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IGNORED

Neues Waffenrecht WBK Verfassungsschutz


callahan44er

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vor 1 Stunde schrieb Klobürste von Esstisch:

Seit wann würde denn ein Inlandsgeheimdienst, einer "unsicheren" Behörde mitteilen, dass "dieser Jemand" wegen evtl. verfassungsfeindlicher oder terroristischer Aktivitäten
beobachtet wird. Die machen sich doch nicht ihre Arbeit/Aufgabe zu nichte.
Das einzige was die antworten würden, wäre: Keine Auskunft.

Der kann auch antworten: "Dem besser nicht."

 

vor einer Stunde schrieb Ronny87:

Lassen wir uns mal überraschen wie das ganze jetzt abläuft. Ich habe gelesen, das die Erlaubnis immer noch die Behörden (Landratsamt) erteilen. Wenn der VS jetzt die Behörde die Informationen gibt. Muss das auch Gerichtsfest sein. Das man falls man gegen eine Ablehnung klagt auch was in der Hand hat um es belegen zu können. 

Das Gericht kann auch sagen: "Wir schon stimmen." Und dann? Hier geht es schon lange nicht mehr um Argumente. Die machen einfach. Warum soll das hier anders laufen?

 

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vor 4 Minuten schrieb knight:

Der kann auch antworten: "Dem besser nicht."

 

Das Gericht kann auch sagen: "Wir schon stimmen." Und dann? Hier geht es schon lange nicht mehr um Argumente. Die machen einfach. Warum soll das hier anders laufen?

 

Naja, ich glaube noch ein bisschen an unseren Rechtsstaat. Wenn ich zb falsch Parke oder zu schnell fahre, dann kann ich natürlich  niemanden dafür verurteilen. Parke ich nicht falsch und bekomm dann ein Ticket... dann darf ich mich dagegen auch Juristisch wehren. 

 

Das gleiche wäre jetzt auch bei unseren Thema der Fall. Ich persönlich kann von mir behaupten das ich nicht Rechts Extremist oder Links Extremist oder auch Salafist bin. 

 

Von daher kann ich die Überprüfung eigentlich positiv entgegenwirken. 

Sollte jetzt doch der Fall sein das irgendwas sein sollte. Werde ich das natürlich einen Anwalt übergeben. 

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Und soviel ich weiß das der VS dich nur Beobachten wenn du Verfassung Feindlich bist. Bzw in Erscheinung getreten bist oder bei einer sogenannten Verfassungsfeindlichen Organisation mit drin bist. 

 

(Falls ich jetzt was falsches gesagt habe, darf man mich ruhig korrigieren, aber ich glaube ich habe das mal so gehört) 

 

Dementsprechend bräuchten legale Waffenbesitzer oder Neu Antragsteller keine Angst haben. 

 

Ziel soll es ja sein Anschläge durch legale Waffenbesitzer aber mit radikaler Einstellung zu verhindern.

 

Da kann man sich jetzt drüber streiten, aber jeder Missbrauch von legalen Waffen wird uns Sportschützen/Jäger negativ angerechnet. 

 

 

 

 

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Interessant wäre der Kreis in Hessen, um den es sich handelt.
Die Behörde, welche auch wollte, dass die 12/18 Regel für alle Waffen gelten soll.
Die Zuverlässigkeitsüberprüfung bitte aber losgelöst davon sehen. Ich hatte nicht den Eindruck, dass er erfreut ist, dass man nicht wisse wie es weitergeht.

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vor 1 Minute schrieb Balutzo:

Die Zuverlässigkeitsüberprüfung bitte aber losgelöst davon sehen. Ich hatte nicht den Eindruck, dass er erfreut ist, dass man nicht wisse wie es weitergeht.

Wenn es die Behörde ist die wir beide wohl meinen, dann deckt sich das auch mit meiner Einschätzung. Auch die machen nur ihren Job und bekommen damit noch Steine in den Weg gelegt. Grundsätzlich sind sie ja auch daran interessiert, den Schreibtisch nicht überlaufen zu lassen.

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vor 16 Minuten schrieb Ronny87:

Naja, ich glaube noch ein bisschen an unseren Rechtsstaat. Wenn ich zb falsch Parke oder zu schnell fahre, dann kann ich natürlich  niemanden dafür verurteilen. Parke ich nicht falsch und bekomm dann ein Ticket... dann darf ich mich dagegen auch Juristisch wehren.

Ist die 87 in deinem Nickname dein Geburtsjahr? Nichts gegen dich, aber das klingt alles nach jung und naiv.

 

Such halt mal die Urteile raus, die Schwarzwälder hier zu der Pilotenüberprüfung durch den VS gepostet hat. Vorsicht: Das beschleunigt den Prozess der Entnaivisierung!

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vor 2 Minuten schrieb CZM52:

Grundsätzlich steht ja immer nichtige Frage im Raum, wird der Verfassungsschutz sich „outen“ und der Waffenbehörde mitteilen das jemand überwacht wird?  Es erfährt ja dann derjenige auch ....

Die andere Frage wäre jetzt auch; Wenn die Behörde sich nicht "outen" können die Behörden dann auch rechtzeitig reagieren um schlimmeres zu Verhindern?  

Weil wenn was passiert; dann wird die Frage auch kommen..... Was hat der VS gemacht? 

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vor 2 Minuten schrieb Ronny87:

oder bei einer sogenannten Verfassungsfeindlichen Organisation mit drin bist. 

Dementsprechend bräuchten legale Waffenbesitzer oder Neu Antragsteller keine Angst haben. 

Ziel soll es ja sein Anschläge durch legale Waffenbesitzer aber mit radikaler Einstellung zu verhindern.

Tja, 

und wer entscheidet, ob du verfassungsfeindlich bist?

 

Da kann sich manchmal schnell was verschieben und der Bürger aus der Mitte keiner mehr.

 

Stichwort "Prüffall"...

 

 

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vor 3 Minuten schrieb knight:

Ist die 87 in deinem Nickname dein Geburtsjahr? Nichts gegen dich, aber das klingt alles nach jung und naiv.

 

Such halt mal die Urteile raus, die Schwarzwälder hier zu der Pilotenüberprüfung durch den VS gepostet hat. Vorsicht: Das beschleunigt den Prozess der Entnaivisierung!

Ja die 87 ist mein Geburtsjahr 🙂

Den Glauben und die Hoffnung darf man nicht aufgeben 🙂

 

Ich will natürlich jetzt kein Klugscheiser oder so sein. Klar kann ich mich auch in dem was ich schreibe irren. Aber ich glaube halt einfach mal an das Gute

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vor 4 Minuten schrieb Olt d.R.:

Tja, 

und wer entscheidet, ob du verfassungsfeindlich bist?

 

Da kann sich manchmal schnell was verschieben und der Bürger aus der Mitte keiner mehr.

 

Stichwort "Prüffall"...

 

 

Ja das ist natürlich eine gute Frage.... 

Kann natürlich auch schon sein wenn du ein Kommentar bei Facebook abgibst, das du schon als Verfassungsfeindlich gilst...

 

Aber wissen tun wir das nicht. 

 

Kann ich dir leider nicht sagen... 

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vor 22 Minuten schrieb CZM52:

Grundsätzlich steht ja immer nichtige Frage im Raum, wird der Verfassungsschutz sich „outen“ und der Waffenbehörde mitteilen das jemand überwacht wird?  Es erfährt ja dann derjenige auch ....

Und dann geht es gleich weiter. Das Waffenrecht ist mit solchen Formulierungen wie "Tatsachen, welche die Annahme rechtfertigen" ja eh schon am Rande der Rechtstaatlichkeit, aber irgendeine Begründung, und die Chance, vor Gericht gegen diese vorzugehen, wird man einem Antragsteller im Verwaltungsrecht wohl geben müssen. Da zeigt es sich jetzt, dass selbst wenn es darum geht, Schwerkriminelle zu verurteilen, der Verfassungsschutz regelmäßig blockt und Verfahren an Worten wie "keine Aussagegenehmigung" scheitern. Bekommt dann der Antragsteller sein Kärtchen trotzdem, weil die Tatsachen eben nicht vorgetragen wurden? Dann viel Spaß, sollte auch nur einmal doch etwas passieren. Oder bekommt er sein Kärtchen nicht und darf den Rest seines Lebens darüber rätseln, ob es nur eine Namensverwechslung war? (Kommt vor--bei den Amis hat sich anscheinend einmal Ted Kennedy, einer der berühmtesten Politiker, auf der Flugverbotsliste wiedergefunden und hatte einigen Aufwand, da raus zu kommen.)

Bearbeitet von Proud NRA Member
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vor 18 Minuten schrieb Ronny87:

auch rechtzeitig reagieren um schlimmeres zu Verhindern?

ähmmm, es geht immer nur darum, den Ausweis des Terroristen nach einer Tat zu präsentieren. Das war schon immer so.
Und wenn ein potenzieller Täter eine WBK hat oder beantragt, muss er die mehr oder weniger auch nutzen können, um die Tat auszuführen, um dann den Ausweis als Beweis zu hinterlassen.

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vor 17 Minuten schrieb Ronny87:

Ich will natürlich jetzt kein Klugscheiser oder so sein. Klar kann ich mich auch in dem was ich schreibe irren. Aber ich glaube halt einfach mal an das Gute

Zuerst muss es ja überhaupt mal soweit kommen, dass der VS bei dir Einspruch einlegt. Das ist - nach allem wie du hier schreibst - ja nicht zu erwarten. Von daher sind das aus deiner Sicht erst mal alles ungelegte Eier oder eher theoretische Fragen.

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vor 5 Minuten schrieb knight:

Zuerst muss es ja überhaupt mal soweit kommen, dass der VS bei dir Einspruch einlegt. Das ist - nach allem wie du hier schreibst - ja nicht zu erwarten. Von daher sind das aus deiner Sicht erst mal alles ungelegte Eier oder eher theoretische Fragen.

Ja genau. Ich fand das Thema allgemein erstmal Spannend. Gerade jetzt wo ich selbst meine Anträge abgegeben habe. Da interessiert mich das natürlich auch was anderen dazu sagen. Allgemein find ich das echt cool, das man hier sachlich darüber diskutieren kann ohne sich jetzt wegen Gesetze oder dergleichen streiten zu müssen.

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vor 1 Stunde schrieb Bettina Fischer:

... der VS kann schon recht gut unterscheiden,...

Der VS kann das sicher - wenn er aber innerhalb recht kurzer Zeit zu 1 Million Menschen differenzierte Aussagen machen muss/soll, dann fehlen dem VS sehr wahrscheinlich die (personellen etc.) Ressourcen dafür.

Die (zeitlichen) Schwierigkeiten sind aus der Piloten-/Flughafenbranche ja bekannt. Und jetzt geht es nicht um ein paar zehntausend, sondrn urplötzlich um 1 Million LWB.

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Mich hat gestern Abend jemand angerufen und sein Leid geklagt.

 

Jäger hat zwei Tage vor Inkrafttreten des neuen WaffG seinen Jagdschein für ein Jahr gelöst.

 

Nun wollte er eine neue Kurze auf Jagdschein eintragen lassen, was ihm erst mal verwehrt wurde, wegen der neuen Zuverlässigkeitsüberprüfung.

 

Ich glaube nicht, dass es ein regionales Thema ist, sondern Bundesweit zu massiven Verzögerungen kommen wird! Da die Behörden selbst nicht wissen, wie sie die Abfrage beim Verfassungsschutz stellen sollen.

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vor 19 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Der VS kann das sicher - wenn er aber innerhalb recht kurzer Zeit zu 1 Million Menschen differenzierte Aussagen machen muss/soll, dann fehlen dem VS sehr wahrscheinlich die (personellen etc.) Ressourcen dafür.

 

 

Was "der Politik" (die beim WaffG ersichtlich ideologiegesteuert agiert) reichlich egal ist. 

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Der VS outet sich schon ab und zu. Es werden ja auch Personen, die in sensiblen Bereichen arbeiten wollen und dafür überprüft werden, ggf. nicht zugelassen. Woran es dann lag, dass es zur Nichtzulassung gekommen ist, wird man sicher nicht bis ins kleinste Detail erläutern. Ich könnte mir gut vorstellen, dass der VS bei einem richtig gefährlichen Gefährder evtl. die Deckung oben lässt und ihm die WBK lässt, in der Hoffnung, dass die Tatsache, dass der Kollege eh unter Beobachtung steht, die drohende Katastrophe verhindert. Jemandem der, sagen wir, nur wegen der Denunziation subversiver Äußerungen aufs Radar gekommen ist und in den Augen des VS keine große Gefahr darstellt, kann man mittels Verfassungsschutzabfrage jedoch ruhigen Gewissens die WBK versagen. Aber wie gesagt, das ist keinesfalls sicher und nur meine persönliche Spinnerei.

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vor 3 Minuten schrieb sealord37:

Ich könnte mir gut vorstellen, dass der VS bei einem richtig gefährlichen Gefährder evtl. die Deckung oben lässt und ihm die WBK lässt, in der Hoffnung, dass die Tatsache, dass der Kollege eh unter Beobachtung steht, die drohende Katastrophe verhindert.

Jo. Die nächste Stufe ist dann die Waffen gleich auch noch zu liefern. Eigentlich hätte ich statt einer Waffenrechtsverschärfung lieber mal eine Erklärung der Herkunft der Bombe beim Anschlag auf das Jüdische Gemeindehaus Berlin zum einundreißigsten Jahrestag der "Reichskristallnacht". Was da Peter Urbach mit ins Grab genommen hat dürfte mindestens so interessant sein wie die Kanonen und Bomben, die er verteilt hat. Allerdings beantragen Leute, dich sich ihre Kanonen von Leuten im Dunstkreis der Sicherheitsbehörden besorgen oder sie gar von ihnen aufgeschwatzt bekommen, dafür keine waffenrechtlichen Erlaubnisse.

vor 3 Minuten schrieb sealord37:

Jemandem der, sagen wir, nur wegen der Denunziation subversiver Äußerungen aufs Radar gekommen ist und in den Augen des VS keine große Gefahr darstellt, kann man mittels Verfassungsschutzabfrage jedoch ruhigen Gewissens die WBK versagen.

Auf welche Weise? Bekommt er, jedenfalls wenn er vor Gericht dagegen angeht, die Begründung und die Quellen der "Tatsachen"? Oder ist eine pauschal abschlägige Antwort ab sofort ein Versagungsgrund an sich, bei dem weder Richter noch Betroffene weitere Fragen zu stellen haben?

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vor 27 Minuten schrieb Proud NRA Member:

 

Auf welche Weise? Bekommt er, jedenfalls wenn er vor Gericht dagegen angeht, die Begründung und die Quellen der "Tatsachen"? Oder ist eine pauschal abschlägige Antwort ab sofort ein Versagungsgrund an sich, bei dem weder Richter noch Betroffene weitere Fragen zu stellen haben?

ich denke eher Letzteres

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