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IGNORED

AR15 Lower anmelden


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Geschrieben

Schönen guten Abend,

ich besitze ein 24" OA15 und ein 16" Wechselsystem.

Irgendwann vor 2017 habe ich mir einen zusätzlichen Lower angeschafft.

Diesen Lower muss ich ja jetzt eintragen lassen, so weit so gut oder auch schlecht.

Bis jetzt hatte ich ja eine komplette Waffe und das Wechselsystem, durfte ja nie 2 komplette Waffen besitzen.

Wenn der Lower jetzt eingetragen wird, habe ich dann 2 komplette Waffen oder immer noch nur eine Waffe und ein Wechselsystem plus ein zusätzlichen Lower? 

Ich hoffe ihr könnt etwas Licht ins Dunkel bringen.

Im voraus vielen Dank.

Geschrieben

Jepp so schauts aus. Ich habe auch das gleiche. Waffe .223 26" mit Wechselsystem .223 in 18" und Wechselsystem in .22LR und dazu nen Wechsel-Lower (eigentlich müsste da stehen Gehäuseunterteil, bei mir steht Griffstück).

Der Lower ist der Waffe unter NR ...xxx zugeordnet. Ich Habe immer!!!! nur eine Komplettwaffe im Schrank, egal welche Konfiguration. Da lasse ich mich auf nichts ein.

Geschrieben

Frag mal ganz nett bei deinem SB ob er/sie aus diesen beiden Teilen ( Upper und Lower) keine kpl.Waffe macht....sollte dann hinter jeder Spalte dieser Teile in der WBK in etwa heissen ......wurden zu einer Waffe zusammengefügt.

Geschrieben

Wechsellower anmelden steht bei mir auch an. Werde zu gegebener Zeit berichten. Erwerbsdatum ist dabei egal, vor 9/20 dürfte klar sein.

 

(Den Lower hatte ich ebenfalls immer nur getrennt vom WS im Schrank. Auch wenn das nach altem Recht evtl. übertrieben war, montierter Lower war rechtlich genaugenommen nichts anderes als z.B. montiertes ZF. Aber wie immer: die Sache mit der schlimmstmöglichen Auslegung und dem vorauseilenden Gehorsam. Also besser keine zwei Stück gleichzeitig montiert. Ist sowieso Schnee von gestern.)

 

--> Es war in diesem und anderen Foren schon öfter die Rede davon, den zus.-Lower und das WS zu einer Komplettwaffe zu "verheiraten". So ganz erschließt sich mir nicht, was da der Vorteil sein soll. Dann habe ich den Kontingentplatz für eine weitere SLB verbraucht, nur damit ich beide gleichzeitig montiert lassen darf?

Letzteres ist ja gar nicht nötig. Wäre höchstens angenehm weil es sich besser verstauen lässt.

 

Dass es eine bessere Hin- und Her-Tauschbarkeit ermöglicht kann ich mir auch nicht vorstellen. Denn die "neue" Waffe definiert sich dann über den bisherigen Wechsellower als führendes Teil, und das bisherige Wechselsystem wird zu dessen unveränderlichem Upper? Dann dürfte ich sogar überhaupt nichts mehr tauschen, ohne dass es nach neuem Recht als Waffenherstellung gilt!?

 

Vielleicht stehe ich komplett auf dem Schlauch. Nur verstehe ich bis jetzt absolut nicht, was die beschriebene "Zusammenfügen"-Taktik bringen soll...

Geschrieben

Oh Mann

 

-Lower werden nicht angeneldet, es ist eine Besitzerlaubnis zu beantragen

-wenn die Behörde ihren Job genau macht, ist ein Bedürfnis nachzuweisen

-"Wechsellower" anzubauen war schon nach altem Recht Grauzone

-war der Lower noch nie an einer Waffe verbaut, ist zum Anbau eine Herstellungserlaubnis notwendig

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Wird der Lower dabei einer (1) Waffe in irgendeiner Form zugeordnet?
Wie verhält es sich mit zwei eingetragenen ARs und einem "dritten" Lower, der tatsächlich bisher an beiden Waffen zum Einsatz kam?

Geschrieben (bearbeitet)

Soweit ich das in Erfahrung bringen konnte, gibt es im NWR dafür keine Zuordnung zu einer bestimmten Waffe. Die Dinger werden als allein stehendes wesentliches Teil (Gehäuseunterteil) eingetragen und Ende.

Bearbeitet von Gruger
Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Sind nun halt auch separate wesentliche Teile wie ein Austauschlauf, Griffstück für Kurzwaffe o.ä.

Ich habe 2 WS für KW in den WBK`s. Das 9mm wurde der Grundwaffe zugeordnet ( zu lfd. Nr. 5 ( da steht die Kurzwaffe dazu )) und mein 22er WS für die 45er steht ohne eine Zuordnung drin. Macht/e also wieder jede/r wie er wollte . Beides auf der gleichen Behörde, 2 unterschiedliche SB.

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Gruger:

aber hast du die Zuordnung auch im NWR?

Auf den Auszügen im Stammdatenblatt von der Behörde steht das gleiche. Das 9mm WS zugeordnet, das 22er WS nicht zugeordnet. Ob das ein genaues Abbild des NWR ist kann ich allerdings nicht schreiben .

 

Edit : Das Teil zu anonymisieren und hier Ein zu stellen ist mir grade zu viel Aufwand. Müsste ich dann ja für 2 Grüne WBK`s machen

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Stunden schrieb Gruger:

Soweit ich das in Erfahrung bringen konnte, gibt es im NWR dafür keine Zuordnung zu einer bestimmten Waffe. Die Dinger werden als allein stehendes wesentliches Teil (Gehäuseunterteil) eingetragen und Ende.

Ist bei Wechselsystemen im NWR ja auch so, die werden da als eigenständiges Teil eingetragen. ZUmindest bei mir so.

 

Die Zuordnung in den WBKs, wenn die Behörde es überhaupt noch macht, ist Tradition. Meine macht das nicht, da wird einfach "Wechselsystem" in der WBK vermerkt.

 

@PetMan Bei dir zugeordnet? Könntest du, wenn du Zeit findest den Eintrag im NWR mal zeigen, interessehalber?

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb ASE:

Könntest du, wenn du Zeit findest den Eintrag im NWR mal zeigen, interessehalber?

Ich weiß nicht ob mein Auszug der Daten die mein Amt mir schickte ein Abbild des NWR ist oder was selbst gestricktes. Die nennen es " Karteikarte Standart - Waffenbesitzkarte " , aber keine Ahnung ob das normiert ist . Im Gespräch wurde es " Stammdatenblatt " genannt . Wenn ich Zeit habe scane ich die WBK mit den wenigsten Einträgen mal ein und mache sie Anonym, dann kann ich das gerne hier zeigen

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Raiden:

Dazu passend die Frage:

 

Waffe X erworben 2010

Wechselsystem erworben fur Waffe X 2011

Waffe Y erworben 2012

 

Darf das WS auch mit Waffe Y verwendet werden?

Ja.

Strengenommen gibt es nämlich gar keine Zuordnung. 

 

Die Grundwaffe ist nur die Vorraussetzung für den erlaubnisfreien Erwerb.

 

 

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb PetMan:

Wenn ich Zeit habe....

@ASE ich habe jetzt mal das Blatt zu der WBK eingescant wo das WS einer Pistole zugeordnet ist . Die Pistole war zuerst die Nummer 4 in der WBK, auf 4mmM20 konvertiert und wurde irgendwann mit Bedürfnis zur Nr 5. Unter Nr.7 ist das WS zu lfd Nr. 5 eingetragen.

In einer der anderen WBK ist 22er WS ohne so eine Zuordnung eingetragen .

Und ob die Blätter jetzt ein Abbild des NWR sind kann ich nicht schreiben, aber so werden die bei uns ausgegeben. Hab eben noch einen Fehler gefunden bei der Nr 2 , da stimmt der Hersteller/Model nicht. Ansonsten waren die am Anfang voll mit Fehlern, die WS waren als komplette Waffe geführt , Bedürfnis teilweise falsch hinterlegt, war das reinste Chaos. Meine Walther PP steht immer noch mit Kaliber 7,65 Luger in der WBK. Die Tage werden aber die letzten Fehler hoffentlich bereinigt

Stamdatenblatt Anonym.jpg

Geschrieben

Interessant, bei mir sieht das Stammdatenblatt anders aus, stelle es gerne ein.

 

Gibt es da kein genormtes Format wie beim NWR-Waffenbrief? Hängt das evtl von der Software ab, welche die Behörde nutzt?

  • 4 Wochen später...

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