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IGNORED

Neues zu alten Magazinen


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Das war heute früh nicht so. Vielleicht war der örtliche Server gerade im wartungsmodus etc.
Das Dokument ist nun nichts besonderes.

Eine Tabelle zu den bekannten DIngen.

Schön, dass man hier die WBK-Inhaber informiert udn auch ein Angebot zur Bearbeitung zur Verfügung stellt.

Geschrieben

Jetzt bin ich platt- die wollen noch nicht mal ungefähr das Modell der Waffe wissen für die die Magazine geeignet sind?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 35 Minuten schrieb chapmen:

Jetzt bin ich platt- die wollen noch nicht mal ungefähr das Modell der Waffe wissen für die die Magazine geeignet sind?

Das hat das WaffG ja auch nicht vorgegeben.
Ich würde noch alle Beschriftungen auf sämtlichen Magazinen entfernen.

Zitat

6. die folgenden Daten des Magazins, das Gegenstand der Anzeige ist:

a) Kapazität des Magazins,

b) kleinste verwendbare Munition und

c) dauerhafte Beschriftung des Magazins, sofern vorhanden;

7. Art und Gültigkeit der Erlaubnis, die zur Art des anzuzeigenden Sachverhalts berechtigt oder verpflichtet;

8. die Nummer der Erlaubnisurkunde und

9. die zuständige Behörde, die die Erlaubnisurkunde ausgestellt hat.

Ev. kann man noch diskutieren, dass das bereitgestellte Formular bereits mehr erhebt als erforderlich /gefordert.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Ich bekam diese Woche Post meiner Behörde. 10 Seiten mit meiner ID plus IDs der WBK , sowie der Waffen und Teile...

Kam bei mir ungefragt und kostenlos.

Jetzt fang ich mal irgendwann an die Magazine aufzulisten, schon aus eigenem Interesse   :)

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb MichaSailor:

Ich bekam diese Woche Post meiner Behörde. 10 Seiten mit meiner ID plus IDs der WBK , sowie der Waffen und Teile...

Kam bei mir ungefragt und kostenlos.

 

Ich bin gespannt. Aus der Erfahrung der letzten 35 Jahre traue ich das meiner Behörde nicht zu.

Geschrieben
Am 17.7.2020 um 13:55 schrieb Waffen Tony:

Das hat das WaffG ja auch nicht vorgegeben.

 

Mich verwunderts trotzdem, zumal manch eine Behörde sich gerne nicht an das WaffG. und seinen Vorgaben hält.

Ich als Behörde würde versuchen es abzufragen, da es bei einer Identifikationdes Magazins für beide Seiten hilfreich sein könnte.

 

Geschrieben

Ich würde es dann einfach bei den geforderten Angaben im WaffG belassen ;)

Es ist ja auch nicht die Aufgabe der Behörde irgendeine Idenfikation vorzunehmen, was über die dauerhafte Beschriftung hinaus geht.

Geschrieben (bearbeitet)

Es lässt sich alles relativierend schön reden, wie es in der Praxis aussehen wird werden wir sehen.

Davon ab ist es nicht unwahrscheinlich das im Rahmen einer "Überprüfung", ob morgens kurz vor Sonnenaufgang ohne Anmeldung oder Nachmittags mit Anmeldung ein Bestand

abgeglichen wird. Wie auch bei Waffen ist in solchen Fällen eine eindeutige Identifikation nicht von Nachteil.

Ich weiss, dürfen die nicht, gegen klagen, gibt das Gesetz nicht her, muss man sich nicht gefallen lassen,  und überhaupt- rechtsmittelfähigen Bescheid verlangen. Hab ich noch was vergessen?

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
Am 17.7.2020 um 13:55 schrieb Waffen Tony:

Das hat das WaffG ja auch nicht vorgegeben

Das gilt aber nicht für die Anzeige eines Altbesitzes sondern für die Anzeigen nach §§ 37 bis 37d.

Altbesitz Magazine ist §58 und §37h.

Geschrieben (bearbeitet)

 

vor 23 Minuten schrieb chapmen:

Es lässt sich alles relativierend schön reden, wie es in der Praxis aussehen wird werden wir sehen.

Davon ab ist es nicht unwahrscheinlich das im Rahmen einer "Überprüfung", ob morgens kurz vor Sonnenaufgang ohne Anmeldung oder Nachmittags mit Anmeldung ein Bestand

abgeglichen wird. Wie auch bei Waffen ist in solchen Fällen eine eindeutige Identifikation nicht von Nachteil.

Ich weiss, dürfen die nicht, gegen klagen, gibt das Gesetz nicht her, muss man sich nicht gefallen lassen,  und überhaupt- rechtsmittelfähigen Bescheid verlangen. Hab ich noch was vergessen?

Ja. Tür einfach nicht aufmahcen. Aber es kommt eh niemand und ob die abgleichen können, kann einem ja ganz egak sein.

Aufwand bedarf dies keinen ;)

Da macht man einfach kein Drama draus.

Da Magazine oft auch modellübergreifend sind oder man garnciht weiss, für welches Modell ein Magazion ist, bringt das sowenig wie die Zuordnung Lang- oder Kurzwaffe.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)

Your rules, i play with mine....

Ansonsten eher das Ding mit den Pferden vor der Apotheke......

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben

Das mit der Lower Nr. und der Zuordnung zu einer bestehenden halbautom. Büchse bringt die Behörden viel schöner ins rotieren.

 

Ob mit Microschrift Lower und Upper Nr. in eine Zeile oder Lower als Griffstück in eine Zeile darunter?
Was ist wenn zwei Voreinträge (AR und KW) untereinander?
Was wenn Lower anderer Hersteller als Upper? Geht das noch in eine Zeile?
Digital NWR meets WBK Formular von 1973.

Dann noch die Anmeldung der Magazine plus VS Abfrage.... da wünscht sich der SB in ein anderes Aufgabengebiet 😉

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Highpower:

Das mit der Lower Nr. und der Zuordnung zu einer bestehenden halbautom. Büchse bringt die Behörden viel schöner ins rotieren.

 

Ob mit Microschrift Lower und Upper Nr. in eine Zeile oder Lower als Griffstück in eine Zeile darunter?
Was ist wenn zwei Voreinträge (AR und KW) untereinander?
Was wenn Lower anderer Hersteller als Upper? Geht das noch in eine Zeile?
Digital NWR meets WBK Formular von 1973.

Dann noch die Anmeldung der Magazine plus VS Abfrage.... da wünscht sich der SB in ein anderes Aufgabengebiet 😉

Kommt alles in extra Zeilen. Ist kein neues Thema.

Man könnte die unnötigen WBKs abschaffen. Das wird jetzt sowieso eine unübersichtliche Zettelwirtschaft.

Geschrieben (bearbeitet)

Beim BDS ist ja alles möglich ;)

Vielleicht verlangt eine Aufsciht auch das BKA müsse einen weiteren Bescheid erstellen, dass nicht mehr Kapazität als 10 Schuss im kleinstmöglichen verwendbaren Kaliber gegeben ist.

Natürlich für jedes Magazin -egal ob baugleich oder nicht.:D

 

Das entwickelt sich dann zum Selbstläufer und künftig muss jeder Schütze für jedes Magazin eine Kapazitätsbescheinigung beibringen.

Bearbeitet von Gast

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