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IGNORED

Luftgewehr korrekt lagern.


steven

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Es geht doch gar nicht darum ob es eine Kontrolle gibt oder nicht. Es reicht, wenn bei dir der Rauchmelder nen Fehlalarm gibt während du außer Haus bist und man dir die Türe aufbricht. Dabei entdeckt einer das LG in der Ecke und die zufällig anwesende Streife schreibt ne Anzeige. Und schon bist du deine Zuverlässigkeit los.

 

Und wofür? Weil man zu stur war sich ans Gesetz zu halten, denn "das kontrolliert eh keiner"? Sorry, aber das sind genau die Fälle, die man dann als "Waffennarren" in der Zeitung findet und uns alle in ein schlechtes Licht rücken. Da fehlt mir einfach komplett das Verständnis.

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vor 32 Minuten schrieb lastunas:

Die Machete sicher, aber nen Jagdmesser ü 12cm mit Säge, mh,... 

 

Ein Jagdmesser, so wie eben üblicherweise konstruiert, ist auch keine Waffe. Dafür müsste es Eigenschaften wie ein Dolch, Kampfmesser etc. aufweisen.

 

Über 12 cm KL gilt allerdings (außer zur Jagd) Führverbot... das bitte nicht verwechseln. 

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vor 27 Minuten schrieb pulvernase:

Und wofür? Weil man zu stur war sich ans Gesetz zu halten, denn "das kontrolliert eh keiner"? Sorry, aber das sind genau die Fälle, die man dann als "Waffennarren" in der Zeitung findet und uns alle in ein schlechtes Licht rücken. 

 

Das ist so, leider.

 

Aber im Grunde ist bei erlaubnisfreien Waffen die Anforderung eines abgeschlossenen Behältnisses, so dass Zugriff Dritter verhindert wird, ja vor allem in einem Bereich ärgerlich:

Wenn die Dinger nämlich ausgestellt/präsentiert/zu Dekozwecken dargestellt werden sollen. 

 

"Weggesperrt" im dunklen Schrank ist eben nichts mehr mit präsentieren/dekorieren. 

Da gibt es zwar auch Möglichkeiten (z.B. abschließbare Wand- oder Standvitrine), aber der Aufwand ist dennoch um einiges höher als früher.

 

 

Bearbeitet von karlyman
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vor 24 Minuten schrieb pulvernase:

Und wofür? Weil man zu stur war sich ans Gesetz zu halten, denn "das kontrolliert eh keiner"? Sorry, aber das sind genau die Fälle, die man dann als "Waffennarren" in der Zeitung findet und uns alle in ein schlechtes Licht rücken. Da fehlt mir einfach komplett das Verständnis.

Komm mal wieder runter, wo habe ich geschrieben, das ich mich nicht an die Vorschriften halte?

 

Fakt ist, das ein EWB freies LG eingeschlossen sein muß, Etui mit Schlößchen reicht.

 

Damit ist Stefans Frage beantwortet.

 

(Habe eben erfahren, das seine Frau schon 19 ist, also auch da kein Problem)

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vor 32 Minuten schrieb pulvernase:

 

 

Und wofür? Weil man zu stur war sich ans Gesetz zu halten, denn "das kontrolliert eh keiner"? Sorry, aber das sind genau die Fälle, die man dann als "Waffennarren" in der Zeitung findet und uns alle in ein schlechtes Licht rücken. Da fehlt mir einfach komplett das Verständnis.

Kennst du alle Gesetze an du dich halten musst, nicht nur Waffg, keiner, ausser er ist vom Fach, bin mir sicher binnen 24h habe ich Dich am Allerwertesten, man findet immer etwas was ne Gesetzesübertretung darstellt, auch du wie alle Anderen inkl mir bilden keine Ausnahme, ausser du lebst im Kloster bei Wasser und Brot ...

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vor einer Stunde schrieb rwlturtle:

Fakt ist, das ein EWB freies LG eingeschlossen sein muß, Etui mit Schlößchen reicht.

 

Das löst im Grunde auch die praktische Frage.

Auch ich habe für mein freies LG, das ab und zu mal verwendet wird, ein spezifisches, und stabiles Etui/Futteral. Das steht in der Ecke, mit Schlösschen dran, und ist somit ein "verschlossenes Behältnis", ohne zusätzlichen Platzbedarf. 

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  • 1 Monat später...
Am 17.1.2021 um 12:19 schrieb rockwilder:

Lieber Rolf, ich mag Deinen Humor sehr!

So abwegig ist das gar nicht.

 

Vor über 100 Jahren verabreichte Herr Dr. Robert Koch seine 17-jährige Geliebte testweise sein neues, aber kaum erprobtes Wundermittel "Tuberkulin".

Ein Mittelchen, war Robby den Koch reich machte, aber im Nachgang viele Patienten killte (Stichwort: Tuberkulin-Skandal).

 

Ähnlichkeiten mit heutigen Impfstoffen sind rein zufällig und nicht beabsichtigt.

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Am 17.1.2021 um 13:02 schrieb Fridolin Freudenfett:

Dritten zugänglich ist, Besuchern, Dieben... Mit deiner Begründung

Jeder Dritte kann sich einfach selbst ein LG kaufen. Echte Schusswaffen hingegen nicht. Also schwaches Argument. 

Leider ist es aber so. Eine Lupi darf ja auch nicht geführt werden.......Höllengerät!

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vor 8 Stunden schrieb Sal-Peter:

So abwegig ist das gar nicht.

 

Vor über 100 Jahren verabreichte Herr Dr. Robert Koch seine 17-jährige Geliebte testweise sein neues, aber kaum erprobtes Wundermittel "Tuberkulin".

Ein Mittelchen, war Robby den Koch reich machte, aber im Nachgang viele Patienten killte (Stichwort: Tuberkulin-Skandal).

 

Ähnlichkeiten mit heutigen Impfstoffen sind rein zufällig und nicht beabsichtigt.

Was hat der Beitrag zu dem Thema zu tun? Fande den Link ja nicht uninteressant, hat mich aber ca. 15Min meines Lebens gekostet. Da schaue ich lieber Bilder, welche Rolf postet. LG

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Gemäß § 273 des GLG (Geschoßlagerungsgesetzes) sind Geschosse gemäß ihrer Kennzeichnung zu lagern.

Stahlmantel und - kern Geschosse in Stahlbetonbunker, Uran und Atom in Alten Atomkraftwerken und wie der

Name schon sagt Diabolos (Kommt von Diabolo/Teufel) bei der Schwiegermutter im Nachtschrank.

 

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  • 5 Monate später...

Und jetzt lösen wir mal auf:

Ein klassisches Luftgewehr wird nicht mit Patronen geladen, sondern mit Geschossen.

Geschosse sind keine Munition und dürfen daher selbstredend gelagert werden, wo man will.

 

Von einem Juraforum erwarte ich mir eigentlich schon eine gewisse Expertise...

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vor 10 Minuten schrieb Raiden:

Von einem Juraforum erwarte ich mir eigentlich schon eine gewisse Expertise...

So wie von einem Waffenforum?

You made my day... ...

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