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IGNORED

Neues Modell: Volle Waffenrechte behalten für 8 Std. kostenlosen Gemeindedienst/Monat


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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Schwarzwälder:

Andererseits wären solche LWB eben unter besonderer behördlicher Aufsicht, weil....

 

Ich sehe nach wie vor diesen Ansatz nicht.

 

Wir LWB, die ohnehin schon genügend behördlich überwacht und registriert sind, und deren Waffen nachweislich so gut wie keine deliktische Relevanz haben, sollen uns als Hilfspolizei anbieten, um gnädigerweise unseren (nochmal: geprüften, überwachten, registrierten) Waffenbesitz erhalten zu können....?

 

Sorry, der Sinn entzieht sich mir völlig.... 

Und abgesehen davon ist das von der Realisierung her sowieso ein Hirngespinst. Wir sind von allen HiPo-, Miliz- etc. Modellen in D so weit entfernt, dass das außerhalb jeder Realität steht. 

 

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Geschrieben
vor 57 Minuten schrieb karlyman:

Wir LWB, die ohnehin schon genügend behördlich überwacht und registriert sind, und deren Waffen nachweislich so gut wie keine deliktische Relevanz haben, sollen uns als Hilfspolizei anbieten, um gnädigerweise unseren (nochmal: geprüften, überwachten, registrierten) Waffenbesitz erhalten zu können....?

Sieh es mal andersrum. Würdest für das Recht Deine Waffe zu führen, Dich in Verteidigungsschießen zu üben und die Waffe zugriffsbereit zu Hause aufzubewahren einmal im Monat Hilfssheriff machen? Und Hilfssheriff idealerweise noch für irgendwas sinnvolles. Etwa auf einem Polizeischießstand als Ausbilder arbeiten? 

Geschrieben (bearbeitet)

Ich könnte mir prinzipiell schon vorstellen, das zu machen. Ich bin ja auch (noch) Bw-Reservist.

 

Allerdings lehne ich es allerdings als grundsätzliches Modell für alle LWB, in der Art des Kuhhandels "Waffen behalten gegen staatl. Hilfsdienste", ab.

 

Und unabhängig davon halte ich es auch für äußerst unrealistisch in D. 

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben (bearbeitet)

Also ich würde eher meine Waffen abgeben, als für die Allgemeinheit was für Lau zu machen..9 Monate Wehrdienst sind genug gewesen.

Sorry, gibt noch andere Hobbys.

 

 

Bearbeitet von sniper-k98
Geschrieben (bearbeitet)
vor 27 Minuten schrieb karlyman:

Und unabhängig davon halte ich es auch für äußerst unrealistisch in D. 

Oh ja sicher. Zumindest die Leute hier im Forum haben fehlerhafterweise noch nicht den Gedanken verinnerlicht, dass man vor der Abgabe eines Schusses zunächst den soziokulturellen Hintergrund des Angreifers erforschen muss, da ja eine erhobene Machete auch ein unbändiger Ausdruck von Lebensfreude sein könnte.

 

Man kann sich gar nicht ausmalen was passiert, wenn Polizisten ihre Waffen auch benutzen würden, ...

Bearbeitet von Shiva
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb karlyman:

 

... diese irrwitzigen, im Raum stehenden Verbotspläne des Bundesstaats werden angegangen werden, … zumal sie reichlich willkürlich und sinnlos erscheinen) vor dem US Supreme Court keinen Bestand haben. 

 

Also da muss ich Dich enttäuschen. Seit 1,5 Jahren gilt ein neuer Assault weapon Ban in California und in div. anderen Bundesstaaten geht es teils noch happiger zu (NY etc.).

Wenn Du Dir anguckst, wie die Amis ihre eigenen AR15 dort verunstalten müssen, um sie noch behalten zu dürfen, da kommen einem fast die Tränen.

Da haben wir es noch richtig gut!

Nur mal 1 Beispiel: "Flossen" /Platten am Pistolengriff, nur damit man mit dem Daumen den Griff nicht mehr fest umgreifen kann:

https://cdn0.thetruthaboutguns.com/wp-content/uploads/2019/02/12055_05_lg.jpg

Geschrieben

@Schwarzwälder

Ich möchte dir nicht zu nahe treten, aber in Deutschland gibt es halt ein sehr restriktiv ausgelegtes Bedürfnisprinzip für gewisse Bereiche im Waffenrecht vom Gesetzgeber aus. Anders als bsp. Österreich gibt es in Deutschland kein vom Staat anerkanntes Grundbedürfnis für Waffenerwerb zwecks Selbstschutz für Zuhause. Auch schränkt das deutsche Bedürfnisprinzip bestimmte Waffen aus oder erschwert sie sehr für den Waffenerwerb und Besitz. Ich hätte mir in Deutschland wohl kaum eine DDR-Makarov so kaufen können einfach zwecks zum haben wollen, sondern hätte bsp. mit WBK-Grün erst einmal ein Bedürfnis für diese nicht gerade schiesssportlich typische Pistole gut begründen müssen oder so ähnlich!

 

In Deutschland ist das politisch schlichtwegs nicht gewollt, dass die (angehenden) LWB's Waffen einfach so für Zuhause bzw. Grund für den Selbstschutz erwerben und besitzen dürfen. Solange die politischen Verhältnisse so sind wie sind in Deutschland, eine rasche Änderung sehe ich nicht herbeikommen und der deutsche Gesetzgeber am sehr restriktiv ausgelegten Bedürfnisprinzip festhält, wird wohl das Waffenrecht eher verschärft als erleichtert werden. Auch traue ich es der jetzigen deutschen Regierung sogar zu, wenn es nicht bald drastische und einschneidende Veränderungen in der politischen Landschaft gibt, in baldiger Zukunft ein Grosskaliberverbot bzw. ein Erwerbsverbot und schlussendlich Besitzverbot von grosskalibrigen Waffen zu beschliessen. Notfalls auch gegen sämtliche dagegen einwendende Widerstände!

 

Konklusion: Wenn man wirklich in Deutschland ein besseres Waffenrecht haben möchte, müsste erst einmal dieses unsäglich restriktiv ausgelegte Bedürfnisprinzip weg, aber dies wird wohl fast unmöglich sein bzw. werden! 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb knight:

Art. 20 (4) unterliegt nicht der Ewigkeitsgarantie. ...

Und ob das Bundesverfassungsgericht aus Abs. 4 ein Recht auf Waffen ableiten würde, weil der sonst sinnlos wäre? ... Dann wird eine breite Mehrheit im Bundestag den Abs. 4 entsprechend ändern.

Ja, leider sehen es die meisten so wie Du, keine Ewigkeitsgarantie.

 

Es würde aber eine interessante öffentliche Diskussion auslösen!

 

Und WENN das Bundesverfassungsgericht entscheiden würde, dass hier ein (gewisses) Recht auf Waffen ableitbar ist...

(immerhin gibt es so ein Grundrecht auf Widerstand gem. Art. 20,4 nur ganz selten sonstwo auf der Welt, da dürfen die Deutschen stolz sein),

 

  • dann ist gleichzeitig der Leitsatz "So wenig Waffen wie möglich" nicht mehr haltbar (und der macht uns ja fast am meisten zu schaffen!!!)  
  • dann müsste der Art. 20,4 GG erstmal mit 2/3 Mehrheit abgeschafft werden. In Zeiten, in denen es Parlamenten zunehmend schwer fällt, überhaupt stabile 50% Mehrheiten für ne Regierungsbildung zu organisieren, wäre das schon eine Hürde!

 

Also ich finde, wenn man schon wegen dem Waffenrecht wieder vor das BVerfG ziehen will, sollte dieser Punkt unbedingt mit rein. Ein wohl vorbereiteter Versuch wäre es wert!

 

 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb mühli:

@Schwarzwälder

... Wenn man wirklich in Deutschland ein besseres Waffenrecht haben möchte, müsste erst einmal dieses unsäglich restriktiv ausgelegte Bedürfnisprinzip weg, aber dies wird wohl fast unmöglich sein bzw. werden! 

Das Problem beim Bedürfnisprinzip ist halt, dass es nicht nur dem Staat, sondern auch den "Bedürfnisbescheinigern" Macht verschafft (und diese Macht gibt niemand freiwillig her) und jetzt EU-weit gilt, wenn auch nicht so ausgeweitet wie in D.

1983/84 gab es unter Helmut Kohl aber eine Gesetzesinitiative im Bundestag, bei der Langwaffen (EL+Repetierer, auch GK) bedürfnisfrei gestellt worden wären, weil man erkannt hat: Die scharfen Regelungen von 1972 sind nicht wirklich nötig.

 

Hier bei WO gibt es einen guten Thread dazu:

https://forum.waffen-online.de/topic/82593-gebt-die-langwaffen-frei-bundesregierung-1983/

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb karlyman:

 

...

Und abgesehen davon ist das von der Realisierung her sowieso ein Hirngespinst. Wir sind von allen HiPo-, Miliz- etc. Modellen in D so weit entfernt, dass das außerhalb jeder Realität steht. 

 

Das ist so einfach nicht korrekt. Der CDU-Landtagsfraktionschef hat das letztes Jahr in einer renommierten Zeitung ganz anders dargestellt:

https://www.suedkurier.de/baden-wuerttemberg/Streit-in-der-Landesregierung-Freiwilliger-Polizeidienst-mit-oder-ohne-Waffe;art417930,9706616#

Zitat

„Wir wissen aus über 50-jähriger Erfahrung, dass die Bewaffnung der
Polizeifreiwilligen keine Probleme mit sich gebracht hat, und sehen es daher
als unkritisch an, wenn Polizeifreiwillige auch in Zukunft bewaffnet sind“,
sagt CDU-Landtagsfraktionschef Wolfgang Reinhart im Gespräch mit dieser
Zeitung. Nach Angaben des Innenministeriums tragen die Polizeifreiwilligen
eine Walther P 5, also die alte Dienstwaffe der Polizei.

...

Momentan gibt es im Südwesten 673 Polizeifreiwillige. Diese haben im
vergangenen Jahr rund 50 000 Arbeitsstunden geleistet.

...

sieht Reinhart auch Verbesserungsbedarf bei der Ausbildung:
„Vorstellbar wäre auch, dass die Ausbildung zum Polizeifreiwilligen künftig
im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres oder des
Bundesfreiwilligendienstes erfolgt.“ Bislang dauert die Ausbildung nur zwei
Wochen. Dazu kommt die Pflicht zu 18 Stunden Fortbildung im Jahr – und

das Training an der Waffe.

...

Ralf Kusterer, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, sieht dies anders:
„Ohne die Polizeifreiwilligen können wir die Handlungsfähigkeit der Polizei
nicht aufrechterhalten.“

Also: Die Bereitschaft bei der Politik ist schon da, den Freiwilligen Polizeidienst auszubauen und wie bisher mit scharfen Waffen auszustatten.

Wenn da unsere Lobby ein Angebot machen würde ("Bufdis und FSJler kosten Geld, wir LWBs machen das gratis") ginge da was!

Bearbeitet von Schwarzwälder
Geschrieben

@Alex: Es waren ja früher viel mehr. Nur Rotgrün hat seit 2011 gebremst.

Doch die Union hat unlängst beschlossen: https://www.mannheimer-nachrichten.de/cdu-baden-wuerttemberg-will-freiwilligen-polizeidienst-reaktivieren/

Zitat

Beim 72. Landesparteitag der CDU Baden-Württemberg, der am 21.-22. September 2018 in Rust stattfand, lag der Antrag: „Polizei, Freiwilligen Polizeidienst und Kommunale Ordnungsdienst stärken“, den Delegierten vor. Dieser wurde, so aus Kreisen der CDU publiziert, einstimmig angenommen.

...

Die CDU im Land will die Polizeifreiwilligen den aktiven Polizisten gleichstellen, so lässt zumindest ein Punkt des Antrags vermuten:

  • Gleiche Ausrüstung von hauptamtlichen Polizeibeamtinnen und -beamten und den Angehörigen des freiwilligen Polizeidienstes (einschließlich Uniform und Waffe).

Das heißt im Klartext, dass der ehrenamtliche Polizeifreiwillige, der durch einen Kurzlehrgang (ein- bis zweiwöchig), mit scharfen Schusswaffen und der Uniform, wie die hauptamtlichen Polizisten, ausgestattet werden soll.

Letztlich werden auch die Grünen aus Budgetgründen und weil der steigende Bedarf nicht zu decken ist, da nachgeben!

Geschrieben

Wen willst du in unseren heutigen Gesellschaft hinter dem Ofen vorlocken? Schau dir mal die anderen Vereine an, jeder Verein klagt über Nachwuchsmangel, es bilden sich Sport/Spielgemeinschaften. Kaum einer hat noch lust überhaupt noch Ehrenamtlich tätig zu werden.

 

Einzig und allein der Tritt vom Vaterland in den allerwertesten ist gewiss.

Geschrieben
vor 51 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Ja, leider sehen es die meisten so wie Du, keine Ewigkeitsgarantie.

Es würde aber eine interessante öffentliche Diskussion auslösen!

An ein solchen Klage würde ich mich persönlich beteiligen. 

Einfach um zu klären, wie denn das bewaffnete Widerstandsrecht in der Praxis aussehen soll. Und wo man denn die Waffen herbekommt, um dieses Widerstandsrecht auszuüben. Und auch was der Zusatz "wenn andere Abhilfe nicht möglich ist" eigentlich meint.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Polizeischiessständen

Auf vielen Polizeischießständen können nicht mal Polizisten trainieren, da sie marode und z.T. gesundheitsgefährdend sind. 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Shiva:

Einfach um zu klären, wie denn das bewaffnete Widerstandsrecht in der Praxis aussehen soll. Und wo man denn die Waffen herbekommt, um dieses Widerstandsrecht auszuüben.

😂😂😂😂😂😂 - hehe, vorher aber bitte noch ans Gesetz halten und die Waffen abgeben wegen verfassungsfeindlicher Gesinnung... 😂😂😂

 

 

 

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Letztlich werden auch die Grünen aus Budgetgründen und weil der steigende Bedarf nicht zu decken ist, da nachgeben!

Nein. Die Grünen werden einfach negieren, dass so ein Bedarf überhaupt existiert, da es in D ja keine Sicherheitsproblematik gibt. Das ist ja alles Einbildung, in Wahrheit ist es so sicher wie nie, so das Credo.

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb Shiva:

An ein solchen Klage würde ich mich persönlich beteiligen. 

Einfach um zu klären, wie denn das bewaffnete Widerstandsrecht in der Praxis aussehen soll. Und wo man denn die Waffen herbekommt, um dieses Widerstandsrecht auszuüben. Und auch was der Zusatz "wenn andere Abhilfe nicht möglich ist" eigentlich meint.

Ich glaube, da sollte man vorher erst mal ein Stapel Kommentare zu dem Paragrafen lesen, um mal ein Meinungsbild zu erhalten und zu bewerten, ob sowas nicht auch nach hinten losgehen kann. Wobei ich noch nie ausgiebige Kommentare dazu gefunden habe. Das kann aber auch sein, dass mir keine Jura-Bibliothek zur Verfügung steht.

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Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Kanne81:

... und die Waffen abgeben wegen verfassungsfeindlicher Gesinnung... 😂😂😂

Eine Klage vor dem BVerfG macht einen wohl kaum zum Verfassungsfeind.

 

Im Übrigen ist bei der Gesetzesinterpretation immer zu berücksichtigen, was dem Wille des Gesetzgebers entsprochen hat.

Insbesondere Bundestagsdrucksachen helfen da weiter.

Und in dem GG-Kommentar von Prof. Dr. Hermann von Mangoldt, Verlag Franz Vahlen (Beck Shop online) zu Art. 20,4 GG steht doch tatsächlich: http://www.vahlen.de/fachbuch/leseprobe/von-Mangoldt-Artikel-20-82-9783800637324_0305201208360809_lp.pdf (letzte Seite der Leseprobe) 

Zitat

Dabei wollte man an die naturrechtliche Tradition des Widerstandsrechts anknüpfen, namentlich an die entsprechenden Verbürgungen in den revolutionären Verfassungen Nordamerikas und Frankreichs im letzten Viertel des 18. Jahrhunderts.

Belegt wird dies durch:  "Vgl. den Redebeitrag des FDP-Abgeordneten Bucher, Verhandlungen des Deutschen Bundestages 5/9364, sowie die Stellungnahme des Rechtsausschusses, BT-Drucks. 5/2873, S. 9." http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/05/028/0502873.pdf

 

Leute, wir haben gerade das 2nd Amendment für deutsche Legalwaffenbesitzer ausgegraben! Sensationell!!:s73: 

Bearbeitet von Schwarzwälder
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Schwarzwälder:

 

 

Leute, wir haben gerade das 2nd Amendment für deutsche Legalwaffenbesitzer ausgegraben! Sensationell!!:s73: 

Eigentlich hast du es ja ausgegraben. DU. Und nur DU ganz allein.

 

Aber macht nichts, schön dass Du uns alle hier an deinem Ruhm teilhaben lassen möchtest. Und deshalb nur für dich:

 

Ja super, hast du ganz toll gemacht. Wir alle lieben dich dafür.

 

Hast du diesbezüglich schon Ronsen F. Sidarius von der GRA kontaktiert? Der kann deine neugefundene Erkenntnis dann gleich als wissenschaftlichen Fachaufsatz veröffentlichen.

Bearbeitet von highlower
Geschrieben (bearbeitet)

Um mal Klarheit zu schaffen: in Hessen gibt es neben der Bekannten Schutz- und Kriminalpolizei noch zwei Arten:

 

Wachpolizei

freiwilliger Polizeidienst

 

Ausbildung dauert 3 (mittlerweile glaube ich 4) Monate, Anstellung im Angestelltenverhältnis direkt beim Präsidium. Die Wachpolizei ist 1:1 wie die Lapo ausgestattet und bewaffnet und nutzt die normalen Streifenwagen. Unterschied sind blaue Sterne und Aufschrift „Wachpolizei“. Die Aufgaben und Befugnisse unterscheiden sich jedoch zum Teil sehr stark, abhängig vom einstellenden Präsidium. Gibt teilweise auch gemischte Besatzungen auf der Karre, d.h. ein Beamter gehobener Dienst und ein WaPo. Dem horrenden Personalmangel sei dank. 

 

Der freiwillige Polizeidienst ist unbewaffnet und bekommt nicht mal ne Schutzweste. Die dürfen idr Regel weniger wie der HiPo der Kommune. Selbst schuld wer sich das antut.

 

Nachtrag:

die WaPo muss in der Schießausbildung die gleichen Abschnitte, Stunden und Leistungen bringen, wie die verbeamteten Kollegen.

Bearbeitet von Fussel_Dussel
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