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Magazinkoppler und 3 gesetzliche Problemkreise


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Posted (edited)

Derzeit werden ja neue Magazinkoppler-Lösungen angeboten.

Immer wieder sieht man auch Bilder von Waffen, die wegen kurzem Lauf oder kurzer Hülse eher kritisch hinsichtlich Anschein zu bewerten sind.

Ein Kriterium ist ja: Magazinlänge darf nicht über die Grifflänge des Pistolengriffes herausragen.

Was mit den 10+10 Kopplern aber regelmäßig der Fall ist.

==> Wird das in der Anscheinsbeurteilung gem. §6 AWaffV gewertet - oder ist das unkritisch?

 

Sodann gab es kritische Stimmen, weil manche SL-Flinten z.B. 3-4 drehbare Röhren haben und dadurch bis zu 28 Schuss tanken und abfeuern können, nur durch kleine Drehbewegungen unterbrochen.

Ähnlich SL-Flinten mit Doppelröhre, wo man kurz umschalten kann von Röhre 1 auf 2 und z.B. 7+7+1 Schuss laden kann.

Im Prinzip ermöglichen Magazinkoppler dasselbe: Es sind mehr als 10+1 Schuss fest in/an der Waffe, z.B. 10+10+1 Schuss. Man kann also 21 Schuss abgeben, muss dazwischen nur ein Mag drehen.

==> Gibt es von daher Probleme mit der EU-Feuerwaffen-RL bzw. dem neuen WaffG? In den USA wird dies immer sehr kontrovers diskutiert und manche Läden verkaufen die in bestimmten Staaten daher nicht mehr...

 

Insbesondere, wenn der Magazinkoppler relativ "permanent" z.B. durch Kleber oder durch einen gemeinsamen Magazinboden verbunden ist, also eine  "Einheit" ergibt, könnte noch das Problem des Magazinkörperverbots

entstehen. Zwei permanent miteinander verbundene Körper, sind dann halt ein Magazinkörper - und der fasst dann eben > 10 Schuss.

==> Sind von daher Probleme mit dem deutschen Sonderverbot von langen Magazinkörpern zu erwarten?

 

Ansonsten gibt es inzwischen lustige Produkte, hier z.B. den

"Seehofer´scher Magazinkoppler für das HK243/SL8/G36" (Video Seehofer'scher Koppler bei Youtube, blitzschnell!)

https://www.ebay.de/itm/Seehofer-scher-Magazinkoppler-fuer-das-HK243-SL8-G36-/372950837840?_trksid=p2385738.m4383.l4275.c10

 

 

Edited by Schwarzwälder
Posted

Ich denke, die Dinger sind schwer im Kommen. 

Von daher sollte man sich - ob als Käufer oder Aufsicht etc. - schon schlau machen, bevor man wegen eines solchen Teils Ärger bekommen könnte.

Die Probleme bzw. die Gesetze habe ja nicht ich gemacht. Insbesondere war ich stets ein vehementer Kritiker des Magazinkörperverbots.

Aber nun ist das Verbot da und die Auswirkungen sollten bedacht werden. 

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Ich denke, dass ein Magazinkörper recht klar definiert ist. Und zwei verbundene Magazinkörper sind zwei Körper - halt verbunden, aber zwei Körper. Zwischen denen beiden liegt ein Nachladevorgang, und von daher sehe ich zumindest im Bereich verbundener Magazine kein Problem.

  • Like 3
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Ich sehe da keine Probleme.

 

Die aktuell von mir beworbenen CROSS Magazine sind kein 10+10 Schuss-Magazin, sondern zwei unabhängige 10er. Die teilen sich auch keinen gemeinsamen Magazinboden.

 

Das ist analog der schon lange erhältlichen 3x10er Sterne für die 10/22, oder noch eher für die Magazine des HG G36. Diese sind mit am Magazin immer vorhandenen Elementen miteinander koppelbar. Das macht sie aber nicht zu einem großen Magazin. Es findet ja noch immer ein ganz gewöhnlicher Magazinwechsel statt, u.U. sogar langsamer als bei zwei 30ern. Denn da würde das erste einfach auf den Boden fallen während das zweite eingeführt wird. Die Doppelmagazine müssen ja zwischendurch noch umgedreht werden.

  • Like 1
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vor 23 Minuten schrieb highlower:

Einfach mal die Waffenbehörde befragen und nicht das Forum, wenn man eine halbwegs rechtssichere Auskunft und keine Deutung der Kristallkugel haben möchte.

Von der Waffenbehörde kriegst du auch keine Rechtssichere Beurteilung, allenfalls deren Meinung. Im Zweifelsfall könnte es dafür irgendwann mal einen Feststellungsbescheid geben, wenn ihn jemand fordert. Bis jetzt sind das 2 Magazine und der koppler ist nirgendwo im Gesetz aufgeführt. Auch die mögliche Schusszahl bleibt ja bei 10 bzw. 11, da mehr Schüsse eben nocht ohne nachzuladen möglich sind. 

Posted

Ich verstehe die Argumentation. Aber im deutschen Waffenrecht sind "Magazingehäuse" wie folgt definiert:

Zitat

4.4.3 Magazingehäuse sind diejenigen Bestandteile von Wechselmagazinen, die dazu bestimmt sind, die Patronen aufzunehmen.

Das schließt den Körper und den Magazinboden m.E. mit ein.

Wenn nun - wie bei manchen Lösungen - der Koppler als gemeinsamer Magazinboden dient, könnte EIN Magazingehäuse (bestehend aus 2xKorpus+1xBoden) gegeben sein, also eine Einheit.

 

Und die Kapazität ist halt nur über das bloße Fassungsvermögen definiert:

Zitat

1.2.4.4 Wechselmagazine für Langwaffen für Zentralfeuermunition sind, die mehr als zehn Patronen des kleinsten bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers nach Herstellerangabe aufnehmen können...

Da geht es nur ums "aufnehmen können", ob das Magazin dazwischen geflippt/gedreht/sonstwie manipuliert werden muss, um die gesamte Fassungskapazität ausnutzen zu können, ist da in der Def. egal.

 

Und die Sache mit dem Anschein ist auch unklar.

Bei Egun werden Sportwaffen angeboten, mit kurzem Lauf (<42 cm) + MFD = wohl noch gerade so anscheinsfrei. Jetzt wird aber ein Mag-koppler eingeführt (=optisch wie 30er Magazin) und dann immer noch anscheinsfrei?

Das ist halt die Frage. Wenn das BKA ne Freigabe gibt: top!! Wenn nicht, wäre meine Frage berechtigt...

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vor 35 Minuten schrieb Schwarzwälder:

der Koppler als gemeinsamer Magazinboden dient

Was genau NICHT der Fall ist. Es sind zwei Magazine, jedes für sich voll nutzbar, die am Boden zusammen geklickt werden können. So wie G36-Magazine seitlich verbunden werden können.

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vor 3 Minuten schrieb Fyodor:

Was genau NICHT der Fall ist. Es sind zwei Magazine, jedes für sich voll nutzbar, die am Boden zusammen geklickt ...

Sorry, hier z.B. für 14,90 EUro bekommst Du die Koppler für AR10, AR15 und AK-Magazine.

Das Video zeigt sehr genau:
Du demontierst die beiden Magazinböden und ersetzt die durch ein einzigen Coupler (als gemeinsamer Magazinboden):

https://www.sportshooter.de/en/magcoupler_ar15_m4_m16-60991.html

 

Nur bei dem "Seehofer'schen Koppler" ist das anders, da hast Du recht!

Posted

Außerdem steht am Anfang des § sinngemäß sowas wie "wenn aus der Waffe mehr als 11 bzw. 21 Schuss ohne nachladen verschossen werden können" ich werte das als Bedingung. Wobei das allerdings bei einem blockierten Magazin auch nicht der Fall wäre.

Posted

So oder so, der Magazinkörper als bestimmendes Teil faßt 10 Schuß. Man kann die Magazine auch mit Klebeband aneinander kleben, es wird trotzdem nicht eins draus. Nur wenn ein einzelner Magazinkörper mit einer Trennung in der Mitte vorliegen würde, könnte man über Deine Schnapsidee weiter diskutieren. Das wäre dann tatsächlich ein Magazinkörper für 20 Schuß, obwohl man nach 10 Schuß nachladen muß.

 

Alles andere sind wieder Deine typischen selbst mitgebrachten Haare in der Suppe.

  • Like 2
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Naja,

so ganz unrecht hat er nicht der Schwarzwäler, finde ich

Die Taschenlampe ist nicht verboten,

der Lampenhalter auch nicht,

Montiere ich die Lampe an den Halter

und bau das dann an die Waffe - bin ich reif......

Wir werden sehen was passiert, time will tell

Posted

Im neuen WaffG sind Magazingehäuse definiert, nicht Magazinkörper.

Die Magazingehäuse nehmen die Patronen auf.

Dass "Magazinkörper bestimmendes Teil" sein sollen, ist Deine Meinung, aber so nicht definiert.

Wir beide wissen, dass auch Magazinböden die Kapazität mitbestimmen.

Fraglos gehören deshalb die Magazinböden zum Magazingehäuse, nicht nur der Korpus.

Jetzt ist halt die Frage, ob ein gemeinsamer Magazinboden nicht aus dem Gesamtgebilde eine Einheit macht - denn 2 vollständige Magazingehäuse sind ja nach Trennung nicht mehr da!

Damit hat man eben eine "Magazingehäuseeinheit, die 20 Schuss fasst.

Ob man dazwischen irgendwelche Ladebewegungen/Nachlademanipulationen machen muss, ist für die Magazingehäusedefinition wurscht.

 

Die Haare in der Suppe haben wir uns selber eingebrockt. Das gesonderte Magazingehäuseverbot wurde lange von kaum jemandem ernst genommen. Offenbar von einigen auch jetzt noch nicht. 

Posted

Was wollte der Gesetzgeber ( gut, eigentlich will er uns alles verbieten )? Das man mit einem Gewehr nur 10 Schuss machen kann und dann das Magazin Wechseln muss.  Also was raus nimmt und was anderes Einsteckt . Weil man sonst zu schnell zu viele Schüsse abgeben kann ohne nachladen zu müssen. Alle hier angeführten Magazine, gekoppelt, zusammengeklebt, ala G36 verbunden, haben eins gemeinsam: Nach 10 Schuss ist ende und ich muss mehr machen als den Abzug betätigen. Das wollte der Gesetzgeber, das bekommt er. Kreativität wurde noch nicht verboten...........noch nicht... Und keine der hier genannten Lösungen hat einen Magazinkörper der für sich mehr als 10 Schuss aufnehmen kann.

Aber,wie wir alle Wissen, was stört es die Gerichte was die Intention des Gesetzgebers war.  Siehe HA für Jäger oder das unsägliche Urteil das 12/18 für jede Waffe aus dem Gesetz heraus gelesen haben will...........

  • Like 1
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@PetMan - Wenn (!) der Gesetzgeber nur wollte, dass man nicht mehr als 10 (11) Schuss abgeben kann, ohne nachzuladen, dann hätte er ja auch die blockierten Magazine im 20er oder 30er Gehäuse weiter erlauben können - solange eine sichere Blockierung auf 10 erreicht würde. Aber das reichte ja nicht. Es musste unbedingt noch ein Magazingehäuseverbot obendrauf gesetzt werden. Das gibt es weltweit so nirgends, daher kann man auch nicht unbedingt ableiten, das diese Koppler in D so locker durchgehen, nur weil sie in der restlichen EU kein Problem sind...

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vor 33 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Jetzt ist halt die Frage, ob ein gemeinsamer Magazinboden nicht aus dem Gesamtgebilde eine Einheit macht - denn 2 vollständige Magazingehäuse sind ja nach Trennung nicht mehr da!

OK, in diesem Sonderfall vielleicht. Wenn allerdings zwei vollständige Magazine mittels zusätzlichem Teil oder mit integrierten Clips verbunden werden, sehe ich das Problem nicht.

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vor 2 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Ein Kriterium ist ja: Magazinlänge darf nicht über die Grifflänge des Pistolengriffes herausragen.

Wer erzählt denn son Blödsinn ? Ich gehe wenn ich als Sportschütze zum schießen gehe diese hier mit für meine AR15 :

https://www.fab-defense.de/waffenzubehoer/magazine/556-x-45-mm-223-rem-10-schuss/pentagon-magazin-koppler-set-fuer-10-schuss-ultimag-magazine-schwarz

oder diese hier für meine AR15 und AR10 :

https://www.fab-defense.de/waffenzubehoer/magazin-koppler-mit-2x-ultimag-10-schuss-magazinen-schwarz

da sagt keiner was dazu und wenn gibt es kontra, es sind 5 einzelne 10 Schuss Magazine da kann auch das BKA, Behörde oder sonst was nichts zu sagen.

Und wenn ich zur Jagd gehe nehme ich die gekoppelten Magazine mit natürlich pro Magazin 3 Patronen nur. Mache doch nicht immer aus einer Mücke

einen Elefanten !

  • Like 1
Posted (edited)
vor 30 Minuten schrieb daimler01:

Wer erzählt denn son Blödsinn ?...da kann auch das BKA, Behörde oder sonst was nichts zu sagen.

Und wenn ich zur Jagd gehe nehme ich die gekoppelten Magazine mit natürlich pro Magazin 3 Patronen nur. Mache doch nicht immer aus einer Mücke

einen Elefanten !

Hallo, Du bist Jäger, also hast Du kein Problem mit dem "Anschein".

Eine "normale" AR15 oder AR10 bringt auch in D keine Anscheinsproblematik mit sich.

Wenn Du als Sportschütze aber eine "kurze" AR15 nutzen willst, dann gibt es Möglichkeiten, aber dann darf eben der Anschein einer Kriegswaffe nicht geweckt werden.

Beispiel:

https://www.egun.de/market/uploaded/5/8190833.1091929991.jpg

Super Angebot!! Die Waffe ist für Jäger problemlos, als Sportschütze muss man aber überlegen, ob dieser Magazinkoppler, der den Anschein eines 30-Schuss Magazins weckt und deutlich über den Pistolengriff hinausragt, in dieser Form dann noch vom BKA für Sportschützen zulässig ist. Bei einem AR15 mit Lauflänge > 42 cm kein Problem, aber bei kürzeren AR15s... weiß man's nicht. 

 

Edited by Schwarzwälder
Posted (edited)
vor 29 Minuten schrieb Fyodor:

OK, in diesem Sonderfall vielleicht. Wenn allerdings zwei vollständige Magazine mittels zusätzlichem Teil oder mit integrierten Clips verbunden werden, ...

... ja, dann sehe ich das Problem auch nicht mehr so. 2 vollständige Magazin(gehäus)e bleiben 2 vollständige Magazin(gehäus)e.

Nur die Anscheinsproblematik wäre dann ggf. noch ein Thema (s.o.). 

Da ist ggf. so ein XMag-Koppler weniger problematisch (bezüglich Anschein), (hat aber halt wieder Magazinboden gemeinsam):

https://www.thefirearmblog.com/blog/wp-content/uploads/2017/06/2017-06-22-13.15.02-768x576.jpg

Edited by Schwarzwälder
Posted

Ein Leihe kennt den Unterschied gar nicht ob es eine Kriegswaffe, eine AR10 oder eine AR15 ist die sehen für denjenigen alle wie Kriegswaffen aus

aber die haben vom BKA eine Bescheinigung das es eben nicht so ist und daher benutze ich diese Koppler weiter und was die anderen denken ist mir

schnuppe ob es den Anschein einer Kriegswaffe hat oder nicht. Ich gehe zu einigen Meisterschaften sowie als Sportschütze als auch als Jäger mit den

10-Koppler und den Stern Koppler weiter wie bisher !

Wenn es danach geht darf man morgens nicht erst aus den Bett krabbeln könnte ja sein das man wieder gegen Gesetze Verstößt , weil der Nachbar, 

Kollege und sonst wer gegen das und jenes ist oder es anders sieht oder hört ! Wenn ich mich wegen jeden Mist Sorgen machen müsste könnte

ja sein usw. dann kann ich mich gleich einäschern lassen.

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  • Important 1
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vor 4 Stunden schrieb highlower:

Einfach mal die Waffenbehörde befragen , wenn man eine halbwegs rechtssichere Auskunft haben möchte.

Die Waffenbehörde weis noch nichtmal wie das gehandhabt werden soll. Die wissen gar nix. 20 verschiedene Waffenbehörden , 20 verschiedene Antworten. Ganz einfach. 

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