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Was wird für die Wiedereröffnung der Schießstände getan?


Gast

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vor 16 Stunden schrieb Sebastians:

Miltenberg, halboffener 25m-Stand und 50m/100m-Jägerstand (Schützenstand überdacht), darf noch nicht öffnen.

Das örtliche LRA sieht das nicht als offenen Stand an.

 

Teilgedeckte bzw. halboffene Schießstände dürfen inzwischen in Bayern ebenfalls wieder genutzt werden.

 

Hier mal ein Infoschreiben des BSSB dazu:

https://www.bssb.de/bssb/BSSB-Info_-_Aktuelles_zur_Covid-19-Pandemie_-_Stand_13-05-2020.pdf

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vor 9 Minuten schrieb Waffen Tony:

Doch. Das kan sie. Sie kann verschärfen oder lockern wie sie möchte. Sie ist da selbst Herr des Verfahrens. Da gibts keine Ober/Unter Sache.

Der Bund hat z.B garnichts zu bestimmen. Das ist Länderhoheit und da weiter Aufgaeb der Städte und Gemeinden.

Die C Verordnung kommt ja auch vom Land!

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Am 18.5.2020 um 07:59 schrieb Schwarzwälder:

Damit ihr den unsäglichen Mund-Nasenschutz wegbekommt,...

Ist vereinsintern den "älteren" Schützen geschuldet. Müssen müssen wir nicht, aber das ist einfach mal eine Rücksichtsmaßnahme. Lt. sächsischer Verordnung keine Pflicht. Wer nicht will, muss nicht kommen. Bin ich alleine auf dem Stand, habe ich auch keine Maske auf.

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vor 1 Minute schrieb callahan44er:

Die C Verordnung kommt ja auch vom Land!

Das macht ja nicht. Der Landkreis kann eigenständig entscheiden.
Das ist jede Organisatuionseinheit eigener Herr.
Ein großer Vorteil.

So kann man gezielter arbeiten, als nit diesem unsinnigen deutschlandweiten Beschränkungen.
Man kann Dinge zumachen oder öffnen, wie es der eigenen Lage entspricht.

 

Bearbeitet von Gast
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vor 13 Stunden schrieb grayson:

Daher der aktuelle Stand in "meinem" Stammverein:

1. Abwarten, bis die Auflagen bekannt sind,

2. prüfen ob und wie sie zu erfüllen sind,

3. entscheiden, ob wir die Tür aufsperren.

 

So die abgestimmte Linie unter uns Verantwortlichen. Wir werden nicht vorauseilend Maßnahmen einleiten, nur damit die dann staatlicherseits gemachten Auflagen knapp daran vorbei gehen und wir die (ehrenamtliche) Arbeit nochmal machen dürfen (und schlimmstenfalls dem sinnlos ausgegebenen Geld hinterherheulen).

Ganz genau so machen wir das auch. Plan machen, einreichen und fertig - analog zu den Hygiene Vorschriften.

Diesen passen wir analog zu den Vorschriften wenn nötig an.

 

Ich finde dieses Genöle hinsichtlich der Nicht-Öffnung von Ständen absolut überflüssig, Vorstände sind nun mal in der Verantwortung die Vorgaben sauber umzusetzen. 

Kauft mal einen Handdesinfektionsspender - wir brauchen 8 Stück. Das wie und wann der Standbelegung ist auch sauber zu planen, Dienste müssen eingeteilt, mehr

Aufsichten bereitgestellt werden etc. etc. Und wir machen das in unserer Freizeit - kommerzielle Stände machen das hauptberuflich.

 

Wenn man das Ganze ohne Maske hinkriegen will ist das schon ein ziemlicher Act, by the Way.....wir machen Samstag wieder auf :headbang:

 

Ciao

 

Weissblau

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vor 41 Minuten schrieb Waffen Tony:

Das macht ja nicht. Der Landkreis kann eigenständig entscheiden.
Das ist jede Organisatuionseinheit eigener Herr.
Ein großer Vorteil.

So kann man gezielter arbeiten, als nit diesem unsinnigen deutschlandweiten Beschränkungen.
Man kann Dinge zumachen oder öffnen, wie es der eigenen Lage entspricht.

 

Tja, wenn man Langeweile hat. Laut OAmt hier, Chef mir persönlich bekannt, ist das nicht so!

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vor 19 Stunden schrieb Sebastians:

Miltenberg, halboffener 25m-Stand und 50m/100m-Jägerstand (Schützenstand überdacht), darf noch nicht öffnen.

Das örtliche LRA sieht das nicht als offenen Stand an.

Ich bin mir nicht sicher ob das LRA hier seine Kompetenz überschreitet. 

Was ein offener Stand ist, ist klar definiert. Hier müsste es eine Definition vom (ich glaube) BMI geben. 

 

Edit:

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.dsb.de/media/PDF/Schiessstaende/Schiessstandrichtlinie_23Juli2012_BAnzAT_23Okt2012.pdf&ved=2ahUKEwjPxpXGoMLpAhXlIMUKHYBUD8MQFjABegQIAhAC&usg=AOvVaw3uC3USIqLN1lMWQw_pCt6e&cshid=1589971308759

Bearbeitet von Max Musculo
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vor 1 Stunde schrieb 762:

Ist vereinsintern den "älteren" Schützen geschuldet. Müssen müssen wir nicht, aber das ist einfach mal eine Rücksichtsmaßnahme. Lt. sächsischer Verordnung keine Pflicht. ...

Also ganz klar: Da wo Masken nach Gesetz/Rechtsverordnung vorgeschrieben sind, muss man auch eine tragen. Insoweit: Ende der Diskussion.

"Folgen auf erstes Wort" hat mir schon mein Opa beigebracht und wenn 's nicht geklappt hat, bekam ich eine gelangt.

Diesen Gehorsam muss man nach Jahrzehnten antiautoritärer Erziehung erst wieder in der jüngeren Generation aufbauen, erst dann sind auch wieder andere Dinge möglich.

Insofern kann man die Maskenpflicht teilweise auch als Gehorsamsübung fürs Volk ansehen. Und als bewußtseinserweiternde Massnahme, da wo fallende R-Werte oder gar ausbleibende Neuinfektionen in ganzen Bundesländern sonst ein fehlendes Gefahrenbewußtsein bewirken könnten. Böse Zungen reden auch von "Maulkorbpflicht". Andererseits: Wer weiß schon, was in Wuhan noch so lagert und wie das Virus noch mutiert...

 

Aber da - auf den Schießständen - wo gar keine vorgeschrieben sind wie bei @762 oder wo sie nur bedingt vorgeschrieben sind (es also gesetzlich mögliche Alternativen gibt) wie bei @weissblau 

kann, darf, ja soll man sein Hirn bitte einschalten:

Die Maskenpflicht ist schon unter Experten umstritten.

Die WHO äußerte sich kritisch, der Weltärztepräsident ebenso, jüngst hat sich auch die kassenärztliche Bundesvereinigung (das Ärzteorgan, dass die ambulante Krankenversorgung in D überwacht) sehr kritisch geäußert.

Selbst medial aufgebaute, regierungsnahe Spitzenmediziner äußern sich mal so, mal so. 

Ich habe im Rahmen von nuklearmedizinischen Herzuntersuchungen jede Woche ältere Herrschaft auf dem Fahrradergometer sitzen. Schon bei 25 Watt Minibelastung können die mit Maske nicht: Die muss immer runter.

COPD/Lungeneinschränkungen, Herzvorerkrankungen uvm.: Wer die Maskenpflicht auf dem Schiessstand einführt, um den älteren Herrschaften entgegen zu kommen, belastet diese ggf. mehr als er denkt! Den relativen Sauerstoffmangel in Zusammenhang mit einer gewissen körperlichen/sportlichen Betätigung packen die einfach nicht mehr so ohne weiteres!

 

Wer eine Maskenpflicht ohne jede Norm fordert, bekommt günstigenfalls mehrlagige/kochfeste (=rein weiße) Stoffmasken, die noch immer etwa 50% der Viren durchlassen. Schlimmstenfalls bekommt er grobmaschig-gehäkelte, die 0 Schutz bewirken, oder wochenlang benutzte Virenschleudern (Coronaviren sollen bis 7 Tage an der Außenseite von Stoffmasken "überleben"/aktiv bleiben), die dann auf dem Schiessstand auch noch mit Bleifingern zum weiteren Schadstoffeintrag des Benutzers (den man ja eigentlich schützen will) beitragen. So wird oft nur ein Pseudoschutz bewirkt. Gesichtsvisiere sind zwar bei Husten/Niesen effektiver, aber im Schiessbetrieb oft unpraktisch. Und sichere FFP3-Masken sind derzeit kaum verfügbar und daher schlicht zu teuer.

  • Wer seine "älteren Kollegen" auf dem Schiessstand schützen will, der sollte bei Husten/Niesen schlicht und konsequent zuhause bleiben.
  • Plexiglasabtrennungen wo immer möglich sind auch viel effektiver als diese selbstgenähten Stofflappen.
  • Und wer tatsächlich die "Virenlast" runterbekommen will, der kann auf reinen Indoor-Ständen wirklich mal über Raumluftfilteranlagen mit HEPA oder Hyper-HEPA-Filtern nachdenken. Es gibt tatsächlich Schiessstände, die sowas haben. Habe ich verlinkt. Die Dinger gibt es auch für Großbüros zum Aufstellen auf Rollen. Schnell+einfach. So teuer sind die nicht, einige hundert Euro aufwärts. Und wenn man sich TEST-Berichte durchschaut, findet man auch die Geräte mit günstigen Filterfolgekosten raus. In bestimmten Arztpraxen ist für manche Räume (Heißlabor etc. ) nach DIN ein 8facher Raumluftaustausch pro Stunde vorgeschrieben. Ein Klimaanlagenbauer hat einen Kostenvoranschlag von etwa 20.000 EUR für mehrere Räume gemacht. Sooo teuer ist das alles gar nicht, wenn man einen Indoor-Stand hat, der auch von externen Einnahmen (Jagdschulen, Sicherheitsfirmen, Behörden) lebt/leben muss. Vor allem, wenn man gegenrechnet, was sonst alternativ ein stark eingeschränkter Betrieb (nur 2 Leute/Stand etc.) kostet bzw. was einen da an Einnahmen entgeht. Und wer denkt, die Einschränkungen rund um Corona etc. sind im Herbst vorbei, der hat immer noch nichts begriffen. Langfristig planen - und langfristig rechnet sich dann vieles!

 

 

 

 

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Am 20.5.2020 um 10:52 schrieb weissblau:

Ganz genau so machen wir das auch. Plan machen, einreichen und fertig - analog zu den Hygiene Vorschriften.

Das ist bei uns (Ba-Wü, geschlossener Stand) zur Zeit das Problem: Die Auflagen sind noch nicht bekannt. Sobald die bekanntgegeben sind, wird der Plan gemacht.

 

Zitat

Ich finde dieses Genöle hinsichtlich der Nicht-Öffnung von Ständen absolut überflüssig, Vorstände sind nun mal in der Verantwortung die Vorgaben sauber umzusetzen. 

100% Zustimmung. Zum Glück haben wir im Verein kein Genöle. Da überwiegt Verständnis. 

 

Neulich kam von einem Vater aus unserer Jugend die vorsichtige und geduldige Frage, wann wieder Training ist. Das war aber eher vor dem Hintergrund "Wie macht Ihr das mit dem Trainer? Ich will nicht, dass der sich in Gefahr begibt"

(Besagter Trainer ist trotz seines mittleren Alters auf Grund chronischer Krankheit in der Hoch-Risiko-Gruppe)

 

Eins ist ganz klar: Die Risikoabwägung obliegt in diesem einen speziellen Fall dem Trainer. Und zwar ohne jeglichen Druck seitens des Vereins. Der ist nämlich sehr vernünftig und sehr wohl in der Lage, das als erwachsener Mann selbst zu entscheiden.

 

Zitat

Kauft mal einen Handdesinfektionsspender - wir brauchen 8 Stück.

Bedingt durch unsere Örtlichkeiten dürften 2 ausreichen. Und die sind aus den Corona-Anfangstagen schon da.

 

Zitat

Das wie und wann der Standbelegung ist auch sauber zu planen, Dienste müssen eingeteilt, mehr

Aufsichten bereitgestellt werden etc. etc. 

Das geht bei uns in Anbetracht der Örtlichkeiten und der Anzahl möglicher Schützen zum Glück recht einfach: Mit 1,50 Abstand passen gerade so 3 Schützen auf unsere 5 GK/KK-Bahnen. Da bleiben die 2 und die 4 eben zu und gut. Das entspricht Die Belegung wird bei Bedarf sowieso per WhatsApp koordiniert.

 

Der Dienstplan bis in den kommenden April steht ohnehin fest. Schließungsbedingte Ausfälle werden unter "Glück gehabt" verbucht.

 

Zusätzliche Aufsichten sehe ich bei uns nicht als notwendig, außer wir würden uns für zusätzliche Öffnungstage entscheiden. Das überlasse ich dann denjenigen, die zusätzliche Tage wollen. 

 

Zitat

wir machen Samstag wieder auf :headbang:

:pro:Dann viel Spaß dabei!

 

Ich gehe höchstens übers Wochenende hin und schaue nach dem Stromverbrauch der neuen Luftentfeuchter... :sad: Und lese täglich nach, ob das Land uns endlich die Auflagen verrät...

 

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Am 20.5.2020 um 12:47 schrieb Schwarzwälder:

Raumluftfilteranlagen mit HEPA oder Hyper-HEPA-Filtern

Rückfrage hierzu, da ich mich nicht wirklich mit den RLT-Anlagen anderer Schießstände auskenne:

 

Unsere Lüftung bläst hinter den Schützen Außenluft ein. Die dürfte ja eher virenfrei sein?

 

Die Abluft wird im Geschossfangbereich abgesaugt und nach draußen geblasen. (Weit entfernt von der Ansaugung und irgendwelchen Lungen, die das einatmen könnten)

Damit entsteht (wie die Schießstandrichtlinie das meines Wissens fordert) ein stetiger Kolbenstrom im gesamten Querschnitt des Schießstandes, der - und zumindest in Richtung der Gesichter der Schützen verwirbelungsfrei - hinter den Schützen beginnt und in Schußrichtung abzieht.


Das muss so sein, damit die Verbrennungsgase möglichst wenig in die Lungen der Schützen geraten. Und zumindest bei uns ist das erst in diesem Jahr frisch vom Sachverständigen nachgewiesen worden.

 

Wo macht jetzt ein Filter Sinn? Nach meinem technischen Verständnis doch eher bei einer Umwälzung, oder?

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Man macht ihr euch damit Wahnsinnig, wenn-hätte-wäre usw. Bei uns gibt es 5 Kurz Waffenstände und 3 für die Langwaffen. Bei den kurzen Waffenstände

werden 3 benutzt und bei den Langwaffenstände 2 , das einzige Manko bei uns ist das nur wer im Besitz ist von einer eigenen WBK und Waffen hat darf schießen

alle anderen die einer Aufsicht benötigen wie Anfänger oder Jugend zur Zeit leider nicht und es darf sich keine Schlange bilden beim Eingang und man muss

draußen warten aber mit Abstand zu den anderen eventuell auch beim schießen die Maske tragen das werde ich diesen Samstag sehen was da abgeht.

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vor 47 Minuten schrieb grayson:

...Unsere Lüftung bläst hinter den Schützen Außenluft ein. Die dürfte ja eher virenfrei sein?

Die Abluft wird im Geschossfangbereich abgesaugt und nach draußen geblasen. (Weit entfernt von der Ansaugung und irgendwelchen Lungen, die das einatmen könnten)

...

Wo macht jetzt ein Filter Sinn? ...

Hallo @grayson

ich habe schon im anderen Thread offen gesagt: Ich bin kein Klimatechniker.

Aber ganz prinzipiell:

- bei der Luftansaugung wird immer auch gefiltert. HEPA-Filter würden hier für pollenfreie Innenluft sorgen - darüber freuen sich Allergiker

- bei Luftumwälzungsanlagen (nicht jeder Indoor Schiessstand bläst 100% wieder raus) sorgen bessere HEPA-Filter für das Herausfiltern selbst kleinster, besonders gesundheitsschädlicher Bleipartikel < 300 nm - womit wir aber schon nah an der Virengröße (Coronaviren 160nm/Influenza 120 nm, aber beide in Ausatemaerosolen um 1000 nm/ 1 µm) sind - hier haben wir also einen doppelten Nutzen: weniger Schadstoffe/Blei und Reduktion der Virenlast

- bei der Luftausblasung sind HEPA-Filter auch empfehlenswert. Hier wird erklärt, warum: https://www.nssf.org/why-your-range-should-be-using-hepa-filters/ Ein Beispiel: Ein Schiessstand wollte sich die HEPA-Filter sparen. Klar, die ausgeblasene Luft selber hat jeweils im Betrieb gemessen die max. zulässige Bleikonzentration noch unterschritten. Aber nach 20 Jahren Betrieb hatten sich um den Luftauslass herum die Dachziegel und umliegenden Erdböden so eingebleit, dass die Betreiber für eine halbe Million Dollar erstmal alles abtragen mussten...

 

Wenn jetzt wieder hunderte Milliarden für Coronakrisen-Stimuli rausgehauen werden, wären ja über KfW etc. die Virenlast senkende Gebäudelüftungsanlagen für Indoor-Sportanlagen, Kongresszentren und Großbürobauten ggf. ein tolles Förderprogramm. Mit ordentlichem Zuschuss und ggf. auch definierten künftigen Öffnungsvorteilen in künftigen Pandemiefällen (z.B. Gleichstellung von Indoor-Sport-/Schiessanlagen mit Outdoorsportanlagen/halboffenen Schiessständen in Pandemieverordnungen) vielleicht ein Anreiz für manche Betreiber, sich hiermit zum Wohle aller zu befassen. Auf Betreiberdruck aus den USA scheint es auch Technikverbesserungen bei der Filterhaltbarkeit zu geben und die Filterkosten wurden gedrückt.

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vor 17 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Hallo @grayson

ich habe schon im anderen Thread offen gesagt: Ich bin kein Klimatechniker.

Aber ganz prinzipiell:

 

:icon14:

 

Hab ich verstanden, danke!

 

 

Das mit den Pollen auf der Einblas-Seite ist natürlich eingängig. Wenn ich es richtig im Hinterkopf habe, sind unsere Einblasfilter entsprechend ausgelegt, aber das lässt sich ja herausfinden. Auf jeden Fall gut für den Hinterkopf. 

 

Den Aspekt mit der Bleikonzentration über die Zeit beim Ausblasen finde ich besonders interessant, speziell dafür Danke. 

 

 

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Am 20.5.2020 um 10:18 schrieb Waffen Tony:

Das macht ja nicht. Der Landkreis kann eigenständig entscheiden.
Das ist jede Organisatuionseinheit eigener Herr.

 

 

 

Aber nicht willkürlich. Sondern es sind die vom Land kommenden, einheitlichen Vorgaben im Hinblick auf die Verhältnisse des einzelnen Standes zu prüfen.

 

Kann der Stand, und kann das vom Betreiber vorgelegte Nutzungskonzept die Landes-Anforderungen zum Infektionsschutz erfüllen, so muss der Kreis bzw. die Stadt auch die Nutzung wieder freigeben. 

 

Wäre es nicht so, hätten wir "Freigabe nach Nasenfaktor"... Was in einem Rechtsstaat nicht geht.

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vor 18 Stunden schrieb BBF:

Hauptmann von Köpenick

Könntest Du das bitte erläutern?

 

So wie ich das sehe, geht es den meisten (zumindest den meisten mit Verantwortung über einen Schießstand) in erster Linie darum, 

 

1. möglichst bald wieder aufmachen zu dürfen und dabei

2. dabei die staatlichen Auflagen einzuhalten

 

um

 

1. den primären Vereinszweck (i.d.R. Schießsport) wieder zu verfolgen und

2. weder Vereins- noch eigenes Vermögen sinnlos für Bußgelder wegen Auflagenverstoß zu verpulvern.

 

Es geht eigentlich niemandem darum, sich (auch nicht im übertragenen Sinne) zum Hauptmann aufzuschwingen und die Stadtkasse zu plündern. 

(Wobei: meine Bw-Uniform trägt tatsächlich drei stilisierte Sterne, und sämtlicher Papierkram nennt mich "Hauptmann", wenn auch d.R. :wos_armee_052:)

 

Jeder, der hier so gerne über die "Vereinsfürsten" herzieht, kann mal selber überlegen, ob er seinen Mitgliedern ein Bußgeld in 4- bis deutlich 5-stelliger Summe erklären will, nur weil zu schnell oder unter Ignoranz gegenüber Auflagen der Stand geöffnet wurde.

 

Ob und welche der Auflagen nun sinnvoll erscheinen oder auch nicht, steht dabei nicht im Ansatz zur Debatte, wenn ich mich als rechtstreuen Waffenbesitzer sehe.

Ausgerechnet im Zusammenhang mit dem waffenrechtlichen Bedürfnis nun Auflagen nicht einzuhalten, weil man persönlich mehr von Virologie versteht, wäre sicherlich dem privaten Waffenbesitz im Allgemeinen und dem Schießsport im Besonderen sehr förderlich.

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Hallo grayson: Das sehe ich auch so: auch wenn man persönlich eine andere Meinung hat bzw. die Sinnhaftigkeit mancher Auflagen bezweifelt, muss man sich dran halten. 

Ich denke aber, das tun wir LWB auch (fast) alle, denn kaum einer unter den LWBs wird es zwingend notwendig finden, dass wir jetzt 0er und 1er Schränke brauchen - aber jeder, der einen neuen Waffenschrank braucht, kauft sich auch so einen und lagert brav darin und nicht in einem alten A- oder B- oder neuen S1/S2...

Mir geht es nur ab und an darum, wo die Behörden selber auf eigene Konzepte warten (Hygienekonzepte, die vorgelegt werden sollen), dass man sich da als Verein hinsetzt und sich Gedanken macht: Was ist sinnvoll - was bringt wirklich was (und da geht es ja nicht nur um Corona, sondern auch um andere Erreger, um Schadstoffe/Blei, Pollen etc.)? Was passt für uns am besten? Und ob da die Maskenpflicht die immer beste aller Lösungen ist... wage ich zu bezweifeln. Ich bin froh+dankbar, dass es unser Schiessstand erstmal ohne selbige hinbekommen hat.

 

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Wir machen in unserem SV auch am Wochenende wieder auf. Allerdings bis auf weiteres leider erstmal mit Maskenpflicht (das war konzeptionell noch der geringste Aufwand für den Anlagenbetrieb).

 

Seltsamerweise sind wir uns in der Arbeitsstelle (Flurbereiche, Geschäftszimmer etc.) häufig genauso nah bzw. fern wie auf dem (nur teilbelegten, mit definierten Abständen versehenen) Schießstand.

Eine Maskenpflicht gibt es da keine.

Aber gut, beschwören wir's nicht... In der Arbeit verbringe ich wöchentlich viel mehr Stunden als ab und zu mal beim Schießen.

 

Auf dem Schießstand wird dann eben das jagdliche Camo-Halstuch o.ä. schnell über Mund und Nase hochgezogen, wird konzentriert geschossen statt dazwischen immer mal viel gequatscht, und dann geht's vorerst auch.

 

 

Bearbeitet von karlyman
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vor 18 Minuten schrieb karlyman:

auch am Wochenende wieder auf. Allerdings bis auf weiteres leider erstmal mit Maskenpflicht (das war konzeptionell noch der geringste Aufwand für den Anlagenbetrieb

Wer hat das denn vorgegeben? Ihr euch selber oder das O Amt? Wenn man auf dem Stand den Abstand einhält, ist eine M Pflicht unnötig. 

Deshalb haben wir nur beim betreten des Standes ist Maskenpflicht reingeschrieben. Von beim schießen steht da nichts. 

Finde das auch irgendwie dämlich. Im Fitnesscenter brauchts keine Maske, aber bei schießen?

Bearbeitet von callahan44er
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Unser Vorstand hat wohl nach mehreren Anrufen beim Ordnungsamt ein Schreiben von selbigem bekommen. Inhalt ist mir nicht bekannt . Der Vorstand hat " diese Woche " noch eine Sondersitzung deswegen und da soll wohl auch das Hygienekonzept abgesprochen werden. Ich hoffe das das alles dazu führt das wir nächste Woche irgendwann wieder öffnen dürfen. Wie werde ich dann sehen .

Es geht um eine RSA und wir sind im Saarland. Mir ist hier noch keine offene RSA bekannt, ein paar Vereine mit offenen Ständen schiessen aber schon wieder.

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