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Armbrust - Neues Waffenrecht 2020


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Guten Morgen,

ich bin Besitzer einer Armbrust und schieße hier Hobbymäßig in meinem Garten. Nun habe ich gelesen, dass Armbrüste 2020 verboten werden sollen.

Könnt ihr darüber etwas sagen? Gibt es eine Art Bestandsschutz oder muss ich dann mein Hobby etwa aufgeben?

 

Vielen Dank

Tobus

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb erstezw:

Stell genau diese Frage doch deinen örtlichen Bundestagsabgeordneten.

 

Je mehr Post die zum Thema bekommen,  desto besser.

 

Ich habe eigentlich gehofft, dass ihr hier schon Ideen bzw Antworten habt ;)
Für Diskussionen mit den Politikern habe ich keine Lust ...

Geschrieben

@Tobus was wir dir damit sagen wollen ist, dass du, statt dein Hobby aufzugegeben, vielleicht einfach mit uns und allen anderen Gleichgesinnten daran arbeiten solltest, diesen Gesetzesunfug zu verhindern. Wenn wir nicht alle an einem Strang ziehen, dann bleibt uns irgendwann als letztes Hobby nur noch "auf der Couch sitzen und furzen". Also auch wenn du mit Pistolen und Gewehre nichts am Hut hast und auch nicht gerne mit Politikern redest, so solltest du dich trotzdem für die Sache einsetzen. Du könntest zumindest die Petition von Katja Triebel unterschreiben. Das wäre ein Anfang. 

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Geschrieben

Du hast einen faulen Sack vor Dir der einfach nur konsumieren will und sich kein Stück bewegen wird.

Schreib in der Zeit wo du ihn anmahnst selber noch mehr mails damit ist allen besser geholfen.

Geschrieben
vor 28 Minuten schrieb Der Kraken:

@Tobus was wir dir damit sagen wollen ist, dass du, statt dein Hobby aufzugegeben, vielleicht einfach mit uns und allen anderen Gleichgesinnten daran arbeiten solltest, diesen Gesetzesunfug zu verhindern. Wenn wir nicht alle an einem Strang ziehen, dann bleibt uns irgendwann als letztes Hobby nur noch "auf der Couch sitzen und furzen". Also auch wenn du mit Pistolen und Gewehre nichts am Hut hast und auch nicht gerne mit Politikern redest, so solltest du dich trotzdem für die Sache einsetzen. Du könntest zumindest die Petition von Katja Triebel unterschreiben. Das wäre ein Anfang. 

Hi Kraken, die Petition habe ich schon längst unterzeichnet ;)

 

Hast du vllt eine Idee, wie man den Gesetzesvorschlag auslegen kann? Einen Bestandsschutz kann ich nicht erkennen, oder?

Geschrieben
vor 28 Minuten schrieb CrassusCaudati:

Du hast einen faulen Sack vor Dir der einfach nur konsumieren will und sich kein Stück bewegen wird.

Schreib in der Zeit wo du ihn anmahnst selber noch mehr mails damit ist allen besser geholfen.

 

Scheinst ein sehr symphatischer Mensch zu sein. Anstand hast du auch nie gelernt, oder?

Geschrieben

Hallo Tobus,

 

erst mal herzlich Willkommen hier bei Waffen Online!

 

Du bist leider zu einer Zeit eingestiegen, zu der viele - und zwar zu Recht - angespannt sind, und dann sprichst du auch gleich mit deinem ersten Post das Thema an, weswegen die Lage so ist. Da kann schon mal was zu derb zurück kommen.

 

Aber im Grunde haben alle Antworten im Kern recht: Was genau kommen wird, kann die heute noch keiner sagen. Was genau im Entwurf drin steht, ist bekannt und von vielen Quellen zusammen gefasst. Die Zeit (und Laune), das in diesem Moment für dich zusammenzufassen, hat hier keiner. Wer hier aktiv ist, der investiert seine Zeit für Schreiben und Gespräche mit Politikern, um genau das zu verhindern. Insofern wäre es für dich und für uns sehr nützlich, sich mit solchen Fragen eben an alle deine Wahlkreisabgeordneten zu wenden.

 

Aus meiner persönlichen Sicht schadet es nicht, wenn die Frage durchaus naiv und von weniger (Schuss)waffen-affinen Leuten, wie du es möglicher Weise einer bist, kommt. Sie werden dir antworten, dass sie Terrorismus bekämpfen und eine EU-Richtlinie umsetzen. Um diesen Wind gleich aus den Segeln zu nehmen, kannst du in etwa fragen:

 

<Einleitung> ... Ich habe gehört, dass wegen einer EU-Richtlinie Armbrüste zur Terrorbekämpfung verboten werden sollen. Von der EU-Richtlinie sind Armbrüste aber gar nicht erfasst. Und welchen Terroristen wollen Sie mit einem Armbrustverbot aufhalten? <Und dann noch irgendwas in die Richtung, du hälst Generaldverdacht gegen Muslime aufgrund der Terroranschläge für falsch und verstehst jetzt nicht, warum statt dessen ausgerechnet du unter Generalverdacht gestellt werden sollst, und gerne auch dass die AfD die einzige Partei zu sein scheint, die sich für deine Interessen einsetzt>

 

Letzteres muss für dich ja nicht wahlentscheidend sein, aber es triggert die blank liegenden Nerven. Und das gibt Aufmerksamkeit.

 

Und wenn das noch möglichst viele in deinem Bekanntkreis machen, ist das auch nicht verkehrt.

Geschrieben (bearbeitet)

Tja, die Armbrust könnte in Zukunft nicht mehr frei ab 18 erwerbbar sein, sondern man müsste eine Erwerbsberechtigung dafür vorweisen, in Form eine Waffenbesitzkarte z. B. Diese müsste man bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Nun kann es auch kommen, dass das alleine nicht reicht, weil man seitens des Gesetzgebers der Meinung ist, man müsste auch noch ein Bedürfnis haben, um eine Armbrust auf die Waffenbesitzkarte (WBK) zu bekommen, also z. B. im Verein sportlich damit schiessen, an Wettkämpfen teilnehmen. Dann müsste man analog der normalen Schusswaffe damit vorab über eine bestimmte Zeit eine bestimmte Anzahl von Trainings nachweisen müssen, um sich einen Voreintrag in die erteilte WBK zu holen, um dann erst die Armbrust kaufen zu dürfen.

Altbesitz kann dann mit den gleichen Vorgaben belegt werden. Bekommst Du keine WBK, weil Du der Behörde als nicht zuverlässig erscheinst, müsstest Du die Armbrust abgeben oder an einen Erwerbsberechtigten veräußern.

Hast Du kein Bedürfnis - das Gleiche.

Vielleicht langt auch einfach nur das melden der Armbrust, worauf es dann eine Art WBK geben wird. Ohne Bedürfnis. Das steht z. Zt. meines Wissens nach nicht fest. Vielleicht geht dieser Kelch an uns vorbei und es bleibt, wie es ist. Bis zum nächsten Attentat, wenn irgendein Irrer mit mehreren Armbrüsten versucht viele Menschen zu töten..... praktisch ausgeschlossen, aber davon geht man seitens der Politik ja wohl aus, diese bösen, leisen Massenvernichtungswaffen, die sogar Ritterrüstungen durchdringen können....

Bearbeitet von Last_Bullet
Geschrieben

Ich sehe tatsächlich ein sehr kleines Problem mit AR15-Armbrust Lowern. Es gibt ein paar Modelle, die teils als Upper, teils als Komplettmodell mit orig. AR15-Lower verkauft wurden.

Da ergibt sich dann bezüglich des Lowers als künftig wesentlichem Teil eine WBK-Pflicht.

 

Ansonsten aber sollen sie die Armbrüste komplett in Ruhe lassen! Die sind weder als Terrorwaffe noch als Amokwaffe geeignet - und treten in den Kriminalstatistiken doch gar nicht als relevantes Problem auf.

Geschrieben
vor 28 Minuten schrieb Schwarzwälder:

 

Ansonsten aber sollen sie die Armbrüste komplett in Ruhe lassen! Die sind weder als Terrorwaffe noch als Amokwaffe geeignet - und treten in den Kriminalstatistiken doch gar nicht als relevantes Problem auf.

Man will es seitens der Politik gar nicht erst dazu kommen lassen, quasi vorauseilendes Verbot. So scheint es, denn auf welche Kriminalstatistiken beruft man sich sonst, wenn es diese nicht gibt?

Ich habe bisher bei einem befreundeten Schützenverein eine offene Fläche mit Scheibenständen gesehen, dort wird mit dem Bogen trainiert. Disziplinen sind mir weder für den Bogen noch die Armbrust bekannt, aber sollte es auf ein solches Szenario hinauslaufen, müsste man Interessierten die Möglichkeiten schaffen, ein Bedürfnis zu erfüllen. Aber andersherum wäre die Armbrust wohl weg vom Markt, zumindest in D. 

Geschrieben

Mal mein Entwurf...für Verbesserungsvorschläge wäre ich dankbar...okay ist spezieller, weil schon seit fast 10 Jahre in CH lebend und in DE keinen Wohnsitz mehr...wobei das Teil allerdings bei meinem Dad eingelagert ist...

 



Sehr geehrte Damen und Herren, 

 

in der Begründung zum Gesetzentwurf "Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften" findet sich folgender Passus:

[...]Diese gesetzliche Privilegierung einer äußerst gefährlichen Schusswaffe ist nicht gerechtfertigt. Armbrüste in den falschen Händen sind eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Ordnung. Für ihre derzeitige Freistellung im Waffengesetz gibt es keinerlei nachvollziehbaren Grund.[...]

 

Meines Wissens sind Armbrüste bei Straftaten nicht relevant, noch sind sie für Anschläge und Amokläufe geeignet. Es stellt sich für daher die Frage, was Sie als Gesetzgeber mit der Einführung einer Erlaubnispflicht (WBK-Pflicht WBK = Waffenbesitzkarte) bezwecken wollen? Im Ausland z.B. CH (wo ich seit 10 Jahren als deutscher Staatsbürger lebe und arbeite) sind Armbrüste nicht mal als Waffen definiert und unterliegen damit keiner Beschränkung vgl. https://www.fedpol.admin.ch/dam/data/fedpol/sicherheit/waffen/Broschüre/waffenbroschuere-d.pdf

Das ist insofern interessant, weil beim Erwerb hier damit auch keinerlei Meldungen einher gehen und sich auch jeder Deutsche diese "äußerst gefährlichen Schusswaffe" kaufen kann.....

 

Von Ihrem Vorstoß bin ich insofern betroffen, als ich 2003 eine Armbrust erstanden habe, die ich bei meinem Vater in meinem deutschen Heimatort eingelagert habe und da ich hier in der Schweiz Legalwaffenbesitzer bin, habe ich ein Interesse mich auch in Deutschland an das Gesetz zu halten.....sollte nun diese WBK-Pflicht kommen, so werde ich versuchen sie zu bekommen, wenn nicht dann werde ich die Rechtsweg beschreiten und zukünftig wird diese Entscheidung von Ihrer Fraktion auch Eingang in meine Wahlentscheidungen finden. Inklusive dass ich versuchen werden als Multiplikator gegenüber anderen Leuten in ihrer Wahlentscheidung aufzutreten. CDU/CSU als auch die SPD ist mit solchen Ideen für mich nicht mehr wählbar.....

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Frage geht das?

 

bj68

Geschrieben
Am 2.11.2019 um 13:50 schrieb Schwarzwälder:

Ansonsten aber sollen sie die Armbrüste komplett in Ruhe lassen! Die sind weder als Terrorwaffe noch als Amokwaffe geeignet - und treten in den Kriminalstatistiken doch gar nicht als relevantes Problem auf.

 

Tja, da hast du vollständig recht.

Die sollen übrigens auch noch so einiges andere "in Ruhe lassen"... 

  • 4 Wochen später...
Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb hattori.hanzo:

Ich habe ein Schreiben bzgl der geplanten Änderung des Waffenrechts aufgesetzt. Was wären sinnvolle Empfänger mit entsprechend Einfluss?

 

Empfehlenswert sind die Bundestagsabgeordneten, die Mitglieder des Bundestags-Innenausschusses sind (Adressen wurden hier in WO im "Referentenentwurfs"-Thread aufgelistet). 

 

Und vielleicht - wegen des direkten Bezugs - noch deine Wahlkreisabgeordneten.

 

 

 

Geschrieben

Bei der letzten Gesetzesänderung sind doch die Armbruste den Schusswaffen gleichgestellt worden...damit braucht sie nicht die Vorgabe, ein Geschoss durch einen Lauf zu treiben, um als Schusswaffe anerkannt zu werden und unter das WffG zu fallen.

Somit besteht, im Gegensatz zum Bogen, eigentlich eine Schiesstandpflicht. Also nix mehr mit im Garten......

Geschrieben

Ich habe keine Ahnung auf welchen Schießstand ich mit der Armbrust gehen soll. Wie handhabt ihr das?

Ich sende die Schreiben in der kommenden Woche.

Ich beziehe mich vor allem auf die fehlende Deliktrelevanz und das fehlen von geeigneten Schießständen.

Gibts besonders treffende Argumente gegen die Gleichstellung von Armbrüsten mit Schusswaffen? Das Ganze ist derart sinnfrei, dass ich mich schwer getan habe geeignete Argumente zu finden.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro

Geschrieben

Wobei im aktuellen Entwurf ja die Meldepflicht zur Debatte steht und das Sie eben eventuelle nicht mehr erlaubnisfrei sein könnte. Oder sehe ich das falsch?

Soweit ich das WaffG interpretiere, ist die Armbrust zwar den Schusswaffen gleichgestellt. Jedoch gibt es derzeit zumindest noch einige Ausnahmen, welche für die Armbrust im WaffG definiert sind.

Der springende Pubkt ist für mich, dass laut WaffG eine Armbrust nicht schießen kann im Sinne des Gesetzestextes. Demnach kann ich auch keine Schießstand Pflicht erkennen.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro

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