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Neues zu alten Magazinen


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Mal eine Frage zur Verwarung von Grossen Magazinen mit erwerb nach 2017.

Darf ich sie im meinem alten B Schrank verwahren oder brauche ich einen 1 Schrank ?

Bearbeitet von Edward
Geschrieben

Kann nicht Liesl einfach auch Magazine anmelden, die sie schon lang genug besitzt? Man braucht ja keine passende Waffe um ein Magazin zu erwerben. Damit hätte auch sie "für andere verbotene Waffen" im Sortiment, und wäre für die gemeinsame Aufbewahrung auf dem selben Erlaubnisniveau.

Geschrieben (bearbeitet)

Leider hakt es dann an mehreren Punkten. Nur für den LW.BEsitzer sind es anzumeldende Magazine. Auf die anderen darf dann immer noch keiner Zugriff haben. Die Magazione sidn also auch noch zu "sortieren".

Es wäre dann ja auch viel zu einfach. ;)

 

Oder alle blockieren einfach alle auf 10, melden die an und gut ist. Dann kann auch die Mitnutzung der LW auf die WBK :D

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Fazit: Welch eine bescheuerte Gesetzgebung.

Aber es wird eben beklatscht und man hat tolle Arbeit geleistet :D

Weiter so!

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb LordKitchener:

mit welcher sportlichen (!) Begründung denn bitte

Ich gehe mal stark davon aus dass hier die Anträge für den weiteren Besitz bereits vorhandener Magazine großzügiger behandelt werden als Anträge auf Neuerwerb.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Fyodor:

Ich gehe mal stark davon aus dass hier die Anträge für den weiteren Besitz bereits vorhandener Magazine großzügiger behandelt werden 

Könnte mal bitte jemand erfolgreiche (!) Begründungen von durchgegangenen (!) BKA Anträgen posten.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb scotty600:

Wie lange hat denn der Bescheid vom BKA für "neuen Altbesitz" gedauert? Kumpel hat vor fünf Wochen den Eingang des Antrags vom BKA per mail bestätigt bekommen aber sonst bisher noch keine Rückmeldung.

Dauert, hab nach ca. 1 Woche die Eingangsbestätigung bekommen und nach weiteren ca. 5-6 Wochen war der Bescheid in der Post.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb LordKitchener:

Könnte mal bitte jemand erfolgreiche (!) Begründungen von durchgegangenen (!) BKA Anträgen posten.

Eine schriftliche "Begründung" benötigst du nicht. Ich habe einfach einen dicken Stapel an Urkunden für DM, LM und anderen Meisterschaften auf Bundesebene vom BDS beigefügt. Mehr "begründen", also Text schreiben, ist definitiv nicht erforderlich.

 

Grüße

switty

Bearbeitet von switty
Geschrieben

Oh ha, das ist kompliziert, das man jede Änderung an das BKA melden muss. Wäre genug gewesen das das BKA die Ausnahme genehigt und dann an die zuständige Waffenbehörde übergibt ....

 

Danke für's teilen!

Geschrieben

 

vor 3 Minuten schrieb scotty600:

Oh ha, das ist kompliziert, das man jede Änderung an das BKA melden muss.

Naja, so schlimm ist es tatsächlich auch nicht. Das Verbringen ins Ausland (d.h. zu einem Match) muss nicht gemeldet werden. Und man muss halt melden, wenn man umzieht (das ist tatsächlich etwas Banane), da die Aufbewahrung auf den Wohnsitz des Bescheids beschränkt ist.

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