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IGNORED

Ersterwerb Langwaffe auf Jagdschein: monatelanges Warten


Schwarzwälder

Empfohlene Beiträge

Wollte nur aus der Praxis eines Jungjägers berichten:

Seit 1 Jahr im Besitz des JJS.

Im November Erwerb einer Langwaffe (ohne Schalldämpfer) bei einem Forenbekannten Händler.

Da noch keine NWR-ID vorliegt, gabs die Waffe trotz Bezahlung+Vorlage gültiger JJS im November erstmal nicht.

Noch im November wurde der Erwerb mit Vorlage Kaufvertrag bei der Behörde auf deren vorgeschriebenem Formular angezeigt und um Ausstellung der Personen-ID, Waffen-ID und Erlaubnis-ID nebst WBK gebeten.

Natürlich wurde auch der neue 0er Waffenschrank nebst Rechnung, Fotos usw. mit vorgelegt. Also alles vom feinsten, wie es sich gehört.

Bislang kam nichts zurück, die Waffe liegt weiter beim Händler, der nix rausrückt, bevor nicht alle IDs zur Meldung da sind.

 

Also mit dem neuen Waffenrecht müssen sich Jungjäger da künftig auf eine längere Prozedur einstellen, scheint mir.

Wie lange dauert denn das Einpflegen einer neuen Person im NWR mit Erstellung aller IDs?

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vor 10 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Wollte nur aus der Praxis eines Jungjägers berichten:

Seit 1 Jahr im Besitz des JJS.

Im November Erwerb einer Langwaffe (ohne Schalldämpfer) bei einem Forenbekannten Händler.

Da noch keine NWR-ID vorliegt, gabs die Waffe trotz Bezahlung+Vorlage gültiger JJS im November erstmal nicht.

Noch im November wurde der Erwerb mit Vorlage Kaufvertrag bei der Behörde auf deren vorgeschriebenem Formular angezeigt und um Ausstellung der Personen-ID, Waffen-ID und Erlaubnis-ID nebst WBK gebeten.

Natürlich wurde auch der neue 0er Waffenschrank nebst Rechnung, Fotos usw. mit vorgelegt. Also alles vom feinsten, wie es sich gehört.

Bislang kam nichts zurück, die Waffe liegt weiter beim Händler, der nix rausrückt, bevor nicht alle IDs zur Meldung da sind.

 

Also mit dem neuen Waffenrecht müssen sich Jungjäger da künftig auf eine längere Prozedur einstellen, scheint mir.

Nö, eigl. gar nicht für den Ersterwerb benötigt man diesen ID-Kram nicht. Auch sehr sehr merkwürdiger Händler!!

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Erwerb auf JJ geht weiterhin, da hat sich im Gesetz nix geändert 

 

problem ( der Behörde) ist, das diese Meldung  nur mit JJ ohne ID über das NWR  nicht immer sauber ankommt , Ggf. Muss die Behörde suchen 

 

das Problem übrigens wurde mehrfach besprochen und der Fachlichen Leitstelle kommuniziert 

 

einfachste Lösung wäre ne iD für den Jj, das will man ja aber nicht

 

also baden  es halt die Behörden aus 🤷🏻‍♂️

Bearbeitet von CZM52
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vor einer Stunde schrieb Schwarzwälder:

Wollte nur aus der Praxis eines Jungjägers berichten:

Seit 1 Jahr im Besitz des JJS.

Im November Erwerb einer Langwaffe (ohne Schalldämpfer) bei einem Forenbekannten Händler.

Da noch keine NWR-ID vorliegt, gabs die Waffe trotz Bezahlung+Vorlage gültiger JJS im November erstmal nicht.

Noch im November wurde der Erwerb mit Vorlage Kaufvertrag bei der Behörde auf deren vorgeschriebenem Formular angezeigt und um Ausstellung der Personen-ID, Waffen-ID und Erlaubnis-ID nebst WBK gebeten.

Natürlich wurde auch der neue 0er Waffenschrank nebst Rechnung, Fotos usw. mit vorgelegt. Also alles vom feinsten, wie es sich gehört.

Bislang kam nichts zurück, die Waffe liegt weiter beim Händler, der nix rausrückt, bevor nicht alle IDs zur Meldung da sind.

 

Also mit dem neuen Waffenrecht müssen sich Jungjäger da künftig auf eine längere Prozedur einstellen, scheint mir.

Wie lange dauert denn das Einpflegen einer neuen Person im NWR mit Erstellung aller IDs?

Totaler Bullshit

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Waffen iD kommt wohl kaum von der Behörde 

 

Erwerb auf JJ steht im Gesetz, wo ist die Änderung?

 

 

in dem Fall also ziemlich viele komische Dinge.....

 

aber hattest ja auch erst behauptet dass das Bedürfnis beim Jäger wegfällt wenn er nicht jagen geht 😂😂

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vor 8 Minuten schrieb CZM52:

aber hattest ja auch erst behauptet dass das Bedürfnis beim Jäger wegfällt wenn er nicht jagen geht 😂😂

Ich hatte erklärt, dass ein Verbot von Gästejagd in Zukunft ein Problem darstellen KÖNNTE (wenn man die Bedürfnisgeschichte immer enger fassen will). Das weißt Du natürlich aus dem Kontext, 

aber Du lässt nix unversucht, andere als Deppen darstellen zu wollen, oder?

Im Moment ist die Erteilung des JJS die Bedürfnisgrundlage und da ich seit rd. 20 Jahren hier mitdiskutiere brauchst mich hier nicht als "bullshit" bezeichnen, das ist eine Frechheit!

Mit besseren Manieren könntest Du bestimmt mehr Umsatz machen... aber jedem das Seine.

 

Ansonsten: Damit die IDs kommen, muss die Behörde schon was tun. Und am Ende bekommt man sie auch von der Behörde mitgeteilt.

Mich würde aber in der Tat interessieren, wie lange die Erteilung neuer NWR IDs im System selber in Anspruch nimmt, bzw. welche weiteren Zwischenschritte dafür erfolgen müssen, bevor das NWR die Nummern für einen Jungjäger ausspuckt.

Bearbeitet von Schwarzwälder
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vor 7 Minuten schrieb Schwarzwälder:

.

 

Ansonsten: Damit die IDs kommen, muss die Behörde schon was tun. Und am Ende bekommt man sie auch von der Behörde mitgeteilt.

 

Die braucht der auf JJ nicht!

 

und die Waffen  iD, und das ist die einzig benötigte ID  beim Erwerb auf JJ kommt nicht von der Behörde 

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Ist ein EGUN-Händler, bei dem wir aber schon öfter gekauft haben und der auch hier bei WO beliebt ist. Ich will den jetzt nicht schlecht machen.

Wie es sich bei EGUN gehört, haben wir aber auch sofort überwiesen. Man will ja nicht dumm rummachen und eine schlechte Bewertung riskieren.

Der Händler hat auch gleich ne ordentliche Rechnung erstellt mit Waffennummer usw., also soweit passt das ja alles.

Das eigentliche Verschicken kann er aber erst nach Erhalt der div. Nummern vornehmen. Der gültige JJS reicht ihm dazu nicht.

Daher haben wir Ende November alles ordentlich bei der Behörde angemeldet - und warten jetzt halt.

Im Endeffekt hat der Händler uns sogar vor einer üblen Situation bewahrt: Waffenbesitz ohne gültige WBK.

Leihschein gilt ja nur 1 Monat und der wäre jetzt rum, ohne dass die Behörde eine WBK geschickt hätte.

Was die Behörde ggf. auch nicht tun kann, solange noch keine IDs vorhanden sind.

Im Ergebnis kann ein Jungjäger nicht mehr so einfach auf JJS erwerben - "Rechteverlust" durch die Hintertür...

 

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Das ist doch Schwachsinn. Einem Jungjäger wird eine WBK ausgestellt, wenn er den ersten Erwerb (!) auf der Behörde anzeigt. Ohne WBK keine Erlaubnis-ID und unter Umständen auch keine Personen-ID, wenn er nicht schon in der Vergangenheit z.B. einen KWS beantragt hat.

 

Hier eine Erlaubnis-ID zum Ersterwerb zu fordern funktioniert natürlich nicht, weil die erst NACH dem Erwerb generiert wird. Vielleicht solltet ihr euch einen anderen Händler suchen?

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vor 7 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Ist ein EGUN-Händler, bei dem wir aber schon öfter gekauft haben und der auch hier bei WO beliebt ist. Ich will den jetzt nicht schlecht machen.

 

Hat ja mit Schlechtmachen nichts zu tun....

 

 

Zitat

Im Ergebnis kann ein Jungjäger nicht mehr so einfach auf JJS erwerben - "Rechteverlust" durch die Hintertür...

 

Ich habe das anders verstanden...

 

https://nwr-fl.de/component/jdownloads/?task=download.send&id=287&catid=5&m=0&Itemid=101

 

Zitat


.....
Ausnahme:
Sind Erwerber oder Waffe/wesentliches Teil nicht im NWR registriert, sind nicht die NWR-IDs anzugeben, sondern die Klardaten. Dies ist zum Beispiel bei einem Ersterwerb durch einen Jung-jäger der Fall.
.....

 

Bearbeitet von gipflzipfla
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