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IGNORED

Neues zu alten Magazinen


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Schon sehr interessant, wie ein paar Blech-Prägeteile laut Dekret zu den Darmausscheidungen des Satans werden!

Ich bin da mal ganz gespannt, wie unsere Diktatoren das unter Kontrolle bringen wollen!

Hausdurchsuchung bei jedem LWB?

Was ist mit Magazinsammlern?

Nirgends registriert.

Kommt mir vor, wie in der Prohobition weiland in den USA!

Staatliche Schaffung eines neuen Schwarzmarktes!

Ich lache mich schlapp!

Geschrieben

Man hat Zeit.

Es wird sich schon zusammenschrumpfen.

Bei Beifängen legt man dann noch ein bisschen was obendrauf, aber sonst ist da keine eile geboten.

Geschrieben (bearbeitet)

Muss man schon beim Antrag einen 0 oder 1 er Schrank haben, oder kann man angeben das sie im B Schrank liegen, wobei ich nicht begreifen kann, das der SL im B Schrank ( Altbesitz ) in Ordnung ist, das Magazin aber in 0 oder 1 muss.

Bearbeitet von Edward
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb götz:

Hausdurchsuchung bei jedem LWB?

das wäre zu Begrüßen, weil würde bedeuten das dazu Personal da wäre.

Wobei Hausdurchsuchung ja sehr an den Haaren herbeigezogen ist bzw. de facto falsch. Durch die Magazine ändert sich Null und gar nichts in Bezug auf Überprüfung am Lagerort erlaubnispflichtiger Gegenstände. Das ist doch jetzt auch schon so. Das Privileg Waffen zu besitzen kostet dich schon immer Deine Anonymität.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Gibt es bereits Erfahrungen bzgl. Ausnahmegenehmigung nach §40 für den ERWERB großer Magazine zur Nutzung außerhalb der BRD, bspw. in Polen oder ist dieses unterfangen hoffnungslos? Mit den 10ern antreten, hier PCC, macht keinen Sinn, jedes Mal welche ausleihen nervt... 

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Ich werde mein 10/20'er Magazin abgeben, sobald ich eine schriftliche Bestätigung dafür bekommen kann.

Das Magazin ist bei meiner Haenel CR223 dabei gewesen, welche ich 2019 gekauft habe.

Selbst wenn man das Magazin weiterhin nutzen darf, wo liegt der Vorteil? Es ist ja ein (begrenztes) 10 Schuss Magazin. Aber wehe es wird verloren. Das dürfte erheblichen Ärger geben, wenn man einen verbotenen Gegenstand verliert und das melden muss.

Mich ärgert eigentlich nur der Umstand, dass zu Zeiten des Neu-Erwerbs immer noch diese 10/20'er Magazine den Neuwaffen bei lagen, obwohl das kommende Verbot schon hinreichend bekannt war und das auch seitens des Herstellens nicht kostenfrei getauscht wurde. Meine Anfrage diesbezüglich wurde ignoriert und ich musste ein Magazin selbst nachkaufen.

Im Frühjahr werde ich die Behörde mal anfragen, ob eine entsprechende Bestätigung bei Abgabe ausgestellt werden kann. Ich halte das für sinnvoll, weil dieses Magazin ja serienmäßig der Waffe bei lag und sich da jemand später mal daran stören könnte, wo dieses Magazin verblieben ist.

Wie gesagt, der Umstand des Verbots ist blöde, aber ich persönlich habe keinen Nutzen speziell meines betroffenen Magazines. Für den nun insgesamt 30 € Wert ist mir der Aufwand der BKA Ausnahme sowie des verbotenen Gegenstands nicht wert.

Geschrieben

Ich bin mal gespannt wie es bei meinen Magazinen aussieht.

 

Nach meinem Brief mit der Anmeldung von Altbesitz 1. Klasse kann zwei Tage später (inklusive zweimal Post!) ein Schreiben meiner Behörde, dass sie schriftliche Nachweise für den Erwerb brauchen. Der Erwerb war 2016 von privat, das kann ich zwar auf den Tag genau sagen (war auf einer Veranstaltung), aber einen schriftlichen Vertrag über einen Sack voll Kleinkram für ein paar Euro haben wir damals nicht geschlossen.

 

Bin mal gespannt wie die Behörde das sieht.

Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb Fyodor:

Schreiben meiner Behörde, dass sie schriftliche Nachweise für den Erwerb brauchen.

Schreib denen ein Schreiben das du einen schriftlichen Nachweis von ihnen darüber brauchst wo das im Gesetz genau steht dass ein schriftlicher Nachweis hierüber auf schriftlichem Wege nachzuweisen ist und wie es im Gesetz geregelt ist, wenn ein Kauf von Privat in bar abgewickelt wurde (was legal ist und es keine gesetzliche Grundlage dafür gibt, einen Schriftlichen Vertrag auszifertigen-das ist lediglich bei Immobiliengeschäften so...) 

 

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Floppyk:

Ich halte das für sinnvoll, weil dieses Magazin ja serienmäßig der Waffe bei lag und sich da jemand später mal daran stören könnte, wo dieses Magazin verblieben ist.

Der Umgang mit dem Magazin ist zwar seit 01.09. verboten, aber mit der Ausnahme der Unbrauchbaemachung. Falls dir also irgendwann mal jemand wegen eines irgendwann besessenen Magazins ans Bein pinkeln will, weise ihn doch darauf hin, dass du es mit deiner waffenrechtlich völlig unbedenklichen Axt unbrauchbar gemacht hast.

Geschrieben

Ich werde mit der Registrierung noch schön brav bis zum Sommer warten, da voreilig zum Fürsten zu laufen, bevor es in den Bundesländern eine einheitliche und kommunizierte Vorgehensweise gibt halte ich nicht für sinnvoll.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich will die Dinger benutzen. Ich gehe stark davon aus, dass die zugehörige Waffe bei der nächsten Runde (ist ja schon wieder am laufen) verboten wird. Man hatte wohl vergessen die neuen Kat. A Waffen in die Verbotsliste aufzunehmen. Und 10er Magazine kaufen kannst Du vergessen. Gab es Original nie.

Bearbeitet von Fyodor
Geschrieben
Am 13.12.2020 um 21:19 schrieb sealord37:

Der Umgang mit dem Magazin ist zwar seit 01.09. verboten, aber mit der Ausnahme der Unbrauchbaemachung.

Nö, erst ab 01.09.2021, wenn bis dahin keine Anzeige nach § 58 Abs. 17 WaffG (bzw. falls nach dem Stichtag erworben ein Antrag auf Ausnahme durch das BKA) gestellt worden ist !

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Nö, erst ab 01.09.2021, wenn bis dahin keine Anzeige nach § 58 Abs. 17 WaffG (bzw. falls nach dem Stichtag erworben ein Antrag auf Ausnahme durch das BKA) gestellt worden ist !

Ja gut. Das ist die Regelung zum Altbesitz, die mal ausgeklammert 

Geschrieben
Am 13.12.2020 um 15:30 schrieb Fyodor:

Bin mal gespannt wie die Behörde das sieht.

Heute kam Post.

 

Kurzform:

Alles Lügner! Ohne Rechnung oder Lieferschein geht nichts, weil ansonsten der Wille des Gesetzgebers zu leicht unterlaufen werden könnte. Das wird auf zwei Seiten ausgeführt.

 

Da muss ich doch mal beim BDS bezüglich der Rechtschutzversicherung anfragen...

Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb Fyodor:

Da muss ich doch mal beim BDS bezüglich der Rechtschutzversicherung anfragen...

Paß auf allfällige Fristen auf! Die Post hat aktuell Land unter. Die online Verfolgung bei Einschreiben an Behörden hat bei mir meistens gar nicht funktioniert und auf pöhse Nachfrage kommen völlig unplausible Antworten von der Post. Trennung Ich drücke Dir auf jeden Fall die Daumen!

Geschrieben (bearbeitet)

Zumindest weiss ich, dass es in Bayern eine Anweisung vom Innenministerium gibt, die ganz klar besagt, dass die Behörden auf Nachweise verzichten sollen. 

Begründung ist, dass die Besitzer damals beim Erwerb ja noch nicht wissen konnten, wofür sie die Rechnungen Jahre später mal brauchen werden. 

 

Hier (Seite 7):IM Bayern WaffR.pdf

 

Meine Behörde scheint (im smalltalk erwähnt), auch mit solchen Spirenzchen a'la Quittungen, Rechnungen, usw. anzufangen...

Da können die Gift drauf nehmen, ich zieh das zur Not auch vor Gericht durch, auch wenn es nur um lächerliche Beträge geht (vom finanziellen Standpunkt gesehen).

Ich lasse mir die Unverschämtheiten von Behörden nicht länger bieten... 

 

Bearbeitet von Wauwi
Geschrieben

Habe gerade einen Arsch voll Mags verschenkt.

Dabei ist mir aufgefallen, das bei den Kunststoff Mags ein Produktionsdatum mit eingegossen ist.

Wenn der Kamerad die melden möchte, darf er also erstmal den Lötkolben anwerfen!

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