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Verein meldet inaktive Mitglieder


Mats

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Der Gesetzgeber hat die nötige Zahl der Vereinswaffen an die Ausbildung der Neumitglieder geknüpft.  Alle anderen sollen eigene Waffen haben. 

 

Abgesehen davon hat der Gesetzgeber jetzt klar dokumentiert, das er künftig (wieder) geringere Anforderungen an das Bedürfnis zum Besitz stellt. Siehe Quartalsregelung und 10 Jahresregel

 

Warum also sich rechtswidrig als Petze betätigen?

 

Sicherheitspolitische Bedenken sind unfug. Wer waffen will macht Jagddchein, aufwändig und man muss erheblich mehr lernen, aber dann...

 

 

Bearbeitet von ASE
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vor 5 Minuten schrieb cartridgemaster:

Wie wir aus dem verlinkten Videoclip erfahren war die CGI (KEINE Mini!) auch nicht für den zivilen Markt vorgesehen (Law Enforcement Only) und sie ist auch nie in Produktion gegangen.

Da hast du natürlich recht, aber sie war wohl der Versuch eine Mini in 308 zu bauen.

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vor 16 Stunden schrieb grayson:

Was für die Jüngeren momentan fehlt ist was mehrschüssiges in 7,5 Joule in Verbindung mit der vorhandenen LG-Biathlon-Anlage.

Da sind die Ziele zu klein,  das erzeugt unnötig Frust.

 

Investiere ~250 €:

 

https://www.stahlziele.com/luftgewehr-und-airsoft

 

Und nochmal etwas in das SigSauer MPX in CO2.

 

Meine Kinder haben einen Riesenspaß daran.

Ebenso an der Steyr LP50,  die das Christkind zusammen mit einem Beidhandgriff von Rink und einem Doctersight gebracht hat.

Und ich hab auch noch Spaß daran.

 

 

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vor 15 Minuten schrieb ASE:

 

Sicherheitspolitische Bedenken sind unfug. Wer waffen will macht Jagddchein, aufwändig und man muss erheblich mehr lernen, aber dann...

 

 

Genau SO siehts aus!

 

Hab ich dem Behördenwichtel auch an den Kopf geknallt, dass jeder den Jagdschein machen sollte und so dann endlich die Freiheiten im Waffenrecht haben wird, die einem als Sportschütze willkürlich von Staats wegen versagt werden.

 

Hat mich dann ganz blöd angeglotzt und ist wohl anschließend gleich zu seinem Obermacker gerannt, um sich aus zu heulen. Aber da können die halt nix machen, hehe.

 

Behörden halt. Man muss nur wissen, wie man die zu nehmen hat.

 

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vor 37 Minuten schrieb erstezw:

Da sind die Ziele zu klein,  das erzeugt unnötig Frust.

 

Investiere ~250 €:

 

https://www.stahlziele.com/luftgewehr-und-airsoft

 

Und nochmal etwas in das SigSauer MPX in CO2.

 

Meine Kinder haben einen Riesenspaß daran.

Ebenso an der Steyr LP50,  die das Christkind zusammen mit einem Beidhandgriff von Rink und einem Doctersight gebracht hat.

Und ich hab auch noch Spaß daran.

 

 

Danke für die Tipps. Mal schauen, was draus wird.

Am Dienstag ist zunächst Lehrvorführung BDS Symbolscheibe mit der Ruger 10/22 (alte tactical) mit 12-fach ZF drauf... Zielgruppe eben die Mittzwanziger im Verein.

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vor 4 Stunden schrieb highlower:

Hab ich dem Behördenwichtel auch an den Kopf geknallt, dass jeder den Jagdschein machen sollte und so dann endlich die Freiheiten im Waffenrecht haben wird, die einem als Sportschütze willkürlich von Staats wegen versagt werden.

 

Hat mich dann ganz blöd angeglotzt und ist wohl anschließend gleich zu seinem Obermacker gerannt, um sich aus zu heulen. Aber da können die halt nix machen, hehe.

 

Behörden halt. Man muss nur wissen, wie man die zu nehmen hat.

 

Prima, denen hast du es aber gezeigt. Dein Verhalten führt bestimmt zu Verständis auf Behördenseite und zu Erleichterungen für Legalwaffenbesitzer.

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vor 12 Stunden schrieb Homi:

Prima, denen hast du es aber gezeigt. Dein Verhalten führt bestimmt zu Verständis auf Behördenseite und zu Erleichterungen für Legalwaffenbesitzer.

Ja absolut richtig, ich habs denen gezeigt:

 

Wenn ich als Sportschütze nicht die Bedürfnis-Priviliegien bekomme, die jemand mit Jagdschein hat (kein 18/12-Trainingsnachweis und keine Vereinspflicht, sondern einfach nur "lösen" des Jahresjagdscheins als Bedürfnis zum Waffenbesitz und dann ist gut), dann mache ich halt auch den Jagdschein und bekomme dann das, was ich haben will: Kein Vereinszwang mehr, kein Pflichttraining als "Bedürfnisnachweis". Ob ich dann wirklich jage oder nicht, darf dann getrost mir überlassen werden.

 

Klar, denen ist das nicht recht, dass ich die mit ihren eigenen Waffen schlage und mir aufgrund des Jagdscheins so Vorteile verschaffe. Aber ich bin mit der Methode völlig im Recht und was die auf der Behörde dann von mir denken, ist mir sowas von Latte.

 

Für mich gilt nur eins: Ich bin im Recht und werde das zu meinem persönlichen Vorteil nutzen.

 

Denn dieses Recht steht mir zu. Und das sollten andere ebenfalls tun.

 

Noch weitere Fragen?

Bearbeitet von highlower
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Naja, Du solltest die Behörde nicht gegen Dich aufbringen, das kann Dir zum Nachteil gereichen.

Ich pflege seit ü20 Jahren einen guten Umgang mit den Leuten vom Amt, bin mit vielen per Du, nie Probleme. Ich bin Sportschütze/Sammler/Jäger(so in der Reihenfolge geworden).

Wenn man mit dem Amt gut kann, hat man VIEL weniger Probleme, als wenn man da auf Konfrontation geht.

Beispiel:

KW Kontingent ausgeschöpft, aber ich bekam einen schönen .22er S&W angeboten. Sportlich hatte ich kenie Ambitionen mehr, aber der Weg über 3. KW in .22lr als Fallenjagdwaffe wäre noch möglich, wobei das Amt das nicht machen muss!

Ich habe angerufen, gefragt, was ich da erbringen muß. Antwort: schriftliche Begründung, warum ich nen .22er Revolver zur Fallejadg benötige, fertig.

Ich bekomme auch Termine an Tagen, wo keine Sprechzeiten sind.

Wobei man auch sagen muß, viele der Leute aut dem Amt sind selber Jäger/Schützen, das macht es einfacher.

 

Freundlich bleiben, dann geht schon was....

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vor 4 Minuten schrieb AWO425:

Naja, Du solltest die Behörde nicht gegen Dich aufbringen, das kann Dir zum Nachteil gereichen.

Wie man in den Wald... Meine letzte (nicht die jetzt zuständige) Behörde kam auf die Idee,  ich hätte schon genug Kurzwaffen. Das war noch vor 2003, also Ermessen (oder Willkür). Das Verwaltungsgericht hat sie bekehrt,  Freundlichkeit wäre wenig zielführend gewesen.

Die aktuellen halten sich ans Gesetz. Mehr erwarte ich nicht.

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@AWO425

 

Du, ich schreie auf der Behörde nicht rum wie ein Verhaltensgestörter und mache da einen auf Rumpelstilzchen.

 

Ich bin immer höflich, aber ich kenne auch meine Rechte und Möglichkeiten und sage den Behördensklaven auch gerne mal meine Ansichten, und warum ich genau das haben möchte, was mir auch rechtlich zusteht.

 

Deine Ansichten in allen Ehren, und wenn Du mit Deinem demütigen Buckeln bei der Behörde Deine Rechte einforderst, soll es Dir gegönnt sein.

 

Ich gehe deutlich anders vor und bekomme dann ebenfalls das, was ich gerne haben möchte und was mir auch rechtlich zusteht. Und darüber hinaus muß ich auch keine Schleimspur erzeugen.

 

Von daher: Zwei verschiedene Vorgehensweisen, das gleiche Ergebnis. Also alles bestens.

Bearbeitet von highlower
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Am 16.2.2020 um 06:39 schrieb gunvlog:

Und doch, die Vereine brauchen diese Karteileichen um zu überleben denn diese Karteileichen sind es meist, die den Verein mit ihrem unermüdlichen Arbeitseinsatz aufgebaut haben.

Es gibt in meinen Augen 2 Sorten von Karteileichen, die Veteranen sind von mir nicht gemeint.

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vor 1 Stunde schrieb highlower:

Denn dieses Recht steht mir zu.

 

Ja, es steht dir zu.

Du kannst auch drauf "herumreiten", klar.

 

Aber eines ist auch klar: nichts, und schon gar kein Gesetz, und zumal in dem Bereich, ist "in Stein gemeißelt"...

 

Daher ist es (unabhängig von Recht und Anspruch) immer die Frage, wie man taktisch klug agiert.

 

 

Bearbeitet von karlyman
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vor 3 Stunden schrieb highlower:

Von daher: Zwei verschiedene Vorgehensweisen, das gleiche Ergebnis. Also alles bestens.

Nun, dir ist aber schon klar, dass wenn der SB eine persönliche Antipathie entwickelt, er am längeren Hebel sitzt und geduldig auf seine Chance wartet? Die wenigsten Menschen kommen damit zurecht immer über die Schulter blicken zu müssen. Als LWB bist du immer ein leichtes Ziel.

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Und wenn Recht zu sehr verbogen wird dann beginnt auch das beste Stockholmsyndrom beim morgendlichen Blick in den Spiegel Übelkeit zu verursachen. Ganz allgemein gesagt. Dafür gibt es halt einen schlechten Listenplatz beim Ausleihen der Querflinte mit 4xZF. Oder die FLG sind gerade alle.

Bearbeitet von Josef Maier
RS
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Am 10.2.2020 um 12:40 schrieb Mozart's Ghost:

Das ist aber die Anforderung an dich als Sportschütze. Da hat der Verein keine Verpflichtung zur Dokumentation (außer in den ersten 3 Jahren ab Ausstellung der WBK)! Da musst du schon selber sehen wie du das nachweisen kannst.

 

Ab Ausstellung einer WBK? Und wie weiß der Verein, dass eine ausgestellt wurde? Weder die Behörde noch der Schütze ist verpflichtet mir das mitzuteilen.

Bearbeitet von ThomasMueller
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vor 3 Minuten schrieb uwewittenburg:

Wer bescheinigt das Bedürfnis?

Der Verband.

 

Wobei eine Bedürfnisbescheinigung zwar ein Indiz für einen Antrag auf eine waffenrechtliche Erlaubnis ist, aber kein Beleg dafür.

 

Die Geschäftsstelle eines Sportschützenvereins in dem ich Mitglied war, war auch ein Waffenladen. Dort habe ich gelegentlich Munition gekauft, soweit ich einen Preisnachlass bekam. Ansonsten war mir Munition am Schießstand immer zu teuer und ich kaufte die anderswo. Andernorts mögen die Verhältnisse anders sein aber wer eine EWB hat, der kauft selten seine Munition am Stand.

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Und wer liegt auf dem Weg zum Verband dazwischen?

Beim BDS stempelt links der Verein und rechts der Verband.
Wer zum Schießen kommt, hat die entsprechende Berechtigung vorzuweisen.

9AWAffV, Pflichten des Standbetreibers.

 

Im Normalfall bekommt der Verein Kenntnis von der WBK.

 

Wer es verbergen will schließt seine waffe zu hause ein und schießt weiter Leihwaffe. Irgendwann kommt dann die Bedürfnisprüfung nach 3 Jahren.

Da soll der Verein dann eine Bescheinigung ausfüllen. Nunja. Spannend.

Bearbeitet von Gast
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vor 29 Minuten schrieb Waffen Tony:

Und wer liegt auf dem Weg zum Verband dazwischen?

Beim BDS stempelt links der Verein und rechts der Verband.
Wer zum Schießen kommt, hat die entsprechende Berechtigung vorzuweisen.

9AWAffV, Pflichten des Standbetreibers.

 

Im Normalfall bekommt der Verein Kenntnis von der WBK.

 

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vor 26 Minuten schrieb Waffen Tony:

Wer zum Schießen kommt, hat die entsprechende Berechtigung vorzuweisen.

9AWAffV, Pflichten des Standbetreibers.

Im Falle des Sportschützen ist das blanker Unsinn. Der Sportschütze hat in der Regel keine Waffe, die durch § 6 AWaffV vom sportlichen schießen ausgeschlossen ist und er schießt keine Übung die nach § 7 AWaffV im Schießsport unzulässig ist. Damit sind die Voraussetzungen für ein Schießen durch "Jedermann" erfüllt. Bei Sportschützen kommt noch hinzu, dass er regelmäßig nach irgendeiner Sportordnung schießt. Es bedarf als keiner "Berechtigung" die ist offensichtlich, wenn es nicht um das Mindestalter geht und letzteres lässt sich mit vielerlei Dokumenten glaubhaft machen.

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Das klingt mir etwas praxisfern ;)

Wer zum Schießen kommt tut das in der Regel mit einer Waffe.

Bringt er eine Waffe mit, ist die Berechtigung zu prüfen.

Leiht er sich eine am Stand ist das für alle klar.

Nimmt er eine vom Kollegen, ist dessen Berechtigung bereits geprüft.

 

Kommt man den Prüfpflichten (9AWAffV) nicht nach, handelt man ordnungswidrig (34AWAffV). 2maliger Verstoß geht dann an die Zuverlässigkeit (5WaffG).
Man darf da wohl keine Gnade erwarten, wenn der Betreiber seinen Pflichten nachkommen will.

 

Wie man auf BDS Meisterschaften dauerhaft erfahren kann, gibt es -ganz unabhängig vom Rest des bereits geschriebenen- ganz große Schwierigkeiten mit angeblich vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen ;)

Bearbeitet von Gast
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