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IGNORED

Ersterwerb Langwaffe auf Jagdschein: monatelanges Warten


Schwarzwälder

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Welches Bundesland?

 

So wie ich die Ausgangslage verstehe ist das Nadelöhr die Ausstellung einer WBK mit NWR-ID, für Ersteintrag. 

Auch beim Jäger läuft die Ausstellung der WBK und die späteren Eintragungen über die selbe Waffenbehörde wie bei den Sportschützen.

Der JS stellt lediglich das Bedürfnisdokument dar, genau wie beim Sportschützen die Verbandsbescheinigung.

 

Ich kenne Jäger aus NRW, wo es immer mind 6Monate dauert, wegen V-Schutz Abfrage. Da gibt es keinen Unterschied zwischen Jäger und Sportschütze.

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vor 4 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Im Ergebnis kann ein Jungjäger nicht mehr so einfach auf JJS erwerben - "Rechteverlust" durch die Hintertür...

Machmal falle ich vom Glauben ab.... es gibt hier keinen Unterschied zwischen JJ und Sportschützen. Dein Sohn hatte beim Kauf keine Waffenrechtliche Erlaubnis (WBK) und diese braucht er nun. Es geht hier ja um einen ERSTEINTRAG! Ich wüsste nicht warum die WaffBehörde unterschiede zwischen JJ und Sportschützen machen sollte. Auf manchen Prüfungszeugnissen steht das übrigens als Hinweis mit drauf, das Zuverlässigkeit nicht überprüft wurde.

 

Abgesehen von der V-Schutz Abfrage hat sich für Jäger gar nichts geändert, im neuen Gesetz. 

Bearbeitet von scotty600
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vor 55 Minuten schrieb scotty600:

....

Der JS stellt lediglich das Bedürfnisdokument dar, genau wie beim Sportschützen die Verbandsbescheinigung.

....

Mit dem kleinen aber entscheidenden Unterschied das der JS-Inhaber berechtigt ist Langwaffen zu erwerben. Mit der Verbandsbescheinigung kannst du nicht zum Einkaufen gehen.

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vor 1 Stunde schrieb scotty600:

Machmal falle ich vom Glauben ab.... es gibt hier keinen Unterschied zwischen JJ und Sportschützen. Dein Sohn hatte beim Kauf keine Waffenrechtliche Erlaubnis (WBK) und diese braucht er nun. Es geht hier ja um einen ERSTEINTRAG! Ich wüsste nicht warum die WaffBehörde unterschiede zwischen JJ und Sportschützen machen sollte. Auf manchen Prüfungszeugnissen steht das übrigens als Hinweis mit drauf, das Zuverlässigkeit nicht überprüft wurde.

 

Abgesehen von der V-Schutz Abfrage hat sich für Jäger gar nichts geändert, im neuen Gesetz. 

Weil es so im Gesetz steht. Ganz explizit und unmissverständlich.

Eigentlich ganz einfach.

Mit nachlesen wird man die Unterschiede sehr schnell finden.

Das wäre auch eine grundsätzliche empfehlung, wenn man sich so garnicht auskennt.

Bearbeitet von Gast
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vor 5 Stunden schrieb Waffen Tony:

Mit nachlesen wird man die Unterschiede sehr schnell finden.

Ich kann nicht folgen. Von welchen Unterschieden sprichst Du ... WaffG alt vs. neu oder Jugendjagdschein zu Jahresjagdschein oder Jäger zu Sportschütze?

Es geht um jemanden der bisher JungendJS hatte, also nach Gesetz somit explizit keine Waffenrechtliche Erlaubnis und keine Berechtigung zum Erwerb!

Nun muss er halt vor dem Einkaufen über §10 WaffG gehen. Der Sportschütze macht das über §14, der Jäger über §13.

Und nach Erfahrungen mehrer Jäger dauert das in NRW bis zu 6 Monate. 

Bearbeitet von scotty600
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vor 54 Minuten schrieb scotty600:

Es geht um jemanden der bisher JungendJS hatte, also nach Gesetz somit explizit keine Waffenrechtliche Erlaubnis und keine Berechtigung zum Erwerb!

 

Falsch... Er hatte früher einen JJS und jetzt einen 3 Jahres JS...

Evtl. liest du erstmal den Thread, bevor du hier rumposaunst...

 

vor 8 Stunden schrieb scotty600:

Dein Sohn hatte beim Kauf keine Waffenrechtliche Erlaubnis (WBK) und diese braucht er nun. Es geht hier ja um einen ERSTEINTRAG! Ich wüsste nicht warum die WaffBehörde unterschiede zwischen JJ und Sportschützen machen sollte.

Gut... Du hast halt leider keine Ahnung...  Evtl. solltest du dich deshalb im Bereich Waffenrecht ein bischen zurück halten...

Natürlich hat er mit seinem Jagdschein eine Waffenrechtlche Erlaubnis. Auch ohne WBK. Den Ersteintrag gibt es mit Ausstellung der WBK nach (!) dem Erwerb der (Lang)Waffe...

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Man habt ihr Behörden die hätten wir schon längst mal auf den Pot gesetzt. Hier  " Schleswig-Holstein  Kreis Dithmarschen " hatte ein Jungjäger

letztes Jahr 2020 im September seinen Jagschein bestanden, alle nötigen Papiere sowie Nachweis eines 0-Tresor für den Erstantrag in den Briefkasten

der Behörde geworfen inkl. VS-Abfrage und neuer WBK hatte er innerhalb von 8 Tagen seinen Jagschein, Grüne WBK und ID in seinen Briefkasten.

Ich verstehe nicht das ihr euch das gefallen last, 4 Wochen Wartezeit ist schon verdammt lang aber 6 Monate und mehr zu warten ist schon eine 

Frechheit " Faulheit seitens der Behörden und schieben meistens das Corona oder die angeblich lange Wartezeit des VS vor " was totaler Quatsch ist !

Bearbeitet von daimler01
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vor einer Stunde schrieb Mittelalter:

Gut... Du hast halt leider keine Ahnung...  Evtl. solltest du dich deshalb im Bereich Waffenrecht ein bischen zurück halten...

Natürlich hat er mit seinem Jagdschein eine Waffenrechtlche Erlaubnis. Auch ohne WBK. 

Danke für die netten Worte zum Jahresbeginn.

Wenn alles fein ist, wo liegt dann das Problem des Themenstarters.

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vor 25 Minuten schrieb scotty600:

Wenn alles fein ist, wo liegt dann das Problem des Themenstarters.

Das eigentliche Problem des Themenstarters steht am Start des Themas. Sein Bengel bekommt vom Händler keine Wumme obwohl er einen Jahresjagdschein vorlegt. Das dumme ist nur, der Themenstarter ist Schwarzwälder. Und Du weißt, Schwarzwälder macht daraus Angst vor der Waffenbehörde, Angst vor Überbelastung eventuell kontrolliernder Polizei und Probleme bei Gesellschaftsjagden. Außerdem findet er Gestezeslücken in dem eh schon kruden Waffengesetz.

Das ganze wird dadurch noch problematisiert das hier dank toller Abkürzungen der Jugendjagdschein mit dem Jahresjagdschein verwechselt wurde.

In wirklichkeit ist jedoch alles geregelt und das einzige Problem geht auf den Händler zurück der, wenn sich das ganze wirklich so abspielt, mal im Waffengesetz lesen sollte.

vor 10 Stunden schrieb scotty600:

es gibt hier keinen Unterschied zwischen JJ und Sportschützen. Dein Sohn hatte beim Kauf keine Waffenrechtliche Erlaubnis (WBK) und diese braucht er nun.

Doch, den gibt es tatsächlich. Der Jungjäger (falls Du das mit JJ meinst) kann bereits 40Jahre alt sein und geht ohne Waffenbesitzkarte aber mit Jagdschein zum Büchsenmacher um sich seine erste Langwaffe zu kaufen. Die Waffenbesitzkarte bekommt er erst nach der Waffe. Nicht weiter gefährlich, alles im Gesetz geregelt incl. der nötigen Fristen und was nicht noch, Aber, Du weißt, man kann hier Probleme schaffen wo echt keine sind.

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vor 4 Stunden schrieb scotty600:

Ich kann nicht folgen. Von welchen Unterschieden sprichst Du ... WaffG alt vs. neu oder Jugendjagdschein zu Jahresjagdschein oder Jäger zu Sportschütze?

Es geht um jemanden der bisher JungendJS hatte, also nach Gesetz somit explizit keine Waffenrechtliche Erlaubnis und keine Berechtigung zum Erwerb!

Nun muss er halt vor dem Einkaufen über §10 WaffG gehen. Der Sportschütze macht das über §14, der Jäger über §13.

Und nach Erfahrungen mehrer Jäger dauert das in NRW bis zu 6 Monate. 

Nein. Er ist Jagdscheininhaber und kauft auf Jagdschein.

Ich hatte extra das Zitat aus dem Gesetz eingefügt.
Der Jäger geht in den Laden und erwirbt. Fertig.

 

Es gibt kein Problem.

es gibt nur Menschen die immer wieder versuchen aus allem ein Problem zu machen.

Bearbeitet von Gast
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Nur mal eine blöde Frage die ich nicht selbst beantworten kann, weil ich (noch) keinen JS habe:

 

Der Jagdschein selbst ist doch bereits eine waffenrechtliche Erlaubnis die im NWR erfasst werden müsste? Sogar mein sinnfreier KWS wird ja im NWR erfasst.

Insofern müsste der Jungjäger doch bereits eine E-ID und eine P-ID haben, durch die Erteilung des Jagdscheins?! Immerhin wird der JS nur erteilt, wenn die Voraussetzungen

analog des WaffG bzgl. Eignung/Zuverlässigkeit/sichere Lagerung vorliegen, d.h. das gleiche Procedere wie beim Sportschützen.

 

Wenn dem so ist sollte es reichen, sich das NWR Stammdatenblatt von der Behörde geben zu lassen aus dem die Nummern hervor gehen.

 

Oder denke ich da zu einfach?

 

Grüße

switty

Bearbeitet von switty
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Nein, da die "Fachliche Leitstelle" darauf besteht das der Jagdschein ein Jagdrechtliches und kein Waffenrechtliches Dokument ist.  Das ist ja das grosse "Problem", das nun die Waffenbehörden ausbaden müssen, wenn nun der Händler wie gehabt bei Erwerb auf Jagdschein mit Klardaten ans NWR meldet.

 

 

 

Bearbeitet von CZM52
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Also, schauen wir uns nach 3 Seiten hick-hack doch einfach mal die Normen an.

 

 

Beginnen wir mit §37 WaffG ( Anzeigepflichten der gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler)

Zitat
Der Inhaber einer Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis nach § 21 Absatz 1 Satz 1 hat der zuständigen Behörde den folgenden Umgang mit fertiggestellten Schusswaffen, deren Erwerb oder Besitz der Erlaubnis bedarf, unverzüglich elektronisch anzuzeigen:
1.die Herstellung, jedoch erst nach Fertigstellung, 2. die Überlassung, 3. den Erwerb, 4.die Bearbeitung
Die Pflicht zur Anzeige besteht auch dann, wenn ein Blockiersystem eingebaut oder entsperrt wird.
(2) Für die elektronischen Anzeigen gilt § 9 des Waffenregistergesetzes.

 

Hangeln wir uns also weiter zu §9 des Waffenregistergesetzes:

 

Zitat
(1) Die Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Absatz 1 Satz 1 des Waffengesetzes haben zur Erfüllung ihrer elektronischen Anzeigepflichten nach den §§ 37, 37b, 37c Absatz 1 und § 37d des Waffengesetzes das von den Waffenbehörden bereitgestellte automatisierte Fachverfahren zu nutzen. Das automatisierte Fachverfahren übermittelt diese Daten im Auftrag der Waffenbehörden an die Registerbehörde.
(2) Sind für in § 6 genannte Daten Ordnungsnummern nach § 7 vergeben worden, hat der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Absatz 1 Satz 1 bei der Datenübermittlung nach Absatz 1 insoweit jeweils nur diese Ordnungsnummern zu übermitteln. Zusätzlich zur Waffen-Ordnungsnummer sind Herstellerbezeichnung, Kaliber- oder Munitionsbezeichnung und Art der Waffe zu übermitteln.

 

Hier wird klar: Nur wenn die Ordnungsnummern(Lies NWR-IDs) vorhanden sind, müssen diese zwingend benutzt werden. Für Jungjäger, in unserem Kontext also Jagscheininhaber denen noch keine waffenrechtliche Erlaubnis, vulgo WBK, erteilt wurde, existieren diese Ordnungsnummern (P/E-ID) noch nicht. Daher kann §9 Abs 2 auch nicht angewendet werden.

 

Was ansonsten anzuzeigen ist, findet sich in §37f, Dieser Paragraph redet nicht von Ordnungsnummern.

 

@Schwarzwälder euer Waffenhändler ist also übervorsichtig. Er kann die Waffe überlassen und entsprechend §37f anzeigen. Macht halt mehr Arbeit.

Bearbeitet von ASE
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vor einer Stunde schrieb switty:

 

Der Jagdschein selbst ist doch bereits eine waffenrechtliche Erlaubnis die im NWR

Der Jagdschein ist keine waffenrechtliche erlaubnis.

Er ist auch nicht im waffG geregelt.

Er ist im BJagdG verankert.

Das WaffG räumt dem jagdschein eben nur gewisse Rechte ein.

Da nicht waffenrechtlich, kann er auch nicht ins NWR.

Sollte er auch nicht. er gehört da nicht hin. Die Datenbanken sind schon groß genug und es ergibt sich daraus auch kein Problem.

Da muss man sich keins künstlich stricken.

Im NWR ist das ganz einfach gelöst.

Bearbeitet von Gast
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vor 9 Stunden schrieb CZM52:

Nein, da die "Fachliche Leitstelle" darauf besteht das der Jagdschein ein Jagdrechtliches und kein Waffenrechtliches Dokument ist.  Das ist ja das grosse "Problem", das nun die Waffenbehörden ausbaden müssen, wenn nun der Händler wie gehabt bei Erwerb auf Jagdschein mit Klardaten ans NWR meldet.

Hat nicht Niels Heinrich in der Sachverständigenanhörung des Innenausschusses am 11.11.19 gleich mehrfach bejammert, daß Jagdscheininhaber ohne WBK nicht im NWR stehen und daß eben dies ein riesiges DAS Sicherheitsproblem überhaupt sei? Ich dachte bisher, daß er beim NWR das sagen hat? Aber ich muß ja nicht alles verstehen.

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vor 5 Minuten schrieb Josef Maier:

DAS Sicherheitsproblem

Nein, DAS Sicherheitsproblem überhaupt waren die bösen Angestellten der Waffenhersteller und Händler. Die 14+x Tage bis der Jäger im Register steht war nur das zweitschlimmste aller Probleme unseres Landes.

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Bitte weitermachen, nicht aufhören, ich kann mich vor lauter lachen kaum noch auf den Beinen halten. Mehr davon, bitte, bitte, bitte.

 

Der NWR-Gedöns ist nicht für Jedermann und mancher Händler braucht ein bisschen bis er sauber reinkommt. Das wird schon noch.

Der Jungjäger kauft ein, meldet an und geht mit einer Kopie des Anmeldebeleges, der Rechnung des Händlers und dem Jagdschein (Personalausweis usw. nicht vergessen) zum jagen.

Die WBK kommt schon noch irgendwann.

 

Ich kenne eine Behörde die ist seit Juli 2020 mit der Verfassungsschutzabfrage durch und die Anfragen der Neukunden dauern im Schnitt ein paar Tage. Leider ertrinken die Behörden in Aufgaben die durch das NWR II und die Gesetzesänderungen entstanden sind und deshalb dauert das Ganze eben zur Zeit ein bisschen länger.

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vor 8 Stunden schrieb Muck:

Jagdschein (Personalausweis usw. nicht vergessen)

Ist zwar OT, aber auch ein ewiges Mysterium.  Im Jagdschein ist ein Foto und es steht die Adresse drin. Trotzdem muss zusätzlich der Personalausweis mitgeführt werden.

 

 

Aber wahrscheinlich war das schon unter Göring so.

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vor 37 Minuten schrieb erstezw:

Aber wahrscheinlich war das schon unter Göring so

Auch wenn du immer wieder gerne die Zeit zwischen 1933 und 1945 mit irgendwelchen Dingen in Zusammenhang bringst wird es dadurch nicht richtiger.

Die Jagd-, Jagdschutz- und (Schuss) Waffengesetze dieser Zeit und der Zeit davor sind leicht im Netz zu finden. 

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@chapmen, Jäger des vermeintlichen Nazipostings, darf natürlich auch nicht fehlen. Im Lockdown braucht mancher ein neues Hobby, kein schöner Zustand.

 

Aber zurück zum Thema:

Es wäre nicht schwer gewesen, Bundesjagdgesetz und/oder Waffengesetz so anzupassen, das mit Erteilung eines Jagdscheins eine P-ID vergeben wird, und wenn man es gründlich Macht die einfache eine Blanko-WBK mit E-ID an den Jäger auszugeben. Waffen und Jagdbehörde sind i.d.R. eh unter einem Dach, wenn nicht gleich im selben Büro angesiedelt.

 

Das Festklammern an der  Abgrenzung Waffg/BJagdG muss wohl  historisch bedingt sein. Waffenrechtliche und jagdliche Zuverlässigkeit waren dereinst mal getrennt, in den Gesetzesentwürfen findet man die Bemängelung, das an Jäger andere Maßstäbe angelegt worden wären. Das hat sich mir allerdings aus dem Studium beider 1976er Gesetze nicht unmittelbar erschlossen, wo genau Jäger denn eine laschere Zuverlässigkeitsregel hätten gehabt haben sollen, vllt. hab ich ein Detail übersehen. Das ist aber anno 2020 eh nur noch von historischem Interesse, denn in §17 BJagdG gibt es ja seit 2002/2003 die Bezugnahme auf das WaffG

Zitat

Fehlen die Zuverlässigkeit oder die persönliche Eignung im Sinne der §§ 5 und 6 des Waffengesetzes, darf nur ein Jagdschein nach § 15 Abs. 7 erteilt werden.

 

Insofern hätte man  die alte Konstruktion (Erlaubnisfreier Erwerb) eh beenden können, und den Jagdschein im WaffG einer Erlaubnis gleichstellen können. Mit allen Registerpflichten. Natürlich  liefe es auf des gleiche hinaus, aber warum immer der Flickenteppich an Regelgungen. Am besten nur noch über NWR, inklusive Bürgerzugang bzw. Bürgerverifikations-Schnittstelle, die es erlaubt bei vorgelegten NWR-IDs und Personalausweis, ode wahlweise bei vorgelegtem Ident-Code die Erlaubnis zu prüfen.  Aber das wäre dann ja  mal wieder Neuland...  

 

 

 

Bearbeitet von ASE
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Was soll den der Jagdschein im WaffG?

Es handelt sich um eine jagdliche Angelegenehit und keine waffenrechtliche.

Da kein Problem besteht, bedarf es auch keiner andere Lösung als der derzeitigen.

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vor 20 Minuten schrieb ASE:

, Jäger des vermeintlichen Nazipostings, darf natürlich auch nicht fehlen. Im Lockdown braucht mancher ein neues Hobby, kein schöner Zustand.

Na du hast ja offensichtlich auch eine neues Hobby.......

Die getätigte Aussage ist falsch, darauf habe ich hingewiesen.

Wenn dir dies nicht passt ist es mir wurscht, ebenso musst du als Profi nicht alles kommentieren.

Langeweile und Selbstüberschätzung ist kein schöner Zustand, selbst ohne Lockdown.

Bearbeitet von chapmen
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