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IGNORED

Neues zu alten Magazinen


Bourbon

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vor 20 Minuten schrieb Steinpilz:

Schutzbehauptung?

Es gibt doch einen eindeutig von beiden Seiten unterschriebenen Kaufvertrag.

Man kann auch die Frau gegen den Sohnemann austauschen, der sich vielleicht auch für Waffen interessiert und eben jenes Magazin gerne haben wollte.

 

Und wenn der Zugriff auf das Magazin schon reicht, damit ein Waffenbesitzer seine Zuverlässigkeit verliert, dann hoffe ich mal, daß man nicht mal unwissenderweise zu jemandem zu Besuch ist, der sowas auf dem Kamin stehen hat wo man es jederzeit in die Hand nehmen könnte...

Oder auf dem Stand nebeneinander.... Glock und 9mm AR 😂

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vor 4 Stunden schrieb Steinpilz:

Schutzbehauptung?

Es gibt doch einen eindeutig von beiden Seiten unterschriebenen Kaufvertrag.

Man kann auch die Frau gegen den Sohnemann austauschen, der sich vielleicht auch für Waffen interessiert und eben jenes Magazin gerne haben wollte.

 

Und wenn der Zugriff auf das Magazin schon reicht, damit ein Waffenbesitzer seine Zuverlässigkeit verliert, dann hoffe ich mal, daß man nicht mal unwissenderweise zu jemandem zu Besuch ist, der sowas auf dem Kamin stehen hat wo man es jederzeit in die Hand nehmen könnte...

Dann will das plausibel begründet sein.

Wir brauchen nicht überrascht tun. Dies ist doch nun oft genug gerichtliche -und sogar rechtlich einwadnnfreie Praxis.

Mit billigen Taschenspielertricks braucht man nicht kommen.

Das muss schon Hand und Fuß haben.

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vor 4 Stunden schrieb TwoSix:

Muss jetzt auch mal ne doofe Frage stellen: 

Mal angenommen, ich habe 2015 einige Glock-Magazine mit 17 Schuss für meine Langwaffe erworben, geschenkt bekommen oder so. Wenn ich diese, für meine Langwaffe bestimmten Magazine, die vor 2017 erworben wurden, ab September anmelde, sollten diese doch keine verbotenen Gegenstände sein und, auf 10 Schuss blockiert, weiterhin in dieser Langwaffe auch sportlich nutzbar sein. 

Oder liegt hier das Problem mit KW-Magazin auch verwendbar in LW, also immer ein KW-Magazin und damit für LW >10 Schuss pfui?

 

Davon gehe ich aus. was dann wenigstens mal einen praktischen Vorteil hätte.

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Warum ist es ein billiger Taschenspielertrick, wenn eine Person, die wegen dem Besitz von Gegenstand X Sanktionen zu erwarten hat, besagten Gegenstand X an eine Person weitergibt, die keine Sanktionen befürchten muss und das auch dokumentiert?

 

Das ist doch die logische Konsequenz aus dieser absolut blödsinnigen Regelung.

Man könnte die Magazinsache an sich eigentlich auch als Taschenspielertrick der Politik bezeichnen, da es absolut nichts bringt, ausser daß Legalwaffenbesitzer etwas anmelden müssen, was bisher kein Problem darstellte. Einen rationalen Grund dafür gibt es nicht, das bestätigten alle befragten Experten.

 

Wie gesagt, für manche ist die Anmeldung aus durchaus nachvollziehbaren Gründen einfach keine Option.

Die nächste "Waffengesetzanpassung" steht ja schon in den Startlöchern und alles was angemeldet ist, steht automatisch auf der Abschussliste.

Bearbeitet von Steinpilz
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Das erklärt dir der Richter dann schriftlich in der Urteilsbegründung ;)

Suche mal nach Schutzbehauptung und Gefälligkeitsaussage. Der Ricjter muss überzeugt sein, dass hier ein irgendgeartetes Interesse einer anderen Person vorliegt und nicht einfach nur das waffG umgangen werden soll. Das wird so nix.

Freie Beweiswürdigung wäre das nächste Schlagwort.

 

 

Ja, alles ist blödsinnig. Aber alle anderen sind auch nuicht doof und es haben schon viele versucht mti ganz ähnlichen Dingen quer durch die rechtsgebiete schlau zu sein.

Dann wurden sie geerdet.

 

Alles was nicht angemeldet ist, kann nicht genutzt werden.

Magazineinziehungen sind ebenfalls meine geringste Sorge. Das sind die banalen Sachen, über die man die bedeutsamen Dinge aus den Augen verleirt.

Es wird sowieso alles runtergefahren und dazu applaudiert.

 

Aber als nächstes interssieren von den Verbotssüchtigen niemanden die Magazine.

 

Bearbeitet von Gast
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vor 5 Stunden schrieb Waffen Tony:

Der Ricjter muss überzeugt sein, dass hier ein irgendgeartetes Interesse einer anderen Person vorliegt und nicht einfach nur das waffG umgangen werden soll. Das wird so nix.

Was heißt da "umgangen"? Er will es ja gerade befolgen, durch Überlassung der Magazine an eine andere Person. Zumindest wenn es sich um ein Magazin handelt, das die andere Person besitzen darf, sagen wir ein Pistolenmagazin, für das der andere lediglich eine Pistole hat, sollte die Veräußerung wohl erlaubt sein, oder? Es scheint auch gesetzlich nicht wirklich definiert zu sein, wie da bei Mitgliedern eines Haushalts zu verfahren ist. Bei Ehepartnern in Zugewinngemeinschaft anders als bei solchen in Gütergemeinschaft und bei solchen in Gütertrennung? Wie steht's mit einer WG, in der einer Pistole schießt und der andere PCC? Alles gar nicht so einfach.

 

Eine besonders perfide "Lösung" wäre natürlich, wenn so zwar die Ordnungswidrigkeit fallengelassen würde, aber die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und/oder Eignung trotzdem weg wären, weil man dem Besitzer eine besondere Pflicht unterschiebt, dafür zu sorgen, dass er keinen Zugriff auf böse Magazine, ungeachtet deren Eigentümers, habe.

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vor einer Stunde schrieb Proud NRA Member:

Zumindest wenn es sich um ein Magazin handelt, das die andere Person besitzen darf, sagen wir ein Pistolenmagazin, für das der andere lediglich eine Pistole hat, sollte die Veräußerung wohl erlaubt sein, oder?

Nur weil für die Ehefrau keine Sanktionen vorgesehen, "darf" sie trotzdem keine verbotenen Magazine besitzen. Die einzige Konstellation wäre daß ein Partner eine Langwaffe besitzt und der andere Partner eine Kurzwaffe, in denen die selben Magazine verwendet werden können. In dem Fall würde ich auf gemeinsame Lagerung verzichten, und zumindest für die eine Kurzwaffe einen eigenen kleinen Schrank anschaffen, in dem dann auch die Magazine liegen.

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Für den Besitz von den verbotenen Magazinen gibt es zwar keine Strafe...ich kann mich aber dunkel erinnern das in der Diskussion durchaus die Äußerung aufkam, dass der illegale Besitz von Behörden als Zweifel an der Zuverlässigkeit genommen werden kann, sofern sie nicht angemeldet wurden.

 

bj68

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vor 15 Stunden schrieb Steinpilz:

or ein paar Wochen erst war ich zu einem Lagerfeuergrillen eingeladen, bei dem mir gegenüber ein neues Gesicht saß, der seinen Fisch mit einem sichtlich stark gebrauchten Butterfly zerlegte.

vor einiger Zeit hatte jemand bei einem Szenarientraining ein Butterflymesser dabei, ich hab ihn drauf hingewiesen, dass das ein verbotener Gegenstand sei. Antwort war, dass er das ja nur zum Training bei hat und nicht mit sich rumschleppt und das schon so in Ordnung sei.....der Mann war Polizist....

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Ja, das ist auch ein erschreckendes Beispiel, daß auch Polizisten nicht vor solchen Irrtümern sicher sind.

Aber ich finde es da noch viel  schlimmer. Das ist ein wesentlicher Teil ihres Berufs.

 

Nicht jeder kann alles wissen, aber die Grundzüge des Waffenrechts sollte man als Polizist kennen.

 

Wer auf Streife ist, kann damit jederzeit konfrontiert werden und sollte dann wissen, was verboten ist und was nicht. Das würde den Gerichten und der Staatsanwaltschaft einiges an Arbeit ersparen, weil vor Ort klar ist, ob der Jenige gegen das Gesetz verstoßen hat oder nicht.

 

Aber nochmal zu den Magazinen.

 

Warum muss ich einen Besitzerwechsel begründen können?

Noch kann ich alles Erlaubte verkaufen wem ich will und wenn ich entscheide, etwas, wegen dem mir als Einziger Nachteile entstehen könnten, an eine Person weitergebe, die keine Nachteile zu erwarten hat.

 

Auch Richter sollten an bestehende Gesetze gebunden sein und SIE sollten mir begründen müssen, warum ich etwas nicht darf.

 

Auf die Begründung wäre ich gespannt.

 

 

Bearbeitet von Steinpilz
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Waffenrecht spielt für die Polizei eine dermaßen untergeordnete Rolle.

Da sollte man wirklich nicht viel erwaretn und auch keinen Anspruch haben.

Eines der unwichtigsten Dienge für Polizisten.

 

 

-----------------------

 

Der Richter ist an Gesetze gebunden und die Gesetze ermöglichen ihm eben eine eigene Einschätzung treffen.

Du wirst ihn davon überzeugen müssen, dass hier nicht ganz billig eine Rechtsnorm umgangen werden soll.

Das dürfte dir sehr schwer fallen.

 

Dafür gibts dann die BAckpfeiffe und alles rechtmäßig.

Die Begründung findest du, wenn du die drei Stichworte nacheinander in einer Suchmaschine abfragst.

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vor 55 Minuten schrieb Steinpilz:


 

Wer auf Streife ist, kann damit jederzeit konfrontiert werden und sollte dann wissen, was verboten ist und was nicht. Das würde den Gerichten und der Staatsanwaltschaft einiges an Arbeit ersparen, weil vor Ort klar ist, ob der Jenige gegen das Gesetz verstoßen hat oder nicht.


 

 

Glücklicherweise entscheidet dies nicht der Polizist "auf Streife" und dies nicht nur im Bezug zum WaffG.

Bearbeitet von chapmen
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Glücklicherweise?

 

Dann bist du also der Meinung, daß der Polizist erst mal alles einsammeln sollte, was spitz, scharf oder sonst wie potentiell gefährlich ist um dann vom Gericht klären zu lassen, ob der Jenige den Gegenstand hätte dabei haben dürfen?

 

Für mich wäre es wesentlich sinnvoller, der Polizist vor Ort würde wissen, ob der Bürger etwas haben darf oder nicht.

 

Ich dachte die Gerichte jammern immer, daß sie überlastet sind. Gut ausgebildete und vor Allem weitergebildete Polizisten könnten da Abhilfe schaffen.

Bearbeitet von Steinpilz
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vor 9 Minuten schrieb Steinpilz:

Ich dachte die Gerichte jammern immer, daß sie überlastet sind. Gut ausgebildete und vor Allem weitergebildete Polizisten könnten da Abhilfe schaffen.

Anstatt die Polizisten und die Bürger andauernd weiterzubilden könnte man auch einfach auf sinnlose, rein symbolisch gemeinte Verbote verzichten. Das Schmetterlingsmesser z.B. ist doch eindeutig ein Arbeitsmesser, meistens auch gar nicht besonders solide ausgeführt, nicht gegen Abrutschen gesichert, und in keiner Weise besonders als Waffe geeignet. Vor einem Wera 900 Schraubenzieher sollte man vermutlich mehr Angst haben - die sind so solide, dass der Hersteller sie ausdrücklich als geeignet zur Verwendung als Meißel bezeichnet, haben einen ergonomischen Griff, an dem man nicht abrutscht, und was da beim Auftreffen auf die Augenhöhle passiert, will man sich wirklich nicht ausmalen. Dazu noch eigenen sie sich nicht nur als Mordwaffe sondern auch als Einbruchswerkzeug ganz ausgezeichnet, ganz im Gegensatz zum Schmetterlingsmesser, das in dieser Rolle nur eine erhebliche Verletzungsgefahr für den Benutzer wäre. Man kann nicht jeden harten Gegenstand verbieten. Sinnvoller wäre es da eher, Straftäter im Bereich Rohheitsdelikte für eine Weile aus dem Verkehr zu ziehen und wo möglich heimzuschicken.

Bearbeitet von Proud NRA Member
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vor 21 Minuten schrieb Waffen Tony:

Waffenrecht spielt für die Polizei eine dermaßen untergeordnete Rolle.

Da fällt mir immer wieder ein, wie bei einer Aufbewahrungskontrolle eines Kameraden die Polizistin mit Blick auf den WBK-Eintrag ".308 Winchester" einen Unterhebelrepetierer sehen wollte...

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vor einer Stunde schrieb Steinpilz:

 

 

Für mich wäre es wesentlich sinnvoller, der Polizist vor Ort würde wissen, ob der Bürger etwas haben darf oder nicht.

 

 

Die Grundzüge unseres Rechtssystems sind dir bekannt?

Würdest du im Bereich StVo das Prinzip "die Polizei hat immer recht" ebenfalls beführworten?

Bearbeitet von chapmen
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Am 27.7.2020 um 14:57 schrieb Katechont:

Ganz großen Dank für Katechont für das Schaubild!

 

was ich aber gern noch wissen würde, wie geht es weiter bei Verkauf, Vernichtung oder Erbfolge.

Was passiert dann mit den Magazinen? Müssen die dann vernichtet werden?

 

Also echt, kann jemand gleich eine Doktorarbeit darüber schreiben!

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