Zum Inhalt springen

Jens41AE

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    106
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Leistungen von Jens41AE

Mitglied +100

Mitglied +100 (4/12)

1

Reputation in der Community

  1. Hallo Ralf! Hier folgt meine Ansicht zu der ganzen Sache: Wenn durch den Widerspruch und durch gute Worte nicht abgeholfen wird: Verwaltungsgericht. Da können die sich auf eine Klage freuen, wie sie wollen oder dir kann der Rechtsweg unangenehm sein, egal. Alles andere hilft mE nicht weiter. Bleibt zu hoffen, dass du für den Verwaltungsrechtsweg versichert bist. Viele Grüße und viel Erfolg, Jens Edit.: Habe gerqade gelesen, dass Du nicht Rechtschutzversichert bist Ich würde dennoch klagen. Der Bescheid der Behörde ist meiner Meinung nach ermessensfehlerhaft, Deine Erfolgsaussichten wohl eher gut.
  2. Gude Peter! Hast schon recht, das Verbot ist Quatsch, aber dennoch würde ich mich, wenn ich solch ein Messer hätte, daran halten. Warum? 1. Waffenrechtliche Zuverlässigkeit 2. Will nicht aktenkundig werden 3. Gerade wir Sportschützen müssen uns an sanktionsbewährtes Recht halten, sonst machen wir uns in der ganzen Waffenrechtsdiskussion unglaubwürdig. "Links rechts Links rechts,immer schön Gesetzestreu!" Damit hat das nichts zu tun! Gruß Jens
  3. Zitat: Original erstellt von Sharps: Schriftlich von der Behörde die Munitionserwerbs-Erlaubnis verlangen mit dem Hinweis "Ich bitte um einen rechtsmittelfähigen Bescheid." Hoffentlich FWR-Rechtschutz versichert ... Hallo Smithy! Im Ergebnis stimme ich Sharps voll zu, würde aber Deinem Bekannten zuerst raten, es auf die nette Art zu versuchen, d.h. höflich anfragen, ob sich der Sachbearbeiter nicht geirrt habe und das noch ändern würde. Ich habe damals meine grüne WBK mit Voreintrag .32 und .22 beantragt, mir dann aber nur eine .22er GSP geholt. Als ich dann ein super-günstiges Angebot für eine Jericho bekam, änderte der Sachbearbeiter -kostenlos- und ohne viel Gelaber den Voreintrag von .32 auf .41 AE. Als ich dann die Jericho, samt ihrem Wechsellauf in 9 Para, anmeldete, trug er den Wechsellauf nebst Muniberechtigung ein. Mit dem Argument -von ihm!!-, der 9er-Lauf habe ja die gleiche Seriennummer (in der Tat) wie das 41er System, mußte ich nur die normale Anmeldegebühr für die 41er zahlen. ==> Es geht auch anders. Viele Grüße Jens [Dieser Beitrag wurde von Jens41AE am 04. September 2002 editiert.]
  4. Zitat: Original erstellt von bullpup: Dann schaut mal hier, und schlaft gut: http://www.jmallard.com/sbt.htm Link war hier schonmal, ist schon länger her, finde ich nicht mehr. Aber wollte die nicht mal jemand zu einem Wettkampf einladen? Mike? die würden bestimmt auch H&S tragen Und Zuschauer wären bei dem Turnier bestimmt reichlich, wieviele Starter sich dann noch konzentrieren können. UiUiUiUiUi Dazu fällt mir nur eins ein: Schießurlaub in Schweden machen!
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.