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IGNORED

Auslegung neues Waffengesetz - viel Spaß!


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Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb Thomas Weber:

mal ne einfache Rechnung

20 Waffen a 18 =360 Tage

wann soll ich denn noch arbeiten und Steuern zahlen?

 

 

Nach meinem Eindruck zielt das darauf ab, dass du

- zumindest einen Teil deiner Waffen abgeben

- weiterhin arbeiten und Steuern zahlen

sollst.

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Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Kanne81:

@Friedrich Gepperth

P.S.:

Zu den Magazinen und der Trainingsintensität: Geschenkt, sind ohnehin nur weitere nicht durchsetzbare realitätsfremde Vorschriften. Realpolitik ist oldschool

 

Die Umsetzung ist in der Tat, und nett ausgedrückt, "realitätsfern".  Die Behörden werden absehbar (gerade beim Thema scharfe Bedürfnispüfung) vorn und hinten nicht hinterherkommen, vor allem nicht flächendeckend.

 

Was nichts daran ändert, dass es in vielen, vielen Einzelfällen für die LWB verdammt ärgerlich werden kann. Und die Masse der LWB dauerhaft unter Druck setzt.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 23 Minuten schrieb erstezw:

Die blaue Schrift am Rand ist dir auch aufgefallen?

Offenbar glaubst du auch bis zum Untergang an die Güte und Weisheit der Politik.

Wie kommst darauf ?

 

2. Screenshot nicht gelesen ? 
 

ich schon...

Bearbeitet von swh006
Geschrieben
Gerade eben schrieb **Peter**:

..und mit wie vielen Waffen darf man pro Termin trainieren, damit das Bedürfnis fortbesteht? Das habe ich nirgendwo gelesen...

 

Du ergehst dich schon in Fein-Ausgestaltungen von Schritt 3 und 4, während es momentan um Schritt 1 bis 2 geht.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb swh006:

ich schon...

Verstanden auch? Das ist der gedruckte ENTWURF und im Gespräch letzte Woche Freitag hat man den Verbänden erläutert,  was man damit bezwecken will und wie man es umsetzt.

Nichts für ungut, wünsche süße Träume.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Micha176:

Da bräuchte manch einer einen Sprinter....🤣

Ich hab eh beschlossen einen U1300 zu kaufen.  Der ist dann ganz praktisch.

Problematisch könnte es mit der Munition werden,  hoffentlich reicht die Freimenge.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Minuten schrieb erstezw:

Verstanden auch? Das ist der gedruckte ENTWURF und im Gespräch letzte Woche Freitag hat man den Verbänden erläutert,  was man damit bezwecken will und wie man es umsetzt.

Nichts für ungut, wünsche süße Träume.

Du hast aber schon gesehen, daß ich den 2. Screenshot in dem die nun geforderten Verschärfungen gelistet sind, beigefügt habe UND daß diese aus dem gleichen Dokument stammen ? Offenbar nicht oder Du willst nicht. Und das nenne ich dann selektive Wahrnehmung bzw. Realitätsverdrängung.

 

Und Tschüß ...

Bearbeitet von swh006
Geschrieben (bearbeitet)

Die Thematik der 2. Ersatzwaffe für Wettkämpfe ist ebenfalls nicht berücksichtigt. Sind in meinem Fall nahezu identisch mit der Erstwaffe. Die Zweitwaffen schieße ich zur Materialschonung bewusst sehr wenig. 

Bearbeitet von 300RUM
Geschrieben (bearbeitet)

Ich denke:

Der derzeitige Entwurf ist genau und zielgerichtet so konzipiert, wie er gewollt ist. Es ist weder Murks noch schlechte Arbeit. 

Glaubt doch bitte nicht, dass der Gesetzesentwurf aus dem BMI aufgrund Dummheit so viele Mißverständnismöglichkeiten eröffnet und Unklarheiten durch Schusseligkeit produziert. In den Ministerien sitzen in den verantwortlichen Positionen Top-Juristen und Vollprofis, die mit allen Formulierungswassern gewaschen sind. Deren Aufgabe ist es, die Weisung und Meinung des Ministers zu Papier zu bringen; und das können die! Hier geht es um die aus meiner Sicht bewusste und gewollte Schaffung von Interpretationsspielräumen des Gesetzestextes. (Das hat nichts damit zu tun, dass viele Gesetze letztlich materiell fehlerhaft und dadurch verfassungswidrig sind.)

 

1. Die Interpretationsspielräume für Auslegungen (vgl. BVerwG in der Sache der 2-Schuss.Magazine, wo wohl vor der Auslegung sogar der Wortlaut der ausgelegten Norm "uminterpretiert" wurde) unbestimmter Rechtsbegriffe sind weit.

2. Dass waffenrechtlichen Verwaltungsvorschriften durch manche Behörden schlicht nicht oder entgegen ihres Wortlautes angewendet bzw. interpretiert werden, ist bekannt. Sie vermitteln dem Bürger auch keinen unmittelbaren Anspruch. Was dort steht, ist im Ernstfall zu Gunsten des Erlaubnisinhabers nichts wert.

3. In diesem Thread werden u.a. die Auslegungsmöglichkeiten des neuen 14 Abs. 2 Satz 2 WaffG diskutiert, insbesondere auch der Punkt

"(4) Für das Bedürfnis ....

"Sind seit der Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte ..."


Denkanstoß:

Soweit in der Diskussion ersichtlich, ist bislang niemand auf die Idee gekommen, dass ein Böswilliger (und solche gibts genug!) das auch auf den JEWEILS LETZTEN Eintrag und in der Zeitfolge dann auf alle - auch die zuvor eingetragenen - Waffen beziehen könnte. Rein vom Wortsinn ist das m.E. nach nicht auszuschließen, solange es nicht heißt "Sind seit der erstmaligen Eintragung einer Erlaubnis" oder besser noch "Sind seit der erstmaligen Ausstellung einer Waffenbesitzkarte".

Nur dann, wenn nicht an den Tatbestand "Eintragung einer Waffe" angeknüpft wird, wäre der Beginn der Zeitrechnung und auch der Munitionsbesitz zuverlässig mit erfasst. 

 

Merke: Schlimmer geht immer!

 

Bearbeitet von webnotar
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Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb erstezw:

Ich hab eh beschlossen einen U1300 zu kaufen.  Der ist dann ganz praktisch.

Problematisch könnte es mit der Munition werden,  hoffentlich reicht die Freimenge.

Gute Wahl....ich nehme ein BV206 der alten Zeiten wegen. Da paßt in den Hinterwagen alles rein, bissel Tetris spielen und gut ist.

Für einen ausgiebigen Trainingstag wäre GGVS Schein/Transport nicht schlecht.

 

Wobei die Kosten für die Mun schon ordentliche Löcher in den Geldbeutel reißen würden.

Ich muß das mal ausrechnen was ich zu berappen hätte, wenn ich für jede Waffe 18*50Schuss ansetze......

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Micha176:

...ich nehme ein BV206 der alten Zeiten wegen. Da paßt in den Hinterwagen alles rein, bissel Tetris spielen und gut ist.

Für einen ausgiebigen Trainingstag wäre GGVS Schein/Transport nicht schlecht.

 

 

Und an den paar verfügbaren Trainingstagen des Standes stehen dann jeweils -zig Leute mit ihren Transportern und dortigen "Arsenalen" auf dem SV-Parkplatz.

Wie viele von denen kommen wohl in den Öffnungs-Stunden tatsächlich auf den Stand und zum Schießen... wird das ausgelost...?

Solche (Gedanken-)Spielchen sind nett, aber in der Praxis zum Vergessen.

Geschrieben (bearbeitet)

Beim Punkt der Überprüfung wird es dann lustig, wenn jemand z.B. zwei Glock 17 hat. Muss derjenige, der abstempelt auch noch Seriennummern kontrollieren. 

 

Die Frage nach dem Transport ergibt sich ja nur, wenn es keine separaten Termine sein müssen.

Bearbeitet von David K
Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Friedrich Gepperth:

Somit wird klar, dass diese Bescheinigung für jede Waffe zu erbringen ist. Genau das haben die Vertreter des BMI auf meinen Hinweis, dass es doch wohl die Waffen und nicht die Waffe heißen müsste, ausdrücklich bestätigt. Verlangt werden soll der Nachweis für jede Waffe!

Danke für diese Erläuterung! Wenn das die intendierte Lesart der Regierung ist und das so Gesetz werden sollte, dann schaut es für viele Sportschützen in der Tat düster aus. 🤮

Geschrieben (bearbeitet)
vor 23 Minuten schrieb webnotar:

[...], solange es nicht heißt "Sind seit der erstmaligen Eintragung einer Erlaubnis" oder besser noch "Sind seit der erstmaligen Ausstellung einer Waffenbesitzkarte".

Das wird nun auf gar keinen Fall intendiert sein. Aus meiner Sicht sind zwei Fälle möglich:

 

1) So, wie der BDS-Präsident Friedrich Gepperth es vermutet hat, ist das Bedürfnis individuell für jede Waffe zehn Jahre nach ihrer Eintragung gemeint.

 

2) So, wie Du es in den Raum stellst, ist tatsächlich gemeint, dass ein Schütze, solange er noch aktiv "Waffenbeschaffung" betreibt, das Bedürfnis durch regelmäßige Tainings nachzuweisen hat. Erst, wenn zehn Jahre kein Neuerwerb mehr stattgefunden hat und in diesen zehn Jahren mit dem Bestand ordentlich trainiert wurde, dann reicht der vereinfachte Nachweis für den Fortbestand des (gesamten) Besitzes aus.

 

Aus meiner Sicht sind beide Varianten durchaus plausible Annahmen.

Bearbeitet von Sgt.Tackleberry
Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb karlyman:

 

Und an den paar verfügbaren Trainingstagen des Standes stehen dann jeweils -zig Leute mit ihren Transportern und dortigen "Arsenalen" auf dem SV-Parkplatz.

Wie viele von denen kommen wohl in den Öffnungs-Stunden tatsächlich auf den Stand und zum Schießen... wird das ausgelost...?

Solche (Gedanken-)Spielchen sind nett, aber in der Praxis zum Vergessen.

Du hast es erfasst!

Könnte also eng werden.....

 

Mein SB meinte auch mal, daß ich bald ein Arsenal hätte, wenn das so weitergingen....

Ich erklärte Ihm, daß ich von einem Arsenal weit entfernt wäre....

 

 

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

Das wird nun auf gar keinen Fall intendiert sein. Aus meiner Sicht sind zwei Fälle möglich:

 

1) So, wie der BDS-Präsident Friedrich Gepperth es vermutet hat, ist das Bedürfnis individuell für jede Waffe zehn Jahre nach ihrer Eintragung gemeint.

 

2) So, wie Du es in den Raum stellst, ist tatsächlich gemeint, dass ein Schütze, solange er noch aktiv "Waffenbeschaffung" betreibt, das Bedürfnis durch regelmäßige Tainings nachzuweisen hat. Erst, wenn zehn Jahre kein Neuerwerb mehr stattgefunden hat und in diesen zehn Jahren mit dem Bestand ordentlich trainiert wurde, dann reicht der vereinfachte Nachweis für den Fortbestand des (gesamten) Besitzes aus.

 

Aus meiner Sicht sind beide Varianten durchaus plausible Annahmen.

 

Bei dem Personal das momentan in Berlin hockt kannst die zweite Variante ausschließen, die spinnen komplett alle.

Die haben Angst, sehen uns als gefährlich an, würden am liebsten das Internet abschalten.....

Da hockt seit 2005 seit Schröder, Schily und Stoiber nix mehr zu sagen haben keiner mehr der einigermaßen normal denkt.

 

Alleine der Fall Maasen letztes Jahr zeigt was da rumhockt, denen braucht man nicht mehr mit rationalen Argumenten kommen.

 

Schon alleine wenn man so Sauiblöd ist und in eine Krise der Autoindustrie noch brachial harte Abgasgrenzwerte und eine Co2 Steuer draufzusetzen weil man zu feige ist sich den Ökos mit Argumenten zu stellen zeigt das man dort in Berlin keinen mehr ernst nehmen kann.

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