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IGNORED

Zugriffsberechtigung Lebensgefährte


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Geschrieben (bearbeitet)

Hypothetische Frage: 

Würde ich mit einer Polizeibeamtin zusammenleben, welche Bedingungen müsste sie erfüllen, um rechtlich unbedenklich auf meine Schusswaffen zugreifen zu dürfen?

Kenne mich mit Befugnissen von Berufsträgern nicht aus und sage danke für jeden erhellenden Beitrag! 

 

Bearbeitet von Faust
Geschrieben (bearbeitet)

ganz eindeutig: jein!

 

Edit meint ich sollte anfügen, dass das ganz so einfach nicht ist, wir sind ja schließlich in Deutschland.

Bearbeitet von alzi
Geschrieben (bearbeitet)
vor 45 Minuten schrieb alzi:

ganz eindeutig: jein!

vor 37 Minuten schrieb Tauri:

Korrekt. Außer, sie befände sich im Dienst.

 

Genau so sehe ich das auch. :) Wenn ich recht informiert bin*, gilt Folgendes:

 

1) Polizisten gelten (nach Ausbildung) als sachkundig. Das ersetzt aber nicht die WBK, sondern nur den Sachkundenachweis für die Beantragung der WBK.

2) Erwerb und Besitz von Waffen für den privaten Gebrauch erfordern eine WBK inkl. Bedürfnis (z.B. als Sportschütze), also ganz normal.

3) Der dienstliche Gebrauch von Schusswaffen, sowohl der dienstlich überlassenen, als auch eventuell privat besessener, ist vom WaffG ausgenommen.

 

Alles nachzulesen in der WaffVwV (§55).

 

Daraus folgt für mich (kein Gendering, weil zu faul):

 

1) Ein Polizeibeamter befindet sich immer im Dienst (theoretisch).

2) Ein Polizist darf seine Dienstwaffe damit auch "privat" tragen (also außerhalb des regulären Dienstes, weil vom WaffG ausgenommen).

3) Ein Polizist benötigt für den Umgang mit Schusswaffen für private Zwecke eine WBK (Sachkunde wird ohne Nachweis wird anerkannt).

4) Ein Polizist benötigt für den Umgang mit privat erworbenen (bzw. besessenen) Schusswaffen für dienstliche Zwecke keine WBK.

 

Das würde also bedeuten, deine Lebensgefährtin dürfte grundsätzlich nur in dienstlicher Absicht auf die Waffen zugreifen. Diese dienstliche Absicht wäre im konkreten Fall nachzuweisen.

 

Spannend bleibt hingegen die Frage, ob du einer erleichterten Sicherungsverpflichtung ggü. deiner Lebensgefährtin unterliegst, also ob du ihr beispielsweise den Schlüssel bzw. die Kombination für den Safe geben dürftest. Ich würde sagen, ja - denn sie könnte ja jederzeit in die "Verlegenheit" kommen, dienstlich auf die Waffen zugreifen zu müssen. Dass sie es nicht für private Zwecke darf, unterliegt dann ihrer Verantwortung, so wie eben auch ein Sportschütze wissen muss, wann und wie er mit den Waffen umgehen darf.

 

* Ich bin weder Polizist noch Jurist! :) Das kann also alles Mist sein, lasse ich gern korrigieren.

Bearbeitet von Sgt.Tackleberry
Geschrieben

Dienstliche Erlaubnisse helfen da nicht.

 

Und wenn sie erst 20 Jahre alt ist darf sie zwar tagsüber eine geladene Waffe führen, aber nicht eine gleiche Waffe selbst besitzen.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

Das würde also bedeuten, deine Lebensgefährtin dürfte grundsätzlich nur in dienstlicher Absicht auf die Waffen zugreifen. Diese dienstliche Absicht wäre im konkreten Fall nachzuweisen.

Ob diese Begründung anerkannt wird?

vor 2 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

Spannend bleibt hingegen die Frage, ob du einer erleichterten Sicherungsverpflichtung ggü. deiner Lebensgefährtin unterliegst, also ob du ihr beispielsweise den Schlüssel bzw. die Kombination für den Safe geben dürftest.

Gibt das WaffG so nicht her.

Diese Frage sollte man mit seiner Waffenbehörde klären.

Ich persönlich würde in dieser Frage vorsichtig sein.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Josef Maier:

Schon mal nach Harry Wörz gegoogelt? Ein Forist hatte ja ähnliches Pech. Hat sich Deine Frage erledigt?

Den Fall kennen wir aus nicht allzu großer Distanz😉

Geschrieben

Vorsicht mit Beziehungen zu Polizistinnen!

Kamerad hatte eine langjährige Beziehung zu einer solchen.

Bei Scheidung waren WBK und Pulverschein weg!

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb uwewittenburg:

Er kann sich jederzeit in den Dienst versetzen, außer bei Urlaub und Krankheit wo er den Dienstausweis und Waffe abgeben muß.

Wie funktioniert das sich selbst in Dienst versetzen? Warum soll das dann ausgerechnet bei Urlaub und Krankheit nicht möglich sein?

 

 

Geschrieben
vor 47 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Ist das so? Hab ich noch nie gehört.

Ich auch nicht. War vor meiner Pension mehrere Monate krank. Meine Waffe und Ausweis musste ich aber nicht abgeben. Ist vielleicht auch in jedem Bundesland verschieden.

Bez. Sachkunde: die AWaffVwV gibt zwar her, das ein (ausgebildeter) Polizeibeamter per se sachkundig ist, ob das aber so von den Waffenbehörden anerkannt wird, ist eine andere Sache. In HH wurde das unter dem alten Behördenleiter jedenfalls abgelehnt, weil er, selbst Polizeibeamter, um den Waffen-Ausbildungsstand seiner Kollegen wusste.

Wie es jetzt ist - keine Ahnung.

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb götz:

Vorsicht mit Beziehungen zu Polizistinnen!

Kamerad hatte eine langjährige Beziehung zu einer solchen.

Bei Scheidung waren WBK und Pulverschein weg!

Wie das? 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Minuten schrieb Joseg:

Wie funktioniert das sich selbst in Dienst versetzen?

Man kreuzt die Zeige- und Mittelfinger beider Hände und spricht dreimal laut: "ICH BIN IM DIENST" 😆

Im Ernst: genaugenommen ist ein Polizeibeamter tatsächlich immer im Dienst. Wenn er polizeiliche Maßnahmen vornimmt, also sich dazu entschlossen hat einzuschreiten, ist er automatisch im Dienst. Und ja, das ist auch im Urlaub und bei Krankheit so.

Bearbeitet von Tauri
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Joseg:

Wie funktioniert das sich selbst in Dienst versetzen? Warum soll das dann ausgerechnet bei Urlaub und Krankheit nicht möglich sein?

 

 

Polizist sieht in seiner Freizeit wie ein Besoffener wegfahren will, um eine Trunkenheitsfahrt zu verhindern ,kann und muss er sogar sich selbst in Dienst versetzen und kann die Autoschlüssel abnehmen .Ist dann eine Amthandlung. Kann ja schlecht erst seinen Chef um Genehmigung fragen oder erst noch seine Uniform anziehen 😉  

Geschrieben

Wir haben ein paar Polizisten im Verein, die mussten Teilweise kämpfen das ihnen die Sachkunde anerkannt wird. Teilweise wollte die Behörde nur Sachkunde für KW anerkennen. Glaube aber das das mittlerweile vom IM so geregelt wurde das allgemein anerkannt wird. " Verantwortliche Standaufsicht " musste allerdings auch ein Schiesstrainer der BP einen extra Zettel machen. Der größte Witz ist, die kommen manchmal mit ihren Dienstwaffen am Gürtel zum Stand um ihre 12/18 zu erfüllen, das sie sich privat eine 9mm holen dürfen. Die Altersgrenze 25 zählt für die auch, auch wenn sie zb als Kripo Beamter rund um die Uhr Dienstwaffen tragen dürfen. 

Wie es in der Gemengelage mit dem Zugriff auf die Waffen des Lebenspartners aussieht kann ich aber nicht schreiben. Nur das es bei Scheidung manchmal " dreckig " wird kann ich bestätigen.

Ich hatte vor Jahren seeeehr günstig von jemand 2 Waffen erworben, der diese schnell veräussern wollte. Halbes Jahr später etwa Anruf der Polizei bei mir. Wegen eben dieser Waffen. Was war passiert ? Die Nochehefrau rief bei der Polizei an und jammerte, ihr Mann bedrohe sie mit seinem Gewehr. Als die kamen zeigte er ihnen seine leere gelbe WBK und den Kaufvertrag mit mir. Da hatte die Dame dann Pech gehabt.

Anderer Fall, Anruf bei der Polizei, der Ehemann würde sie mit seiner Dienstwaffe bedrohen , Ehemann ist BP. Sofort die Kollegen im Haus , aber seine Dienstwaffe hat er jeden Tag unter den Augen von Kollegen auf der Dienststelle eingeschlossen. 

Die sahen das beide auf sich zu kommen..................

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Geschrieben
vor 28 Minuten schrieb Euromaster:

Polizist sieht in seiner Freizeit wie ein Besoffener wegfahren will, um eine Trunkenheitsfahrt zu verhindern ,kann und muss er sogar sich selbst in Dienst versetzen und kann die Autoschlüssel abnehmen .Ist dann eine Amthandlung. Kann ja schlecht erst seinen Chef um Genehmigung fragen oder erst noch seine Uniform anziehen 😉  

Daher die Frage wie das in Dienst versetzen im einzelnen Abläuft?

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