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IGNORED

Informationsveranstaltung zum Waffengesetz am 13.12.2019


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Geschrieben

Es wird auf jeden Fall ein 'lustiger' Freitag Abend, der 13.

 

Henrichmann wird tagesaktuelle Nachrichten mitbringen aus Berlin, die es -so oder so- in sich haben,

und die Verbände und Schützen werden bis dahin nur mit Glück Kenntnis haben über den Gesetzentwurf

(oder dann -beschluss des Bundestags)

 

Henrichmann hat jedenfalls Mut, sich an diesem Abend überhaupt zu stellen, das muss man ihm lassen.

 

Heute Abend werde ich die Fraktionen der AfD und FDP mit einer Sammelmail anschreiben mit der dringenden Bitte,

am Freitag bestenfalls in Fraktionsstärke anwesend zu sein, auf namentliche Abstimmung zu pochen und im Sinne der Sache zu stimmen.

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Geschrieben

Bis jetzt sind es nur Gerüchte, und jeder liest einen Text so wie er ihn lesen will. Ich warte auf die offizielle Beschlußempfehlung, und mache mir selber ein Bild.

Außerdem weis noch niemand, wie das sollte es so kommen in der AWaffV geregelt wird.

 

Ich weis ich bin ein unverbesserlicher Optimist und vielleicht auch zu Gutgläubig. Das lasse ich mir aber nicht nehmen, bis mir der Gesetzestext das Gegenteil beweist.

Geschrieben

Henrichmann kann am 13. abends bestenfalls noch "erklären", aber da ist das Kind ja dann in den Brunnen gefallen. Warum ermöglicht man es uns LWB nicht, den Gesetzesentwurf heute noch VOR der Abstimmung zu lesen, damit man die Abgeordneten noch ein letztes Mal mit Email + Fax kontaktieren kann und diese dann noch rechtzeitig Anträge stellen oder Redebeiträge anmelden können und abstimmen, ggf. in unserem Sinne? Kennt wirklich niemand den Änderungsantrag und die Endversion und kann ihn einstellen?

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Jack_Oneill:

Bis jetzt sind es nur Gerüchte, und jeder liest einen Text so wie er ihn lesen will. Ich warte auf die offizielle Beschlußempfehlung, und mache mir selber ein Bild.

 

 

Das ist schon richtig. 

Das Ding ist dann allerdings so gut wie "durch". 

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb karlyman:

 

Das ist schon richtig. 

Das Ding ist dann allerdings so gut wie "durch". 

das bestreite ich nicht.

Bei der Verfassungsschutzabfrage wäre interessant ob es sich um eine "Regelunzuverlassigkeit" oder "absoluten Unzuverlässigkeit" handelt. Bei ersterer kannst du noch darlegen warum und weshalb. Bei zweiterer hast du verloren.

 

Geschrieben

Das ist doch das geringste Problem. Die ganze Sache mit dem VS ist oberfaul.
Es gibt überhauüt kein Problem, Extremisten vom Waffenbesitz auszuschließen. Wenn das jetzt nicht klappt, klappt das später aus den selben Gründen auch nicht.

Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb H.S.:

Steht wo drin?

Seite 132.

 

Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b (§ 14 Absatz 4 Satz 2 WaffG)

 

Am Nachweis des Bedürfnisses durch regelmäßiges Betreiben des Schießsports muss daher festgehalten 
werden. Es sollte gesetzlich definiert werden, welches Mindestmaß erforderlich ist. Es bietet sich eine Re-
gelung an, die ein Höchstmaß an Flexibilität aufweist. 18-maliges Schießen mit der Waffe innerhalb von drei 
Jahren dürfte hier den Interessen der Sportschützen auch im fortgeschrittenen Alter entgegenkommen und 
zugleich der ordnungs- und sicherheitspolitischen Intention des Waffenrechts noch gerecht werden.

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

18-maliges Schießen mit der Waffe innerhalb von drei 
Jahren dürfte hier den Interessen der Sportschützen auch im fortgeschrittenen Alter entgegenkommen und 
zugleich der ordnungs- und sicherheitspolitischen Intention des Waffenrechts noch gerecht werden.

"mit der Waffe " heist "mit jeder Waffe"  . Wäre also absolut keine Erleichterung.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 44 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Seite 132.

 

Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b (§ 14 Absatz 4 Satz 2 WaffG)

 

Am Nachweis des Bedürfnisses durch regelmäßiges Betreiben des Schießsports muss daher festgehalten 
werden. Es sollte gesetzlich definiert werden, welches Mindestmaß erforderlich ist. Es bietet sich eine Re-
gelung an, die ein Höchstmaß an Flexibilität aufweist. 18-maliges Schießen mit der Waffe innerhalb von drei 
Jahren dürfte hier den Interessen der Sportschützen auch im fortgeschrittenen Alter entgegenkommen
und 
zugleich der ordnungs- und sicherheitspolitischen Intention des Waffenrechts noch gerecht werden.

Cool....Nichts mit Waffengruppe oder so. 
Mit DER Waffe. Ergo mit jeder Waffe auf der Karte.
Und schon sind wir wieder ganz am Anfang.
Okay, nicht mit 12/18 in 12 Monaten mit jeder Waffe. Jetzt halt 18x in 36 Monaten mit jedem Stück aus dem Arsenal.
Dann noch die Geschichte mit "Was ist sportliches Training" a la div. Landesverbände DSB/BDS => 15 Schuss LW/ 20 Schuß KW.
Das kommt dem .338 LM Besitzer im fortgeschrittenen Alter doch richtig entgegen, oder?

 

Gut das der BDS passend die Altersgruppen neu einteilt und Sitzend ab 2020 erst 60+ gestattet.

 

Bearbeitet von Highpower
Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb PetMan:

"mit der Waffe " heist "mit jeder Waffe"  . Wäre also absolut keine Erleichterung.

Da hast Du recht. Absolut. Aber immer noch besser als 12/18 pro Waffe pro Jahr.

 

"Lächle, denn es hätte schlimmer kommen können..."

 

Wenn ich zusammen rechne muss jeder mit 10 Waffen auf Gelb und 5 auf Grün nun 270mal in 3 Jahren schiessen.  Das sind 90 Termine im Jahr. Vorausgesetzt es gilt pro Tag nur eine Waffe. Das wird dann im nächsten Schritt kommen.

 

"... und es kam schlimmer."

 

Auf der Arbeit würden wir sagen: denen brennt doch der Helm!

 

Somit war der gute Vorschlag des BSSB für die Füße.

Geschrieben (bearbeitet)

Das ist immer noch die alte Version, mit den Wünschen des Bundesrats. Hier steht auch noch nix von Begrenzung, oder Verfassungsschutzabfragen drin

Die neue Version wird hier hinterlegt sobald sie freigegeben ist, oder hier wo noch Drucksache 19/... steht:

image.png

Bearbeitet von Jack_Oneill
Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Highpower:

Cool....Nichts mit Waffengruppe oder so. 
Mit DER Waffe. Ergo mit jeder Waffe auf der Karte.
Und schon sind wir wieder ganz am Anfang.

 

(Ganz) am Anfang war dieser Bedürfnis-Mist überhaupt nicht drin.

Zwischenzeitlich kam es auf Länder-Druck mal rein.

 

Aber @Jack_Oneill hat es richtig gestellt, s.o.

 

Macht euch jetzt nicht völlig verrückt. 

Geschrieben
vor 55 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Seite 132.

 

Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b (§ 14 Absatz 4 Satz 2 WaffG)

 

Am Nachweis des Bedürfnisses durch regelmäßiges Betreiben des Schießsports muss daher festgehalten 
werden. Es sollte gesetzlich definiert werden, welches Mindestmaß erforderlich ist. Es bietet sich eine Re-
gelung an, die ein Höchstmaß an Flexibilität aufweist. 18-maliges Schießen mit der Waffe innerhalb von drei 
Jahren dürfte hier den Interessen der Sportschützen auch im fortgeschrittenen Alter entgegenkommen und 
zugleich der ordnungs- und sicherheitspolitischen Intention des Waffenrechts noch gerecht werden.

Das ist raus. jetzt ist nach 5/10 Jahren jeweils das quartalsweise (oder 6x im Jahr) mit jeder Waffenart nachzuweisen.
ICh stelle aber einfach mal den Wortbruch der Union als Oberthema (1:1 Umsetzung, nicht über das Nötigste hinaus,...)
Man hat sich klar positioniert.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb karlyman:

 

(Ganz) am Anfang war dieser Bedürfnis-Mist überhaupt nicht drin.

Zwischenzeitlich kam es auf Länder-Druck mal rein.

 

Aber @Jack_Oneill hat es richtig gestellt, s.o.

 

Macht euch jetzt nicht völlig verrückt. 

Aber der bekommt langsam selbst ein Mulmiges Gefühl.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Waffen Tony:

Das ist raus. jetzt ist nach 5/10 Jahren jeweils das quartalsweise (oder 6x im Jahr) mit jeder Waffenart nachzuweisen.
ICh stelle aber einfach mal den Wortbruch der Union als Oberthema (1:1 Umsetzung, nicht über das Nötigste hinaus,...)
Man hat sich klar positioniert.

Absolut richtig. Für die Begrenzung auf Gelb und den Verfassungsschutz kann die EU nix dafür.. ausnahmsweise

Geschrieben

Ich bin raus, blicke da bei den vielen Dokumenten nicht mehr durch. Sorry für die Fehlinformation.

 

Wo kann man

vor 4 Minuten schrieb Waffen Tony:

Das ist raus. jetzt ist nach 5/10 Jahren jeweils das quartalsweise (oder 6x im Jahr) mit jeder Waffenart nachzuweisen.

das nachlesen?

Geschrieben

Weisst du, was man mir ganz stolz als "erkämpft in inserem Sinne" unterjubeln wollte?
Sachverständigen, die Verschärfung des Bedürfnisses light und weniger Trainingsanforderungen als zuletzt gefordert.
Die haben die ganze Mappe draufgedonnert und noch ein bischen mehr.

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Ich bin raus, blicke da bei den vielen Dokumenten nicht mehr durch. Sorry für die Fehlinformation.

 

Wo kann man

das nachlesen?

Noch nirgends, da die Beschlussempfehlung des Innenausschusses noch nicht veröffentlicht ist.

 

Die wurde nämlich offiziell erst heute beraten.

 

Sobald sie öffentlich ist: Siehe den Link von @Jack_Oneill ein paar Posts weiter oben.

Geschrieben

Ach der wird doch da eh nur wieder, wie immer bei allen Politikern, auf die "Anderen" zeigen, die dann angeblich für die Verschärfungen verantwortlich sind und man habe ja heroisch versucht, das Schlimmste davon abzuwenden, aber Politik sei ja nunmal das Eingehen von Kompromissen blablablabla

Geschrieben (bearbeitet)
vor 23 Stunden schrieb Kanne81:

 

Alternatviv: Ausbuhen und aus der Stadt jagen.... Dann weiss er was die Stunde geschlagen hat! Das wäre ein hübsches Signal an die richtige Adresse.

 

 

Ich bleib dabei - was anderes haben die Herrschaften nicht verdient. Respekt, wofür? Total dreist die eigenen Wähler zu verarschen. Nein, Danke CDU/CSU und SPD.

 

 

Bearbeitet von Kanne81

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