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IGNORED

Schießstätte für Vollautomaten


andreas59

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Nochmals vielen Dank für die Antworten.

 

Es gibt also Stände in der BRD, auf denen das Schießen mit einem Vollautomaten auch außerhalb der Zeit von 18:30 bis halb sieben schon jetzt erfolgt.

Und es gibt Sondererlaubnisse, die das Schießen mit einem Vollautomaten, der vor 45 gebaut wurde, erlauben.

Wennn jemand eine Sondererlaubnis hat, einen Vollautomaten prinzipiell zu schießen, so kann er das auf jedem Stand tun, der für die Energie der Geschosse zugelassen ist und bei dem der Standbetreiber einverstanden ist.

 

So habe ich die konstruktiven Antworten, hoffentlich richtig, verstanden.
 

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vor 15 Minuten schrieb Sebastians:

Ich weiß nicht ob dir das hilft, aber hier haben wir bezüglich Monte-Kali (dort wurden immer VA geschossen) mal drüber diskutiert:

 

 

Du bist doch nicht der Andreas Kern der eine neue Veranstaltungslocation sucht?😉

Nein, das bin ich nicht,

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vor 1 Minute schrieb CZM52:

passt das schon

Mein Wissensstand:

 

VA vor 1945 fallen unter das Waffengesetz, sind aber nicht mehr unter KWKG.

(Beispiel Sammler, die solch eine Waffe zur Vervollständigung ihres Sammelgebietes genehmigt bekommen)

Dürfen mit Genehmigung geschossen werden.

 

VA, die unter KWKG fallen, erhält man als Zivilist wie?

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vor 7 Minuten schrieb EkelAlfred:

Wen interessiert das? 
 

@rwlturtle

 

Es kommt noch besser: Man bekommt für das Schießen und die Anfahrt etwas  Geld, muss aber hinter die Waffen stundenlang putzen. 

Mich interssiert das sehr im Gegensatz zu deinen Beiträgen, zumindest in dieser Sache. Schade, dass du deinen Namen so ernst nimmst.

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vor 15 Minuten schrieb rwlturtle:

Mein Wissensstand:

 

VA vor 1945 fallen unter das Waffengesetz, sind aber nicht mehr unter KWKG.

(Beispiel Sammler, die solch eine Waffe zur Vervollständigung ihres Sammelgebietes genehmigt bekommen)

Dürfen mit Genehmigung geschossen werden.

 

VA, die unter KWKG fallen, erhält man als Zivilist wie?

Naja, das betrifft Hersteller. Zumindest soweit ich weiß.

 

Gab es nicht mal so einen Afficionado im nördlichen RLP der extra eine Firma gegründet hat, um diesen Umweg auch VA ballern zu können? 
 

Thomas: Sorry, hat sich überschnitten. 

Bearbeitet von EkelAlfred
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vor 11 Minuten schrieb rwlturtle:

Mein Wissensstand:

 

VA vor 1945 fallen unter das Waffengesetz, sind aber nicht mehr unter KWKG.

(Beispiel Sammler, die solch eine Waffe zur Vervollständigung ihres Sammelgebietes genehmigt bekommen)

Dürfen mit Genehmigung geschossen werden.

 

Sagt wer?

 

kenne einige Besitzer, keiner darf schießen 

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Zitat

Sagt wer?

 

kenne einige Besitzer, keiner darf schießen 

Und ist sachlich auch falsch, Luftgekühlte MGs fallen immer unters KWKG.#

Andererseits, Besitzer kennen die nicht schießen dürfen heißt sie haben keine Genehmigung, nicht das man diese unter keinen Umständen bekommen würde. 

Bearbeitet von Sandmann89
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vor 1 Minute schrieb Sandmann89:

Luftgekühlte MGs fallen immer unters KWKG.

Ist mir so nicht bekannt gewesen.

 

vor 2 Minuten schrieb Sandmann89:

Besitzer kennen die nicht schießen dürfen heißt sie haben keine Genehmigung, nicht das man diese unter keinen Umständen bekommen würde

Denke ich mir auch.

Mir ist ein Sammler persönlich bekannt, der sowohl für seine MP40, wie für sein StGw Haenel eine Schießgenehmigung erhielt.

Diese wurde, wenn ich mich recht erinnere, technisch begründet.

 

Disclaimer:

Bevor hier jemand auf blöde Gedanken kommt, ich war nie bei der GSG9 und gehörte auch nie einer Polizeitruppe an.

( Die CTC findet nur noch alle 4 Jahre statt und ist nur noch für Polizeieinheiten offen, nicht mehr für Militär)

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vor 17 Minuten schrieb joker_ch:

Schon mal Minimi geputzt ??? Ist dann in etwa so, die kriegst du nur durch Stundenlangem Putzen sauber.

Haben wir nicht.

 

Aber ich hab schon MG5 und MP7 geschossen, das war sehr nett. Rein dienstlich - wie ich betonen möchte - und jeder Schuss wurde aus gesellschaftlicher Verantwortung abgegeben. 
 

Und ich wäre heilfroh, wenn der Kollege von PetMan sich bei uns an die Wildschadensflächen begeben würde.


 

 

Bearbeitet von EkelAlfred
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Sowas hat ich auch im Kopf, das zum Sammeln auch das Verstehen der Technik und die Handhabung gehört, also schießen.

@rwlturtle Ist so festgelegt, mich würde nur interresieren was ein MG definiert, der Ursprüngliche Zweck, dann wären da BAR und Bren auch dabei, oder Gurtzuführung/ schneller Laufwechsel etc.

Bearbeitet von Sandmann89
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vor 34 Minuten schrieb CZM52:

Sagt wer?

 

kenne einige Besitzer, keiner darf schießen 

Sagt wer?

 

Kenne einige Besitzer, zwei von denen dürfen schiessen.

 

Nachtrag, kenne drei.

 

Übrigens liegt im Museum Suhl ein vor drei oder vier Jahren ("neu") beschossenes MG13.

Bearbeitet von chapmen
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vor 43 Minuten schrieb rwlturtle:

Mein Wissensstand:

 

VA vor 1945 fallen unter das Waffengesetz, sind aber nicht mehr unter KWKG.

(Beispiel Sammler, die solch eine Waffe zur Vervollständigung ihres Sammelgebietes genehmigt bekommen)

Dürfen mit Genehmigung geschossen werden.

 

VA, die unter KWKG fallen, erhält man als Zivilist wie?

In der Genehmigung die ich für das Stg44 hatte, war das schießen explizit untersagt. 

Die Erlaubnis, die ich nach der Kriegswaffenliste 29C habe, ist das schießen erlaubt. 

Erlaubnise nach dem KWkG gibt es nur für Gewerbetreibende 

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vor 28 Minuten schrieb PetMan:

Bei uns hat ein Mitglied ( Sportschütze, Händler , Sachverständiger und Museumsbetreiber ) angefragt für ein MG schiessen zu dürfen. Er darf wohl, der Stand gibts her und ich denke er wird auch die Erlaubnis dafür haben.

Ne darf er nicht, weil der Stand dazu eine Behördliche Zulassung (Bpol.) braucht ... frag mal bei deiner Waffenbhörde nach was die dazu sagt.

Es gibt durchaus neben der heimischen Staatsmacht auch andere Gruppen welche VA haben dürfen, das sind in der Regel ausländische Dienste in Botschaften. Wenn sich so eine Gruppe in einem Schützenverein einmietet (solche anfragen hatten wir) ist der Ärger vorprogrammiert. Die zuständige Waffenbehörde wird diese "Sondernutzung" mit Sicherheit ablehnen.

Bearbeitet von scotty600
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vor 19 Minuten schrieb scotty600:

Die zuständige Waffenbehörde wird diese "Sondernutzung" mit Sicherheit ablehnen.

Zwei haben diese nicht abgelehnt. Auch wenn es der allgemeine Volksglaube ist, in Deutschland ist vieles möglich.

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Naja, da lobe ich mir aber das stressfreie FA-Schießen in Finnland.

Da gibt es auch Veranstalter, die einen für Geld auf zugelassenen Schießstätten mit ihren FA Waffen schießen lassen.

Oder man kennt nette Sammler, die einen teilhaben lassen. Oder man macht bei den Reservisten mit.

Egal, wie, es mach ordenlich Laune 🙂

 

Hier in Germanistan ist der Aufriss wohl doch nicht unerheblich und überall lauern Fallstricke.

 

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vor 48 Minuten schrieb chapmen:

Zwei haben diese nicht abgelehnt. Auch wenn es der allgemeine Volksglaube ist, in Deutschland ist vieles möglich.

Bei uns wird das abgelehnte mit Verweis auf die behördlichen und kommerziellen Anlagen in der näheren Umgebung. Was aber nicht ausschließt das es woanders möglich ist. Fakt bleibt aber es muss von der Behörde genehmigt werden, auch wenn die Person berechtigt ist. 

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