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IGNORED

aufbewahren von MAgazinen


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Geschrieben

Sorry Leute

 

das verwirrt mich alles

Müssen magazine denn nun im SAfe aufbewahrt werden ?

Sind sie als Waffengleich anzusehen und muß ich zukünftig meine WBK vorlegen wenn ich ein neues brauch ?

Bis wasnn habe ich denn nun zeit meine zu langen Magazine zu melden, bzw kann ich die einfach absägen und so zu 10er Magazinen machen ?

Grüße

Frank

Geschrieben

Also ab September im Waffenschrank aufbewahren

und WBK vorlegen wenn man neues MAgazin braucht ?

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb Klobürste von Esstisch:

...... im August sollten auch die zum neuen Waffenverbotsgesetz passenden Verwaltungsvorschriften fertig sein, an denen man ableitet, wie mit bestimmten Magazinen zu verfahren sein wird.

Welches Jahr, bitte?

Geschrieben

also

man lann aus nem 20ger 308 OA Mag wunderbar ein 7 Schuß Magazin machen. es bleibt zerlegbar und passt in ein

DPMS GII Bull bündig hinein, wollt ich schon immer haben. Ins OA10 passt es leider nicht mehr , rastete nicht ein.

Ich frage mich nur ob ich mir nen Waffenschrank für meine Magazine kaufen muß ?

Das abgeschnittene TEil habe ich im Mülleimer entsorgt, in der Hoffnung mich nicht strafbar gemacht zu haben.

Mein SOhn -6 Jahre alt- wollte es zu spielen haben.... davon habe ich abgesehen, früher war das ja alles ok , aberheute ?

Geschrieben

Wurde den Terroristen auch schon mitgeteilt, das die Verwendung von Magazinen mit einem Fassungsvermögen von mehr als 10 PAtronen

in Voll und Halbautomaten demnächst verboten ist ???

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb 12M18:

Wurde den Terroristen auch schon mitgeteilt, das die Verwendung von Magazinen mit einem Fassungsvermögen von mehr als 10 PAtronen

in Voll und Halbautomaten demnächst verboten ist ???

Es gibt doch keine Terroristen, nur Rechtsradikale und psychisch gestörte Einzelfälle.

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb chr:

Wer kürzen möchte, sollte das besser vor September tun.

Man weiss ja leider nicht genau was passiert.

Danach kann man auch kürzen.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 53 Minuten schrieb 12M18:

Wurde den Terroristen auch schon mitgeteilt,

 

Das Verbot gilt nur für Gesetzestreue LWB..  Terroristen und sonstige Verbrecher sind vom §§-Murkswerk des Affen.. äh WaffG nicht betroffen.

Geschrieben (bearbeitet)

Grundsätzlich ist mir das alles viel zu blöd

Keiner braucht 30iger Magazine, die sind immer nur im Weg, selbst 20iger sind aufm Stand zu lang

ABER mich wurmt das was verboten wird was bisher wie SPielzeug zu handhaben war und das man

jetzt aufpassen muß das da nicht noch irgendwo ein Magazin herumliegt an das man nicht denkt, das aber bei der nächsten Waffenkontrolle

plötzlich auftaucht und Probleme verursacht


Frank

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten schrieb 12M18:

 

Keiner braucht 30iger Magazine, die sind immer nur im Weg, selbst 20iger sind aufm Stand zu lang

 

Schön, dass DU das zu entscheiden hast...  :bad:

 

37931494yg.jpg

 

Bearbeitet von 762
Geschrieben (bearbeitet)

Schönes Bild, bist du das der da STiefelleckend zu sehen ist ? es tut mir lleid, wenn Du Dich so fühlst wie der arme Tropf auf dem Bild....

Es ist meine MEinung, ich finde es nur affig das das durch ein Verbot geregelt wird, ich habe meine 30iger noch nie benutzt- einfach zu unpraktisch

Bearbeitet von Gast

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