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IGNORED

Vernichtung von jetzt verbotenen Gegenständen


lemmi

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Wie ist die rechtliche Situation? Wenn ich im Besitz von jetzt verbotene Gegenstände (Teilesätze, Magazin usw.) wäre, und für diese keine Ausnahmegenehmgung beantragen möchte, darf ich diese selber zerstören und entsorgen? Weil es immer heißt: Weitergabe an einen Berechtigten oder Abgabe...!

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Etwas, was vernichtet wurde, existiert nicht mehr.

 

Jedenfalls könnte man es so auslegen, dass die ursprüngliche Eigenschaft des Gegenstandes nach seiner "Zerstörung" nicht mehr vorliegt. Bei vormals freien Teilen, die zuvor keiner Buchführungspflichten o.ä. unterlegen haben , sollte das jedenfalls kein Problem sein.

 

Theoretisch jedenfalls...aber wir wissen ja jetzt seit Corona, das es ab jetzt sogar" illegale Friseure" gibt!

https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/friseursalon-schwerte-festnahmen-kreis-unna-polizei-drogen-corona-friseur-haare-maske-90172016.html

Bearbeitet von JDHarris
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vor 9 Minuten schrieb Sal-Peter:

@Lemmi: Gehirn anwerfen, selber denken und dann handeln. Und keine digitalen Spuren hinterlassen.

Die digitalen Spuren sind breits vorhanden, da ich bezüglich einer Anmeldung (Teilesatz) nachgefragt hatte und sich der SB nicht auskannte. Jedenfalls habe ich im Nachhinein eine Richtigstellung von dem SB bekommen. Vorgangsweise: Ausnahmegenehmigung beim BKA beantragen oder die Abgabe an einen Berechtigten bzw. Abgabe bei der Behörde zur ...! Deshalb einfach mal meine Frage hierzu im Forum.

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6 hours ago, lemmi said:

Die digitalen Spuren sind breits vorhanden, da ich bezüglich einer Anmeldung (Teilesatz) nachgefragt hatte 

 

6 hours ago, WOF said:

Zerstörung ist ausdrücklich erlaubt.

Allerdings in dem Fall würde ich mich mit Bildern und Zeugen (die nicht mit Dir verwandt sind) absichern....falls dann doch mal Nachfragen kommen sollten....

 

bj68

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Beantrage doch einfach den Besitz der Teile. Das BKA legt die Magazin-Altbesitzregelung zwischen 2017 und 2020 sehr bürgerfreundlich aus. Mir wurde für sämtliche Magazine der Besitz und Umgang genehmigt, Waffenteile habe ich von meiner Behörde auf der WBK eintragen lassen. Alles easy.

 

Grüße

switty

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vor 57 Minuten schrieb switty:

Mir wurde für sämtliche Magazine der Besitz und Umgang genehmigt, Waffenteile habe ich von meiner Behörde auf der WBK eintragen lassen.

Teile ehemaliger "Teilesätze"?

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Hier die Antwort meiner zuständigen Behörde! Somit haben sich alle Gedankengänge erledigt und ich werde selbstverständlich die "freiwillige" Zwangsenteignung über mich ergehen lassen müssen! Was tun man nicht alles für seine Zuverlässigkeit.

Guten Morgen Herr...,

 da es sich bei dem Satz seit dem 01.09.2020 um genehmigungspflichtige Waffenteile handelt, können Sie diese nicht selbst vernichten und entsorgen.

Dies ist auch dann der Fall, wenn das Teil bei der Behörde noch nicht angemeldet ist.

Ich lege Ihnen eine Verzichtserklärung bei. Bitte füllen Sie diese aus und geben den Teilesatz dann auf der Polizeiwache an Ihrem Wohnort ab.

Die Abgabe ist, wie bereits erwähnt, gebührenfrei.

Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichem Gruß

i.A.

 

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vor 2 Stunden schrieb lemmi:

Hier die Antwort meiner zuständigen Behörde!

 

Made my day 😉

Dafür gibts dann aber ein Bienchen im Parteiausweis.... Das ist zukünftig deutlich mehr Wert!

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vor 21 Stunden schrieb switty:

Beantrage doch einfach den Besitz der Teile. Das BKA legt die Magazin-Altbesitzregelung zwischen 2017 und 2020 sehr bürgerfreundlich aus. Mir wurde für sämtliche Magazine der Besitz und Umgang genehmigt, Waffenteile habe ich von meiner Behörde auf der WBK eintragen lassen. Alles easy.

 

Grüße

switty

Gibt es dazu schon mehr als Einzelerfahrungen? Was muss man als Begründung angeben? Ursprünglich war ja von IPSC Wettbewerben im Ausland die Rede. 

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Moin,

das waren noch Zeiten, als das Grundgesetz noch Gültigkeit hatte.
Heutzutage ist es den Politikern scheinbar ein Vergnügen, in möglichst vielen Gesetzen, das Grundrecht einfach mal für Ungültig zu erklären.

Ein Beispiel zu Lemmis Thema:

"Art. 14 GG lautet seit Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 wie folgt:

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen. "

Mann nimmt im Gesetzestezt einfach das Wort Enteignung nicht in den Mund und schon ist die Enteignung keine Enteignung mehr.

R.I.P. Grundrechte

Letzte Hoffnung: Verfassungsgericht

Gruß
Detlef

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vor 21 Stunden schrieb Raiden:

Nuller ist für verbotene Magazine nicht zulässig!

Jo. Komischerweise genehmigt aber das BKA auch 0er.

 

Da stelle ich mir folgende Fragen:

Ist man mit der Genehmigung dennoch sauber ?

 

Hat die Genehmigung wert aber es steht ja drin, gem. 36 Waffg - du bist selbst verantwortlich trotz angegebenen 0er im 1er aufzubewahren?

 

@Sachbearbeiter kannst du was dazu sagen?

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