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IGNORED

Sind Revolver wirklich Repetierer?


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Geschrieben (bearbeitet)

Nein,

anders herum.

Revolver sind KEINE automatischen Waffen. Daher sieht das WaffG für den unerlaubten Besitz einer FN Baby ein höheren Strafrahmen vor als für den unerlaubten Besitz eines S&W M500 Snubbis oder BFR Long-Frame Revolvers in .450 Marlin. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer

Bearbeitet von Mausebaer
Geschrieben (bearbeitet)

Ein Revolver ist ein Mehrlader, aber keine automatisch nachladende Waffe.

 

Ob man ihn dann "Repetierer" nennt oder nicht, ist eher akademisch... Aber eine Selbstlade-Kurzwaffe ist er auf jeden Fall nicht.

 

   

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben (bearbeitet)
vor 43 Minuten schrieb karlyman:

Ein Revolver ist ein Mehrlader, aber keine automatisch nachladende Waffe.

 

Ob man ihn dann "Repetierer" nennt oder nicht, ist eher akademisch... Aber eine Selbstlade-Kurzwaffe ist er auf jeden Fall nicht.

 

   

Bei einem Repetierer würde man vor jedem Schuss eine Patrone aus einem Magazin in das Patronenlager befördern (mit einem manuell betätigten Mechanismus). Die Trommel eines Revolvers ist aber kein Magazin, sondern eine Ansammlung von Patronenlagern (und damit auch ein wesentliches Teil).

 

Interessante rechtlich-technische Frage. Das WaffG erwähnt bei der Definition von "schussbereit" auch explizit Trommeln und Magazine, d.h. eine Trommel ist kein Magazin, sonst müsste man sie nicht einzeln erwähnen.

Bearbeitet von Ch. aus S.
Geschrieben

War da nicht mal was ... ???

WaffG 1976 (oder Kommentar, VO, ... dazu)

IIRC: "Halbautomatische Waffen sind Waffen, bei denen nur durch Betätigung des Abzugs weitere Schüsse abgefeuert werden können." oder so ähnlich.

 

Natürlich gab es auch damals schon die Diskussion, dass Revolver eben keine Selbstladewaffen sind, aber eben die "praktische Funktionsweise" dieselbe ist.

 

Geschrieben

Natürlich ist ein Revolver ein Repetierer.

Wem es Spaß macht, der kann ja mal im XWaffe-Katalog nachschauen wie ein Revolver im NWR abgebildet wird.

 

Spoiler:

Zitat

kurze Repetier-Schusswaffe (Gesamtlänge kleiner oder gleich 60cm)

 

 

vor 2 Minuten schrieb Commerzgandalf:

Ist eine Bockflinte ein Repetierer?

Eine Bockflinte ist ein Einzellader, weil jeder Lauf von Hand (!) vor dem Schuss geladen wird. Deswegen dürfen Jugendliche auch damit schießen, aber nicht mit einem GK-Revolver. Die Anzahl der Läufe ist übrigens irrelevant.

 

Eigentlich sollte das aber Allgemeinwissen sein

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb pulvernase:

weil jeder Lauf von Hand (!) vor dem Schuss geladen wird.

das passiert bei einem Repetierer aber auch. Jeder Schuss muss mit der Hand durch Betätigung des Repetierhebels  geladen werden.

Geschrieben

Schau, an sich ist das ganz einfach. Das Waffengesetz kennt drei Kategorien von Schusswaffen:

* Automaten

* Repetierer

* Einzellader

 

Passen mehr Patronen in die Waffe als sie Läufe hat, ist sie kein Einzellader.

Wird die Waffe nach dem Schuss selbstständig (!) wieder schussbereit, ist sie ein Automat.

Ist sie keins von beiden, ist sie ein Repetierer.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 24 Minuten schrieb Fyodor:

Aber eben nicht von Hand ins Patronenlager.

*Haarspaltmodus an*

"von Hand" sehr wohl, aber eben nicht "mit oder aus der Hand"

*Haarspaltmodus aus*

Bearbeitet von Tauri
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Goldener Rudi:

Und wollte nun wissen, ob Revolver wirklich zu den den Repetierern zählen, wie vom Herren Jörg Sprave hier eindringglich behauptet wird?

Ein Revolver ist ein Revolver und bleibt ein Revolver. Er wird auch in der WBK als "Kat.B - Revolver" eingetragen. Die Diskussion ist Sinnfrei.

 

Ganz simpel in der Verwaltungsvorschrift:

 

Kurzwaffen können grundsätzlich wie folgt differenziert werden:

 

 
Revolver: z.B. Double-Action- oder Single-Action-Revolver, Vorderladerrevolver;

 
 
Pistole: z.B. Einzelladerpistole, halbautomatische Pistole, Signalpistole.
Geschrieben (bearbeitet)

Wenn wir historisch werden wollen, gibt es noch Drehpistolen und automatische Repetierpistolen 🙂

 

Es gibt nichts, was es in der Waffentechnik nicht gibt. Ein Gesetz kann das unmöglich alles abbilden.

 

 

Bearbeitet von Raiden
Geschrieben

Ich kann mich daran erinnern, dass im Waffensachkundekurs des DSB der technische und rechtliche Blödsinn verbreitet wurde, dass DA-Revolver Halbautomaten wären.

 

Am vom Sprave zitierten Satz aus dem Anlage 1 WaffG gibt es nun wirklich nichts zu deuteln: "Double-Action-Revolver sind keine halbautomatischen Schusswaffen. "

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