nicht nur die Aufgabe seine Allmachtsphantasien auszuleben. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, wie es auch gerne vor Gericht heißt. Wenn ich etwas möchte weil es mir zusteht und auch so gesetzlich geregelt ist, kann der Verein sich nicht damit herausreden das ihm die Handlungsweise nicht bekannt ist, nur weil er sich nicht informiert hat. Gerade im Bereich Waffenrecht sollte jedem der damit Umgang hat klar sein, dass man sich ständig auf dem Laufenden halten muss. Jeden Tag bekomme ich mit das Waffenbesitzer nicht wissen das es mittlerweile NWR-ID´s gibt, das A und B Tresor bei Neukauf nicht mehr gibt, das die Kurzwaffe nicht im A Schrank gelagert werden darf und auch die Munition nicht darin zusammen mit Waffen, etc., etc.. Keinen dieser Unwissenden schützt sein Nichtwissen bei einer Kontrolle durch die entsprechenden Ämter.  

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vor 13 Minuten schrieb Michael_He:

Letztlich  ist die sinnvollste Regelung zur Zeit, sich ein Schießbuch  zeigen zu lassen und dann ein entsprechendes Dokument dem Schützen zukommen zu lassen.

In 3 Jahren werden wir ja sehen, wie es die Verbände handhaben. Denn dann sind die ja in der Pflicht.

Bei uns im Verein steht jeder der Schiesst in der Schieskladde . Was passiert wenn die mal weg kommt???? Was spricht dagegen das jeder "für sich " ein pers. Schiessbuch führt ???? Ich benutze alte Bundeswehschiessbücher. Dort trage ich das Datum , die Kaliber und den Ort ein wo ich Schiesse. Neuerdings auch ob LW oder KW .Stempel hole ich mir wenn welche da sind, wenn nicht dann nicht. Unterschriften von Aufsichten/ Schiessleitern sind da keine drin. Beantrage ich eine Waffe muss mein Sportwart nicht das Schiessbuch durchforsten. Er glaubt mir meine Termine bzw weiß er das ich genug Schiesse. Kopien meines Schiessbuches schicke ich mit an den Verband. Hat bisher auch für Waffen über Kontingent immer gereicht und ICH habe den wenigstens Aufwand die Unterschrift vom Sportwart/ vom Verband zu bekommen. Sowohl beim BDS LV 9 als auch beim saarländischen DSB Ableger hat das bisher gut Funktioniert. Meine 1. WBK ist deutlich älter als 10 Jahre, ich könnte das entspannter sehen. Ich führe mein Schiessbuch aber weiter, einfach für mich oder wenn ich noch eine Waffe brauche.

Die Leute die sich hier darüber mokieren, das man kein eigenes Schiessbuch führen MUSS, sonder das der Verein/Verband das für sie macht wünsche ich viel Spaß mit ihrer Einstellung, wenn sie den Nachweis denn dann mal brauchen..................................................

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vor 15 Minuten schrieb Michael_He:

Mir ist weder ein entsprechendes Verfahren bekannt, noch haben wir uns zu so einem Verpflichtet.

 

Der BdMP hat sich genau so ein Verfahren geschaffen, mit der Ordnung zur Bescheinigung waffenrechtlicher Bedürfnisse im BDMP e.V. (OBwrB). Register 5 (bdmp.de) Der Nachweis ist das Schießbuch des Schützen, dieses ist durch den SLG Leiter zu prüfen. Nachweise durch andere schießsportliche Vereinigungen werden anerkannt. 

 

Haben andere Verbände vergleichbare Ordnungen?

 

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