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IGNORED

Neues Modell: Volle Waffenrechte behalten für 8 Std. kostenlosen Gemeindedienst/Monat


Schwarzwälder

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„Freiwillige Hilfspolizisten“ sollen dann hoheitliche Aufgaben übernehmen?

Wozu brauchen wir dann noch eine reguläre Polizei mit Beamten, die eine mind. 3jährige Ausbildung hinter sich haben. Alles für die Tonne? Polizisten haben halt zu gehorchen und dieBefehlen von Oben („gegön räächzz“) durchzusetzen, ohne nachdenken zu müssen. Da dann ja eh die Kompetenz dafür fehlt.

Gehts noch?

 

Kleiner Gegenentwurf:

WBKler dürfen freie Milizen nach amerikanischem Vorbild/oder lokalpatriotischer nach Vorbild der Freikorps bilden können. Natürlich mit „hoheitlichen Befugnissen“

Im Prinzip dasselbe Modell, nur abgekoppelt von „dendaoben“

Müsste den Grünen Khmer doch nach Blackforest gefallen, zumal sich diese immer so antiautoritär(hust) geben.

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vor 19 Stunden schrieb Josef Maier:

Ich habe in der Schule gelernt, daß Frondienste das Hinterletzte seien. Die Verinnerlichung war das Lernziel. Und jetzt kommt @Schwarzwälder mit so schrägen Phantasien um seine paar Sportwaffen ein paar Jahre länger zu retten ... Es gibt noch andere Hobbys wenn 87% wünschen daß ich mein Hobby wechsle.

Die anderen 87% können mich mal...

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vor 10 Minuten schrieb Schwarzwälder:

@Joseg Das ist natürlich richtig. Ich war übrigens nie dafür, diese Waffenscheine einzuziehen - und das kann man ja wieder  ändern.

https://de.wikipedia.org/wiki/Freiwilliger_Polizeidienst

 

Das Du das nicht wars ist mir klar, das war: https://www.muenchenwiki.de/wiki/Wilfried_Blume-Beyerle

Die Frage ist nur ob die Leute das selbst wieder wollen (dürfen)? Waffenbesitzer geönnt es ihnen heute genausowenig wie den Polizisten.

 

vor 12 Minuten schrieb Schwarzwälder:

 

Was ich nicht verstehe: "Strafverfolgungszwang"  bedeutet: Ich MUSS verfolgen. Ein Polizist kann sich auch in der Freizeit jederzeit in den Dienst versetzen.

Wenn das auch für Hilfspolizisten gilt, sollte CCW eigentlich kein Thema sein.

Der Polizist muss auch nur bei bestimmten Sachen wenn es Zumutbar ist einschreiten.

Das musst Du auch nicht verstehen das ist ja Sache der Polizei und in den einzelnen Polizeigesetzen der Länder geregelt.

 

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vor 19 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Ja, leider sehen es die meisten so wie Du, keine Ewigkeitsgarantie.

 

Es würde aber eine interessante öffentliche Diskussion auslösen!

 

Und WENN das Bundesverfassungsgericht entscheiden würde, dass hier ein (gewisses) Recht auf Waffen ableitbar ist...

(immerhin gibt es so ein Grundrecht auf Widerstand gem. Art. 20,4 nur ganz selten sonstwo auf der Welt, da dürfen die Deutschen stolz sein),

 

  • dann ist gleichzeitig der Leitsatz "So wenig Waffen wie möglich" nicht mehr haltbar (und der macht uns ja fast am meisten zu schaffen!!!)  
  • dann müsste der Art. 20,4 GG erstmal mit 2/3 Mehrheit abgeschafft werden. In Zeiten, in denen es Parlamenten zunehmend schwer fällt, überhaupt stabile 50% Mehrheiten für ne Regierungsbildung zu organisieren, wäre das schon eine Hürde!

 

Also ich finde, wenn man schon wegen dem Waffenrecht wieder vor das BVerfG ziehen will, sollte dieser Punkt unbedingt mit rein. Ein wohl vorbereiteter Versuch wäre es wert!

 

 

Interessanter Punkt, nur der Preis ist imho viel zu hoch (s.o.)

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vor 1 Stunde schrieb highlower:

 

Es sei denn natürlich, Du bist körperlich voll durchtrainiert und beherrscht sämtliche Varianten des unbewaffneten Kampfsports so gut, dass Dein Werkzeug immer in der Tasche bleiben kann. Aber da kriegt man bestimmt schon 100.000 LWB zusammen, die solche Voraussetzungen problemlos erfüllen.

Die tragen dann auch alle ein rotes Cape und können fliegen.

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Grundsätzlich würde ich bewaffnete First Responder als sinnvoll ansehen. Dazu muss es aber handwerklich und vorallem juristisch sauber geregelt werden. Und mit klar definierten Grenzen in denen er tätig werden darf und soll. Auf einen Kuhhandel ala ich mach das und darf dafür meines behalten, würde ich mich nicht einlassen.

 

Man sollte nicht vergessen, dass z.B. ein vollwertiger Polizist in seiner Freizeit privat auf einer öffentlichen Veranstaltung eben auch keine Waffe führen darf (Hessen).

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vor 23 Minuten schrieb Joseg:

Das musst Du auch nicht verstehen das ist ja Sache der Polizei und in den einzelnen Polizeigesetzen der Länder geregelt.

Gesetze verstehen sollte man als Bürger schon, das ist nicht allein Sache der Polizei. Und auch Polizeigesetze werden demokratisch beschlossen - also von Volkvertretern, die vom Bürger dafür gewählt werden. Insofern will und darf der Bürger schon wissen, was auch ggf. in Polizeigesetzen geregelt ist.

Und nochmals: Ich als Waffenbesitzer gönne den Polizisten ihren Waffenschein. Warum auch nicht?

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vor 10 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Grundsätzlich würde ich bewaffnete First Responder als sinnvoll ansehen. Dazu muss es aber handwerklich und vorallem juristisch sauber geregelt werden. … Auf einen Kuhhandel ala ich mach das und darf dafür meines behalten, würde ich mich nicht einlassen.

Klar, der Weg zum Hilfspolizisten ist nichts für jeden. Die gibt es aber nicht nur in D.

Im Ausland ist teilweise geregelt, dass man seine eigene Pistole, wenn man die legal hat und darin ausgebildet wurde, verwenden darf (die Muni würde dann natürlich von der Polizei ausgegeben und nur in geeigneten Kalibern, z.B. 9mm).

Im Ausland ist teilweise auch eine waffenrechtliche Privilegierung hinsichtlich sonstigen Waffenbesitzes (Langwaffen) mit verbunden. Könnte man in D ja auch so regeln. Kostet den Staat ja nix!

Nur weil jemand gerne eine GK-Pistole zum Selbstschutz behalten möchte, disqualifiziert ihn dieser Wunsch nicht per se, mal ein guter Hilfspolizist zu sein.

 

In Virginia finden vielen in den Foren die Idee "deputize thousands" gut! Sie beklatschen den Sheriff dafür (die Idee ist übrigens nicht neu dort drüben).

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vor 4 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Gesetze verstehen sollte man als Bürger schon, das ist nicht allein Sache der Polizei. Und auch Polizeigesetze werden demokratisch beschlossen - also von Volkvertretern, die vom Bürger dafür gewählt werden. Insofern will und darf der Bürger schon wissen, was auch ggf. in Polizeigesetzen geregelt ist.

Und nochmals: Ich als Waffenbesitzer gönne den Polizisten ihren Waffenschein. Warum auch nicht?

Dann beschaffe Dir die Gesetze und Kommentare und erarbeite Die das Wissen selbst, dann bleibt auch was hängen und Du bist nicht auf zweifelhafte Quellen wie das Forum angewiesen. 

 

vor 36 Minuten schrieb Joseg:

Der Polizist muss auch nur bei bestimmten Sachen wenn es Zumutbar ist einschreiten.

 

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Was machen die „Hilfssheriffs“ dann im Rentenalter ???

 

Waffe weg und Strafzettel schreiben ???

 

Meine Meinung: Ich werde einem Staat, dem ich schon 10 Jahre ehrenamtlich gedient habe und dafür keine Anerkennung erhalten habe, der mich schon mehrmals undemokratisch bevormundet hat, Unsummen von Steuern von mir erhalten hat, dieses teilweise wieder sinnlos verschleudert, nicht eine Minute freiwillig dienen.

 

Das muss sich der Staat m.E. erst mal wieder verdienen.

 

 

Lt. Bleuberry 

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vor 34 Minuten schrieb HillbillyNRW:

Interessanter Punkt, nur der Preis ist imho viel zu hoch...

Also der Preis für eine Klage beim BVerfG ist mit Rechtsgutachten schon was. Aber viel passieren kann ja nicht.

Im schlimmsten Fall verlieren wir und der Bundestag löscht Art. 20,4 aus dem Grundgesetz.

So what? Ein Recht, das auch im utopischen Fall nie genutzt werden könnte, weil man allen auch die Taschenmesser ab 2,5 cm Klingenlänge abnimmt und selbst Luftdruckwaffen verboten werden, ist dann auch nichts mehr wert.

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Man könnte ja mal bsp. den Seehofer evt. auch Merkel kontaktieren, das BKA oder BMI, was sie von der Idee von WO-User Schwarzwälder halten? Die genannten Stellen/Personen würden sicherlich in wahrliche Begeisterungsstürme ausbrechen darob! :rolleyes: Auf die Antwort von Seehofer/Merkel bzw. BKA/BMI wäre ich jedenfalls sehr gespannt.

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Episch! Hat was von "Täglich grüßt das Murmeltier"

 

Und was ist passiert?

 

vor 4 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Also der Preis für eine Klage beim BVerfG ist mit Rechtsgutachten schon was. Aber viel passieren kann ja nicht.

Im schlimmsten Fall verlieren wir und der Bundestag löscht Art. 20,4 aus dem Grundgesetz.

So what?

Warum machst Du es dann nicht einfach - im Stille?

Ggf nimm Kontakt zu @FrankyL79 und/ oder @MarkF auf

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vor 30 Minuten schrieb Joseg:

Was verstehst Du überhaupt unter First Responder?

Hier wird viel vermengt.

 

Freiwillige Polizisten sind keine First Repsonder. Die gehen Streife und erwecken den Anschein von Sicherheit. Wachpolizisten entlasten die Polizei dort, wo echte Polizisten für die einfache Tätigkeit zu teuer sind, z.B. im Objektschutz, aber eben mehr gebraucht wird, als ... naja ...

 

First Responder machen gar keinen Dienst. Die leben ihr Leben ganz normal weiter. Wenn es ein "Ereignis" in ihrer Nähe gibt, dann können sie einschreiten, Pläne durchkreuzen, den Gegner damit aus dem Takt bringen und vor allem Zeit für die anderen gewinnen, sich in Sicherheit zu bringen, bis eben die echten Responder da sind. Im Grunde nichts anderes als bei der Ersten Hilfe auch. Da hat man längst begriffen und akzeptiert, dass es eben der ganz normale Bürger ist, der die sehr wichtigen ersten Minuten der Versorgung leistet von denen eben auch sehr viel abhängt, und sonst niemand.

 

Man redet uns zwar die ganze Zeit ein, dass wir sowas von hoch gefährdet sind. Aber die Transferleistung macht man dann doch nicht. Kann natürlich auch sein, dass wir garnicht so gefährdet sind und man die Rhethorik nur braucht, um sich für die eigene Mannschaft mehr Erlaubnisse und für die LWB mehr Verbote ins Gesetzbuch zu schreiben. Alles möglich in diesem Staat.

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vor 40 Minuten schrieb mühli:

Man könnte ja mal bsp. den Seehofer evt. auch Merkel kontaktieren, das BKA oder BMI, was sie von der Idee von WO-User Schwarzwälder halten? ...

Nochmals, ich habe 2 Vorschläge, die in Virginia in öffentlicher Diskussion sind, auf unsere Situation in Deutschland übertragen.

 

Zum Vorschlag freiwilliger Polizeidienst ist bei der Union offenbar eine große Offenheit da. Ein CDU-Landtagsfraktionschef fordert, diesen dtl. auszubauen. Merkel und Seehofer haben ihn nicht zurückgepfiffen, also wird das eine Linie sein, die der CDU wohlgefällt. Legalwaffenbesitzer wird man natürlich genau prüfen hinsichtlich ihrer Motivation und Eignung: "nur wegen der Waffe" und "schießgeile" Typen wird man schnell aussortieren. Der Rest ist dann noch viel besser überprüft als die Masse der LWB und da wird man ggf. auch per Anweisung an das BKA bei künftigen Verboten dann ggf. als Entgegenkommen auch leichter Ausnahmegenehmigungen bekommen können. Es geht ja immer um die Gefahr für die öSuO - die dürfte bei "unter Befehl" stehenden Hilfspolizisten per se geringer sein als bei nem "normalen" LWB.

 

Zum Vorschlag, den Leitsatz "So wenig Waffen wie möglich im Volk" auf den Artikel 20,4 GG gestützt vor dem BVerfG anzugreifen, wird die Politik NIE positiv reagieren. Da gucken die gequält und wenn sie verlieren auch recht sparsam. Das BVerfG hat den Regierungen schon oft auf die Finger geklopft, auch in der Familienpolitik etc. Wenn man in Reden darauf verweist, dies und jenes sei "nicht verfassungsgemäß", macht man sich nicht beliebt, aber die jeweils politischen Gegner werfen sich diesen Begriff ja häufig um die Ohren, also im Prinzip sind sie das gewohnt.

Unsere Bundeskanzlerin sprach ja schon davon, dass es "keine Ewigkeitsgarantie" für unsere Demokratie in Deutschland gebe.

Wenn man zurückblickt auf 1968, dann muss man sagen: den Art. 20,4 GG hat uns die Politik nicht freiwillig gegeben. Da war enormer öffentlicher Druck der 68er Generation bis hin zu zivilem Ungehorsam im Spiel. Sitzblockaden etc. Da war was los. Der Art. 20,4 wurde als Ausgleich für die Notstandsgesetze und unter ausdrücklicher Berufung auf die amerikanischen Verfassungsrechte (!) gewährt. Jetzt will man uns den Art. 20,4 durch die Hintertür wieder nehmen/entwerten, indem man das Volk mit "so wenig Waffen wie möglich im Volk" entwaffnen will. Damals 30 Mio. Legalwaffen, heute noch 5,5 Mio. und bald noch viel weniger, sodass wir das Recht in einem imaginären Fall in der (fernen) Zukunft gar nie nutzen könnten. Wir müssten gar nicht so entschieden kämpfen wie die 68er, nur ne kleine Klage vor dem BVerfG!

 

Bearbeitet von Schwarzwälder
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@Schwarzwälder geh doch einfach mal mit deinem Vorschlag zu deiner grünen Landesregierung und trag das dort vor. Möglicherweise sind die total begeistert und setzen deinen Vorschlag, natürlich in leicht modifizierter Form, um. Da läufst da zwar nicht mit Pistole Streife, aber vielleicht darfst du den Wald harken oder Parks entmüllen und dabei eine Harke oder nen Besen wie ein Gewehr auf dem Rücken tragen.

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vor 16 Minuten schrieb sealord37:

@Schwarzwälder geh doch einfach mal mit deinem Vorschlag zu deiner grünen Landesregierung und trag das dort vor. ...

Wenn Du mir ne Liste mit 1000 LWB besorgst, die sich allesamt bereiterklären freiwilligen Polizeidienst 8h/Monat zu machen, wenn sie ein Dauerrecht auf Kat. B Waffen und ein Führen im, vom und zum Dienst bekämen - dann kann ich mit denen verhandeln. Vorrechnen, dass sie so die öffentlichen Kassen um 1000 x 8 x 30 x 12 = 2,88 Mio. EUR jährlich entlasten, das könnte ich. Und knapp 3  Mio EUR jährlich wäre ne Verhandlungsmasse.

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@Schwarzwälder wozu brauchst du da ne Liste? Kannst doch auch mit fiktiven 1000LWB oder auch mehr vorrechnen. Wenn die dann tatsächlich interessiert sind und nicht Harke und Besen vorholen, sondern konkrete Bedingungen auf dem Tisch sind, dann kannst du nach Interessenten suchen. Aber verhandle klug, für das, was in deinem ersten Post stand würde ich keine 8min im Monat kommen- das ist weniger als wir jetzt haben.

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vor 2 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Also der Preis für eine Klage beim BVerfG ist mit Rechtsgutachten schon was. Aber viel passieren kann ja nicht.

Im schlimmsten Fall verlieren wir und der Bundestag löscht Art. 20,4 aus dem Grundgesetz.

So what? Ein Recht, das auch im utopischen Fall nie genutzt werden könnte, weil man allen auch die Taschenmesser ab 2,5 cm Klingenlänge abnimmt und selbst Luftdruckwaffen verboten werden, ist dann auch nichts mehr wert.

Oha, da hast du mich missverstanden. Der Preis bezieht sich hier eher auf das, was theshooter55 mit „ kleinen Schritten“ beschrieb.

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First Responder und „Hilfspolizist“ sind nicht in der gleichen Kathegorie, ja nicht mal derselbe Sport.

Ersterer hat sehr! viel mit Eigenverantwortung zu tun, Zweiter ist Befehlsempfänger.

Erster passt in eine liberale Bürgergesellschaft. Zweiter passt auch woanders😈

 

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vor 24 Minuten schrieb sealord37:

 ...Aber verhandle klug, für das, was in deinem ersten Post stand würde ich keine 8min im Monat kommen- das ist weniger als wir jetzt haben.

Nun ja, in BW hat man auch als Freiwilliger weitgehend den Status eines Polizisten.

Damit kommen viele neue Möglichkeiten:

  • Man darf bei Kursen zu Verteidigungsschiessen, Car shooting etc. mitmachen.
  • Man darf bei Veranstaltungen wie "Special Forces Workshop" dabei sein/mitmachen.
  • Auch Wettkampfteilnahme in div. "Practical Shooting" sind kein Problem mehr.
  • Man darf auch mal Vollauto schießen (MP5).
  • Man darf bei bestimmten Shops bestellen.
  • Man bekommt bestimmte Waren (spezielle Schutzausrüstung), die zwar für Zivilisten nicht verboten, aber an Zivilisten schlicht nicht verkauft wird.
  • Man bekommt teils heftige Prozente auch auf Waffen.
  • Man bekommt kostenlose Schießtrainings incl. Muni und Dienstwaffe.
  • Man bekommt je nachdem ein eingeschränktes Recht auf Führen (im, vom, zum Dienst).

==> Für obiges müsste man in BW also nicht mal verhandeln.

 

Wenn man dann signalisiert bekäme, dass man als solcherart treuer Bürger mit einem besonderen Vertrauen ausgestattet sei, dass man davon ausgehen könne, dass solche besonders überprüften/kontrollierten Personenkreise von evtl. künftigen Verboten von Kat. B Waffen (schon aus dienstlichem Interesse) ausgenommen blieben, dann wäre doch was erreicht. Ob das wirklich so extrem unwahrscheinlich ist, weiß ich nicht.

 

Bearbeitet von Schwarzwälder
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vor 2 Stunden schrieb mühli:

Man könnte ja mal bsp. den Seehofer evt. auch Merkel kontaktieren, das BKA oder BMI, was sie von der Idee von WO-User Schwarzwälder halten? Die genannten Stellen/Personen würden sicherlich in wahrliche Begeisterungsstürme ausbrechen darob! :rolleyes: Auf die Antwort von Seehofer/Merkel bzw. BKA/BMI wäre ich jedenfalls sehr gespannt.

Der Kontaktierer würde wahrscheinlich die Zuverlässigkeit entzogen bekommen, wegen Realitätsverlust.

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