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Armbrust - Neues Waffenrecht 2020


Tobus

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Ich habe eine Bekannte, die schießt offenkundig beim DSB Armbrust - 10 und 30 Meter. Die fährt regelmäßig zu Wettkämpfen und Meisterschaften, letztens nach Bayern (Hochbrück wahrscheinlich). Da sollte es beim DSB doch Diszipilnen und vor allem auch Trainingsmöglichkeiten geben. Stehend freihändig wird das wohl geschossen und dürfte bei dem Gewicht einer Wettkampfarmbrust auch einiges an Kraft und Fitness erfordern.

Ich wundere mich, dass hier bislang niemand aus der DSB Fraktion dazu mal etwas sagt.

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  • 5 Wochen später...

Ich stelle die Frage mal anders: Ändert sich durch das neue Gesetz irgendwas Wesentliches bezüglich Besitz / Erwerb / Nutzung von Armbrüsten?

 

Zitat

(21) Hat jemand am [Einsetzen: Datum Inkrafttreten Gesetz] ein bisher nicht nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer 1.2.3 den Schusswaffen gleichgestelltes Pfeilabschussgerät besessen, so hat er bis zum [Einsetzen: Datum Inkrafttreten Gesetz + 1 Jahr] die erforderliche Erlaubnis für den Besitz des Pfeilabschussgeräts zu beantragen oder es einem Berechtigten oder der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle zu überlassen.“

 

Bearbeitet von Sal-Peter
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Der Punkt 1.10 im Unterabschnitt 2 in der Anlage 2 vgl. https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html 

[...]

Unterabschnitt 2:
Erlaubnisfreie Arten des Umgangs
1. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

[...]

1.10 Armbrüste;

[...]

 

wurde anscheinend nicht gestrichen und damit ändert sich bei der Armbrust nichts...während alle anderen Pfeilabschussgeräte WBK-pflichtig werden, siehe Dein Zitat.

 

Wäre mein Stand....

 

 

bj68

 

 

 

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Am 9.12.2019 um 14:29 schrieb sitting bull:

Ich habe eine Bekannte, die schießt offenkundig beim DSB Armbrust - 10 und 30 Meter. Die fährt regelmäßig zu Wettkämpfen und Meisterschaften, letztens nach Bayern (Hochbrück wahrscheinlich). Da sollte es beim DSB doch Diszipilnen und vor allem auch Trainingsmöglichkeiten geben. Stehend freihändig wird das wohl geschossen und dürfte bei dem Gewicht einer Wettkampfarmbrust auch einiges an Kraft und Fitness erfordern.

Ich wundere mich, dass hier bislang niemand aus der DSB Fraktion dazu mal etwas sagt.

 

Am 9.12.2019 um 16:51 schrieb JPLafitte:

Frag mal wie viele Vereine das Anbieten, wir zum Beispiel nicht.

Armbrust wird im DSB relativ wenig geschossen. Es gibt einige Regionen in Deutschland wo die 10m Armbrust verbreitet ist aber flächendeckend ist dies bei weitem nicht. Und bei 30m ist es noch viel weniger, da sind es vielleicht gerade mal 150-200 Schützen in ganz Deutschland.

Der Schießstand für den Bolzenfang ausgerüstet sein, was gerade der Umrüstung auf Elektronik entgegenspricht, zum anderen die die Armbrüste extrem teuer. Zum Verhältnis wie oft dann Wettkämpfe geschossen werden können scheuen dann viele die Anschaffung, leider... 

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vor 14 Stunden schrieb Sal-Peter:

Ich stelle die Frage mal anders: Ändert sich durch das neue Gesetz irgendwas Wesentliches bezüglich Besitz / Erwerb / Nutzung von Armbrüsten?

 

 

Der Bundesrat hatte ja in seiner Stellungnahme zum Waffengesetz im August ja gefordert, dass die waffenrechtliche Privilegierung von Armbrusten gestrichen werden solle.

Diesem Vorschlag ist die Bundesregierung nicht gefolgt.

Die Armbrust bleibt also weiterhin erlaubnisfrei.

Wichtig ist: es geht hierbei um die von den Schießsportverbänden sportlich genutzte Armbrust, mit welcher Bolzen geschossen werden.

 

Die Pfeilabschussgeräte (z.B. Pistolenarmbrust) werden hingegen verboten.

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vor 26 Minuten schrieb Königstiger:

Armbrust wird im DSB relativ wenig geschossen. Es gibt einige Regionen in Deutschland wo die 10m Armbrust verbreitet ist aber flächendeckend ist dies bei weitem nicht. Und bei 30m ist es noch viel weniger, da sind es vielleicht gerade mal 150-200 Schützen in ganz Deutschland.

 

Wer beim Armbrustschießen sich Richtung 3D-Schießen/Feldarmbrust/Compound orientiert, für den gibt es wohl ohnehin bessere Möglichkeiten als die DSB-Verbände.

Die Leute, die das mit Begeisterung machen (und sich da mit anderen messen wollen), gehen woanders hin.

 

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vor 5 Minuten schrieb Katechont:

Die Pfeilabschussgeräte (z.B. Pistolenarmbrust) werden hingegen verboten.

 

Also, den Begriff "Pistolenarmbrust" kenne ich in Bezug auf Armbrüste mit kleineren Abmessungen bzw. teilweise auch ohne Hinterschaft, die eben ähnlich einer Pistole geschossen werden.

 

Somit ist das doch genauso eine Armbrust, und kein "Pfeilabschussgerät" (Pfeilabschuss mit Druckluft wie etwa von Fa. FX u.ä.).

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vor einer Stunde schrieb Katechont:

Der Bundesrat hatte ja in seiner Stellungnahme zum Waffengesetz im August ja gefordert, dass die waffenrechtliche Privilegierung von Armbrusten gestrichen werden solle.

Diesem Vorschlag ist die Bundesregierung nicht gefolgt.

Die Armbrust bleibt also weiterhin erlaubnisfrei.

Wichtig ist: es geht hierbei um die von den Schießsportverbänden sportlich genutzte Armbrust, mit welcher Bolzen geschossen werden.

 

Die Pfeilabschussgeräte (z.B. Pistolenarmbrust) werden hingegen verboten.

Eine Pistolenarmbrust ist kein Pfeilabschussgerät sondern immer noch eine Armbrust. 

 

Und die Zeiten in denen man mit der Armbrust Bolzen verschossen hat sind seit dem späten Mittelalter vorbei. Eine moderne Armbrust verschiesst ebenfalls Pfeile. Bolzen haben keinen hohlen Schaft, keine Vanes und sind kürzer. 

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vor 7 Minuten schrieb daviddalo:

Eine Pistolenarmbrust ist kein Pfeilabschussgerät sondern immer noch eine Armbrust. 

 

Und die Zeiten in denen man mit der Armbrust Bolzen verschossen hat sind seit dem späten Mittelalter vorbei. Eine moderne Armbrust verschiesst ebenfalls Pfeile. Bolzen haben keinen hohlen Schaft, keine Vanes und sind kürzer. 

Das kann man nicht pauschal sagen. Mit der 10m und 30m Matcharmbrust werden Bolzen verschossen, keine Pfeile.

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Mir fällt in letzter Zeit vermehrt auf, daß man sich aus den Gesetzestexten die verrücktesten Verbote bzw. Auslegungen zusammenreimt.

 

Da ist nicht mal den Jenigen, die das tun, ein Vorwurf zu machen, sondern es zeigt eher, wie verrückt und undurchsichtig unser Waffengesetz mittlerweile ist.

 

Der Schluss, daß nur Matcharmbrüste vom Gesetz gemeinte Armbrüste sind und alle anderen böse Pfeilabschussgeräte, zeigt das deutlich.

 

Das klingt so unlogisch, daß es durchaus so Gesetz sein könnte.

Ist es aber zum Glück nicht.

Die Definition Armbrust ist seit hunderten von Jahren die Selbe.

Pfeil/Bolzen wird durch die gespeicherte Energie eines Boges angetrieben, der an einem Schaft/Griffstück montiert ist, der/das wiederum eine Sperrvorrichtung besitzt.

 

Aus dem neuen Gesetzesmist jetzt abzuleiten, alles außer Matcharmbrüste ist WBK-pflichtig, ist schon arg weit hergeholt.

 

Aber wie gesagt, nichts ist verrückt genug um nicht irgendwann doch in unserem WaffG. zu landen...

 

 

Bearbeitet von Steinpilz
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3 hours ago, karlyman said:

Somit ist das doch genauso eine Armbrust, und kein "Pfeilabschussgerät" (Pfeilabschuss mit Druckluft wie etwa von Fa. FX u.ä.).

Bei dem Pfusch der da abgeliefert worden ist, würde es mich nicht wundern, wenn sich da im Gesetz Widersprüche finden würden......die dann ein Gericht auseinander sortieren darf auf dem Rücken der Personen die dafür angeklagt wurden. 

 

Klar ist, dass der Gesetzgeber diese Teile z.B. https://www.arrowinapple.ch/armbrust/ nicht unter eine Erlaubnis stellen wollte, auch wenn da einige Leutchen von bestimmten Parteien mit den Hufen scharren....allerdings wollte der Gesetzgeber die vermeintliche* Lücke der Pfeilabschussgeräte mittels Druckluft schließen, da diese Teile überhaupt nicht dem WaffG unterlagen und daher die Definition der Pfeilabschussgeräte. Blöderweise (meine Meinung) ist er da über das Ziel hinausgeschossen, weil die Teile in der Handhabung, in der Schusskadenz und auch der Pfeilenergie auf einem ähnlichen Level wie obige Armbrüste sind....sprich unters WaffG packen ja...damit Kinder/Jugendliche keinen Zugriff drauf haben, aber die Erlaubnispflicht ist eigentlich zuviel des Guten.....

 

*= vermeintlich deswegen, weil die Teile nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sind

 

 

bj68

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Habe jetzt eine Erklärung gefunden, was ein "Pfeilabschussgerät" sein soll:

 

Zitat

Zu Nummer 32 Zu Buchstabe a Zu Doppelbuchstabe aa Die Ergänzung in Nummer 1.2.3 trägt dem technischen Fortschritt Rechnung, indem bestimmte, bisher im Waffengesetz nicht geregelte druckluftbetriebene Pfeilabschussgeräte miteinbezogen werden. Die in Nummer 1.2.3 geregelte Ausnahme für feste Körper mit elastischer Geschossspitze, die den Sicherheitsanforderungen für Spielzeug entsprechen, soll auch für diese Pfeilabschussgeräte gelten.

Also das, was der Jörg Sprave vor einiger Zeit angepriesen hat ...

 

Aber es gibt keine echte Legaldefintion in diesem kruden Machwerk minderbemittelter Juraschreiberlinge!

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