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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


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Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb Waffen Tony:

 

ich kann dies nicht. Bestimmungsgemäß sind es alles standardisierte 223. Magazine. Die sind auch anders nutzbar.

Wer weiss wie genau das bestimmt werden soll?

Es sind doch nunmal ganz normale 223er Magazine.
Bleibt auch wieder das Magazingehäuse. Zerlegst du ein 10 Schuss 450 BM Magazin, hast du ein verbotenes Gehäuse. Das soll auch noch ein bestimmendes Teil sein?

...und was wäre die schmalste Zentralfeuerpatrone fürs AR15 im Standardmagazin? Ich weiss es garnicht bei den vielen Varianten.
 

Bestimmungsgemäß ist wichtig: Auf meinem MR308 Mag steht daruf: Cal. 7,62x51, 10 Rounds.

Analog zu AR15 Mags bedeutet das, wenn mehr rein gehen iin einem anderen Kaliber, ist das eine Eigenentscheidung mit allen Konsequenzen, denn ich befürchte, dass wir um die 10 Schuß Begrenzung nicht mehr drum herum kommen ...........

Bearbeitet von Shelby
Geschrieben

...die alten Bananenmags mit den Rippen für die PPSh41 kann man ganz einfach auf 10 Schuß kürzen. Leider geht das mit den schön stabilen Chinamags nicht und auch nicht mit den Trommeln.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb AWO425:

...die alten Bananenmags mit den Rippen für die PPSh41 kann man ganz einfach auf 10 Schuß kürzen. Leider geht das mit den schön stabilen Chinamags nicht und auch nicht mit den Trommeln.

Niedermeier / München bietet an, die Trommlemags auf 10 Schuß zu begrenzen .........

Geschrieben

Eine Tommygun mit Stummelmagazin ist auch noch so ein Problem. Der Magazinkörper (!) darf ja nicht mehr als 10 Schuss fassen, also einfach blockieren ist nicht. Trommelmagazine sind mit der Magazinkörperdefinition praktisch gar nicht zu blockieren; die sind künftig immer verboten.

@Shelby "Bestimmungsgemäß" bezieht sich auf die Munitionsart in einer Feuerwaffe. sonst käme noch einer und würde KK-Patrönchen in Dein MR308 Magazin leeren und behaupten, da gehen aber 25 Schuss rein. Nur funktionieren die dann eben nicht im MR308...

"Bestimmungsgemäß" macht aber sehr wohl Probleme. Eben z.B. bei den halbautomatischen Flinten. Da gibt es mehrere Hersteller 8 (mind. 3) von kurzen Schrot-/kurzen Buckshotpatronen/kurzen Slugs in 12/45. Die sind bestimmungsgemäß auch in Kaliber 12 Flinten verwendbar. Zünden auch. Fliegen auch. Verwendbar sind sie jedenfalls (ob immer so störungsfrei, habe ich meine Zweifel, aber zumindest ist die prinzipielle Verwendbarkeit gegeben). Rein rechnerisch reicht ein Röhrenmagazin für 8 Schuss 12/70 oder 7 Schuss 12/76 aus, um 11 kurzen Patronen (Minishell, Minibuck etc) Platz zu bieten. Damit mutieren diese weithin üblichen SL-Flinten ALLE zu Kat.A-Waffen, selbst (!) wenn das Röhrenmagazin einfach blockiert wurde.

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Marder:

 

Und nur weil der vielleicht Sportschützen und Jäger nicht komplett ablehnt heißt das noch lange nicht das der Unterbau auch so denkt.

Ich frag mich immer, ob dieser „Unterbau“ völlig losgelöst vom Schützenhobby arbeitet, also so rein gar keiner eine erlaubnispflichtige Schußwaffe sein eigen nennt. Ist das dann Grundvoraussetzung dafür, dass man dort arbeiten darf?

vor 6 Stunden schrieb Bounty:

.... Davon dann die Lichtgewehr und Luftdruckschützen abziehen, die bisher garnicht wesentlich vom Waffengesetz reguliert (bzw. reglementiert werden und "ne Karteikarte im Ordnungsamt haben") werden.

 

Nicht so laut, so ne Siebenfünfer (Joule) kann schon ne richtige Bestie (zu einer Pappscheibe) sein....

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Wenn das Magazin mehr als10 Schuß fasst und damit in bestimmten ARs oder anderen Langwaffen verwendet werden kann, ist es eben ein verbotenes Teil. 

Das ist selbst beim eigentlich gleichen "Magazinkörper," Feder und Follower so eine Sache. In manche meiner verlängerten M&P Magazine passen 22 Murmeln, in manche 23. Der Hersteller der Verlängerung gibt das auch so an, daß fünf oder sechs mehr reingingen. Es scheinen also selbst normale Toleranzen der Teile dazu zu führen, daß die Kapazität variieren kann, und zwar unbeabsichtigt. Ich markiere das dann halt durch eine Beschriftung. Wenn man dann natürlich eine andere Feder und einen dünneren Follower nehmen würde (vermutlich auf Kosten der Zuverlässigkeit, aber das ist für das Argument egal), dann dürfte eine Erweiterung von 10 auf 11 wohl in vielen Fällen drin sein. Wieviel fasst jetzt der "Körper"?

Bearbeitet von Proud NRA Member
Geschrieben

Hier wird über eine Unterschriftsaktion nachgedacht. "Selber machen" wird von Waffen Tony und Co. gefordert.

Hatten wir schon mal. Anno 2008 wurde hier bei WO eine "12-Punkteliste" erstellt, bzw. in regem Forenaustausch Feintuning an den Punkten betrieben.

Die können alle noch hier sehen: http://kuhn24.net/Waffenrecht/12Punkte_endversion.pdf

Ich habe dann alle gr. Verbände (Jagd+Sport) kontaktiert. Die Reaktionen waren freundlich-zurückhaltend, man wartete auf das FWR.

Dort fiel der Hammer GEGEN die Aktion. Und damit waren wir auf uns gestellt. Lediglich VISIER hatte uns mit einem Artikel unterstützt.

Immerhin kamen so 7400 Unterschriften zusammen. Die wurden zunächst von meinem Vater, einem guten Parteifreund von Volker Kauder (damals CDU/CSU-Fraktionsvorsitzender im Bundestag) in dessen Wahlkreisbüro vorgestellt. Dazu gab es auch einen Pressebericht, der es in die Lokal-/Regionalpresse geschafft hat (der Journalist war ein alter Freund von mir, hatte aber zunächst Schwierigkeiten mit dem Einordnen der Aktion: "Du bist also der, der will, dass sich all die Leute ihre Bazookas in Garten stellen können..."). Dann haben wir die ganzen Ordner persönlich nach Berlin gebracht und dem damaligen Vorsitzenden des Innenausschusses im Bundestag , Herrn Sebastian Edathy (SPD, aber unseren Positionen durchaus offen), zur Petition übergeben. Außerdem hat JEDER Bundestagsabgeordnete damals die 12 Punkte ausgedruckt mit Anschreiben/Verweis auf die Unterschriften in sein Postfach bekommen. Die Petition wurde dann auch verarbeitet, die Antworten eingearbeitet in ein Papier des Ausschusses, das irgendwo bei WO mal veröffentlicht wurde.

==>Umsonst war die Aktion nicht, aber deutlich zu klein. Mit professioneller Hilfe über DJV, DSB und koordinierend v.a. FWR wäre WEITAUS mehr drin gewesen.

Das mediale Interesse und damit der Druck an die Politik wäre sprunghaft angestiegen, wenn nur 100.000 Unterschriften zusammengekommen wären. Da oft ganze Familien unterzeichnet haben, halte ich auch 1 Mio. Unterschriften bei massivem Engagement der Verbände für machbar. DANN wird es aber interessant! Immerhin gibt es ja noch dtl. über 1 Mio. Legalwaffenbesitzer scharfer Waffen in D und alle anderen (Deko, freie Waffen, Messer, Armbrust) sind ja irgendwo auch betroffen. 

==> Diese ganze Logistik ist aber von einer Person oder 1 Ehepaar nicht mehr zu wuppen. Da braucht es ein professionell full-time besetztes Büro, mehrere Vollzeitmitarbeiter, Logistik, Bürogroßgeräte, und all die Connections in Presse/Funk/Fernsehen, die solche Organisationen eben haben.

==> Genau deshalb mache ich hier auch ein bisschen Wind. Wenn wir das alleine versuchen, endet es wieder wie oben. Nicht umsonst, aber doch nur begrenzter Effekt. Wir müssen unsere Verbände dazu bringen, hier auf den Plan zu treten. Da herrschen aber Ängste vor, sich es mit irgendwem irgendwo in der Politik zu verscherzen. Desweiteren herrschen Ängste vor, dass einzelne sich über so eine Aktion den Vertretungsanspruch an sich reissen wollten. Ich für mich kann sagen: sowas steht mir fern. Ich habe einen vernünftigen Beruf und brauche keinen Job als Waffenlobbyist. Den darf Keusgen und Co. behalten. Aber dafür müssen die auch liefern! Und genau das müssen wir hier klarmachen. Die Verbände müssen mitmachen, und solange die nicht mitmachen, müssen wir Krach schlagen.

 

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Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb Schwarzwälder:

==>Umsonst war die Aktion nicht, aber deutlich zu klein. Mit professioneller Hilfe über DJV, DSB und koordinierend v.a. FWR wäre WEITAUS mehr drin gewesen.

Das mediale Interesse und damit der Druck an die Politik wäre sprunghaft angestiegen, wenn nur 100.000 Unterschriften zusammengekommen wären.

 

VOLLE ZUSTIMMUNG !!! 100%

 

 

Um nicht wieder in die gleiche Sackgasse (Rückzugskampf) wie die etablierten Verbände zu kommen, ist es in der Argumentation wichtig die Erkenntnisse/Idee von Siderius "die menschlichen Bedürfnisse" zu berücksichtigen: Link zum GRA Kommentar

 

„Wie schon … erwähnt ist das deutsche Waffengesetz bedürfnisorientiert, das heißt man muss einen triftigen Grund nennen, warum man legale Schusswaffen haben möchte. Die Hauptgründe für den legalen Waffenerwerb in Deutschland sind der Schießsport und die Jagd. Waffensammler machen nur einen geringen Anteil aller Waffenbesitzer aus. Dementsprechend sind die Sportschützen und die Jäger in Verbänden organisiert, die ihnen das Bedürfnis eines Waffenerwerbs bescheinigen. … Diese Verbände machen im Sinne ihrer Statuten einen sehr guten Job. Die Mitglieder organisieren in ehrenamtlicher Arbeit den Schießsport und die Jagd. … Die systematische Begrenzung der Verbände ist, dass sie sich im Sinne ihrer Statuten im wesentlichen mit Hobbys beschäftigen. Dadurch können sie nur schwer den notwendigen politischen Druck aufbauen.

Versuchen wir, die Situation anhand der Maslowschen Bedürfnishierarchie darzustellen. …
Die jeweiligen menschlichen Bedürfnisse sind nach ihrer Dringlichkeit gestaffelt:

(1) Physiologische Bedürfnisse – Die Basis der Pyramide bilden diejenigen Bedürfnisse, ohne die ein Mensch gar nicht überleben kann. Jeder Mensch braucht Wasser, Nahrung, Kleidung und ein Dach über dem Kopf.
(2) Sicherheitsbedürfnisse – wenn man schon satt ist und im Warmen sitzt, dann wird das nächste Bedürfnis wichtig. Man möchte körperlich unversehrt bleiben. Man möchte auch sicherstellen, dass man auch weiterhin Wasser, Nahrung, Kleidung und Behausung hat, ohne dass es jemand einem einfach wegnehmen.
(3) Soziale Bedürfnisse – wenn man satt und sicher ist, dann möchte man nicht alleine auf der Welt sein. Menschen sind gesellige Wesen, möchten eine Familie und Freunde haben.
(4) Individualbedürfnisse – darunter fallen der Wunsch nach mentaler und körperlicher Stärke, Erfolg, Unabhängigkeit, Freiheit, Ansehen, Prestige, Wertschätzung, Achtung, und so weiter.
(5) Selbstverwirklichung – hierunter fallen zum Beispiel die Hobbys wie der Schießsport, die Jagd oder die Sammelleidenschaft.

Die Schießsport- und Jagdverbände argumentieren gegenüber der Politik im Prinzip … [auf der] letzte[n] Stufe der Selbstverwirklichung in der Maslowschen Pyramide. …

Die Jäger argumentieren zusätzlich noch damit, dass ihre Arbeit der Landschaftspflege und dem Ökosystem dient. …

Die Gegner des privaten Waffenbesitzes argumentieren allerdings mit Sicherheitsbedenken. Machtbewusste Politiker wollen viel lieber eine unbewaffnete Gesellschaft als eine bewaffnete regieren. Der Rest der Waffengegner argumentiert ebenfalls auf der Sicherheitsstufe. Sie sagen im Grunde genommen nichts anderes als so etwas wie: ‚Ich fühle mich persönlich sicherer, wenn mein Nachbar keine Waffe hat.’ …

Das grundsätzliche Problem mit den zwei Argumentationswegen wird offensichtlich. Hier stoßen zwei Interessen aufeinander: Hobby gegen Sicherheitsbedenken. Der Aussage ‚Ich fühle mich persönlich sicherer, wenn du keine Waffe hast’ wird von den Schießsport- und Jagdverbänden mit ‚Aber wir haben Spaß an unserem Hobby!’ entgegnet.

Die Umweltschutzaspekte bei den Jägern können politisch auch relativ leicht entkräftet werden, indem die Jagdgegner staatliche Jäger in den Raum stellen, die den Wildbestand hauptberuflich regulieren werden. So soll die private Jagd ihre Daseinsberechtigung verlieren. Mangels Bedürfnis könnten dann die privaten Jagdscheine und Waffenbesitzkarten eingezogen werden. Das hört sich vielleicht dramatisch an, aber es ist das Szenario, auf das die Anti-Jagd-Aktivisten hinarbeiten.

Summa summarum sticht das dringendere Sicherheitsbedürfnis des einen immer die Selbstverwirklichung des anderen.

Das ist auch der Grund, warum die Schießsport- und Jagdverbände seit Jahrzehnten im Prinzip einen geordneten Rückzugskampf führen. Sie haben systembedingt immer die schlechteren Karten in der Hand, während ihre Gegner alle psychologischen Trümpfe ausspielen können. Daraus folgt, dass, wenn die Strategie nicht geändert wird, die Waffen- und Jagdgesetze immer strenger werden, bis der private Waffenbesitz komplett verboten wird. Die Sportschützen und Jäger werden von den Politikern gebeten, sich ein anderes, weniger ‘gefährliches’ Hobby zu suchen, wie es Rebecca Peters vom IANSA im Jahr 2004 in der Debatte mit Wayne LaPierre von der NRA am King‘s College forderte.

Es gibt nur eine Chance, dem Prozess der immer größeren Einschränkungen beim Waffenbesitz wirksam zu begegnen. Das Für und Wider des privaten Waffenbesitzes muss auf der gleichen Bedürfnisstufe diskutiert werden. Statt Sicherheit versus Hobby wird Sicherheit versus Sicherheit diskutiert. Einem ‚Ich fühle mich persönlich sicherer, wenn du keine Waffe hast!’ entgegnet man: ‚Ich fühle mich aber viel sicherer, wenn ich eine Waffe habe!’ Jetzt steht das Sicherheitsgefühl des einen gegen das Sicherheitsgefühl des anderen. Beide Bedürfnisse sind gleichwertig und gleichberechtigt. Nach dem Umstieg auf eine dringendere Bedürfnisstufe nimmt die Diskussion plötzlich einen ganz anderen Verlauf.

Schade nur, dass die Schießsport- und Jagdverbände zumindest offiziell ihre Strategie nicht ändern können, weil sich für den Waffenbesitz zum Selbstschutz einzusetzen dem Zweck der Verbände nicht entspricht. Ihnen sind in dieser Hinsicht die Hände mehr oder minder gebunden.”

Quelle: Siderius, Ron: Die letzte Verteidigungslinie – Mehr Waffen, weniger Angst, Grevenbroich: Lichtschlag, 2018, Seiten 344 bis 348

Geschrieben

@Kanne81 Ganz klar: in Nationen wir USA, Russland oder Brasilien konnten die Waffenrechte in den letzten Jahren verbessert werden - jeweils ganz wesentlich durch das Argument "Sicherheit"/Selbstschutz. Diesem Argument kann, will und möglicherweise darf sich die Verbandsspitze eines Sportschützenverbandes leider nicht stellen. Beim FWR wäre das prinzipiell möglich. Aber da geht bei Herrn Keusgen auch auf *EU-EBENE* oder bei den UN GAR nichts. Diesem Argument verschließt man sich auch bei den UN-getragenen Kleinwaffenregulierungen völlig.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Last_Bullet:

Ich frag mich immer, ob dieser „Unterbau“ völlig losgelöst vom Schützenhobby arbeitet, also so rein gar keiner eine erlaubnispflichtige Schußwaffe sein eigen nennt. Ist das dann Grundvoraussetzung dafür, dass man dort arbeiten darf?

 

Da der Saustall in Berlin hockt ist das sogar sehr wahrscheinlich, mag früher in Bonn oder bei denen die aus Bonn mitgegangen sind anders gewesen sein, aber jetzt im linksgrünen Berlin kann ich mir vorstellen das die Bürokratie in jedem Ministerim streng auf Nahles/ Habeck Linie ist.

 

Und es spielt kaum eine Rolle welcher Grüßaugust Minister ist.

 

Dazu kommt noch das wir eine Kanzlerin haben die mit Freiheit des einzelnen wenig anfangen kann, siehe Netz DG, DSGVO, angedachte Kennzeichenerfassung.....

Geschrieben
Am 5.2.2019 um 08:46 schrieb Raiden:

@SchwarzwälderDer Magazinkörperkrampf soll für feste Magazine nicht gelten.

Ein Magazingehäuse ist als Teil eines Wechselmagazins definiert.

Ja. Für feste Magazine (z.B. Röhrenmagazin in Halbautoflinten ) gilt aber folgendes:

Zitat

1.2.7
halbautomatische Langwaffen für Zentralfeuermunition sind, die über ein eingebautes Magazin mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen des kleinsten bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers verfügen;

"kleinstes" bestimmungsgemäß verwendbares Kaliber in einer Kaliber 12 Flinte sind derzeit die 12/45 er Patronensorten. Danach bemisst sich dann die Magazinkapazität. Und damit hast Du mit einer Röhrenmagazinflinte mit 7-8 Schuss Kapazität in 12/70 od. 12/76 schon mal eine verbotene Waffe Kat.A.

Vom BVA genehmigte Disziplinen wie BDMP SF1+SF3 oder BDS IPSC SL-Flinte Standard werden damit schon mal massiv eingeschränkt.

 

Bezüglich Besitzstandswahrung greift künftig Folgendes lt. Referentenentwurf, §58 Altbesitz:

Zitat

(18) Hat jemand am 13. Juni 2017 aufgrund einer entsprechenden Erlaubnis eine bislang nicht nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummern 1.2.6 oder 1.2.7 verbotene Schusswaffe besessen, so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf diese Schusswaffe nicht wirksam. Besitzt jemand nach dem 13. Juni 2017, aber vor dem [Einsetzen: Datum Inkrafttreten des Gesetzes] eine bislang nicht nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.6 oder 1.2.7 verbotene Schusswaffe, so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf diese Schusswaffe nicht wirksam, wenn er bis zum [Einsetzen: Datum Inkrafttreten des Gesetzes + 1 Jahr] die Schusswaffe einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt oder einen Antrag nach § 40 Absatz 4 stellt. 3Im Fall des Satzes 2 findet § 46 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 5 entsprechend Anwendung.

Jetzt gibt es 3 Schützenkreise, die unterschiedlich betroffen sind:

1. Altbesitzer vor dem 13.06.2017

Die dürfen die Flinte behalten. Die Waffe wird aber zur verbotenen Waffe und der Umgang nur noch "höchstpersönlich" erlaubt. 

Das bringt etliche Nachteile mit sich: ein Büma, der keine besondere Genehmigung zum Umgang mit verbotenen Waffen hat, darf die Flinte nicht einfach an sich nehmen und reparieren. Verleihen an "normale" Sportschützen oder Jäger ist nicht mehr. Verkaufen an "normale" LWB ebenfalls nicht mehr usw. Inwiefern das Mitmachen/sportliche Schiessen noch erlaubt sein wird, ist zweifelhaft, denn die Waffe gilt gem. neuer Definition ja als Schusswaffe > 10 Schuss und damit per se von sportlicher Verwendung ausgeschlossen. Was wiederum Fragen nach fortbestehendem Bedürfnis aufwerfen dürfte...

 

2. Altbesitzer nach dem 13.06.2017

Die dürfen die Flinte an Berechtigte veräußern (kaum möglich) oder eben kostenfrei abgeben. Eine BKA-Ausnahmegenehmigung vornehmlich für Export oder für Sammler gem. §40,4 ist möglich, dann darf auch eine Beseitigung von Verbotsmerkmalen gefordert werden. Bisher waren Verbotsmerkmale bei ehem. VA ja derart dauerhaft zu entfernen, dass ein Rückbau mit allgem. gebräuchlichem Werkzeug nicht möglich war. Also den (leicht rausnehmbaren) Blockierstopfen reinsetzen wird kaum genügen. Wird was reingeschweißt, bleibt die Frage nach Reinigung/Austausch (das BKA könnte ja dann argumentieren, ein neues fest einbaubares Magazinrohr lang ist frei verfügbar und somit die Waffe zu leicht rückbaubar) und inwiefern erlaubnisrechtlich künftige Hemmnisse bestehen bleiben (bleibt die Flinte nach Umbau formal erlaubnisrechtlich "verbotene" Waffe).

 

3. Neubesitzer/Markt

Für Neuinteressenten, die z.B. in IPSC oder SF1 SF3 etc. einsteigen wollen, wird es im Gegensatz zu EU-RL, die ausnahmen vorsehen, in D keine solchen geben. D.h. zahlreiche Flintenmodelle werden vom deutschen Markt völlig verschwinden. Ein Ausweichen auf Kastenmag-Flinten ist laut Sportordnung in Sf1+SF3 und IPSC standard SL-Flinte nicht vorgesehen/erlaubt.

 

Lösungen:

  1. Die Definition "kleinstes bestimmungsgemäß verwendbares Kaliber" muss raus aus dem Entwurf. Das Nominalkaliber (eingetragenes Kaliber) muss entscheidend sein. Wenn eine Flinte Kaliber 12/89 eingetragen ist, dann ist entscheidend, wieviele 12/89er Patronen reingehen, nicht 12/45 etc.
  2. Die tatsächliche Magazinkapazität ist bestimmend. Für praktische Prüfzwecke: im herausgenommenen Magazin dürfen 11 Schuss ohne Gewalt/Hilfsmittel reingehen (1 "grace round" aus Toleranzgründen, weil man die Schützen nicht unnötig kriminalisieren darf).
  3. Jedwede Magazinkörperverbote gehören aus dem Entwurf raus. Fordert die EU nirgends.
  4. Für Reinigungszwecke herausnehmbare Blockierungen müssen ausdrücklich erlaubt bleiben.
  5. Echter Altbesitz: alte Wechselmagazine und Waffen mit gr. Wechselmagazin müssen eine viel umfangreichere Besitzstandswahrung erfahren: nutzbar und transferierbar bleiben. Nur Neuware mit Verbotsmerkmalen darf eben nicht mehr auf den Markt.
  6. Ausnahmegenehmigungen für Sportschützen in internat. Disziplinen etc.: Hier sieht die EU-RL ausdrücklich Ausnahmen vor, wieso werden die zgunsten der Schützen nicht im Referentenentwurf eingearbeitet? Wozu die Rechtbeschneidung auch an dieser Stelle? IPSC (Kurzwaffen > 20 Schuss), Langwaffensport international - das muss alles geregelt und erlaubt bleiben, die EU-RL macht es ja möglich!

 

Geschrieben

41 Seiten mit warmer Luft, persönlichen Problemlösungen, Betroffenheitsbekundigungen sowie unnützen fantasievollen Interpretationen eines Änderungs Entwurfs.

Wie war das noch....der grösste Feind des "LWB" ist......

Geschrieben (bearbeitet)

Jeder Entwurfstext muss auch auf seine konkreten Auswirkungen hin abgeklopft werden. Damit nachher keiner sagen kann: "wenn wir das gewusst hätten..." Unnütz ist das mal gar nicht.

Und wenn es dazu dient, einige wachzurütteln, dann schon gar nicht.

Außerdem kann man ja anhand er 12-Punte Aktion sehen, was man erreichen kann - und was nicht. Mir kann keiner vorwerfen, ich hätte es nicht versucht.

Bearbeitet von Schwarzwälder
Geschrieben (bearbeitet)

Schwarzwälder, sicher hast du recht- aber meinst du im Ernst irgendeinen Politiker interessieren seitenweise Fallbeispiele oder fantasievolle Magazingeschichten zu etwas von dem er überhaupt keine Ahnung hat, diese auch nicht haben möchte?

Irgendwelches rumgeschwurbel über EU und deutsches GG aus der Interpretationssicht des "deutschen LWB"?

Es geht darum einen Standpunkt darzulegen, ein klares Nein. In einer Form die Hänschen Müller als Politikvertreter versteht und nachvollziehen kann.

 

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Stunden schrieb Schwarzwälder:

"Bestimmungsgemäß" macht aber sehr wohl Probleme. Eben z.B. bei den halbautomatischen Flinten.

 

Wenn insbesondere BDS und BDMP da nicht via Stellungnahme "gegenhalten" und diesen Irrwitz aus dem Entwurf raushalten können, haben sich tatsächlich eiine ganze Reihe von Flintendisziplinen erledigt.

 

Dann mag man zwar baulich (= Montage anderer, von vornherein kleinerer Röhren-Mags) Anpassungen an die Waffen vornehmen können.

Aber die Disziplinen wären so nicht mehr durchführbar....

Wenn man weiterdenkt: Auswirkungen auf das Bedürfnis, wenn SL- und VR-Flinten "sportlich" erworben wurden.

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb erstezw:

setze: Alkoholabhängige

Das ist aber eine unzulässige Verallgemeinerung. Du hast die ganzen Kokain und Crystal Meth Junkies oder die Cannabis-Kiffer vergessen.

 

Wie sagte dereinst Franz Josef aus Bayern "Politier müssen keine Vorbilder sein, Feindbilder reicht..."

Geschrieben

Hallo karlyman, bitte lese doch die entsprechenden Passagen im Entwurf nach. Ich habe sie extra nochmals zitiert, sodass du sie nichtmal raussuchen brauchst.

Röhrenmagazine sind keine wechselbaren Magazine (gut, gibt es im IPSC Bereich aber auch als wechselbare und Doppelröhrenmags mit Umschaltung sind auch wieder was...),

aber die Definitionen im Referentenentwurf treffen trotzdem knallhart viele SL-Flinten mit Röhrenmagazin. Lies doch bitte meinen o.g. Beitrag dazu. Wenn du was anderes daraus liest, teile mir Deine ggf.  anderslautende Interpretation gerne mit. Ich bin lernwillig.

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Shelby:

Was ist mit den Waffen, für die es gar keine 10 Schuß Mags gibt? Z.B.: PPSH41, Thompson ........

Oder das pöhse CX4. Hoffen, daß irgend wann mal jemand Magazine mit kurzem Körper und Griffprothese baut? Oder doch lieber als Einzellader betreiben mit ausgegossenem Magazin damit die Patrone nicht dauernd beim laden raus fällt und/oder die Finger  dazwischen klemmen?

Geschrieben

Ich würde den Protest Argumentativ auf einer anderen Schiene laufen lassen. Weg von technischen Details. Eher auf Gefühlsebene wie "Wir sind teil des Volkes und nicht der Feind des Staates", "Wir sind keine Terroristen und Amokläufer", "Wir wollen mit Spaß und Freude unserem Hobby nachgehen", "Wir beißen nicht" etc, etc... Ok, etwas unausgegoren aber besser bekomm ich das jetzt auf die Schnelle nicht rübergebracht.

 

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