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IGNORED

Neues zu alten Magazinen


Bourbon

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vor 5 Minuten schrieb chapmen:

@Waffen Tony

Das wäre dann speziell welche Aussage?

Oder doch ein klein wenig Selbstüberschätzung der WO Wichtigkeit?

 

Jeder halbwegs begabte Journalist könnte aus WO Zitaten eine vernichtende Kampagne starten. Bis jetzt hat es glücklicherweise keiner getan.

Das hast du wirklich nicht mitbekommen?

Raiden war bereits so nett, das damalige und eigentlich recht oft besprochene Flintenweibzitat zu bringen.

 

Fragen hätte gereicht. Dann käme die  verscuchte Grätsche auch weniger peinlich. ;)

 

 

Bearbeitet von Gast
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vor 50 Minuten schrieb Waffen Tony:

 

Fragen hätte gereicht. Dann käme die  verscuchte Grätsche auch weniger peinlich.

Er in Rätseln spricht?

Ich bekomm vieles auf WO nicht mit, weil mich vieles in keinster Weise interessiert.

 

Bearbeitet von chapmen
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vor 11 Minuten schrieb Hunter375:

Das wird auch noch kommen..  man wartet halt einen günstigen Zeitpunkt ab.

So ist es, bis dahin gibt's nahezu täglich neue Vorlagen die nahezu darum betteln gegen die "LWB" verwendet zu werden.

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@Fyodor:  Das ist mal ein starkes Stück.

Sogar Versicherungen an Eides statt werden von der Behörde gleich im Vorfeld ausgeschlossen, weil die LWB grundsätzlich verlogen sind.

Bei so viel Unverschämtheit sollte von Kundenseite deutlich Gegenwind kommen.

Ich wohne auch im Ländle, und in meiner zuständigen Behörde ist brandneu eine Dame verantwortlich, die nichts, aber auch gar nichts mehr macht/zulässt als absolut nötig, das kann auch noch interessant werden, wenn ich Mags melde.

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vor 8 Stunden schrieb Homi:

Bei so viel Unverschämtheit sollte von Kundenseite deutlich Gegenwind kommen.

Man sollte da nicht gross diskutieren, bei dieser Art Schreiben sollte die Antwort unmissverständlich durch einen fachlich bewanderten Anwalt erfolgen.

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vor 8 Stunden schrieb Homi:

@Fyodor:  Das ist mal ein starkes Stück.

Sogar Versicherungen an Eides statt werden von der Behörde gleich im Vorfeld ausgeschlossen, weil die LWB grundsätzlich verlogen sind.

 

 

Bislang (zugegeben, in einem bescheiden kurzen Erfahrungszeitraum) war von seiten der Behörden wohl üblicherweise zu vernehmen, dass glaubhaftes Versichern des Erwerbszeitraums (wer bewahrt z.B. alle Mag.-Quittungen bei Kauf vom Grabbeltisch mehr als 10 J. auf?)  ausreicht und akzeptiert wird.

 

Diese restriktive Linie, ohne schriftlichen Beleg einfach überhaupt nichts zu akzeptieren, ist eher neu.

 

Man wird sehen, wohin das noch "läuft".

 

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vor 2 Stunden schrieb chapmen:

fachlich bewanderten Anwalt

Ich habe bereits meine Versicherung angefragt ob dieser Fall davon gedeckt ist. Da es keinen Bescheid gibt (ist ja nur eine Anmeldung, kein Antrag), bin ich da nicht sicher.

 

So blöd es wäre, wenn die Versicherung den Anwalt nicht übernimmt, muss ich die Magazine vernichten, evtl. noch dauerhaft blockieren lassen. Ich bin seit Mitte des Jahres arbeitslos, und habe kein Spielgeld für sowas übrig. So richtig doof wäre dann dass ich eine legale Waffe besitze, aber die Magazine dazu verboten sind.

 

Denk ich an Deutschland in der Nacht...

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vor 2 Stunden schrieb karlyman:

Diese restriktive Linie, ohne schriftlichen Beleg einfach überhaupt nichts zu akzeptieren, ist eher neu.

Allerdings in Rastatt eher nicht verwunderlich. Die Behörde ist nicht dafür bekannt Spielräume zugunsten der Bürger zu nutzen. Erwerb von 4 Waffen auf einmal für CAS, und danach eine Sperre von einem ganzen Jahr ist das höchste der Gefühle.

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vor 41 Minuten schrieb Fyodor:

Ich habe bereits meine Versicherung angefragt ob dieser Fall davon gedeckt ist. Da es keinen Bescheid gibt (ist ja nur eine Anmeldung, kein Antrag), bin ich da nicht sicher.

 

 

Es muss ja aber irgendeine verbindliche behördliche Entscheidung über die angemeldeten Magazine geben.

Wenn diese erste Reatkion der Behörde keine solche ist... muss eine solche, formale (und rechtsmittelfähige) Entscheidung ggf. von ihr eingefordert werden.

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Am 19.12.2020 um 16:48 schrieb Fyodor:

Heute kam Post.

 

Kurzform:

Alles Lügner! Ohne Rechnung oder Lieferschein geht nichts, weil ansonsten der Wille des Gesetzgebers zu leicht unterlaufen werden könnte. Das wird auf zwei Seiten ausgeführt.

 

Da muss ich doch mal beim BDS bezüglich der Rechtschutzversicherung anfragen...

Tja, irgendwie hat Obrigkeit im Homeland NRW mehr Vertrauen in ihre Untertanen.
17.12. Eingang Anzeige bei Behörde und am 22.12. "Anzeigebescheinigung über den Besitz eines oder mehrerer Magazine oder Magazingehäuse gem. § 37h Abs. 1 Nr. 3 WaffG" erhalten.
50+ Stück inkl. 60er und 100er. Ohne Vorlage EK-Belege.
Natürlich alle vor Juni 2017 erworben. 
Geht also auch anders
 

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Ich möchte für das folgende Jahr anregen, eine Übersicht zu erstellen, auf welcher die konkrete Behörde mit den gestellten Anforderungen genannt wird, um den Forenmitgliedern im Vorfeld diese nicht unerhebliche Information zur Verfügung zu stellen.

Da sich hierdurch Rückschlüsse auf den Wohnort der Poster nicht vermeiden lassen, sollte das Ganze anonymisiert erfolgen können.

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vor 59 Minuten schrieb Highpower:

Tja, irgendwie hat Obrigkeit im Homeland NRW mehr Vertrauen in ihre Untertanen.

 

Gerüchteweise handhaben das (andere) Waffenbehörden in Ba.-Wü. auch so; glaubhaftes Geltendmachen wird akzeptiert. 

 

Ich hab's bei mir selbst noch nicht durchexerziert... wir werden sehen.

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vor 59 Minuten schrieb PetMan:

Laut Rückmeldung von Schützenkollegen handhabt es der Kreis Saarlouis genauso . 

Anders ergibt das ja auch gar keinen Sinn.

 

Vor 2019 war ja nicht abzusehen dass sowas jemals wichtig werden würde. Sogar die Magazine die ich im Laden gekauft habe sind ohne Beleg. Warum sollte ich für meine 10 Stück 10er Magazine für meine Ruger 10/22 zu je 30 Euro die Belege aufheben? Warum sollte ich überhaupt welche haben? Meine Magazine für die 1911 habe ich fast alle privat über egun, ein paar 8er Clips für einen Garand habe ich geschenkt bekommen (könnten als Magazingehäuse gewertet werden), die Magazine für die Thompson zum Teil privat erworben (um die geht es) oder auch über egun. Noch ein paar mehr über ZIB. Die Magazine für meine Glock weiß ich noch nicht mal mehr wo ich die gekauft habe.

 

Belege für sowas hebe ich maximal bis zum Funktionstest auf. Danach kommen sie weg. Wenn ich für jeden gekauften Gegenstand den Beleg unbegrenzt aufheben würde, wäre meine Wohnung voll davon. Und meine Behörde fordert genau das. Wer weiß denn, ob nicht bald alle Magazine über 5 Schuss verboten werden? Dann besitze ich sage und schreibe genau ein Magazin (für eine SLF 9mm Flobert, 4 Schuss) dass noch frei wäre. Und unmöglich ist das nicht dass es so kommt. Für kein einziges der Magazine könnte ich einen Beleg vorweisen.

 

Ich besitze jetzt ja erst seit etwas über zehn Jahren scharfe Feuerwaffen. Aber wenn jemand 1970 eine 08 gekauft hat, und dazu, weil stylisch, ein Trommelmagazin dazu? Warum sollte der nach einem halben Jahrhundert den Beleg noch haben? Meine Behörde verlangt genau das.

Bearbeitet von Fyodor
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vor 58 Minuten schrieb Fyodor:

Warum sollte ich für meine 10 Stück 10er Magazine für meine Ruger 10/22 zu je 30 Euro die Belege aufheben?

Du führst die sicher nur exemplarisch auf, weil imho gilt die Magazinbegrenzung nur für Zentralfeuermunition. Und in der Tat gibt es in deutschen Gesetzen keine Pflicht für Privatleute Rechnung für egal was auf zu bewahren. Hier werden " Pflichten " durch die Hintertür eingeführt.......Analog zur Coronaquarantäne: Meine Tochter lernt Erzieherin und in ihrer Gruppe war eine Kollegin positiv getestet worden. Von der Ortspolizeibehörde kam die " Polizeiliche Anordnung " die u.a. dazu Verpflichtet 2 mal täglich die Körpertemperatur in ein beiliegendes Coronatagebuch ein zu tragen. Somit wird quasi der Besitz oder zumindest der Zugriff auf ein Fieberthermometer angeordnet. Egal ob das Sinn macht oder nicht, sowas stößt mir immer sauer auf............

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vor 17 Minuten schrieb PetMan:

führst die sicher nur exemplarisch auf

Natürlich, keine der erwähnten Magazine ist derzeit verboten. Aber niemand weiß ob auch das nicht auch irgendwann ganz plötzlich ändert. Ich kann für tatsächlich für überhaupt kein einziges meiner vorhandenen ca. 70 Magazine einen Kaufbeleg vorweisen. Und ich werde da nicht der einzige sein.

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vor 1 Stunde schrieb PetMan:

Von der Ortspolizeibehörde kam die " Polizeiliche Anordnung " die u.a. dazu Verpflichtet 2 mal täglich die Körpertemperatur in ein beiliegendes Coronatagebuch ein zu tragen. 

Da habe ich aber Glück. Ich bin Analphabet und habe nur so ein altmodisches Quecksilberthermometer. Nach dem ersten Videobeweis der Messung würden die ihre Meinung ändern oder ich bräuchte eine neue Haustüre und einen neuen Familienhund. Wie bekomme ich nur das Kopfkino formatiert?

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vor 1 Stunde schrieb Fyodor:

keine der erwähnten Magazine ist derzeit verboten. Aber niemand weiß ob auch das nicht auch irgendwann ganz plötzlich ändert

Und was ändern wird sich definitiv was mit den Magazinen, bei uns brauchen wir keine Quittungen sondern nur wie viele 20er,30er usw. Magazine wir haben.

Warte nur ab, nächstes Jahr geht es weiter mit den Verboten und nicht nur in Richtung Waffen !!! 

 

 

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