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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

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vor 51 Minuten schrieb Pikolomini:

Meiner Kenntnis momentan folgende Lage: Das Schengen Abkommen fordert im Wesentlichen gleiches nationales Waffenrecht in allen Teilnahmestaten. Das ist auch verständlich. Wenn laut EG verabredet ist, das Magazine für LW nicht mehr als 20 Patronen beinhalten sollen, ist es wenig sinnvoll, das in Land A so Gesetz werden zu lassen und in Land B nicht. Denn dann könnte man sich die verbotenen Teile ja dort besorgen, wo es nicht verboten ist. Das wird man verhindern !!

...

Ich bin daher absolut sicher, daß diese Regelung auch für die Bundesrepublik geltendes Recht wird. Sonst wäre die -- schon in einigen EG Ländern eingeführte 10 Patronen Regelung ja unsinnig. Hier scheint der Zug abgefahren.

 

Anders sieht es aus mit der Definition des  Bedürfnisses, das ist im EG Recht nicht definiert, kann also in den Ländern frei verhandelt werden.

Es wird nicht viel nutzen, aber diese EU-FWR kennt Ausnahmeregelungen und verschiedene Länder haben diese auch zugelassen.

Das BEdürfnisprinzip ist selbstverständlich in der EU geltend (Ich glaube sogar fast weltweit (UN ATT). Es ist an den Ländern die anerkennenswerten Bedürfnisse festzulegen. Die einen handhaben das bürgerfreundlich. Andere restriktiv.

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vor 12 Minuten schrieb Waffen Tony:

Es wird nicht viel nutzen, aber diese EU-FWR kennt Ausnahmeregelungen und verschiedene Länder haben diese auch zugelassen.

Das BEdürfnispronzip ist selbstverständlich in der Eu geltend. Es ist an den Länderns die anerkennenswerten Bedürfnisse festzulegen. Die einen handhaben das bürgerfreundlich. Andere restriktiv.

Ja, das sehe ich auch so.

Nur am Grundsatz des Verbotes von großen Magazinen wird das wohl nichts ändern. Leider. Oder härter formuliert, aus den von mir dargelegten Gründen kann sich nichts ändern.

Was Du zum Bedürfnis schreibst, ist auch meine Meinung. Hier glaube ich allerdings, daß der Gesetzgeber letztlich auch dem normalen Menschenverstand folgen wird und es eine Regelung geben wird, die realistisch und praktikabel ist. Ich denke, es wird so kommen, wie es in Bayern - teilweise - schon ist: Hat ein Sportschütze 10 Jahre eine WBK, wird nur noch die Zuverlässigkeit geprüft.

Nur bei Beantragung eines Neuvoreintrages wird das Bedürfnis für die neu zubeantragende Waffe auch geprüft. Die dafür notwendigen Vorraussetzungen werden sicherlich praktikabel sein.

Politik fordert die Durchsetzung des Notwendigen.

Bearbeitet von Pikolomini
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Man kann alles. Kein Land wird gezwungen die Magazine zu verbieten. Andernorst gibst die auch weiter frei erwerblich und benutzbar.

Wir machen hier wieder die Supersonderschow draus.

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vor 11 Minuten schrieb Waffen Tony:

Man kann alles. Kein Land wird gezwungen die Magazine zu verbieten. Andernorst gibst die auch weiter frei erwerblich und benutzbar.

Wir machen hier wieder die Supersonderschow draus.

Leider ist es nicht so. Das Verbot großer Magazine ist EG Recht und die Länder müssen es durchsetzen. Sonst ist das ganze Verfahren - EU Waffenrichtlinie - nicht durchsetzbar.

Wie schon geschrieben, Polen und Tschechien haben vor dem höchsten EU Gericht geklagt und verloren.

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vor 2 Stunden schrieb Pikolomini:

Das Verbot großer Magazine ist EG Recht und die Länder müssen es durchsetzen.

Das ist falsch.

Die EU hat lt. Maastrichter Vertrag keine Richtlinienkompetenz, wenn diese in die Gesetzgebung der souveränen Einzelstaaten zur deren innerer Sicherheit eingreift.

Genau das tut diese Richtlinie, denn die jeweiligen Waffengesetze sind unbestreitbar Teil der Gesetzgebung zur inneren Sicherheit.

Insoweit ist die EU-Feuerwaffenrichtlinie in Gänze zu verwerfen.

Tschechien hat bereits kurz nach Einreichung der Klage selbst eingeräumt, dass die Klage vor dem EUGH voraussichtlich scheitern wird, da diese im Tenor falsch begründet wurde.

Trotzdem hat man darauf verzichtet die Klage zurück zu ziehen, in der Hoffnung, dass diese zumindest in Teilen erfolgreich sein könnte.

Hat (erwartungsgemäß) nicht funktioniert. Es ist an der Zeit, dass dieser EU-Moloch schnellstens in der Versenkung verschwindet.

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vor 7 Stunden schrieb Pikolomini:

Meiner Kenntnis momentan folgende Lage: Das Schengen Abkommen fordert im Wesentlichen gleiches nationales Waffenrecht in allen Teilnahmestaten. Das ist auch verständlich. Wenn laut EG verabredet ist, das Magazine für LW nicht mehr als 20 Patronen beinhalten sollen, ist es wenig sinnvoll, das in Land A so Gesetz werden zu lassen und in Land B nicht. Denn dann könnte man sich die verbotenen Teile ja dort besorgen, wo es nicht verboten ist. Das wird man verhindern !!

 

 

1. Was für eine, mit Verlaub, dümmliche Argumentation (s.o.).... der Schengen-Raum ist ja nicht unendlich groß, und es ist auch keine 10 m hohe Mauer drum herum. Sprich, wer ein solches "HiCap"-Magazin wollte, würde es sich dann eben von außerhalb des Schengenraums besorgen.

 

2. "Das Schengen-Abkommen fordert"....

Völlig egal. Die EU hat keine Regelungskompetenz für das Waffenrecht; und was hier geregelt wird, ist Waffenrecht pur. 

 

 

Bearbeitet von karlyman
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vor 6 Stunden schrieb Waffen Tony:

Wir machen hier wieder die Supersonderschow draus.

 

Vor allem in einer ganz und gar schrägen Ausgestaltung.... damit meine ich die wirklich seltsame, gegenüber den betroffenen Besitzern sehr harte Magazin-Gehäuse/Magazin-Körper-Regelung.

In anderen EU-Ländern hat man das deutlich pragmatischer gestaltet, da müssen die vorhandenen Magazine schlicht dauerhaft blockiert werden auf die Höchstkapazität.

In D dagegen produziert man mit der Regelung nicht nur Gesetzes-, sondern auch eine Menge Magazin-Schrott.

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Sorry Leute, aber mal kurz Gesamtsituation betrachtet. 

- Bis Ende des Monats muß die Umsetzung erfolgt sein. (das heißt Druck im Kessel, sonst Strafzahlung an die EU)

- Auch die Schweiz gibt sich an die FWR gebunden.(Allerdings mit einigen zugesagten Anpassungen).

- Frankreich,Belgien,Holland,Österreich,... setzen das FWR ebenfalls um (Magazinerwerb wird bedürfnispflichtig)

-Aber kein Land der EU (außer unser) hat eine Magazinkörperregelung in Erwägung gezogen.

 

Die Kosten und Folgen für diesen Punkt Magazinkörper, Umsetzung,Verwaltung, und diie Wahrscheinlichkeit Tausende von

Bürgern zu kriminalisieren (teilweise ohne Kenntnis), sind nicht sauber ermittelt worden.

Und daher glaube ich nicht an die Durchsetzung der Magazinkörperregelung.Da werden die Verwaltungen auch Einfluß nehmen

wollen.Das wäre kaum realisierbar.Ich erinnere mich da an die elektronischen Laufsperren,die wurden so auch nicht umgesetzt.

 

Einen schönen Nikolaus wünsch ich euch.

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Wenn ich 20 Ticket`s für Falschparken bekomme,hat das auch Folgen.

 

Vertragsverletzungsverfahren: Kommission leitet in 17 Fällen rechtliche Schritte gegen Deutschland ein

 

Die Europäische Kommission hat heute (Donnerstag) ihre monatlichen rechtlichen Schritte gegen Mitgliedstaaten eingeleitet, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Deutschland ist in 17 Fällen betroffen. Neben der Aufforderung, einem Urteil des Gerichtshofs über Nitrate nachzukommen, ist Deutschland mit weiteren Schritten der Kommission in den Bereichen Umwelt, Digitaler Binnenmarkt, Energie, Binnenmarkt, Justiz und Inneres, Verkehr und Steuern konfrontiert. Mit diesen Verfahren, die verschiedene Mitgliedstaaten, Sektoren und EU-Politikfelder betreffen, soll eine korrekte und vollständige Anwendung des EU-Rechts im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen gewährleistet werden.

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vor 24 Minuten schrieb Axel Junghans:

sonst Strafzahlung an die EU

Wir schon in der Verlängerung:

Die Umsetzungsfrist für die EU-Feuerwaffenrichtlinie war bereits 2018 abgelaufen. Diese Verzögerung ist nicht von den Betroffenen zu verantworten und darf nicht dazu führen, dass die angebliche Umsetzung jetzt in Eile durchgeführt wird, um drohende Strafzahlungen zu vermeiden. 

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vor 35 Minuten schrieb Axel Junghans:

 

Die Kosten....... für diesen Punkt Magazinkörper, Umsetzung,Verwaltung,........ sind nicht sauber ermittelt worden.

Und? Interessiert niemanden, ebenso wenig wie der Bereich Salut-/Dekowaffen und die damit verbundenen Folgekosten.

Insbesondere die (bewusst?) falsche Kostenberechnung schon bei diesen beiden Punkten im Ref. Entwurf wären ein Ansatz gewesen den man früh hätte aufgreifen können.

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vor 8 Stunden schrieb Pikolomini:

Leider ist es nicht so. Das Verbot großer Magazine ist EG Recht und die Länder müssen es durchsetzen. Sonst ist das ganze Verfahren - EU Waffenrichtlinie - nicht durchsetzbar.

Wie schon geschrieben, Polen und Tschechien haben vor dem höchsten EU Gericht geklagt und verloren.

Sei dir sicher, dass große Magazine auch in 20 Jahren nicht vom Markt verschwunden sein werden. Hast du ne ungefähre Vorstellung davon, was es in Polen und auch Tschechien alles zu kaufen gibt? Verlorene Klage hin oder her, es steht den Ländern frei Ausnahmen zu bewilligen, manche Länder machen das ja auch recht großzügig. Frankreich zum Beispiel. Wird in Polen und Tschechien nicht anders sein. Für jemanden der nicht vor hat sich an Gesetze zu halten wird ein Magazinverbot keine Hürde sein. Deutschland könnte, wenn es wollte, die Richtlinie so umsetzen wie es will oder eben auch gar nicht. Wer will uns daran hindern? Als größten Nettozahler. Leider ist Deutschland aber die treibende Kraft hinter den Verboten.

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vor 45 Minuten schrieb Axel Junghans:

Wenn ich 20 Ticket`s für Falschparken bekomme,hat das auch Folgen.

 

Vertragsverletzungsverfahren: Kommission leitet in 17 Fällen rechtliche Schritte gegen Deutschland ein

 

Die Europäische Kommission hat heute (Donnerstag) ihre monatlichen rechtlichen Schritte gegen Mitgliedstaaten eingeleitet, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Deutschland ist in 17 Fällen betroffen. Neben der Aufforderung, einem Urteil des Gerichtshofs über Nitrate nachzukommen, ist Deutschland mit weiteren Schritten der Kommission in den Bereichen Umwelt, Digitaler Binnenmarkt, Energie, Binnenmarkt, Justiz und Inneres, Verkehr und Steuern konfrontiert. Mit diesen Verfahren, die verschiedene Mitgliedstaaten, Sektoren und EU-Politikfelder betreffen, soll eine korrekte und vollständige Anwendung des EU-Rechts im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen gewährleistet werden.

Kommt es da auf eins mehr oder weniger an? Außerdem....sind doch Steuergelder, da hat man sich doch sonst auch nicht so

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Nee,die Kohle ist jetzt weg.Die Finanzkrise 2008 wurde ja nur bis auf den heutigen Tag verschoben,

Griechenland und Italienfinanzierung,Brexit,Frankreich brennt,Türkeitaler,Negativzinsen für Sparguthaben,

eine rezessive Wirtschaft,CO2-Chaos,.... und die finanzielle Hauptlast hat Deutschland getragen.

Und eine Regierung die keine Mehrheiten mehr hat,um richtungsweisende Veränderungen zu veranlassen.

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vor 29 Minuten schrieb sealord37:

Außerdem....sind doch Steuergelder, da hat man sich doch sonst auch nicht so

Niemanden wird etwas weggenommen. Hat der Staat alles schon erwirtschaftet ;)

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Quintessenz: Das Magazinverbot für große Mag. wird kommen, in welcher Form auch immer.

Das es in anderen Ländern noch alles Mögliche - illegal -  zu kaufen gibt, mag sein, kann aber doch wohl nicht Ziel unseres Handelns sein.

Noch einmal: Wir kommen an den Forderungen der Mehrheit der Bürger nach wenig Waffen in Privathand nicht vorbei.

Wir können das leugnen oder ablehnen, bleibt aber die Realität.

Es hat auch wenig Zweck uns hier in den Foren laufend unsere unrealistischen Forderungen zu präsentieren, das ist am Wenigsten zielführend,

ebenso wenig wie EU Bashing. Es ist nicht " die EU ", die EU besteht aus der Summe der dort lebenden Bürger und deren Wille ist zu respektieren.

Grundsätzlich argumentieren wir hier in den Foren aus unserer eigenen Blase heraus. Wir bestätigen uns selbst, was wir hören wollen.

Die Realität bildet das nicht ab. Ein wenig Realitätssinn wäre aber angebracht.

Bearbeitet von Pikolomini
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vor 19 Minuten schrieb Pikolomini:

Quintessenz: Das Magazinverbot für große Mag. wird kommen, in welcher Form auch immer.

Das es in anderen Ländern noch alles Mögliche - illegal -  zu kaufen gibt, mag sein, kann aber doch wohl nicht Ziel unseres Handelns sein.

Es ist eben nicht illegal. Da scheinst du fehlzuinterpretieren. Es geht auch nicht um illegales Handeln. Es geht um eine vollkommen irrsinnige Ausgestaltung, die allein Deutschland vorhat.
Unser Ziel sollte eine angemessene Umsetzung der Richtlinie und nicht eine Umsetzung, die weit über das geforderte hinaus reguliert.

Bearbeitet von Gast
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