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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

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vor 6 Minuten schrieb karlyman:

Aus dem Ganzen, wie von dir geschildert, erwachsen die Details.

 

BEIDES ist, wenn man schreibt bzw. argumentiert, wichtig.

Dabei sollte die technische Seite aber eben nicht ausufern, der unwissende nicht interessierte macht ansonsten nach dem zweiten Satz geistig zu.

 

Bearbeitet von chapmen
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"Einfache" Politikvetreter könnte man über die Schiene Kosten- und Verwaltungsaufwand sensibilisieren- der zwar im Entwurf genannt, aber falsch berechnet wurde. Das könnte man vernünftig rechnen und bei den dann den Tatsachen entsprechenden Zahlen sicher ein fragendes Gesicht des gegenübers erreichen.

 

Bearbeitet von chapmen
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Wäre nicht eine Argumentation über das Diskriminierungsverbot, wie es vom EUGh gerade bzgl. der DEU Idee einer KFZ-Maut ggü. u.a. Österreich aufgefahren hat eine Möglichkeit?

Als Laienbewertung:

- Auch hier findet nationales Recht Anwendung,

- aber eine Diskriminierung innerhalb Nationen der EU wird vom EUGh ausgeschlossen,

Ergo: Wenn die LWB anderer Nationen "bessere" Regelungen entlang der EU-Richtlinie bekommen (haben), darf der DEU LWB in Umsetzung der EU-Richtlinie ggü. diesen nicht zusätzlich benachteiligt werden ?

 

Könnte ein Rechtskundiger diesen Gedankengang für eine Argumentation ggü. unseren Politikern mal bewerten?

 

Allgemein zu Vorlagen gegenüber der Politik:

Man gibt dem Sachbearbeiter in Behörden je nach Empfänger gerne den Hinweis "B9 (setze beliebige hohe Besoldungsgruppe)-tauglich", heisst: Je höher gestellt, desto knapper, präziser, untechnischer und auf den Punkt gebrachte Sachverhaltsdarstellung. Am besten 3-4-5 Sätze, die der Empfänger bar jeglicher Sachkenntnis mit Menschenverstand nachvollziehen kann, wenn er das Stück Papier nur querliest.

Kernaussage ist relevant, oftmals wird nur diese gelesen:

Ein Satz mit Anknüpfungspunkten, die er -nach seiner grundsätzlichen politischen Agenda- verstehen und am Besten auch befürworten kann.

 

Technische Feinstabstufungen werden da nicht wahrgenommen, eher Schlagworte, die im politischen Raum ziehen, hier bspw. "Verantwortungsbewusstsein", "Gleichheit", "Entscheidungsfreiheit", "Eigenverantwortlichkeit" , "Bürokratiemonster", "Sicherheit" etc... 

Bearbeitet von Gast
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vor 34 Minuten schrieb Thrawn:

Spätestens hier erlischt das Interesse eines Abgeordneten, wenn er hier mitliest oder es ihm von seinen Referenten zugetragen wird. Das schadet uns mehr, als es nützt.

Dampf ablassen ist Ok, aber so ?

Ist jetzt ein Schütze mit zwei verschiedenen Schuhen auf der Bühne rumgetaumelt oder eine der EU-Größen? Soviel Reflektionsvermögen traue ich einem anständigen Abgeordneten noch zu, der Rest tut eh nicht Gutes für uns. 

 

Und: Es ist essentiell mitzuteilen, dass der Bogen auf weiter Front weit überdehnt ist. Waffen sind ein Minderheitenthema, Diesel ist ein Minderheitenthema, …., und alle Minderheiten zusammen sind ein gewaltiges Stimmenpotential. Und plötzlich ist bei der nächsten Wahl völlig überraschend Schluss mit Vollversorgung. 

 

PS: Die ganze Diskussion ist nicht faktenbasiert. Das ist nur emotional. Die Schärgen der EU haben Angst vor Bürgern mit Waffen. Wobei das eigentlich unnötig ist. Sie müssten sich vor Bürgern mit Buntstiften fürchten. Und sie müssen wissen, als was sie wahrgenommen werden. 

Bearbeitet von erstezw
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Am 5.2.2019 um 17:03 schrieb low-ready:

Wie kommst du auf die Idee. 

Wechselsysteme für Ar15 waren bereits erlaubnispflichtig schließlich musstest du sie ja in die WBK eintragen.

Nur waren sie bisher Bedürfnisfrei zu erwerben. Dh bei gegebener Grundwaffe einfach kaufen und anmelden.

Wieso das nun nicht mehr der Fall sein sollte, nur weil das Uppergehäuse auch erlaubnispflichtig geworden ist, kannst du mir gerne erklären.

Wird eben in neu verkaufte WS Upper auch ne Seriennummer gelasert und gut.

 

 

 

 

 

Dann will ich dir das gerne mal erklären, deine Annahme beruht auf einer Verwechslung des umgangssprachlichen Wechselsystembegriffs mit der tatsächlichen gesetzlichen Definition.

 

Es ist zunächst unrichtig, das der Erwerb erlaubnispflichtig war, das exakte Gegenteil ist der Fall.

 

Zitat

Erlaubnisfreier Erwerb durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte (unbeschadet der Eintragungspflicht nach § 10 Abs. 1a)
2.1 
Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme);

 

Ein Wechselsystem ist nur als Lauf und Verschluss definiert. Bei einem AR15 Wechelsystem hat man bisher immer einen Upper und einen Verschlussträger nebst Kleingeraffel implizit dazugekauft, was aber waffenrechtlich ohne Belang war. Im waffenrechtlichen Sinne erworben  wurde auf Grundlage o.g. Norm   nur der Lauf und der Verschlusskopf  Es ist auch ohne Probeme möglich, alles bis auf Lauf und Verschlusskopf an einen Unberechtigten zu verkaufen, so lange man die beiden relevanten Teile behält. 

 

 

Nun sollen nach Referentenwntwurf auch Verschlussträger und Upper erlaubnispflichtig und damit den Schusswaffen gleichgestellte sowie erlaubnispflichtige Gegenstände werden. Oben zitierte Norm kann man jetzt bei einem kompletten WS im Wortsinn wie wir ihn im Alltag verwenden nicht mehr anwenden, da Wechselsysteme rechtlich explizit nur  als Lauf und Verschluss definiert sind.  Du kannst dir, sollte das so in Gesetzesform gegossen werden, jederzeit AR15 Lauf und Verschlusskopf kaufen und eintragen lassen, wenn man die Norm hinsichtlch des Verschlusses weit auslegt evtl sogar mit Verschlussträger. Aber das Upper-Gehäuse gibt es nicht mehr erlaubnisfrei, da in o.g. Definition nicht erwähnt,  also musst du für einen Upper eine Erlaubnis beantragen. Damit das weiterhin  ohne Erlaubnis möglich wäre, muss dieser Punkt der Anlage 2 WaffG auf 

 

Zitat

Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse, Verschussträger und Systemgehäuse (Wechselsysteme);

 

erweitert werden. Da sollten die Sportschützenverbände Druck machen. Den Jägern kann es egal sein, da Langwaffen via Jagdschein eh ohne explizite Erlaubnis erworben werden dürfen.

 

Mit ziemlicher Sicherheit war diese Einschränkung exakt so intendiert, um dadurch die Verbreitung der AR15 Systeme einzudämmen. Nebenher hat man halt die GSP-Wechselsysteme mit erschlagen, aber da dürfte der Widerstand gering ausfallen.

 

Bin ich nicht dafür, mag die Ar15 Wechselsysteme selber sehr gerne, aber es hilft absolut  nichts, sich hier was vorzumachen.

 

 

 

 

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vor 36 Minuten schrieb ASE:

Mit ziemlicher Sicherheit war diese Einschränkung exakt so intendiert, um dadurch die Verbreitung der AR15 Systeme einzudämmen.

 

 

Davon gehe ich auch aus.

"Dem Gesetzgeber" ist die Modularität bzw. sind die bislang noch ziemlich freien Teilelager und "Grabbelkisten", gerade bei AR-Systemen, offensichtlich ein Dorn im Auge.

Zu viel Freiheit, zu wenig Kontrolle und Registrierung...

 

 

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vor 1 Stunde schrieb ASE:

Mit ziemlicher Sicherheit war diese Einschränkung exakt so intendiert, um dadurch die Verbreitung der AR15 Systeme einzudämmen.

 

Wir wissen ja auch alle warum das so ist, aber imho ist das eigentlich mit dem Thema Lower erlaubnispflichtig erledigt...Denn dadurch ist eigentlich schon verhindert dass ein Sportschütze eine große Zahl an schussfähigen "Komplett"-Systemen in Einzelteilen daheim hat.

 

Das Wechselsystem sollte von der Handhabung bitte so bleiben wie bisher !

 

 

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vor 11 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Waffenrechte in den letzten Jahren verbessert werden - jeweils ganz wesentlich durch das Argument "Sicherheit"/Selbstschutz. Diesem Argument kann, will und möglicherweise darf sich die Verbandsspitze eines Sportschützenverbandes leider nicht stellen. Beim FWR wäre das prinzipiell möglich. Aber da geht bei Herrn Keusgen auch auf *EU-EBENE* oder bei den UN GAR nichts. Diesem Argument verschließt man sich auch bei den UN-getragenen Kleinwaffenregulierungen völlig.

Eigentlich sind mittlerweile alle Länder in der UN (Brasilien, USA, etc) - nur gibt es Unterschiede wer wie intensiv mitmacht oder VORTURNT.

 

UN Agenda 2030 für die EU gegen "illegale" Waffen(handel) läuft.... Was die EU und UNSERE Politiker daraus machen ist eine Sauerei. Woher kommt die Dreistheit dieses legitime Vorhaben so pervers zu missbrauchen?! m.E. gehört das entblöst, eine reine Alibi Veranstaltugn die das eigentliche Ziel des illegalen (grenzüberschreitenden) Handels verfehlt.

 

Der Gegenwind für uns braven Steuerzahlern und gesetzestreuen LWB kommt aus einer interessanten und langatmigen/mächtigen Richtung.

 

Das ist grosse Politik - eine "internationale NRA" als Gegengewicht ..... Oder wie kriegt man die NRA dazu sich auch für EUROPA einzusetzen ?

 

Wichtig, ansehen!! Leider Englisch.

UN Link

UNODA_PrepCom-2018_2030-Agenda.pdf

A-CONF.192-2018-RC-WP-EO-3-Elements-towards-an-EU-strategy-EU-21-June-2018.pdf

Bearbeitet von Kanne81
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vor 2 Stunden schrieb keks:

Wir wissen ja auch alle warum das so ist, aber imho ist das eigentlich mit dem Thema Lower erlaubnispflichtig erledigt...Denn dadurch ist eigentlich schon verhindert dass ein Sportschütze eine große Zahl an schussfähigen "Komplett"-Systemen in Einzelteilen daheim hat.

 

Das Wechselsystem sollte von der Handhabung bitte so bleiben wie bisher !

 

 

 

Das ginge  nur, wenn man das Systemgehäuse nicht als wesentliches Teil definiert. Wäre zu begrüssen, den nicht nur dder Erwerb von Gesamt-WS, sondern auch das Zusammenstellen eigener Upper wäre mit dieser Reglung vorbei.

 

Nun müsste man nur noch wissen, wie das Selbstmordkrieger, die illegal hier sind von ihren mit illegalen Waffen begangenen illegalen Anschlägen auf die Zivilbevölkeung (die feigen Nullen) abhält.
 

Koranausstieg jetzt.

 



 

Bearbeitet von ASE
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vor 5 Minuten schrieb Globus:

Waffen sind bei dehnen out, die nehmen inzwischen LKW oder Auto die stehen überall zur Verfügung.

Und mit dem Tempolimit auf Autobahnen werden Auto-Anschläge bestimmt verhindert. Das macht ungefähr so viel Sinn wie das WaffG.

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vor 1 Stunde schrieb ASE:

Das ginge  nur, wenn man das Systemgehäuse nicht als wesentliches Teil definiert. 

Aber auch das der Verschlussträger jetzt "wesentlich" wird ist Blödsinn. Ich kann 10 Träger besitzen, solange ich nur einen Verschlusskopf und Lauf habe wird nie mehr als eine schussfähige Waffe draus. 

Da hätten die Referenten ja auch gleich noch den Cam-Pin zum wesentlichen Waffenteil erklären müssen, der hat an der Funktion "Verriegeln/Entriegeln" genau so viel Anteil wie der Träger. Mit den administrativen Konsequenzen Kennzeichnung mit Seriennummer, Reparatur oder Wechsel nur durch Büchsenmacher etc...

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Heute fällt der Hammer. Die Änderungswünsche müssen bis heute, den 08.02.2019, beim BMI eingereicht sein. Ist schon bekannt, welcher Verband welche Stellungnahme abgegeben hat?

 

Hat irgend jemand sich die Mühe gemacht, tabellarisch aufzulisten, was die EU-Richtlinie erfordert und wo genau (an welchen Punkten) der Referentenentwurf über die Mindestvorgaben der EU-RL hinaus verschärfend gegen den LWB vorgegangen ist?

 

Ist bekannt, ob irgendeiner der Verbände es gewagt hat, denn auch noch ein "Goodie" nachzufordern?

Jäger bekommen ihre Schalldämpfer ==> schön.

Zudem entfallen deutsche Handelshemmnisse im EU-Warenaustausch (42  cm statt internationational übliche 40cm Mindestlauflänge für Sport-HA) ==> ok, weniger wichtig.

Aber was gibt es für die Sportschützen? Wie wäre es mit Wegfall des Anscheinsparagraphen §6 AWaffV für KK?

 

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vor 3 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Die Änderungswünsche müssen bis heute, den 08.02.2019, beim BMI eingereicht sein.

 

So ist es- und noch weniger. Es wurde um eine Stellungnahme gebeten.

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