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Ersterwerb Langwaffe auf Jagdschein: monatelanges Warten


Schwarzwälder

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@gipflzipfla Es geht um einen meiner Söhne. Der ist noch nicht im NWR erfasst. Auch nicht als Sportschütze. Einen KWS hat er auch nicht. Nur eben einen gültigen 3-Jahres-Jagdschein.

Deinen Link finde ich klasse, aber inwiefern bindet der den Händler u./o. die Behörde?

Was geschieht, wenn der Jungjäger fröhlich einkaufen geht und dann die WBK einfach nicht kommen will? Dann hat er eine Waffe und keine WBK dazu und auch ein Leihschein vom Händler hilft dann nicht weiter - schlecht für Kontrollen auf der Jagd!

 

Der Tipp mit dem KWS ist eigentlich eine gute Idee. Dann hat man für 50 EUR dafür gesorgt, dass man problemlos den Ersterwerb tätigen kann. Sollte man ggf. allen Jungjägern so empfehlen, wenn sich das mit der Handhabung wie bei unserem Händler überall so einspielt.

Bearbeitet von Schwarzwälder
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vor 3 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Was geschieht, wenn der Jungjäger fröhlich einkaufen geht und dann die WBK einfach nicht kommen will? Dann hat er eine Waffe und keine WBK dazu und auch ein Leihschein vom Händler hilft dann nicht weiter - schlecht für Kontrollen auf der Jagd!

Was soll dann passieren?

Was ist nicht rehctskonform?

Was soll der "Leihschein"? Der ist vollkommen falsch.

Es steht im Prinzip ganz genau im Gesetz, was erforderlich ist.

Es ist überhaupt kein Problem als Jungjäger seine waffe konform auf Jagdschein zu kaufen.

 

Bearbeitet von Gast
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vor 4 Minuten schrieb Schwarzwälder:

@gipflzipfla Es geht um einen meiner Söhne. Der ist noch nicht im NWR erfasst. Auch nicht als Sportschütze. Einen KWS hat er auch nicht. Nur eben einen gültigen 3-Jahres-Jagdschein.

Deinen Link finde ich klasse, aber inwiefern bindet der den Händler u./o. die Behörde?

....

Da gilt doch die von mir aus dem PDF zitierte Ausnahme und es muss reichen, dass der Händler die Klardaten an die Behörden weiter reicht.

Oder aber ich habe das alles nicht verstanden

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vor 1 Minute schrieb CZM52:

Wieder Quatsch 

@pulvernase schrieb doch:

Zitat

Ohne WBK keine Erlaubnis-ID und unter Umständen auch keine Personen-ID, wenn er nicht schon in der Vergangenheit z.B. einen KWS beantragt hat.

Das heißt, mit Kleinem Waffenschein kommt man ins System (NWR) rein. Dann hat man schonmal die PID und alles sollte flüssig laufen.

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vor 6 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Was geschieht, wenn der Jungjäger fröhlich einkaufen geht und dann die WBK einfach nicht kommen will?

Wenn man den Erwerb fristgerecht gemeldet hat (und das belegen kann) und die Behörde trödelt, wo ist das Problem?

Die Kontrolle auf dem Weg zum Stand oder im Revier (?) macht es natürlich etwas umständlicher.

 

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Aber auch dafür ist ja eine Lösung im Gesetz vorgesehen ;)

Zitat

In den Fällen des § 13 Absatz 3 sowie im Fall des Führens einer Waffe, die auf Grund einer unbefristeten Erlaubnis gemäß § 14 Absatz 6 erworben wurde, genügt an Stelle der Waffenbesitzkarte ein schriftlicher Nachweis darüber, dass die Antragsfrist noch nicht verstrichen oder ein Antrag gestellt worden ist. Satz 1 gilt nicht in Fällen des § 12 Absatz 3 Nummer 1.


Den 13 (3) liefere ich gleich dazu. Um den geht es im vorliegenden Fall und damit sollte sich der Unfug erledigt haben , der hier verbreitet wird.

Zitat

(3) Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines im Sinne des § 15 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes bedürfen zum Erwerb von Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 keiner Erlaubnis. Der Jagdscheininhaber nach Satz 1 hat binnen zwei Wochen nach Erwerb einer Langwaffe bei der zuständigen Behörde die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte zu beantragen.

Für die nicht ganz Lernresistenten.

 

Der Händler soll bei Meldeanlass einfach den dafür vorgesehenen Button wählen

Zitat

Überlassen an Jagdscheininhaber, der noch nicht Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist

Das wurde extra im System so hinterlegt, damit genau das gar kein Problem ist

Bearbeitet von Gast
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vor 5 Minuten schrieb Sebastians:

Wenn ... die Behörde trödelt, wo ist das Problem?

Die Behörde könnte sich unter Druck gesetzt fühlen und das den LWB spüren lassen.

Die Polizei hätte bei den Kontrollen auch mehrere Probleme, weil der Jungjäger ja dann noch gar nicht im NWR gelistet ist.

Selbst die Waffe ist womöglich nicht zuordnenbar (ggf. per Seriennummernsuche?), ebenso fehlt die Erlaubnis-ID. Den Spezialfall kennt man womöglich nicht und schon wird es ungemütlich. Die Behörde ist zu Jagdzeiten ja nicht immer erreichbar.

M.E. sollte man mit Erteilung des JJS schon automatisch eine P-ID und Erlaubnis-ID ausgelöst werden, weil der JJS ja waffenrechtlich im Endeffekt wie eine Erlaubnis wirkt.

Wenn das Fenster bis zur NWR-Nummernzuteilung zeitlich sehr kurz wäre (max. 14 Tage) wäre das ja alle ok, aber dem ist offenbar nicht so.

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Ich weiss nicht ob der Umgang mit Waffen für dich so das richtige ist. Aber vermutlich wäre man auch erstaunt welche Probleme beim Minigolf bestehen, wäre dies dein Hobby.

Aber Hut ab, deine Geschichten sind immer klasse.

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vor 26 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Die Polizei hätte bei den Kontrollen auch mehrere Probleme, weil der Jungjäger ja dann noch gar nicht im NWR gelistet ist.

Selbst die Waffe ist womöglich nicht zuordnenbar (ggf. per Seriennummernsuche?), ebenso fehlt die Erlaubnis-ID.

Wieso sollte der im überwiegenden Fall kontrollierende Streifenbeamte das NWR einsehen und IDs überprüfen- insofern er Zugang zum NWR hat?

Personalausweis, JS, WBK- war bei uns noch nie anders, wenn überhaupt. 

Selbst eine Aufbewahrungskontrolle  würde sich über die Kopie der Erwerbsanzeige darstellen lassen, insofern eine "Seriennummernsuche" stattfinden sollte.

Bearbeitet von chapmen
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Waffen-ID bekommst Du auf jeden Fall vom Händler, nicht von der Behörde und die musst Du der Behörde melden, nicht umgekehrt. Und da es sich voraussichtlich um die Erstabfrage der Zuverlässigkeit handelt, noch dazu nun auch der Verfassungsschutz dazukommt wo es wohl noch keine digitale Anbindung gibt, kurz vor Weihnachten und die Ämter sowieso alle wegen Corona überlastet und groß teils im Homeoffice kann das schon einmal dauern. Zumal November, gerade mal ca. 5-6 Wochen (nix Monatelang) auch zu Normalzeiten, wenn alle Abfragen erst noch eingeholt werden müssen, noch in den Bereich in Ordnung fallen sollte.

 

Mein aktueller Wohngeldbescheid, weil Ende September dank Corona Job verloren und gleich Antrag gestellt, kam gestern am 31.12.. Und in dem Fall geht es bei einer Familie mit Kindern um existenzielle Sorgen. In der Zeit hatte die zuständige Dame 3 Wochen Urlaub, 2 Wochen Krankheit, beides ohne Vertretung. Hinzu kommt noch nur eingeschränkte Arbeitszeiten u.a. nur noch halbtags Vormittags im Büro wegen Corona. Und das in einer Zeit wo viele Leute in Kurzarbeit oder wegen Jobverlust verstärkt auf diese Leistungen angewiesen sind. Selbst das Amt gibt mittlerweile Bearbeitungszeiten von 8-12 Wochen + an.    

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Das ist doch alles schon passiert.

JJS ist da, Waffe beim Händler gekauft und jetzt hat der Händler die komische Vorstellung, dass er da irgendwelche IDs bräuchte.

 

Lösung: Händler wechseln, Waffe erwerben (!), Erwerb anzeigen, auf WBK warten. Und bis dahin den JJS und einen schriftlichen Nachweis über die fristgerechte Anzeige in der Tasche haben wenn man im Revier unterwegs ist. Alles ganz einfach.

 

Nur der Vollständigkeit halber: Der Ansatz "Waffe kaufen, nicht erwerben, der Behörde melden und WBK ausstellen lassen" ist so nicht zulässig. Zur Ausstellung einer WBK für JJS-Inhaber muss ein Erwerb angezeigt werden. Aber die Waffe ist noch beim Händler und wurde noch nicht erworben. Folglich kann keine WBK ausgestellt werden. Henne-Ei-Problem.

Ein kompetenter Händler sollte das aber wissen.

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vor 31 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Die Behörde könnte sich unter Druck gesetzt fühlen und das den LWB spüren lassen.

Die Behörde fühlt sich nicht unter Druck gesetzt, das ist ein völlig normaler Vorgang.

Der Jäger kauft seine erste Waffe auf Jagdschein, meldet den Erwerb innerhalb von zwei Wochen seiner Behörde und bekommt irgendwann, wie schnell oder langsam auch immer die zuständigen Behörden arbeiten, seine WBK.

Das läuft bei Jägern, die vor ihrem Jägerdasein keine WBK aus anderen Gründen haben immer so, es geht ja auch nicht anders.

Was die Polizei damit für Probleme hat sind Probleme der Polizei. Der Jäger steht damit rechtlich auf absolut sicherem Grund.

vor 32 Minuten schrieb Schwarzwälder:

M.E. sollte man mit Erteilung des JJS schon automatisch eine P-ID und Erlaubnis-ID ausgelöst werden, weil der JJS ja waffenrechtlich im Endeffekt wie eine Erlaubnis wirkt.

M.E. sollte einiges in diesem Staat anders laufen, das hier ist jedoch dabei eins der geringsten Probleme.

 

Außerdem könnte sich der Waffenhändler auch einfach mal schlau machen, dann würde er merken das er grade ziemlich dumm handelt. Egal wie toll er hier im Forum oder auf Egun bewertet wird. Würde dieser Spaß länger dauern würde ich mein Geld zurückfordern.

Bearbeitet von bumm
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vor 11 Minuten schrieb Rene2109:

Und da es sich voraussichtlich um die Erstabfrage der Zuverlässigkeit handelt, noch dazu nun auch der Verfassungsschutz dazukommt

beim erwerb einer langwaffe durch jjs wird VOR eintrag in wbk die zuverlässigkeit beim verfassungsschutz abgefragt?!?

 

glaub ich nicht..

 

so wie ich das hier "bei mir in der behörde" mitbekommen habe, ist die "erstabfrage der zuverlässigkeit beim verfassungsschutz" beim jjs VOR der ausstellung des ersten jjs und nicht VOR dem eintragen einer waffe in die wbk...

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vor 12 Minuten schrieb HangMan69:

beim erwerb einer langwaffe durch jjs wird VOR eintrag in wbk die zuverlässigkeit beim verfassungsschutz abgefragt?!?

 

glaub ich nicht..

 

so wie ich das hier "bei mir in der behörde" mitbekommen habe, ist die "erstabfrage der zuverlässigkeit beim verfassungsschutz" beim jjs VOR der ausstellung des ersten jjs und nicht VOR dem eintragen einer waffe in die wbk...

Bei Ihm geht es ja nicht nur um einen Eintrag, sondern um eine Erstausstellung einer WBK. Da läuft der ganze Verwaltungsakt von vorne. Jagdrecht, Waffenrecht und Sprengstoffrecht. Alles 3 oft die gleiche Behörde, bzw. zumindest im gleichen Gebäude. Jede durchläuft getrennt Ihre Verfahren. Musste ich vor einiger Zeit bei der Verlängerung vom Sprengstoffschein erleben. Gleicher SB, gleiches Regalfach meiner Ordner. Meine erst 2 Wochen vorher durchgeführte Regelüberprüfung war im Ordner der Waffenbehörde abgeheftet. Einfach kopieren unmöglich. Anderer Rechtsbereich, neue Überprüfung.

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Die relevanten Regeln wurden eigentlich schon angesprochen, aber hier der konkrete Fall behandelt in den FAQ des NWR:

 

1. Jäger ist in Besitz einer WBK (Normalfall)

...
    
2. Der Jäger ist noch nicht im Besitz einer WBK („Jungjägerfall“)

Bei diesem erwirbt der „Jungjäger“ ebenfalls unter Vorlage eines gültigen Jagdscheines bei Ihnen eine Jagdlangwaffe, aber er ist noch nicht im Besitz einer WBK und verfügt somit nicht über eine P-ID und eine E-ID. Dennoch können Sie auch diesen Prozess abbilden, da Ihnen hierfür ein eigener Überlassungsprozess zur Verfügung gestellt wurde:

"Überlassung an Jagdscheininhaber, der noch nicht Inhaber einer  waffenrechtlichen Erlaubnis ist".

Hierzu benötigen Sie die Personaldaten und die Anschrift des Erwerbers.

Da momentan die vom System generierten Hinweise nicht an die Behörden gesendet werden können, melden Sie bitte, zusätzlich zu der elektronischen Meldung an das Register, die Überlassung in schriftlicher Form an zuständige Waffenbehörde in altbewährter Weise. Somit besteht für die Waffenbehörden weiterhin die Möglichkeit zur Überwachung der gesetzlichen Meldefrist.

Bitte beachten Sie, dass es in einigen Regionen zu Unterschieden kommen kann, wenn die jeweilige Landesregierung eine eigene Verfahrensweise festgelegt hat.

 

Anmerkung:

 

Denkt auch mal dran, daß einem Büchsenmacher nicht automatisch das allumfassende Verständnis für unser immer komplizierter werdendes Waffenrecht und alle damit einhergehenden Sonderfälle zufließt.

Und mit dem NWR hat der Gesetzgeber (nach meiner bescheidenen Meinung) ein bürokratisches Monster erschaffen.

Aber das ist ja im Steuerrecht und weiteren Bereichen ähnlich ...

Bearbeitet von Elo
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vor 2 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Ich hatte erklärt, dass ein Verbot von Gästejagd in Zukunft ein Problem darstellen KÖNNTE

 

Wer sollte dies aussprechen wollen, mit welcher Begründung und zu welchem (jagdlichen) Zweck?

 

(Mal abgesehen davon, dass es ein seltsamer Begriff ist..).

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vor 17 Minuten schrieb Elo:

Denkt auch mal dran, daß einem Büchsenmacher nicht automatisch das allumfassende Verständnis für unser immer komplizierter werdendes Waffenrecht und alle damit einhergehenden Sonderfälle zufließt.

Ist sein Job, das sollte und muss er wissen.

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vor 14 Minuten schrieb bumm:

Na ja, es gibt schon Behörden die das hinbekommen.

Hinbekommen ja. Erlaubt nein. Gab schon einmal ein Thema darüber und da wurde dieser Ablauf auch von vielen anderen Usern von anderen Behörden so beschrieben. Es sind alles andere Rechtsgebiete, andere Anfragen. Auch wenn es theoretisch möglich wäre ist es theoretisch nicht möglich eine angefragte Überprüfung nach XXX-Recht in den Ordner von YYY-Recht zu übernehmen. Es muss eine separate Überprüfung nach YYY-Recht erfolgen. Kannst gerne bei Deinem SB nachfragen und hier berichten.   

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