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IGNORED

"Gebt die Langwaffen frei!" (Bundesregierung 1983)


Jens41AE

Empfohlene Beiträge

Hallo!

In der von mir in dem Thread "EU Erweiterung und Waffenrecht" zitierten Dissertation von Dobler habe ich folgendes gelesen, was mich mehr als erstaunt hat:

S. 207ff:

"Am 23. Dezember 1983 wurde der Entwurf eines 3. Änderungsgesetzes (...) von der Bundesregierung (...) vorgelegt. Das Gesetzesvorhaben wurde von der Bundesregierung wie folgt begründet:

das WaffenG aus dem Jahre 1972 diente in erster Kinie der Bekämpfung des illegalen Besitzes von Schußwaffen sowie der Kriminalität mit Schußwaffen. Die bei seiner Anwendung gewonnenen Erfahrungen lassen erkennen, dass von den zahlreichen Beschränkungen, die das Waffengesetz vorsieht, manche aufgehoben oder gemildert werden können, ohne dass die öffentliche Sicherheit beeinträchtigt würde . (...)

Die Bundesregierung will diese Aufgaben folgendermaßne lösen:

(...)

Verzicht auf eine Bedürfnisprüfung bei nichtautomatischen Langwaffen

Erleichterung des Munitionserwerbs für Inhaber von Waffenbesitzkartenüber angemeldeten Altbesitz, Wegfall des Munitionshandelsbuches

(...)"

Dobler dann auf S. 209:

"Einem Wegfall des Bedürfnisnachweises für den Erwerb von nichtautomatischen Langwaffen stehen nach Ansicht der Bundesregierung keine kriminalpolitischen Ziele entgegen. (...) Der Büger könnte also auch eine solche Schußwaffe zur Heimverteidigung erqwerben. Dazu wäre dann beispielsweise eine erleichtert erhältliche Schrotflinte geeignet [Dobler verweist an dieser Stelle auf Jan Bogner, Combat Digest, S. 113 ff] (...) Die erworbenen Langwaffenb würden beim Erwerb amtlich registriert. Die Annahme der Bundesregierung, dass durch die Lockerung beim Erwerb von Langwaffen keine Sicherheitsinteressen berührt werden, könnte zutreffen. Denn Langwaffen sind, wie eine Befragung amerikanischer Schwerverbrecher ergab, für Straftaten kaum zu gebrauchen. Dies gilt erst recht, wenn sie amtlich registriert sind."

Habe ich da schon wieder was verpasst? confused.gif

Was wurde aus der Einsicht der Bundesregierung von 1983? Wohl eher nichts!

Ich habe mir das reichlich überlegt und bin für den Wegfall der Bedürfnisprüfung für Langwaffen. Soviel ich weiss, fahren die Schweiz und Österreich ganz gut damit. Aufgrund der jetzigen Diskussion (ja, wirklich! Vor 10 Jahren dachte die Bundesregierung über eine Lockerung nach!!) bleibt das aber wohl eine Utopie.

Freundlich grüßt Euch Jens41AE

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Quelle: http://dip.bundestag.de

In Antwort auf:

Parlamentarische Vorgänge

Suchergebnis (Fundstellennachweise):

Treffer Nr. 2 von 68

Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes

Vorgangstyp: Gesetzgebung

Inhalt:

Waffengesetz; Innere Sicherheit; Gewehr; Waffenhandel:

Aufhebung und Milderung von Beschränkungen des Waffenbesitzes, u.a.durch Verzicht auf die

Bedürfnisprüfung bei nichtautomatischen Langwaffen, Erleichterung des Munitionserwerbs für Inhaber von

Waffenbesitzkarten, Wegfall des Munitionshandelsbuches, Erweiterung des Verbots eines Mitführens von

Waffen bei nichtpolitischen öffentlichen Veranstaltungen, Herabsetzung der Mindeststrafe für den unerlaubten

Schußwaffenbesitz, Beseitigung von Überschneidungen bei Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz;

Änderung und Ergänzung versch. §§ WaffenG, Aufhebung von Artikel 2 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes zur

Änderung des WaffG vom 4. März 1976, Änderung der §§ 15 und 16 Kriegswaffenkontrollgesetz;

Neufassungsermächtigung

Ablauf des Vorgangs
(BT = Bundestag; BR = Bundesrat):

BR -

Gesetzentwurf Bundesregierung 23.12.1983 Drucksache

Zuweisung: InnenA (fdf), AfArbSoz, RechtsA, WirtschA

BR -

Berichtigung 19.01.1984 Drucksache zu

Zuweisung: InnenA (fdf), AfArbSoz, RechtsA, WirtschA

BR -

Empfehlungen InnenA (federführend); AfArbSoz; RechtsA; WirtschA 24.01.1984 Drucksache

InnenA, RechtsA, WirtschA: u.a. Änderungsvorschläge - AfArbSoz: keine Einwendungen

1. Durchgang

BR -

Plenarprotokoll 531 03.02.1984 S.
D-34D, 47B-48B/Anl

Redner:

Frau Dr. Rüdiger, StMin Bundesangel HES S.
D-34B; Spranger, PStSekr BMI S.
B-C

protokollierte Rede:

Spranger, PStSekr BMI S.
B-48B/Anl

Beschluß: S. 34D - Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge

BR -

Stellungnahme Bundesrat 03.02.1984 Drucksache

BT -

Gesetzentwurf Bundesregierung 13.07.1984 Drucksache

Anlage: Stellungnahme Bundesrat und Gegenäußerung Bundesregierung


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So schön "Heimveteidigung mit eigener Langwaffe" auch klingt, würde ich dies mit gemischten Gefühlen sehen. Ich könnte mir nämlich gut vorstellen, dass einige Zeitgenossen, die vielleicht leicht erschreckbar wären, ihr geliebtes Heim dann bei jedem Kratzen am Hoftor in der Nacht "verteidigen" würden.

Daher muss man solche Aussagen, so schön sie für uns Waffenbesitzet auch sein mögen, weil wir jemand auf unserer Seite haben, immer kritisch unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit der Mitmenschen sehen.

Hiermit will ich keinesfalls sagen, dass bei einer solchen Regelung jeder sein Haus zu einer Festung umbauen würde, allerdings gibt es in solchen Situationen auch immer Personen, die solche Lockerungen für ihre Zwecke ausnutzen würden.

Gruß

Blacksmith

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Ist doch ein Witz und alter Hut ohnehin, über den man gar nicht weiter zu disskutieren bräuchte : Langwaffen ,auch Mehrlader waren bis in die 70er Jahre (hab das genaue Datum gerade nicht zur Hand) frei erwerbbar - o h n e Registrierung sogar! Altersgrenze beachtet, Cash und d.w. !

Die Republik ging nicht im Chaos unter, obwohl man damals die 98er überm Schreibtisch hängen hatte und der Perkussionsrevolver(auch frei!) auf demselben lag smile.gifsmile.gif

Dann fing die Hysterie mit den Terroranschlägen an (Bader-Meinhof war ja bevorzugt mit Doppelflinte, K 98 und Perkussionsrevolver bewaffnet chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif)und heute sehen wir, was daraus geworden ist icon13.gificon13.gif

Weil der Staat nämlich immer auf Verfehlungen Einzelner mit Strafe für Alle reagiert - oder was war Erfurt denn anderes pissed.gifpissed.gifpissed.gif

Mouche

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Gude!

In Antwort auf:

So schön "Heimveteidigung mit eigener Langwaffe" auch klingt, würde ich dies mit gemischten Gefühlen sehen. Ich könnte mir nämlich gut vorstellen, dass einige Zeitgenossen, die vielleicht leicht erschreckbar wären, ihr geliebtes Heim dann bei jedem Kratzen am Hoftor in der Nacht "verteidigen" würden.


Glaube ich kaum! Sonst wären bis 1973 und in Österreich und der Schweiz bis heute hunderte erschossen worden, die sich auf dem Grundstück eines Fremden auf dem Nachhauseweg aus der Kneipe ihrer "Bierlast" entledigen oder Kinder, die nachts "Klingelstreiche" machen.

Ich glaube kaum, dass es unerträgliche Ausmaße angenommen hätte, wenn die Rechtslage wie vor 1973 geblieben wäre.

Berechtigt ist der Einwand natürlich, wie es aussehen würde, wenn morgen Abend in der Tagesschau käme, dass nun Langwaffen frei erwerbbar wären. Würde es einen Sturm auf die Waffengeschäfte geben? Folgen??

Wie Mouche geschrieben hat, ist es ein alter Hut, der nicht diskutiert werden braucht. Ich wollte lediglich aufzeigen, dass zehn Jahre nach dem WaffG ´73 die Bundesregierung willens war, dass Gesetz zu ändern; offenbar mehr von praktischen Erwägungen als von Wahlkampftaktik geleitet.

Gruß Jens

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Hallo Blacksmith,

ich muss mal grade Jens und Mouche beipflichten.

(Und es wurde glaube ich schon oft in solchen Thementhreads gesagt:)

Niemand muss sich zu Hause mit Waffen verteidigen. Nicht einmal die Leute, die legal Waffen zu Hause haben.

Die Verteidigung mit einer (Schuss)Waffe ist das letzte Mittel. Quasi als Lebensversicherung "für den Fall der Fälle".

Der Verteidigende kann gegenüber einem Angreifer natürlich ganz anders auftreten, wenn er seinen Trumpf hat. Ich weiß nicht wie Psychologen das beurteilen, aber m.E. verhält man sich dann nicht wie ein "Opferlamm", sondern man leistet erstmal Widerstand.

Wenn ich mich recht erinnere, wurden hier in WO schon mehrere Quellen zitiert, die behaupten, dass ein entschlossenes Auftreten gegenüber einem Angreifer oft denselben zum Abbruch des Angriffs veranlasst.

Wenn man aber nichts zu seiner Verteidigung zur Verfügung hat, wie bitte soll man dann entschlossen auftreten?

Lieber schützt man dann sein (einziges) Leben, indem man wegläuft/nichts tut. Genau das ist auch das Problem mit der oft verlangten Zivilcourage. ICH würde mich wahrscheinlich hüten, mein Leben für jemanden Fremdes aufs Spiel zu setzen ohne eine kleine Chance der effektiven Verteidigung.

Das ist zwar schade für das Opfer, aber scheinbar vom Gesetzgeber so gewollt.

Ende. Aus!

Gruß

DS

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In der von mir in dem Thread "EU Erweiterung und Waffenrecht" zitierten Dissertation von Dobler habe ich folgendes gelesen, was mich mehr als erstaunt hat:


Klingt interessant. Gibt's das Dokument irgendwo online? Oder könntest Du mir mit einer digitalen Kopie (ggf. per E-Mail) weiterhelfen (is legal, da nur für private Zwecke <g>)?

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In Antwort auf:

Denn Langwaffen sind, wie eine Befragung amerikanischer Schwerverbrecher ergab, für Straftaten kaum zu gebrauchen (lt. Dobler)


Na, das sah der Washingtoner Sniper wohl etwas anders, statt eines Halbautomaten hätte dieser "zur Not" sicher auch einen Repetierer verwenden können.

http://www.welt.de/daten/2002/10/28/1028vm365079.htx

3072634_Sniper_12.jpg

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Na ja, für V e r r ü c k t e gibt es eben keine allgemein gültigen Regeln - da müßte man ja sogar Kochgeräte verbieten wie wir aktuell aus DEUTSCHLAND wissen! pissed.gifpissed.gif

Mouche

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Gude clausi!

Ich habe leider nicht das technische Equipment für sowas und bin mir auch nicht wirklich 100%ig sicher, wie das mit dem Urheberrecht ist.

Online gibt es das Buch sicher nicht, höchstens zu kaufen!

Wenn du dir die Mühe machen willst, kannst du dir aber von der nächsten juristischen Fakultät einen Leseausweis besorgen und es ausleihen (falls vorhanden, in Freiburg gibt´s das Buch, weil der gute mann hier promoviert hat).

Sorry!

@ DerSchütze: Dem ist nichts hinzuzufügen! icon14.gif

Gruß Jens

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