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Neues zu alten Magazinen


Bourbon

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Hat schon jemand seine Magazine offiziell "angemeldet"? Ich mein ein frei erwerblicher Gegenstand für 20€, da heb ich doch keine Rechnungen auf... Das müssten die doch alles durchwinken, ohne die Dinger gesehen zu haben vermutlich? Ist es evtl. schlau das jetzt noch während Corona zu machen, wenn alles per Mail/Telefon geht und man sozusagen nicht antraben kann und die Dinger zeigen muss?

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vor 2 Stunden schrieb Markus13:

Aber ohne Rechnung geht nichts.

Hier trifft Theorie auf echtes Leben. Kein normaler Mensch hebt Rechnungen länger auf als über die Garantiezeit oder die gesetzlich angeordnete Aufbewahrungsfrist.

Ich habe definitiv keine Rechnungen (zumindest nicht alle) von Mags, die ich weit länger als seit dem Stichtag besitze.

 

Mal sehen, was meine Behörde dazu sagt. Aber ich habe ja zum Anmelden noch ein wenig Zeit.

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Ich hebe eigentlich alle Rechnungen von Waffen und -zubehör auf, selbst noch welche von vor über 30 Jahren. Ist ja immer wieder interessant, was das Zeug damals mal gekostet hat.

Aber woher soll man eine Rechnung haben, wenn man die Magazine aus der Wühlkiste von einer Waffenbörse oder auf einem Flohmarkt gekauft hat?

Ich habe sogar schon mal ein G3-Magazin im Wertstoffhof aus dem Altmetallcontainer gefischt.

Ohne Beleg vom zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb. :chrisgrinst:

 

Wenn man die dazugehörigen Waffen schon vor 2017 besessen hat, sollte auch die Behörde davon ausgehen, daß man die Magazine dazu ziemlich zeitgleich erworben hat.

Blöd ist natürlich ein entsprechender Waffenerweb erst erst nach dem 13.6.2017.

Wer kauft schon Magazine, bevor der die entsprechende Waffe besitzt? :confused:

Bearbeitet von thomas.h
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vor einer Stunde schrieb thomas.h:

Wer kauft schon Magazine, bevor der die entsprechende Waffe besitzt? :confused:

Das ist so lebensfremd nicht! Bei mir war ein (Custom-)-AR fest eingeplant ohne dass ich damit Eile hatte. Die freien Wunschteile habe ich mir über einen Zeitraum von 2 Jahren vor tatsächlichem Erwerb bei günstigen Gelegenheiten (wenn sie im Angebot oder einfach nur verfügbar waren) zusammengekauft, dabei waren auch Magazine.

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vor 8 Stunden schrieb Markus13:

Aber ohne Rechnung geht nichts.

Jeb, 57 Seiten sind viel. Deshalb schreib ich es nochmal ... ich kenne niemanden, der Rechnungen beilegen musste. Und das sind einige. Einfach den Vordruck ausfüllen und zur Behörde senden. Und dann erstmal abwarten ob eine Rückfrage kommt. Wenn die dann kommt, nach der Rechtsgrundlage fragen.

Ich kenne niemanden, bei dem eine Rückfrage kam, mag das natürlich nicht ausschließen. Ich schreib es hier nochmal, damit sich etliche Leser nicht umsonst einen Kopf machen.

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vor 4 Minuten schrieb MAHRS:

Einfach den Vordruck ausfüllen und zur Behörde senden.

Es gibt bei unserer Behörde keinen Vordruck...

 

Den, der Behörde aus dem "Nachbarort" erkennen die nicht an (O-Ton des SB "die XXX haben es sich da sehr einfach gemacht...")

 

Ich versuche mal zu klären, ob es da eine rechtliche Grundlage gibt. 

Ansonsten werde ich vermutlich nächstes Jahr mal irgendwann eine Aufstellung der Magazine machen mit Erklärung, dass alle vor dem Stichtag erworben wurden. Die Richtigkeit der Angaben kann man ja zur Not auch noch an Eides statt versichern.

Sollten die das nicht akzeptieren und weiterhin auf Vorlage nicht vorhandener Rechnungen pochen, können sie alles weitere gerne dem Verwaltungsgericht erklären.

Bearbeitet von Wauwi
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vor 13 Stunden schrieb chapmen:

Worin eingetragen?

Man in deren Computer wird es eingetragen oder meinst du das die Behörden Heutzutage noch alles auf der Schreibmaschine tippen und es in

einen Aktenordner legen. Soviel mir der SB gesagt hatte, haben die oder bekommen die Behörden ein Programm in der alle Magazine von uns

gespeichert werden in das zentrale Waffenregister und die drauf zu greifen können

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vor 3 Stunden schrieb thomas.h:

Wer kauft schon Magazine, bevor der die entsprechende Waffe besitzt?

Da kenne ich einige. Mich eingeschlossen. Ich besitze zum Beispiel etwa 10 Garand-Clips, aber keinen Garand. Ich will aber irgendwann mal einen haben. Deshalb habe ich, als ich ein paar Clips geschenkt bekommen konnte, nicht nein gesagt. Ähnlich bei meiner Thompson, da hatte ich die ersten Magazine auch lange vor der Waffe. Drei Stück seit mindestens zehn Jahren (waren bei der Repro-Magazintasche dabei). Beweisen kann ich das aber nicht. Ich hatte auch schon P.38- und G3-Magazine, und ein russisches wo ich das Waffenmodell nicht mal weiß.

 

Und ich bin nicht der einzige der Magazine besitzt für Waffen die er nicht hat.

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vor 2 Stunden schrieb blackys:

Bei mir war ein (Custom-)-AR fest eingeplant ohne dass ich damit Eile hatte

Ach ja, stimmt, die (ehemals) freien Teile liegen jetzt beim Büchsenmacher und warten auf Geld, Magazine liegen aber hier schon einige rum. Allerdings alles Zehner, da ich da von dem Blödsinn schon wusste.

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vor 4 Stunden schrieb thomas.h:

Blöd ist natürlich ein entsprechender Waffenerweb erst erst nach dem 13.6.2017.

Wer kauft schon Magazine, bevor der die entsprechende Waffe besitzt? :confused:

Schon in Bezug auf Erwerbsstreckung nicht so abwegig. 
Dementsprechende Waffe ist fest geplant zu erwerben, Voreintrag ist gemacht und vl. auch schon beim Händler bestellt/reserviert und man holt sich davor schon Magazine wegen Angebot, Grabbeltisch, Vorfreude etc. 

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Am 26.10.2020 um 22:31 schrieb randall:

Es wird dann nicht besser

Egal, Hauptsache es ändert sich was und schlimmstenfalls hat halt mal neues Personal die Chance uns zu bescheissen.

 

Das aktuelle Wahlverhalten ist ja genauso irrational wie sich am Stammtisch zu beschweren, dass man ja so eine frigide Alte daheim hat und übers Maulen ganz übersieht, dass am Nachbartisch drei junge Witwen lächeln...

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  • 2 Wochen später...

Ich denke hier passt es.

 

Die bei unseren Waffenbehörden angemeldeten „große“ Magazine, die vor dem Stichtag 13.06.2017 gekauft wurden, müssen nach Bayrischem IM Merkblatt nicht in den Tresor und dürfen wenn sie auf 10 Schuss begrenzt sind, sportlich weiter verwendet werden.

 

Etwas anderes habe ich noch nicht gehört, noch gelesen!. Ich frage für einen Freund ohne Internet.:cool:

 

1. Ist dies nun Bundesweit so jedem SB klar, oder gab es schon Diskrepanzen?

2. Oder hat sich mittlerweile noch etwas geändert?

 

merci

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vor 10 Stunden schrieb Speedmark:

... angemeldeten „große“ Magazine, die vor dem Stichtag 13.06.2017 gekauft wurden, müssen nach Bayrischem IM Merkblatt nicht in den Tresor und dürfen wenn sie auf 10 Schuss begrenzt sind, sportlich weiter verwendet werden.

Jeb, so ist es. Weil sie bis zur "Meldung" weggesperrt werden müssen, hab ich das recht früh erledigt und den Kram mit zur DM Rifle genommen. Vollkommenm problemlos, Formblatt ausgefüllt und hingemailt. Eine Woche später kam die Bestätigung, die zur WBK und gut ist.

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Entschuldige @chapmen

 

es handelt sich um einen verlinkten Auszug und PDF Datei des Bayrischen Innenministerium mit „häufig gestellten Fragen“ zur Neuerung des WaffG, die hier im Forum zwei mal verlinkt wurde. Leider fand ich sie gestern auch nicht mehr.

 

Eventuell finde ich sie noch in meinem Reader Verlauf. Ich werde heute Abend nachsehen.

 

Danke für Eure Antworten.

 

 

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