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IGNORED

Waffenschrank in der Mietwohnung


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Geschrieben

Hallo miteinander

jetzt steh ich kurz vor meiner WBK und ich hab meine Vermieter mal nach der Deckentraglast der Wohnung gefragt. So hat er dann 

auch mitbekommen, dass ich bald Waffen in der Wohnung haben werde. 

Er war überhaupt nicht begeistert,  und wollte mir es am liebsten verbieten. 

Nach langen hin und her, hat er gemeint, ich kann ja den Schrank in meinen absperrbaren keller stellen- Was mir aber nicht so recht ist, da ich die Waffen lieber in der 

Wohnung hab.

 

Ich hab eigentlich ein gutes Verhältnis zu ihm, und will jetzt nicht auch mein recht pochen, da ich fest davon ausgehe, dass ich meine legalen Waffen in der Wohnung lagern darf, und er nix dagegen machen kann.

 

oder darf er mir vorschreiben, dass ich sie im Keller lagern muss

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb maxlll:

oder darf er mir vorschreiben, dass ich sie im Keller lagern muss

Sind Dir Waffen im Mietvertrag verboten oder ist die Deckenlast zu hoch? Falls die Deckenlast zu hoch ist, würde ich Mietkürzung und Nachbesserung beantragen, die Deckenlast eines Tresors entspricht ungefähr dem Gewicht eines Mannes, der seine Frau auf Händen trägt.

Geschrieben

Kommt halt immer dadrauf an, Altbau, Neubau, Fachwerk etc.

 

Stellst Du einen kombinierten Lang- und Kurzwaffenschrank leer auf, mind. 180 kg, Waffen sind im Gewicht überschaubar aber Munition, 1000 Schuß 9x19 mm ca. 14 kg, 1000 Schuß.45 ACP ca. 20 kg, da kommt im Laufe der Jahre einiges zusammen als Sportschütze.

 

Daher kann ich Deinen Vermieter ein wenig verstehen ohne die Bausubtanz zu kennen, von daher weniger fragen und einfach machen. Beim 500 Liter Aquarium das leer auch ca. 200 - 300 kg wiegen kann hättest Du ja auch nicht gefragt.

Geschrieben

aber mal im Ernst: deinen Vermieter hat ein Scheißdreck zu Interessieren, was du in der Wohnung aufbewahrst. Außer es geht eine Gefährdung von bestimmten Gegenständen/Stoffen aus. 

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Geschrieben

Erste Frage: Wie groß soll der Schrank werden?

Dann das Gewicht des Schrankes in erwachsene Männer umrechnen. Im Ergebnis wird man feststellen, dass man sich eine solche Frage hätte nie stellen brauchen. 

 

Waffen, Munition und Treibladungspulver in einer Mietwohnung sind kein Problem.

 

Gruß

 

Stefan

  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Shiva:

... eines Mannes, der seine Frau auf Händen trägt.

Jeder macht mal einen Fehler - der eine trägt unsinnigerweise seine Frau auf Händen*, der andere weckt unsinnigerweise schlafende Hunde und fragt seinen Vermieter, ob er einen Waffenschrank in der Wohnung haben darf. 😛

 

*) Wie soll sie denn den Boden schrubben, wenn sie so weit oben ist?

 

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb maxlll:

Nach langen hin und her, hat er gemeint, ich kann ja den Schrank in meinen absperrbaren keller stellen- Was mir aber nicht so recht ist, da ich die Waffen lieber in der 

Wohnung hab.

Abgesehen davon darfst du das auch gar nicht im Keller lagern. Stichwort bewohnt / unbewohnt.

vor 20 Minuten schrieb maxlll:

oder darf er mir vorschreiben, dass ich sie im Keller lagern muss

Nein!

Geschrieben

danke für die schnellen Antworten. Der Waffenschrak ist 150 kg mit 45cm x 35cm Grundfläche. das Haus ist von 1994 ist ich hab mir extra a Bodenplatte von 1qm gebaut, damit das Gewicht verteilt wird, und ich stelle ihn an die Wand

Vom Gewicht her sehe ich da kein Problem

Meinen Vermieter geht es eher darum, dass scharfe Waffen in der Wohnung sind, und sich aus versehen ein Schuss lösen könnte- Hatten damit schon mal schlechte Erfahrungen. 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Suerlaenner:

Vergessen, Keller falls Bretterverschlag ohne richtige Wände/Tür ist nicht geeignet zur Aufstellung, hier würde Deine Behörde Dir dann auch die Lagerung untersagen

Es sind 3 Betonwände und eine Zimmertür, die ich abschließen kann. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Minute schrieb maxlll:

Hatten damit schon mal schlechte Erfahrungen. 

Seine Probleme, nicht deine. Betreibe keinen Problemklau!

 

Keller darfst du trotzdem nicht. Auch wenn es 4 Betonwände wären.

Bearbeitet von Fussel_Dussel
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb TriPlex:

Jeder macht mal einen Fehler - der eine trägt unsinnigerweise seine Frau auf Händen*, der andere weckt unsinnigerweise schlafende Hunde und fragt seinen Vermieter, ob er einen Waffenschrank in der Wohnung haben darf. 😛

 

*) Wie soll sie denn den Boden schrubben, wenn sie so weit oben ist?

 

Früher oder später hätte sie es eh gemerkt. Ihre Sohn wohnt auch im Haus und liest Jährlich das Wasser und Heizung ab

Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Minuten schrieb maxlll:

danke für die schnellen Antworten. Der Waffenschrak ist 150 kg mit 45cm x 35cm Grundfläche. das Haus ist von 1994 ist ich hab mir extra a Bodenplatte von 1qm gebaut, damit das Gewicht verteilt wird, und ich stelle ihn an die Wand

Vom Gewicht her sehe ich da kein Problem

Meinen Vermieter geht es eher darum, dass scharfe Waffen in der Wohnung sind, und sich aus versehen ein Schuss lösen könnte- Hatten damit schon mal schlechte Erfahrungen. 

Bodenplatte brauchst du nicht, außer ggf. eine Unterlage zum Schutz des Parkett/Laminat.Die Angst deines Vermieters ist nicht dein Problem.

 

Gruß

 

Stefan

Bearbeitet von Stefan Klein
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Suerlaenner:

Dann würde ich Dir raten, suche Dir schon mal eine neue Bleibe oder alternativ ein anderes Hobby.....

ne bin erst ja eingezogen und die Bude ist gut 😛

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Stefan Klein:

Bodenplatte brauchst du nicht. Die Angst deines Vermieters ist nicht dein Problem.

 

Gruß

 

Stefan

das stimmt. Aber wenn man das ganze weiterspinnt, versucht er mir zu Kündigen und dann kommen Anwalt und Gericht ins spiel, was ich eigentlich gerne vermeiden möchte

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb maxlll:

und ich stelle ihn an die Wand

Davon geht man wohl auch aus, die wenigsten Waffenschränke stehen mitten im Raum.

 

Einem Vermieter erzählt man nicht alles, genauso wie der Behörde.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb maxlll:

Ihre Sohn wohnt auch im Haus und liest Jährlich das Wasser und Heizung ab

Dann wissen sie ja bestimmt um Rechte und Pflichten als Vermieter.

 

Und wenn du 38 Sperrelemente an der Decke hast hat er sich die beim ablesen nicht anzugucken. Und zudem hat auch er eine Schweigepflicht.

Bearbeitet von Fussel_Dussel

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