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IGNORED

Hütte im entlegenen Aussenbereich bauen


EkelAlfred

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vor 3 Stunden schrieb Cannon Balls:

Um das zu vermeiden gibts den Notar. Der prüft ja VOR Abschluß welche Lasten auf dem Grundstück liegen. 

Nein, das hat nicht gereicht.

 

In dem mir bekannten Fall haben die beratenden Juristen daneben gelegen.

 

Im Grunde darf man wohl gewisse Arten von Objekten im Aussenbereich nur selbst besitzen und vererben oder erben. Wenn verkauft wird, hat der neue aber keinen Anspruch das dort stehen zu haben.

 

Ich kann nix dafür. 

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vor 3 Stunden schrieb highlower:

Sorry, aber das kann ich mir so beim besten Willen nicht mal ansatzweise vorstellen.

 

Hier dürften wesentliche Aspekte in der ganzen Geschichte fehlen.

Nöh, es gab wiederholt Zeitungsberichte dieser Art. 

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In Hessen hat vor Jaaahren mal ein Landrat eine größere Anzahl Schwarzbauten (also nix "Notlage nach Krieg" oder so) in einem Naturschutzgebiet "rektal" (also "hinten 'rum" oder nachträglich) genehmigt.

Und was ist dem Landrat danach passiert?

Er wurde Minister - Umweltminister, um genau zu sein.

 

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vor 4 Stunden schrieb highlower:

 

 nächsten Straßenecke mit mündlicher Vertragsabsprache und unquittierter Bargeldzahlung erwirbt, mag das möglicherweise anders aussehen.

Grundstückskäufe sind in Deutschland ausschließlich per notariellem Vertrag möglich.

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vor 23 Stunden schrieb Stage Coach Mike:

Was hälst Du von einen "Imkerhaus", schaff Dir ein Bienenvolk an. Allein der Schleuderraum darf schon 12qm groß sein. 

Ist hier in der Gegend für einen nicht-Landwirt in der Tat die einzige Möglichkeit, irgendwo in der Natur noch eine Hütte genehmigt zu bekommen.
Aber auch wieder an zig andere Auflagen gekoppelt. Ein Bekannter, der wirklich Imkern wollte, hat diesbezüglich fast schon resigniert aufgegeben.

Was es hier noch gibt sind einige flächenmäßig zum Teil sehr große Schrebergartengrundstücke an Waldrändern, die sogar einige Meter tief in den Wald reingehen und eingefriedet sind.
Hinter dichtem Bewuchs und hohen Zäunen stehen da inzwischen Holzhäuser Gartenhütten, die als Kind in den Zaubertrank gefallen sind :crazy:

Ich laufe da öfter dran vorbei und komme aus dem Staunen manchmal kaum noch raus :chrisgrinst:
Über Google Earth sieht man das dann aus der Vogelperspektive und staunt noch mehr :00000733:

Aber auch hier gilt: der erste Denunziant oder irgendein dummer Zufall mit Forstamt oder Vermessungsamt oder so, und der Spaß ist vorbei.

Bearbeitet von chief wiggum
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Mein verstorbener Onkel hatte auch so ein "kleines Paradies" auf einem schönen und eingewachsenen Waldrand-Grundstück. Wir waren da als Kinder über die Jahre öfter mal mit draußen. Kernstück dabei war eine feste, gemauerte und verputzte Hütte, mehr als doppelt so groß wie genehmigungsfrei zulässig, und so ausgebaut (Schlafplätze, kleine Küche, Sanitärbereich, Heizung, eigener Keller), dass es im Außenbereich niemals genehmigungsfähig gewesen wäre. Das kleine Haus war auch nicht genehmigt, und Baurecht galt schon damals... 

 

Irgendwann hat ihn tatsächlich einer angezeigt (wir vermuten, ein Nachbar mit dem er "über Kreuz" lag, denn er war ein recht streitbarer Charakter). Vom Baurechtsamt hat er dann eine Rückbauanordnung bekommen, wonach er das Häuschen auf weniger als die Hälfte reduzieren und die Sanitär-, Koch- und Schlafgelegenheiten entfernen musste (so dass es auf ein genehmigungsfähiges Gerätehäuschen reduziert war). Er ging dagegen in Widerspruch, dann vors Verwaltungsgericht, hatte aber wegen der klaren Rechtslage keine Chance und musste schließlich zurückbauen. Immerhin, das kleine Häuschen, der schöne Außenbereich mit Rasenfläche und Feuerstelle blieben erhalten, aber mit Übernachten war dort (außer mal per gelegentlicher "Campinglösung") nichts mehr. 

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Ich habe in der Tat in USA etwas "zersiedelte" Gegenden gesehen. Die Raumordnung(splanung) ist da nicht so strikt Aber wirklich problematisch war das dort nicht.

Zumindest in den meisten Gebieten der USA ist auch ein klein wenig  mehr Platz...

 

 

Bearbeitet von karlyman
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vor 2 Minuten schrieb karlyman:

"zersiedelte"

Schau dir Tirol an. Das ist Zersiedelung. In den Tälern ein hässliches Industrie- oder Gewerbegebiet nach dem anderen, die Berge voller Häuser in Alleinlage. Das ist schon sehr viel schöner in Deutschland ... also in den deutschen Bergregionen.

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Dabei darf man aber nicht vergessen, dass die besagten, in den Bergen "verstreuten" Häuser in Alleinlage meist auf landwirtschaftliche Anwesen (Almwirtschaft/Hofstellen) zurückgehen. 

Einfamilienwohnhäuser als solche kriegt man dort im Neubau auch nicht mitten auf den Almhang (genehmigt)... Auch die Republik Österreich bzw. die Bundesländer haben ja ein Bauordnungsrecht. 

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vor 17 Minuten schrieb MAHRS:

Nein. Schau einfach wenn du mal wieder durchs Inntal fährst. 

 

Im Tal, da wurde/wird tatsächlich "ordentlich" Fläche verbaut... Gewerbe- und Wohnsiedlungsgebiete. Ich gehe aber fest davon aus, mit  Bauplanungsrecht, nicht ohne.

Zu den "Einzelhäusern in den Bergen" - siehe oben. 

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Zitat

Notar

:rotfl2: Auch so eine Truppe. Ich habe ein mal was verkauft, nicht mal für mich. "Probleme" an der Hütte offen genannt, eingepreist und handelseinig. Und von mir natürlich dem Notar rechtzeitig "paste and copy ready" übermittelt. Der nette Herr hat zig mal versucht, mir das auszureden = imho mir die arglistige Täuschung unterzuschieben. Faulheit, Überheblichkeit? Jedenfalls kein logischer Grund. Bleibt mir ja weit weg mit denen!

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Vielleicht etwas OT. In manchen Gegenden gibt es Ausnahmegenehmigungen vom Baurecht.

Das gilt ua. für Kapellen. Man könnte eine Waldhütte als mittelalterliche Einsiedelei gestalten.

Im Ernst: Ich plane selbst mit einer Gruppe von Leuten ein politisches Mahnmal, das als Bildstock ausgeführt ist.

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Von der Systematik her ist das nicht mal eine Ausnahmegenehmigung.

Sondern es werden bestimmte Bauten - wie z.B. die genannten Kapellen - nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 Baugesetzbuch als "sonstige" privilegierte Nutzungszwecke betrachtet und daher im Außenbereich zugelassen.

Im Notfall auch noch nach § 35 Abs. 2 BauGB (die sogenannte "planungsrechtliche Privilegierung 2. Klasse"), aber da wird das Eis schon dünn...

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Es gibt da eine ganz einfache Methode. Bei der zuständigen Gemeinde fragen. Das ist von Bundesland zu Bundesland und Gemeinde zu Gemeinde verschieden.

 

Ich darf mir auf mein Grundstück ein Saunahaus stellen. Ohne Baugenehmigung. Es darf nicht dauerhaft bewohnt werden, es darf eine gewisse Größe nicht überschreiten, muss aus Holz sein.....

 

Wenn dir das Grundstück nicht gehört, hast du legal eigentlich keine Chance.

 

Ich habe allerdings schon Hochsitze gesehen, die eher in die Kategorie „Baumhaus“ fallen. Dach, Glasfenster, feste Türe...

 

 

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