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Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

WBK abgelehnt..


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb adsc:

Das weiss ich selbst auch, schliesslich besitze ich auch 8 Waffen in der Schweiz. Ich wollte nur deinen falschen Kommentar korrigieren.

Er ist nicht falsch, versuch mal einen VA zu erstehen in der Schweiz, das ist in etwa wie ein Repetierer in D von dem Schwierigskeit Grad her. Der Unterschied ist das die Behörde dir in der CH einen HA bewilligen MUSS und einen VA KANN.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb joker_ch:

Er ist nicht falsch, versuch mal einen VA zu erstehen in der Schweiz, das ist in etwa wie ein Repetierer in D von dem Schwierigskeit Grad her. Der Unterschied ist das die Behörde dir in der CH einen HA bewilligen MUSS und einen VA KANN.

Ändert nichts daran, dass Volljährigkeit und keinen Eintrag im Strafregister nicht die einzigen Kriterien sind. Egal wie oft du es wiederholst.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb adsc:

Ändert nichts daran, dass Volljährigkeit und keinen Eintrag im Strafregister nicht die einzigen Kriterien sind. Egal wie oft du es wiederholst.

Ja und kennst du einen Fall der abgewiesen wurde durch Wiikur der Behörden nach Paragraphen b oder c. Es mag drinstehen hat aber keinen Effekt, weil die Behörde es beweisen muss. Ist wie die Bedürfnissklausel die auch drinsteht und die darin besteht ein Kreuz zu machen

Geschrieben

es geht doch garnicht darum ober einer einen kennt der einen kennt

Es ist einfach so, das Euer Waffenrecht nicht so toll ist wie Du es immer darstellst

und sich soooo doll vom Deutschen her nicht unterscheidet wenn man die FA Waffen außen vorläßt.

Es geht auch nicht drum ne ganze WBK mit VSRF voll zu machen - wer will das denn ?

Ich kann in jedem Land was finden dasbesser ist als im meinem, man sollte aber auch dran

denken das ne MEdaille zwei Seiten hat und beide beleuchten. Die Schweiz ist ein schönes Land

aber leben möchte ich da nicht - und selbst wenn ich es täte, ne FA Waffe dürfte ich soweit ich weiß nicht erwerben

denn das ist ein Privileg das Schweizern vorbehalten ist, so meine ich mich erinnern zu können.

Jedes Land hat GEsetze an die man sich halten muß, wie die nun ausgelegt werden hängt vom jeweiligen Sachbearbeiter ab

ist in der Schweiz so und in D auch

@Micky

Achso, sone Drohung mich bei der NPD anzumelden ist Laterne ganz unten

aber weißte was , ich glaube der Verfassungsschutz ist eh schon lange auf dich aufmerksam geworden,

ich denke Du bist hier schneller still als Du denkst ? Was ein Verlust sfg

 

Grüße

Frank

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb chapmen:

Wie ist denn mit Slamgun in der Schweiz?

Wenn sie legal hergestellt wurde kein Problem. Du könntest zb einem Büma den Auftrag gegen der es baut und mit einer Nummer versieht.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb MP%:

es geht doch garnicht darum ober einer einen kennt der einen kennt

Es ist einfach so, das Euer Waffenrecht nicht so toll ist wie Du es immer darstellst

und sich soooo doll vom Deutschen her nicht unterscheidet wenn man die FA Waffen außen vorläßt.

Es geht auch nicht drum ne ganze WBK mit VSRF voll zu machen - wer will das denn ?

Ich kann in jedem Land was finden dasbesser ist als im meinem, man sollte aber auch dran

denken das ne MEdaille zwei Seiten hat und beide beleuchten. Die Schweiz ist ein schönes Land

aber leben möchte ich da nicht - und selbst wenn ich es täte, ne FA Waffe dürfte ich soweit ich weiß nicht erwerben

denn das ist ein Privileg das Schweizern vorbehalten ist, so meine ich mich erinnern zu können.

Jedes Land hat GEsetze an die man sich halten muß, wie die nun ausgelegt werden hängt vom jeweiligen Sachbearbeiter ab

ist in der Schweiz so und in D auch

@Micky

Achso, sone Drohung mich bei der NPD anzumelden ist Laterne ganz unten

aber weißte was , ich glaube der Verfassungsschutz ist eh schon lange auf dich aufmerksam geworden,

ich denke Du bist hier schneller still als Du denkst ? Was ein Verlust sfg

 

Grüße

Frank

Der Unterschied ist immens und wenn du das nicht verstehst nachdem ich alle relevanten Unterschiede niedergeschrieben habe, kann ich nichts dafür das du einfache Tatsachen nicht verstehst. Und wir brauchen nicht noch mehr Deutsche die dann in der Schweiz über die Schweiz herziehen aber gerne das höhere Gehalt kassieren.

 

Und NEIN es hängt eben in der Schweiz nicht an dem guten Willen des Sachbearbeiters, aber offensichtlich meinst du das die D Willkür auch bei uns Usus ist.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb joker_ch:

Ja und kennst du einen Fall der abgewiesen wurde durch Wiikur der Behörden nach Paragraphen b oder c. Es mag drinstehen hat aber keinen Effekt, weil die Behörde es beweisen muss. Ist wie die Bedürfnissklausel die auch drinsteht und die darin besteht ein Kreuz zu machen

Wieso Willkür der Behörden? Wer einen Vormund hat, z.B. wegen geistiger Behinderung, kriegt keinen WES, oder nach einem Suizidversuch kriegst du auch keinen und deine Waffen werden beschlagnahmt. Wenn du Kinder hast, und die KESB eingreifen musste, kann es sein, dass du auch keinen WES kriegst. Bestimmt gibt es noch mehr Situationen, die ich aber nicht kenne. Vorstellen könnte ich mir z.B., dass, wenn bekannt ist, dass du in psychischer Behandlung bist, dir ein WES auch verweigert werden könnte. Dann gibt es eben noch das Verbot für Angehörige bestimmter Staaten.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb joker_ch:

Wenn sie legal hergestellt wurde kein Problem. Du könntest zb einem Büma den Auftrag gegen der es baut und mit einer Nummer versieht.

Möchtet ihr ihn nicht haben? Wäre eine kulturelle Bereicherung für euch.

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb EkelAlfred:

Sind schon wieder Ferien?

 

Übrigens bekommt man nach einer Gruppenvergewaltigung auch keine WBK ...

 

Was gibt es denn noch für attraktive Prämien zur Auswahl?

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb adsc:

Wieso Willkür der Behörden? Wer einen Vormund hat, z.B. wegen geistiger Behinderung, kriegt keinen WES, oder nach einem Suizidversuch kriegst du auch keinen und deine Waffen werden beschlagnahmt. Wenn du Kinder hast, und die KESB eingreifen musste, kann es sein, dass du auch keinen WES kriegst. Bestimmt gibt es noch mehr Situationen, die ich aber nicht kenne. Vorstellen könnte ich mir z.B., dass, wenn bekannt ist, dass du in psychischer Behandlung bist, dir ein WES auch verweigert werden könnte. Dann gibt es eben noch das Verbot für Angehörige bestimmter Staaten.

Und wer erzählt das alles der Polizei ? Weder von einem Suizid Versuch kriegen die etwas mit, noch der KESB Beistand wird automatisch weitergegeben. Also wenn natürlich jemand so blöd ist das zu sagen dann natürlich, aber sonst haben die nichts anderes an der Hand als den Auszug aus dem Strafregister und die Polizeiliche Akte. Und das mit den anderen Staaten stört mich wenig, den so werden wenigsten die meisten Waffenmissbräuche mit illegal erworbenen Waffen gemacht. Und natürlich werden keine Waffen beschlagnahmt nach eine Suizid Versuch, ausser jemand hat versucht sich zu erschiessen und hat es nicht geschafft. Was öfters passiert ist das Verwandte dann dem Gefährdeten nahelegen sein Waffen ab zu geben.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Harry Callahan:

Also war sie doch nicht sooooo schrottig, wie dargestellt. 

Aber viel interessanter wäre doch mal die Vorgeschichte. Wie viele andere hier glaube ich nicht, dass der Besitz der 08 als Erstdelikt für 4 Monate auf Bewährung ausreicht. Einstellung gegen Sozialstunden, Strafbefehl, Geldstrafe. Aber Freiheitsstrafe? Niemals war das Dein Erstkontakt mit der Justiz und wenn muss Dich Dein Anwalt mehr gehasst haben, als der Richter. 

Wieso? Der Strafrahmen beginnt in dem Fall normalerweise bei mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe. Da ist er doch mit vier gut weggekommen. Das geht eigentlich nur, wenn man ihm Fahrlässigkeit zugestanden hat.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Minuten schrieb mühli:

Ich kenne einen bekannten Fall, war aber keine Willkür. Zur Erinnerung  https://www.srf.ch/news/schweiz/urteil-des-bundesgerichts-nicolas-blancho-erhaelt-keinen-waffenerwerbsschein

Richtig, wenn du natürlich so auf dem Radar stehst, muss man sich nicht wundern. Wenn aber Mühli plötzlich konvertiert wäre und die gleichen Ansichten wie Blanco hätte, dies aber nicht zu einer publiken Causa machen, könntest du wie gewohnt weiter Waffen kaufen.

 

Es ist wie das PNOS Arschloch das sich über das Massaker in Christchurch gefreut hat und das Publik gemacht hat, könnte sein das er nie wieder einen WEF kriegt. Aber der Gleiche der genau das Gleiche denkt in seinem stillen Kammerlein der kriegt einen.

Bearbeitet von joker_ch
Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb German:

Und "den Rest", wie Du das so schön nennst, bekommen wir hier mittlerweile ähnlich gut wie bei Euch. Zumindest wenn man sich um das Thema ein bisschen kümmert.

Ich schätze deine Beiträge sehr, aber mit "ähnlich gut, wie bei euch" bin ich wirklich nicht einverstanden. Wenn ich so dürfte, wie ich wollte, wäre mein Waffenbestand wahrscheinlich doppelt so groß oder noch größer, wie er jetzt ist. Wenn ich dürfte, dann würde ich in den Laden gehen und wahrscheinlich eine zweistellige Zahl an Pistolen und Revolver kaufen. In der Schweiz wäre das wohl kein Problem. Von daher bin ich gerne an Details interessiert, wie mit "ein bisschen kümmern" mir diese Optionen eröffnet werden. WHL kommt für mich im Moment allerdings nicht in Frage und fällt auch nicht unter "ein bisschen". Antwort gerne per PM.

 

Ansonsten: Man wird wohl immer irgendwas finden, weshalb der Rasen des Nachbarn grüner ist - oder je nach der Präferenz, warum der eigenen Rasen grüner ist. Overall hätte ICH jedenfalls lieber das Schweizer Recht als unseres, auch wenn das vielleicht nicht für jeden Kanton gilt.

 

So aus der Erinnerung: Als bei uns Hohlspitzgeschosse für Kurzwaffen erlaubt wurden, wurden sie fast zeitgleich in der Schweiz verboten. Und als bei uns ordentliche Taschenmesser verboten wurden, wurden sie in der Schweiz fast zeitgleich erlaubt :wacko:

 

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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb joker_ch:

Und wer erzählt das alles der Polizei ? Weder von einem Suizid Versuch kriegen die etwas mit, noch der KESB Beistand wird automatisch weitergegeben. Also wenn natürlich jemand so blöd ist das zu sagen dann natürlich, aber sonst haben die nichts anderes an der Hand als den Auszug aus dem Strafregister und die Polizeiliche Akte. Und das mit den anderen Staaten stört mich wenig, den so werden wenigsten die meisten Waffenmissbräuche mit illegal erworbenen Waffen gemacht. Und natürlich werden keine Waffen beschlagnahmt nach eine Suizid Versuch, ausser jemand hat versucht sich zu erschiessen und hat es nicht geschafft. Was öfters passiert ist das Verwandte dann dem Gefährdeten nahelegen sein Waffen ab zu geben.

Bei einem Suizidversuch wird sehr oft die Polizei eingeschalten, weil erstmal nicht unbedingt klar sein muss, dass es ein Suizidversuch war. In einigen Kantonen geht der Antrag ausserdem zuerst über die Wohngemeinde, welche relevante Informationen, die einen Hinderungsgrund darstellen könnten, der Polizei mitteilen darf. Manche Kantone laden einen Ersterwerber ausserdem zu einem persönlichen Gespräch ein, welches auch als Einschätzung dient.

Geschrieben
20 minutes ago, adsc said:

 Manche Kantone laden einen Ersterwerber ausserdem zu einem persönlichen Gespräch ein, welches auch als Einschätzung dient.

War bei mir auch so....ging dann 1.5 h wo ich mit dem Herren unterhalten habe...und war informativ (und sehr nett) und vor allem "Pro Waffen" in privater Hand. Habe da das Gefühl gehabt, dass Dich diese Beamten unterstützen und nicht ablehnend* gegenüber stehen.

 

*= kommt anscheinend sehr auf den Kanton und auf die dortigen Beamten an.

 

36 minutes ago, knight said:

In der Schweiz wäre das wohl kein Problem.

Yep...der Beamte meinte im Interview zu mir...die Anzahl an im Jahr beantragten WES wäre nicht begrenzt, als auch die Anzahl der zu erwerbenden Waffen. 

 

bj68

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb joker_ch:

Können geht wie gesagt, aber wer will dafür Geld ausgeben ?

Geld, immer gehts nur ums Geld. Du musst auch mal das globale Ganze dahinter sehen.

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb micky123:

@ callahan44er

wenn du wüsstest wer ich bin, müsstest du auch wissen das du mich da bestimmt nicht anmelden kannst.

Alter Schwede. Wenn du so ein geiler Hecht wärest wie du uns hier glauben machen willst, würdest du nicht so mit angeben. Alter das ist so schlecht.......so Helden wie dich habe ich schon so oft erlebt und es waren immer irgendwelche Wichte......

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