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Hauptgefreiter

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  1. Habe mit der für die Erbwaffen zuständigen Sachbearbeiterin gesprochen. Waffe werden, ohne Blockierung, in eine Erben WBK eingetragen. Die Sachbearbeiterin, mit der ich zuerst gesprochen habe, war wohl unwissend.
  2. Mein Ziel ist es die Waffen, ohne Blockierung, weiterhin zu besitzen. Ich werde wahrscheinlich nie damit schießen.
  3. Ich bin Inhaber einer EWB mit eigenen Waffen und Waffenschrank, dann trifft ja Paragraph 8 auf mich zu und es sollte alles klar sein.
  4. Guten Tag zusammen, mein Vater ist verstorben und hat mir eine Star 30M 9mm Para und ein H&K 630. 223Rem. hinterlassen. Da ich selber aktiver Sportschütze bin, dachte ich es wäre kein Problem die Waffen zu übernehmen. Die zuständige Kreispolizeibehörde hat heute bei der ersten Kontaktaufnahme drei Möglichkeiten aufgezeigt. 1. Für beide Waffen das Bedürfnis nachweisen und sie in meine grüne WBK eintragen lassen. 2. Die Waffen mit einem Blockiersystem versehen und in eine Erben WBK eintragen lassen. 3. Verkaufen Gibt es noch eine vierte Möglichkeit? Bei allen Blockiersystemen, die in der von meiner Kreispolizeibehörde verlinkten Liste stehen, ist die Zulassung abgelaufen. Gibt es keine Aktuelle Liste?
  5. Es handelt sich um eine Co2 Waffe mit wechelbarem Magazin.
  6. Bei meiner Co2 Pistole ist das Magazin undicht. Das Gas entweicht nach oben aus dem Magazin. Hatte jemand schon mal ein ähnliches Problem? Ich hoffe ihr könnt mich erleuchten.
  7. Vielen Dank für eure Beiträge, bis jetzt ist die Drulov DU10 mein Favorit.
  8. Hallo zusammen, ich suche eine mehrschüssige möglichst präzise CO2 Pistole. Ich habe eine Diana Airbug, die von der Präzision und vom Abzug her meinen Vorstellungen entspricht, bei ihr gefällt mir aber das repetieren nicht. Was mir wichtig ist: 1. Ein guter Abzug. 2. Präzision der Airbug. 3. Mehrschüssig 4. Verstellbare Visierung ( Möglichkeit in Red Dot zu montieren ) 5. Ein nicht so großer Griff, da ich kleine Hände habe. 6. Sollte wie eine Pistole aussehen, nicht wie ein Akkuschrauber. Wahrscheinlich sind nicht alle meine Vorstellungen in einer Waffe zu vereinbaren, bin trotzdem für jeden Tip dankbar. Gruß Hauptgefreiter
  9. Ich finde die Argumentation des BDS schon richtig. Ich habe den Lower legal erworben und das ich jetzt nachträglich es Bedürfnis nachweisen soll finde ich nicht. Wenn es nur um die Gebühr ginge hätte ich wahrscheinlich ein bißchen gemeckert und bezahlt.
  10. Das ist die Meinung des BDS zu der Sache, wird aber die Behörden die das anders sehen wohl nicht umstimmen.
  11. Meine Behörde ( Kreispolizeibehörde Lippe NRW) fordert von mir für die Eintragung / Anmeldung des Griffstücks einen Bedürfnisnachweiß für eine halbautomatische Selbstladebüchse. Wo ist das denn dann eine Altbesitz Regelung? Theoretisch wäre es ja auch möglich das ein Nichtsportschützen so ein Griffstueck besitzt, für den müßte es doch auch eine Möglichkeit geben das Griffstück zu behalten. Oder werden an mich als mehrfach überprüften Sportschützen höhere Anforderungen gestellt als an einen Nichtsportschützen?
  12. Von der man dann im Zweifelsfall nichts mehr Hast recht, sollte man schon schriftlich haben.
  13. Laut Aussage meiner Behörde müssen Altbesitz Magazine nicht besonders auf bewahrt werden, also nicht im Waffenschrank und schon gar nicht in einem 0er Schrank.
  14. Aha, danke für die Belehrung. Wenn ich im Lexikon unter große Magazine nachschaue sind da wahrscheinlich Bilder von 60er und 100er Magazinen.
  15. Bis jetzt wahrscheinlich ok, aber in der Zukunft ( weil dann verbotene Gegenstände ) möglicherweise nicht.
  16. Schönen Guten Abend, welcher Sicherheitsklasse muß der Waffenschrank entsprechen wenn ich darin LW Magazine mit mehr als 10 Schuss lagern will?
  17. Wie man es auch immer nennt, laut der Kreispolizeibehörde Lippe wird der Lower in die WBK eingetragen.
  18. Ich sehe das auch so wie Balam, zusammenfügen zu einer Waffe bringt für mich nur Nachteile. Außer vielleicht beim verstauen im Waffenschrank, aber da habe ich mir eine Halterung, für das Wechselsystem, gebaut.
  19. Schönen guten Abend, ich besitze ein 24" OA15 und ein 16" Wechselsystem. Irgendwann vor 2017 habe ich mir einen zusätzlichen Lower angeschafft. Diesen Lower muss ich ja jetzt eintragen lassen, so weit so gut oder auch schlecht. Bis jetzt hatte ich ja eine komplette Waffe und das Wechselsystem, durfte ja nie 2 komplette Waffen besitzen. Wenn der Lower jetzt eingetragen wird, habe ich dann 2 komplette Waffen oder immer noch nur eine Waffe und ein Wechselsystem plus ein zusätzlichen Lower? Ich hoffe ihr könnt etwas Licht ins Dunkel bringen. Im voraus vielen Dank.
  20. Habe meinen A Schrank über die Firma Sagerer nachträglich klassifizieren lassen, mußte bloß ein paar Fotos machen und ein Formular ausfüllen. Hat 70 Euro gekostet
  21. Ich habe festgestellt das einer meiner beiden Waffenschränke über keine Plakette mit der Klassifizierung verfügt. Den Schrank habe ich vor ca. 20 Jahren als A-Schrank gekauft, die Rechnung ist nicht mehr vorhanden. Kann man den Schrank nachträglich klassifizieren lassen, und wenn ja, wer macht so etwas im Raum Detmold, Bielefeld? Ich hoffe jemand von euch kann mir weiter helfen.
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