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IGNORED

Geplante Munitionsbeschränkung?


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Geschrieben

@ASEDie Erläuterungen zum jeweiligen Gesetzesentwurf sind für die Gerichte schon relevant und werden auch herangezogen, wenn es darum geht, den Willen des Gesetzgebers herauszufinden...

 

Der Sportschütze aus Hessen mag sich dämlich angestellt haben. Das ändert aber nichts daran, dass selbst der Hess VGH glasklar und allgemein festgestellt hat, dass ein regelmäßiges Training mit jeder Waffe zu erfolgen hat. 

 

Klar, das können die Verbände dann auch fröhlich bescheinigen. Da werden dann hie und da berechtigte Zweifel aufkommen und nachgeprüft werden. Diejenigen Verbände, die dann fröhlich falsch bescheinigt haben, bescheinigen dann bald gar nicht mehr. Ist es das, was Du willst? 

 

Ich verstehe nicht, wie man sich so mit aller Gewalt dagegen sperrt, Klarheit zu schaffen. Der Herr Staatssekretär Mayer hat doch die klaren Vorgaben gemacht. 

Ab 10 Jahre WBK Besitz genügt für die Bedürfnisprüfung der Mitgledsausweis. Und bis dahin gilt 12/18 insgesamt, nicht pro Waffe. Dass man sowas nicht eindeutig im Text fixieren kann und will, kann ich nicht verstehen. 

Geschrieben (bearbeitet)

Hier geht es nicht um Waffen überm Kontingent (und die gelbe ist nunmal im 14(4) und nicht im 14(2)

 

 

14(2)

Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1.
das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und
2.
die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.
Bearbeitet von Raiden
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Schwarzwälder:

 

 

Ich verstehe nicht, wie man sich so mit aller Gewalt dagegen sperrt, Klarheit zu schaffen. Der Herr Staatssekretär Mayer hat doch die klaren Vorgaben gemacht. 

 Dass man sowas nicht eindeutig im Text fixieren kann und will, kann ich nicht verstehen. 

Dann teile es ihm doch mit- vielleicht tut er dir ja den Gefallen. Ich bewundere deine Naivität.

Geschrieben (bearbeitet)

Regelmäßiges Training mit jeder Waffe zu erfolgen hat.

 

Na da hätten die Ämter aber viel zu tun um das alles bei jeden Sportschützen zu überprüfen, läuft bei uns anders ! Unsere Waffenbehörde verlangt bei

der ersten WBK und Ersteintragung des Schützen vom Verband die Bescheinigung, für weitere Waffen danach läuft es teilweise etwas anders bei einigen

auf jeden fall.

Ab der ersten Eintragung müssen wir uns 3 Jahre lang eintragen das wir anwesend und geschossen haben und dabei spielt es keine Rolle ob man 

5 Schuß oder 50 Schuß mit der eigenen Waffe abgefeuert hat und man sollte mindestens bei der Vereinsmeisterschaft ein mal im Jahr mit schießen,

was viele nicht machen und sich teilweise 2 - 4 mal blicken lassen wenn überhaupt.

Die Behörde bekommt das von unseren 1 Vorsitzenden mit ob sich die neuen am schießen beteiligen und kontrolliert es nicht an Hand eines Schießbuch,

einige haben ein Schießbuch und einige nicht bleibt jeden selbst überlassen. Selbst bei der nächsten Verschärfung des Waffengesetz hatte unsere Behörde

gesagt das es weiterhin so bleibt wie bisher und vertraut unseren Verein, denn regelmäßiges Training mit jeder Waffe könnte ich von der Zeit her gar nicht

und würde bei mir verdammt teuer werden, dann müsste ich mindestens jeden 2 Samstag 2 verschiedene Kaliber an Waffen mitnehmen und schießen um

auf der 12/18 Regel zu kommen das geht mal gar nicht.

Bearbeitet von daimler01
Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb daimler01:

Selbst bei der nächsten Verschärfung des Waffengesetz hatte unsere Behörde

gesagt das es weiterhin so bleibt wie bisher und vertraut unseren Verein,

Dann lass den aktuellen SB mal in den Ruhestand gehen oder versetzt werden und der neue verlangt das dann plötzlich...

... was glaubt ihr dann, was ihr am rotieren seid....

Geschrieben
vor 45 Minuten schrieb daimler01:

und würde bei mir verdammt teuer werden, dann müsste ich mindestens jeden 2 Samstag 2 verschiedene Kaliber an Waffen mitnehmen und schießen um

auf der 12/18 Regel zu kommen das geht mal gar nicht.

... da frage ich mich, wrum Du soviele Waffen hast mit denen Du  die Trainings (und Wettkämpfe) bei 12/18 nicht machen kannst.

Das ist doch eine Aussage die bescheinigt, dass Du Deine Waffen nicht nach dem"Bedürfnis" wofür sie erworben wurden benutzt.

Wenn Du sie nicht nutzen kannst oder willst(Zeit / Munitionskosten) dann verkauf die "Dinger" wieder

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Schwarzwälder:

 

Ich verstehe nicht, wie man sich so mit aller Gewalt dagegen sperrt, Klarheit zu schaffen. Der Herr Staatssekretär Mayer hat doch die klaren Vorgaben gemacht. 

Ab 10 Jahre WBK Besitz genügt für die Bedürfnisprüfung der Mitgledsausweis. Und bis dahin gilt 12/18 insgesamt, nicht pro Waffe. Dass man sowas nicht eindeutig im Text fixieren kann und will, kann ich nicht verstehen. 

wegen der Koalition mit den grünen, dann werden wir uns umschauen was die Merkelpartei uns alles antut.

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb daimler01:

.

.

Die Behörde bekommt das von unseren 1 Vorsitzenden mit ob sich die neuen am schießen beteiligen und kontrolliert es nicht an Hand eines Schießbuch,

.

.

Der 1. Vorsitzende hat mit der Behörde eher wenig zu tun. Seine Bestätigung bezieht sich auf den Waffenerwerb für den Verband.

Er bestätigt lediglich, das der Antragsteller im Verein ist und es für den Verein/das Mitglied (regional) eine Möglichkeit gibt,

die Disziplin für die gewünschte Waffe zu trainieren. Der 1. Vorsitzende übersendet einmal im Jahr die Mitgliedsliste

an den Verband, sowie Änderungen der Mitgliedsdaten. Ansonsten darf der 1. Vorsitzende sich zurück nehmen und

nicht glauben das er einen laaangen weißen Bart hat und über das Wetter bestimmen kann.

 

(Ich zumindest mußte unserer Behörde überhaupt noch nichts bestätigen. Lediglich das wir ein Verein sind.)

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb Philipp:

Dann lass den aktuellen SB mal in den Ruhestand gehen oder versetzt werden und der neue verlangt das dann plötzlich...

... was glaubt ihr dann, was ihr am rotieren seid....

Der geht in 4 Jahren in den Ruhestand, die beiden jüngeren bei der Behörde sehen es genau so wie der jetzige wiegesagt unsere Behörde

ist anders zumal das unser 1 Vorsitzender alle 2 Jahre unseren Kreis " Waffenbehörde "  und noch weitere 2  Kreise schult in Sachen Waffenrecht usw.

vor 12 Stunden schrieb sonnyboy:

... da frage ich mich, wrum Du soviele Waffen hast mit denen Du  die Trainings (und Wettkämpfe) bei 12/18 nicht machen kannst.

Das ist doch eine Aussage die bescheinigt, dass Du Deine Waffen nicht nach dem"Bedürfnis" wofür sie erworben wurden benutzt.

Wenn Du sie nicht nutzen kannst oder willst(Zeit / Munitionskosten) dann verkauf die "Dinger" wieder

Ich habe so einige Langwaffen auf der Gelben WBK dafür brauchen wir kein Bedürfnisnachweis ! Und außerdem mache ich bald die Jagscheinprüfung und

hoffe das ich es bestehen werde, dann ist das Bedürfnis sobald ich den Jagschein jährlich löse sowie so vom Tisch, da ich all meine Waffen auch Jagdlich

nutzen kann !

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb Marder:

wegen der Koalition mit den grünen, dann werden wir uns umschauen was die Merkelpartei uns alles antut.

 

Dann können wir uns nur noch zitternd und hoffend an die Hosenbeine von Staatssekretär Mayer (wenn er's dann noch ist) klammern....  :rolleyes:

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb daimler01:

Ich habe so einige Langwaffen auf der Gelben WBK dafür brauchen wir kein Bedürfnisnachweis ! Und außerdem mache ich bald die Jagscheinprüfung und

hoffe das ich es bestehen werde, dann ist das Bedürfnis sobald ich den Jagschein jährlich löse sowie so vom Tisch....

 

Achtung.... gleich wird Schwarzwälder wieder um die Ecke kommen und dir in düsterem Ton verkünden

- dass du auch mit deinem hinterletzten Ordonnanzrepetierer auf "Gelb" jeweils 12/18 Schießtermine pro Jahr absolvieren musst

- dass für JS-Inhaber bald auch die ganz, ganz üblen Daumenschrauben kommen....

 

Im Ernst - man soill in dem Bereich nichts verharmlosen, aber man sollte sich auch nicht ständig "runterreden".

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb karlyman:

 

Achtung.... gleich wird Schwarzwälder wieder um die Ecke kommen und dir in düsterem Ton verkünden

- dass du auch mit deinem hinterletzten Ordonnanzrepetierer auf "Gelb" jeweils 12/18 Schießtermine pro Jahr absolvieren musst

- dass für JS-Inhaber bald auch die ganz, ganz üblen Daumenschrauben kommen..

Tja, der Trend geht auch bei WBK gelb Waffen hin zu 12/18.  Der Hess. VGH hat seine Grundaussage, dass ein regelmäßiges Training mit jeder besessenen Waffe zu absolvieren ist, nicht auf WBK grün Waffen beschränkt. 

Und der Hess. VGH hat schon eine Macht, selbst das BKA hat seit 2012 seine Anscheinsbeurteilungen ziemlich umgekrempelt nur wegen eines einzigen Urteils des Hess. VGH. 

Insofern verstehe ich nicht, wie manche Verbandsfunktionsträger den aktuellen VGH Beschluss verniedlichen und generelle Aussagen des Gerichtes als Einzelfallentscheidung abtun und nicht ernst nehmen. 

 

Zu gelb

Vor Jahren ist von mir ein Urteil verlinkt worden, wo einer 131 Waffen auf WBK gelb besaß und wenn er fleißig auch mit "dem hinterletzten Ordonnanzrepetierer" 12/18 trainiert hätte, wären ihm die 131 Waffen si cher nicht abgenommen worden... 

 

Zu JJS Daumenschrauben 

Der Roman Gräfe prahlt rum, dass es nach neuesten NWR Statistiken nur noch 350.000 Sportschützen in D mit WBK-pflichtigen Waffen gebe und wir zahlenmäßig inzwischen so unbedeutend seien, dass man ruhig mehr verbieten könne. Tja an daimler01 sieht man, wohin die Reise geht: flugs den Jagdschein gemacht, diese LWB Gruppe ist inzwischen größer mit 400.000 und wird künftiges Angriffsziel, ist doch klar! 

Geschrieben

Die Jägerschaft ist wieder im Tiefschlaf, dort sieht man die bevorstehenden Daumenschrauben nicht oder will es nicht sehen.

Eine Begrenzung des Langwaffenerwerbs mit Erwerbsstreckungsgebot kann selbstverständlich auch die Jäger zukünftig einschränken und die Anscheinswaffenklamotte ebenfalls. 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Schwarzwälder:

den Jagdschein gemacht, diese LWB Gruppe ist inzwischen größer mit 400.000 und wird künftiges Angriffsziel, ist doch klar! 

Viel Spaß:

 

Zitat

Kaum ein Thema spaltet den Bundestag entlang der klassischen Linien wie die Jagd. Unter den Abgeordneten gibt es zehnmal mehr Jäger als im Volk

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/jaeger-sind-ueberproportional-im-bundestag-vertreten-15771513.html

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Schwarzwälder:

Vor Jahren ist von mir ein Urteil verlinkt worden, wo einer 131 Waffen auf WBK gelb besaß und wenn er fleißig auch mit "dem hinterletzten Ordonnanzrepetierer" 12/18 trainiert hätte, wären ihm die 131 Waffen si cher nicht abgenommen worden...

Wenn wir vom gleichen Urteil "reden", dann wurde dem Kläger (da hat der Waffenbesitzer geklagt) der 132 K98 nicht mehr auf gelbe WBK eingetragen weil schon über 100 K98 vorhanden waren und der Sachbearbeiter wie auch dann das Gericht meinten "beantragen Sie doch eine rote Sammel-WBK oder weisen Sie nach, dass Sie den 132 K98 wirklich sportlich brauchen". Von einem Hinweis auf Training weis ich jetzt nichts, aber evtl. reden wir von unterschiedlichen Urteilen.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Schwarzwälder:

131 Waffen auf WBK gelb

Na das ist ja auch ein wenig übertrieben, da komme ich noch lange nicht hin !

vor 4 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Tja an daimler01 sieht man, wohin die Reise geht: flugs den Jagdschein gemacht, diese LWB Gruppe ist inzwischen größer mit 400.000 und wird künftiges Angriffsziel, ist doch klar! 

Na das glaube ich aber nicht !

 

vor 4 Stunden schrieb CiscoDisco:

Eine Begrenzung des Langwaffenerwerbs mit Erwerbsstreckungsgebot kann selbstverständlich auch die Jäger zukünftig einschränken

Ein Jäger darf sich so viele Langwaffen holen wie er möchte, aber es darf sich keine Sammelleidenschaft dabei entwickeln !

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb daimler01:

Ein Jäger darf sich so viele Langwaffen holen wie er möchte,

Die Zeiten sind aber auch vorbei. Die Behörden können bei jeder Waffe das Bedürfnis hinterfragen. Die 10. Waffe in 308 geht heute lange nicht mehr überall durch. Ein Bedürfnis muss auch bei Jägern vorliegen. Kann er das für alle 10 Waffen in 308 den wird es auch keinen Stress geben. Aber kann er das auf Verlangen ? Auch für Jäger gilt § 8 des Waffengesetzes bezgl der "Erforderlichkeit " .

 

 

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Minuten schrieb PetMan:

Die Zeiten sind aber auch vorbei. Die Behörden können bei jeder Waffe das Bedürfnis hinterfragen. Die 10. Waffe in 308 geht heute lange nicht mehr überall durch. Ein Bedürfnis muss auch bei Jägern vorliegen. Kann er das für alle 10 Waffen in 308 den wird es auch keinen Stress geben. Aber kann er das auf Verlangen ? Auch für Jäger gilt § 8 des Waffengesetzes bezgl der "Erforderlichkeit " .

 

 

Noch ist es nicht soweit, es wird aber so kommen. Hinterfragen kann die Behörde- aber ohne willigen Richter ist das Bedürfnis nach geltendem Recht nicht widerlegbar.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Stunden schrieb chapmen:

Noch ist es nicht soweit, es wird aber so kommen. Hinterfragen kann die Behörde- aber ohne willigen Richter ist das Bedürfnis nach geltendem Recht nicht widerlegbar.

Zitat

 

Waffengesetz (WaffG)
§ 8 Bedürfnis, allgemeine Grundsätze

Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung

1.

besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen, vor allem als Jäger, Sportschütze, Brauchtumsschütze, Waffen- oder Munitionssammler, Waffen- oder Munitionssachverständiger, gefährdete Person, als Waffenhersteller oder -händler oder als Bewachungsunternehmer, und

2.

die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffen oder Munition für den beantragten Zweck

glaubhaft gemacht sind.

 

Hier haben die Jäger keine "Sonderrolle ", auch für sie gilt die Erforderlichkeit. Und bei Waffen im gleichen Kaliber wird es da schnell eng. Das die Behörden das nicht umsetzen bzw sehr lange zuschauen ist auch klar. Aber wenn sie wollten könnten sie einschreiten. Die rechtliche Grundlage dafür ist da.

Die gelbe WBK ist ja quasi auch ein "Universalbedürfnis " , da gibt es aber schon Urteile die auf ein Sammeln oder Horten abstellen.

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb daimler01:

Ein Jäger darf sich so viele Langwaffen holen wie er möchte, aber es darf sich keine Sammelleidenschaft dabei entwickeln !

Das ist der Stand heute, das muss und wird so nicht in der Zukunft bleiben. 

Natürlich wird man zuerst eine absolute Mengenbegrenzung einführen, bspw. max. 10 Langwaffen.

Da werden die Leute sagen, ahja ist ja nicht so schlimm ich habe eh nur 5 Langwaffen und was will ich mit noch mehr? Danach kommt das totale Verbot von Selbstladebüchsen, weil die Vollernter braucht der Jäger nicht und auch hier wird man wieder herumlavieren und klein beigeben. Als dritter Schnitt wird es einen Bedürfnisnachweis für jede Waffe geben, wofür man diese braucht und welche Jagdmöglichkeiten man nachweisen kann. usw. usf.

 

Auch eine Munitionsbeschränkung wie im Threadtitel ist denkbar, pro Waffe und Jahr max. XX Schuss Langwaffenmunition mit nach Hause nehmen. Das reicht doch völlig! 

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb PetMan:

Hier haben die Jäger keine "Sonderrolle ", auch für sie gilt die Erforderlichkeit. Und bei Waffen im gleichen Kaliber wird es da schnell eng. Das die Behörden das nicht umsetzen bzw sehr lange zuschauen ist auch klar. Aber wenn sie wollten könnten sie einschreiten. Die rechtliche Grundlage dafür ist da.

Das ist richtig. In meinem o.g. Urteil führt das Verwaltungsgericht auch folgende Erklärung dazu an:

Zitat

Das allgemeine Bedürfnisprinzip nach § 8 WaffG ist das zentrale Element des Waffenrechts. Sinn und Zweck des Waffengesetzes ist danach vorrangig, die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken (BVerwG, Urt. v. 24.6.1975, - BVerwG 1 C 25.73 -; BVerwG, Urt. v. 23.3.1999, - BVerwG 1 C 21.98-; juris). Die gebotene Abwägung zwischen den berechtigten privaten Interessen und dem öffentlichen Interesse, dass möglichst wenige Waffen "ins Volk" kommen, kennzeichnet die allgemeine waffenrechtliche Bedürfnisprüfung. ...

Darüber hinaus ist aber der Sinn und Zweck des Waffengesetzes nach § 1 Abs. 1 WaffG bei der Frage zu berücksichtigen, ob trotz der Einhaltung des Erwerbsstreckungsgebotes eine Begrenzung des Erwerbs von Waffen dieser Art aus § 8 WaffG erfolgen darf. Der liegt nach § 1 Abs. 1 WaffG darin, den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu regeln. Die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind nach dem Sinn und Zweck des Waffengesetzes dadurch zu schützen, dass die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken ist (BVerwG, Urt. v. 24.6.1975, - BVerwG 1 C 25.73 -; BVerwG, Urt. v. 23.3.1999, - BVerwG 1 C 21.98-; juris). Sinn und Zweck dieses waffenrechtlichen Grundsatzes gebieten mithin die Geltung des allgemeinen Bedürfnisprinzips gerade im Rahmen des § 14 Abs. 4 WaffG auch im Hinblick auf die Anzahl der Waffen. Der Staat kann es im Hinblick auf seine Schutzpflicht für die übergroße Mehrheit der waffenlosen Bürger hinsichtlich der körperlichen Unversehrtheit nicht zulassen, insbesondere für den Erwerb und den Besitz von Schusswaffen auf den Nachweis eines Bedürfnisses zu verzichten (vgl. BrDs 569/01 S.106). Mit dem Bedürfnisprinzip soll insoweit die Zahl der Schusswaffen möglichst klein gehalten werden, um von vornherein der Gefahr entgegenzuwirken, dass Waffen dem legalen Besitzer entwendet und zu Straftaten benutzt werden. 

VG Hamburg, Urteil vom 01.11.2013 - 4 K 2486/12

 

§8 ist natürlich nicht nur für Sportschützen mit WBK gelb, sondern auch für Jäger mit JJS anwendbar und o.g. Grundsätze auch.

Jagdschein machen ist immer eine gute Idee, man lernt viel interessantes. Aber eine Ewigkeitsgarantie für (fast unbegrenzten) Waffenbesitz ist er definitiv nicht.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb CiscoDisco:

Auch eine Munitionsbeschränkung wie im Threadtitel ist denkbar, pro Waffe und Jahr max. XX Schuss Langwaffenmunition mit nach Hause nehmen.

da ist uns namibia schon voraus! die haben schon eine beschränkung von 200 schuss pro waffe und monat...

erwerb und besitz...

das kann man zwar mit etwas aufwand umgehen, ist aber trotzdem ärgerlich!

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