Zum Inhalt springen
IGNORED

Sicherung von "Altbesitz" könnte ein Fake gewesen sein?


Speedmark

Empfohlene Beiträge

Das wäre ein Unding wie ich finde!

Da dachte ich mein Wechsel Lower und meine Träger Ersatzteile seien gesichert 🤔 und nun muss ich schon wieder Beten!

 

Zitat: BDS Info Brief

 

Insbesondere auch hinsichtlich der Anmeldung bisher freier Teile, die nun durch das Änderungsgesetz zum Waffengesetz eine Neueinstufung zu wesentlichen Teilen erfahren und als solche angemeldet werden müssen. Hierzu hat man auch 12 Monate nach dem 1. September 2020 Zeit und Eile ist nicht angebracht. Die bisher von der Fachabteilung des Bundesinnenministeriums vorgebrachte Meinung, dass ein nachträglicher Bedürfnisnachweis zum weiteren Besitz erforderlich sei, halten wir für abwegig und spricht der Absicht des Gesetzgebers Hohn, bisher frei zu erwerbende Teile zu erfassen und zu registrieren. Sollte sich die Auffassung der Fachabteilung des BMI durchsetzen, käme es in vielen Fällen ja zu einer Enteignung. Dies wäre insbesondere deshalb so haarsträubend, weil es ja bei diesen bisher frei verkäuflichen und bisher nicht als wesentlich angesehen Teilen ja nicht etwa um Schusswaffen, sondern nur um Teile handelt, die nur in Verbindung mit auch bisher registrierungs- und erwerbscheinpflichtigen Schusswaffen beziehungsweise Schusswaffenteilen einen Sinn ergeben. Hier werden wir alles unternehmen, dass der nachträgliche Bedürfnisnachweis nicht erforderlich wird.

 

Quelle:

https://ea.newscpt.com/_ns.php?&nid=4377495&npw=cbf0ac5016d47ee5d453ef5ee

 

Eile ist nicht angebracht???????? 🤔

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich kann das hassen, diesen Spruch...

vor 14 Minuten schrieb Speedmark:

...Eile ist nicht angebracht....

Verbände sind auch dafür da, sich für die Mitglieder einzusetzen, und nicht schön den Beitrag zu kassieren. Eile ist nicht angebracht... So ein Blödsinn!!

Zum Einen blickt doch keine Sau mehr durch, mit diesen Paragraphendschungel, den diese Horno***sen von Politiker/-innen mit diesem unsäglichen neuen Waffengesetz geschaffen haben. Und zum Anderen weiß keine Behörde wie man damit umgehen und auch umsetzen soll. Endeffekt ist dann, das mit großmöglichster Härte vorgegangen wird. Und der LWB guckt mit seinen teuren Sportgeräten in die Röhre, wenn er im schlimmsten Fall kalt enteignet wurde...

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Damit at der BDS aber recht. es ist ein ganzes Jahr Zeit. Da wird sich einiges sortieren und das kann man in ruhe abwarten.

Ansonsten rbaucht sich der Sportgerätebesitzer nicht beschweren. Er wählt die Vereins- und Verbandsspitze, sowie die Parteien.

Das muss man am ende auch akzeptieren und kann sich ja mal um seine Rechte bemühen.

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Waffen Tony sehe ich etwas anders!

 

Ich erinnere mich an zwei Beiträge aus unserem Forum. Den Schützen der seinen Lower (hier sogar mit WBK Foto) etwa vor einem Jahr hat eintragen lassen, hatten wir noch belächelt.

Meinst Du vielleicht das jemand nach dem .01.09. von genau diesem Schützen ein neues Bedürfnis verlangt.

Bearbeitet von Speedmark
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dieses 1 Jahr für die  Altbestandanzeigen nicht zu nutzen ist grad so sinnvoll wie das agieren derer, die schon vor 20 Jahren ihr Fahrerlaubnisdokument von einer unbefristeten grauen oder süß-rosa Pappe in ein befristetes Plastikkärtchen umgetauscht haben und dafür noch reichlich Gebühren auf den Tisch des Hauses geblättert haben.

  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 36 Minuten schrieb Speedmark:

@Waffen Tony sehe ich etwas anders!

 

Ich erinnere mich an zwei Beiträge aus unserem Forum. Den Schützen der seinen Lower (hier sogar mit WBK Foto) etwa vor einem Jahr hat eintragen lassen, hatten wir noch belächelt.

Meinst Du vielleicht das jemand nach dem .01.09. von genau diesem Schützen ein neues Bedürfnis verlangt.

Ich sage es ist ein haufen Zeit.

Wenn es denn so kommt, haben wir es aber auch nicht anders verdient.

Immer wieder- übrigens auch gerade aktuell schon wieder- wird man vollgemotzt, wenn man auf die Zukunft hinweist.

Der nächste termin steht doch im Kalender. Alle kennen ihn.

trotzdem maulen einen die Leute im Forum voll.

Hinterher wird man nochmal vollgemotzt, weil man Recht hatte. Aber keine Sau will irgendetwas ändern.

Wenn immer wieder das Selbe abläuft, bekommt man auch immer wieder die selben Ergebnisse.

Nichts wird hinterfragt. Alle Personen sind genau die Richtigen.

Ja, was soll die Heulerei dann?

 

Hier haben wir aber wirklich ein ganzes Jahr Zeit die Entwiclung abzuwarten.

Und wenn es dann so kommt, ist es durch die Schützen selbst mit verbockt.

Es wird so mitgetragen.

Das muss man dann auch akzeptieren.

Wer nicht alle unter einem Dach hat, hat halt Einzelinteressen die nicht duch eine Stimme vertreten werden.

Das finden viele hier ganz toll. Die ergebnisse kann man dann hier ebenfalls bewundern.

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Egal wie - das ganze ist ein Arschtritt mit Ansage und gaaaaanz langem Anlauf.

 

Und Tony hat einfach recht, es gibt keinen #Aufschrei es gibt nur #achmenno

 

Ich möchte mich da gar nicht von ausnehmen, aber die Schande fühlt man doch gelegentlich. 
 

Oder auch nicht, Leben ist gut.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Sgt.TackleberryDoch steht es.

 

§58

Zitat

Hat jemand am 1.9. ein erlaubnispflichtiges wesentliches Teil im Sinne von Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3.1.2 oder 1.3.1.6 besessen, das er vor diesem Tag erworben hat, so hat er spätestens am 1.9.2020 eine Erlaubnis nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder eine gleichgestellte andere Erlaubnis zum Besitz zu beantragen oder das wesentliche Teil einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle zu überlassen. Für die Zeit bis zur Erteilung oder Versagung der Erlaubnis gilt der Besitz als erlaubt. § 46 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 5 findet entsprechend Anwendung.

 

Für eine Erlaubnis nach §10 Absatz 1 Satz 1 ist sind die Voraussetzungen nach §4 erforderlich:

 

 

Zitat

(1) Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller

.......
4.
ein Bedürfnis nachgewiesen hat (§8)

 

Zitat

Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung

1.
besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen, vor allem als Jäger, Sportschütze, Brauchtumsschütze, Waffen- oder Munitionssammler, Waffen- oder Munitionssachverständiger, gefährdete Person, als Waffenhersteller oder -händler oder als Bewachungsunternehmer, und
2.
die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffen oder Munition für den beantragten Zweck

glaubhaft gemacht sind.

 

 

Es ist absolut klar was der Gesetzgeber von vorneherein beabsichtigt hat:  Es muss eine Erlaubnis zum Besitz beantragt werden und hier für muss ein Bedürfnisnachweis erbracht werden.

 

Wenn der Gesetzgeber keinen Bedürfnisnachweis gewollt hätte, hätte er folgende Möglichkeiten genutzt:

 

a) In §46 explizit die Nichtanwendung des §4 Abs 1 Nr 4 (Bedürnisnachweis) für die Erteilung der Erlaubnis festgelegt

b) In §46 von vorneherein eine Erlaubnisfreiheit  für den Besitz durch für Altbesitzer mit WBK (ggf mit eingetragener passender Waffe) festgelegt, unbeschadet der Eintragungspflicht 

 

Beides hat er nicht getan. Und damit war von vorneherein klar, was passieren wird. Alles andere ist Wunschdenken, da braucht jetzt kein Verband und keine "Waffelobby" überrascht tun. Geheimdiplomatisch verkündete Absichterklärungen juckt niemanden, es zählt der Buchstabe des Gesetzes(entwurfs)

 

Die einzige Hoffnung die bleibt, ist das die Behörden auf ein wirtschaftliches Interesse anerkennen. Diese Möglichkeit besteht nach §8.

 

Frag mal die ehemaligen Besitzer von kurzen Pumpguns und ZF-Kurzwaffen  <6mm  wie gut das funktioniert hat.

 

Letzter Strohhalm: Hoffnung das die Verbände bescheinigen.

 

Wer kontingentsmäßig und waffentechnisch die Möglichkeit hat, kombiniert am besten ein WS und ein Griffstück zur ganzen Waffe.

 

 

Die Frage nach der Enteignung seitens den BDS ist zwar richtig, aber nicht durchdacht. Wie groß ist den wohl der Verkehrswert eines AR15 Lowers nach dem 1.9. 

Der Schaden fällt dann bald unter die Bagatellgrenze....

 

Bearbeitet von ASE
  • Gefällt mir 3
  • Wichtig 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Andererseits braucht der Verband auch jur eine Bedpürfnisbescheinigung aussprechen.

Anderer Abzug. leistungssteigerung, trainingsabläufe usw usf

 

Nachtrag: Aber mal ernsthaft: Wieviele organisierte Schützen interessiert irgendein AR15 Lower?

Dann noch eines Splitterkleinstverbandes dessen Mitglieder hier im Forum einen selbst ablehnen?

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Ja voll traurig, aber wen juckts?

Sorry du, tut mir echt leud für dich, aber das ist echt euer eigen ding jetzt da so.

Du findet unser Druckluftschießen ja auch voll doof und so.

Da stehst du dann eben allein im regen

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Irgendwann müssen das die Lästerschwestern hier mal begreifen.

Sonst ist es eben schmollend vorbei.

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Stunden schrieb Waffen Tony:

Dann noch eines Splitterkleinstverbandes dessen Mitglieder hier im Forum einen selbst ablehnen?

Es ist für den politischen Gegner tatsächlich ziemlich gut, dass sich quasi alle HA-Schützen in einem kleinen Mini Verband versammeln.... 

 

Irgendwann müssen die Verbände im DSB zusammen gehen, wenn alle überleben wollen... Keine Ahnung, ob man das evtl. ähnlich wie einen eigenen Landesverband organisieren kann... 

Aber das muss man natürlich auch wollen...

Logisch wäre es... 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Unterschiedliche Abzugsgewichte.

vertsellbare Schäft.

es gäbe einiges .

Oder es gibt eben kein Bedürfnis.

 

Da gehe ich derzeit nicht von aus, aber auch das wird dann einfach so stattfinden.

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Für Pfeilabschussgeräte wird das Bedürfnis gefordert:

http://docplayer.org/187265150-2-2-leicht-gemacht-informationen-fuer-die-waffenbehoerden-zu-aenderungen-bei-der-nutzung-von-xwaffe-2-2.html

 

Was ich mich schon frage, das ist stand Juni 2020 und da steht was drin von Anmeldung von Dekorationswaffen, ich dachte die ist vom Tisch?

Bearbeitet von schmitz75
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nicht für Neu-Dekowaffen, steht ja so im Gesetz.

Für Alt-Dekowaffen wird es erst relevant, wenn sie den Besitzer wechseln. Ist in dem Dokument auch endlich mal schön übersichtlich dargestellt, wie es sich insgesamt mit Altdeko verhält, auch, was die Augbewahrung anbelangt.

Bearbeitet von Raiden
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 13 Stunden schrieb ASE:

Der Schaden fällt dann bald unter die Bagatellgrenze....

Welche Bagatellgrenze bitte? Bist Du Anwalt und würdest zu wenig daran verdienen für Deine Wünsche? Zum Verwaltungsgericht darf man Gott sei Dank alleine, es ist nicht so teuer :gutidee: und ich hätte auch keine Bedenken, da kann man eigentlich nur gewinnen. Eine eventuelle Selbstbeteiligung (immer schlecht) beim Sponsor (Versicherung) muß es einem natürlich Wert sein. Ein einzelner, der sich auf sein Eigentum und Besitz als wirtschaftliches Interesse beruft, bekommt das Reiterchen "K" wie Kohlhaas auf die Akte. Wenn alle aus dem Quark kämen stelle ich mir das viel interessanter vor.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zitat

Innert zehn Jahren: Entwaffnung


Ab 2020 entfaltet Artikel 17 der EU-Waffenrichtlinie seine Wirkung (bei diesem Artikel handelt es sich de facto um einen automatischen, alle fünf Jahre greifenden Verschärfungsmechanismus)


Die erste «Verschärfungsrunde» wird ca. 2022 erfolgen, die nächste ca. 2027


Sehr wahrscheinlich schon 2022, spätestens aber 2027 kommen u.a.– das absolute Halbautomatenverbot für Private– obligatorische psychologisch-medizinische Tests für alle Waffenbesitzer


In weniger als zehn Jahren müssten die Einwohnerinnen und Einwohner ihre Sturmgewehre und Pistolen also dem Staat abgeben


Verbote für Revolver, Handrepetierer und Kippverschlusswaffen werden folgen

https://eu-diktat-nein.ch/uebernahme-der-eu-waffenrichtlinie-die-folgen-eines-ja-am-19-mai/

 

Ich wiederhole:

2022 kommt dann das nächste Geheule und keiner will was gewusst haben. Sorry!

 

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 3
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eine Bagatellgrenze ist ein sehr subjektiver Begriff.

Genauso wie die "Peanuts" von Hilmar Kopper (das waren 50 Millionen Mark!).

 

 

Eigentum und Besitz sind für mich grundsätzliche Rechte, da gibt es keine Frage von Grenzen.

 

Und wenn dieser Staat mein Recht auf Eigentum (hier Altbesitz) nicht mehr anerkennt, weiß ich, was die Stunde geschlagen hat !

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.