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IGNORED

Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb BergKrähe:

Ich weiß das was drinnen steht weil es mir Mal vorgelegt wurde.

Stand jetzt ist Entzug aller waffenrechtlichen Erlaubnisse. Ein Kollege - der ebenfalls einen Eintrag haben soll - hat das gleich nach dem Bundesratsbeschluss mit seiner Behörde (Jagd- und Waffenbehörde Hamburg) geklärt. Verjährungsfristen soll es ebenfalls keine geben. Der SB sagte aber, dass er sich unmöglich vorstellen kann, dass das in dem Wording durchgeht. Viele Menschen haben einen Eintrag im Verfassungsschutz der Art wie ihn der Entwurf beschreibt, ohne dass diese sich jemals strafbar gemacht haben.

Die Teilnahme bspw. an einer Demonstration der NPD, das Besuchen bestimmter Treffpunkte oder auch der lose Kontakt mit V-Männern und deren subjektiver Einschätzung über dich, können zu Einträgen führen. Das geht sogar soweit, dass wenn dir ein Behördenmitarbeiter vorwirft Reichsbürger zu sein, du bereits einen Eintrag bekommst, ohne dass dich wirklich mal jemand rechtskräftig verurteilt hat. Die begründete und glaubhaft gemachte Annahme führt bereits zu Einträgen, dass das dort sehr liberal gehandhabt wird sieht man an den explodierenden Zahlen der Reichsbürger. Insbesondere weil das nie zu Rechtsfolgen führte, kann man damit schon mal ordentlich Menschen eingepflegt haben, die einfach nur gegen ihre Steuerbescheide klagen.

 

Das ist völlig absurd, da nie irgendein Straftatbestand vorlag. Der Meinung des SB nach wird das auf gar keinen Fall so kommen, man müsste einem Haufen Menschen die Waffen entziehen, die noch nie gegen ein Gesetz verstoßen haben.

Er ist sich ziemlich sicher, dass das im Parlament nicht durchkommt, die CDU hat dort in der Vergangenheit schon viele Anträge dieser Art blockiert. Vermutlich wird das vorher konkretisiert, einfach nur einen Eintrag zu haben wäre auch verfassungsrechtlich eine Katastrophe. Diese Einträge bekommst du schließlich nicht nach gerichtlicher Feststellung, sondern aufgrund einer Annahme hin, die nicht bewiesen werden muss. Daraufhin ein Eingriff in deine verfassungsmäßig garantierten Rechte?

 

Dann ist aber definitiv 5 nach 12. Da wären der reinen Willkür Tür und Tor geöffnet, da man praktisch jedem einen solchen Eintrag anhängen kann.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Minuten schrieb duck:

Kann man als Bürger beim Verfassungsschutz abfragen ob es Einträge gibt?

Wann ist ein Eintrag belastetend?

Du kannst ein Auskunftsersuchen stellen, allerdings musst du in diesem angeben, warum du annimmst, dass der Verfassungsschutz Akten/Daten/Einträge über dich besitzt. Du bezichtigst dich also quasi selbst, wenn du es falsch machst.

 

https://netzpolitik.org/2019/sieben-dinge-die-du-fuer-eine-erfolgreiche-selbstauskunft-wissen-solltest/

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb EzLord:

... da man praktisch jedem einen solchen Eintrag anhängen kann.

Aha, ist sehe, Du hast das Prinzip erkannt. Ein weiterer Schritt auf dem Weg zum totalen Überwachungsstaat.

1942 genügte es auch, wenn Dein Nachbar dem Blockwart meldete, Du hättest nachts BBC gehört.

Willkommen in der schönen neuen Welt.

 

Eine Buch-Empfehlung:

 

Fatales-Erbe-320.jpg

 

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
Grafikergänzung
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Geschrieben

Wenn ich das richtig überflogen habe, hat sich ja an den Anforderungen der Zuverlässigkeit nichts geändert. Neu ist nur eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz, was bislang nicht gemacht wurde. Ist aber jemand schon bekannt mit entsprechenden Eintragungen, so ändert eine nun erneute Anfrage die Zuverlässigkeit im Rahmen einer erneuten Prüfung nichts.

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb Floppyk:

Ist aber jemand schon bekannt mit entsprechenden Eintragungen, so ändert eine nun erneute Anfrage die Zuverlässigkeit im Rahmen einer erneuten Prüfung nichts.

Wenn ich dich richtig verstehe wäre es also nicht nachteilig für mich in meinem konkreten Fall?!.. man macht sich ja schon Gedanken...

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb Floppyk:

Neu ist nur eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz....

Das Drängen danach steht schon seit 10 Jahren im Raum, bisher immer ergebnislos bzw. von der Regierung abgelehnt.

Dagegen wird dieses mal auch die AfD im Innenausschuss des Bundestags massiv angehen können/müssen/werden.

 

Käme es nämlich zur steten Überwachung der AfD, verlören sämtliche Mitglieder und Abgeordneten dieser Partei ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit nur aufgrund der Parteizugehörigkeit - wenn man die Gedanken mal weiterspinnt...

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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb EzLord:

Das ist völlig absurd, da nie irgendein Straftatbestand vorlag. Der Meinung des SB nach wird das auf gar keinen Fall so kommen, man müsste einem Haufen Menschen die Waffen entziehen, die noch nie gegen ein Gesetz verstoßen haben.

Er ist sich ziemlich sicher, dass das im Parlament nicht durchkommt, die CDU hat dort in der Vergangenheit schon viele Anträge dieser Art blockiert.

 

Exakt so ein Rechtsstaats-Thema par excellence wäre eigentlich auch ein Thema, um nicht zu sagen eine politische Steilvorlage, für die FDP.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 20 Minuten schrieb BergKrähe:

Wenn ich dich richtig verstehe wäre es also nicht nachteilig für mich in meinem konkreten Fall?!.. man macht sich ja schon Gedanken...

Wie soll man das wissen?

Ich denke nur, wenn die Waffenbehörde von früheren Einträgen weiß, bringt eine neue, nun per Gesetz dazu addierte, Abfrage für die Waffenbehörde keine neue oder zusätzliche Erkenntnis. Es wäre etwas anderes, wenn andere Bewertungsmaßstäbe angelegt werden.

Es mag aber sein, dass nun andere Typen aus dem Raster fallen, bei denen noch alte Einträge beim Verfassungsschutz schlummern, die bei einer erneuten Regelabfrage nun auf den Tisch kommen.

Offengestanden habe ich gegen eine Verfassungsabfrage nichts, denn genau wie jede verurteilte gewaltbereite Person sollte dieser keine Waffen bekommen. Aber mich stimmt eine offenbar nicht eintretende Verjährung der Einträge nachdenklich, wie das oben gesagt wurde. Denn auch jede vorbestrafte Person kann sich ändern und somit darf diesem das nicht ewig nachhängen.

Allerdings kennt der § 5 WaffG Verjährungsfristen, auch bei verfassungsrelevanten Angelegenheiten:

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__5.html

 

Allerdings muss man eine gewisse Willkür bei der Beurteilung und möglicherweise Versagung der Erlaubnisse befürchten. Aber das ist ja nichts Neues.

Bearbeitet von Floppyk
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb EzLord:

kann man damit schon mal ordentlich Menschen eingepflegt haben, die einfach nur gegen ihre Steuerbescheide klagen.

 

Das ist völlig absurd, da nie irgendein Straftatbestand vorlag. Der Meinung des SB nach wird das auf gar keinen Fall so kommen, man müsste einem Haufen Menschen die Waffen entziehen, die noch nie gegen ein Gesetz verstoßen haben.

Das halte ich für überzogen, dass jemand einen Eintrag beim VS bekommt, der mal einen simplen Einspruch und Klage gegen einen Steuerbescheid gemacht hat. Das hat nichts mit der Verfassung zu tun.

Aber Straftaten haben direkt nichts mit möglichen Einträgen zu tun. Denn wer bekanntes Mitglied bestimmter Parteien ist, hat sich sicherlich nicht strafbar gemacht, könnte aber einen Eintrag haben, so denke ich.

 

Aber generell gibt es auch Versagungsgründe, auch wenn der Antragsteller keine Straftaten begangen hat. Deswegen fragt man ja die örtliche Polizei ab, die bestimmte Leute bestens kennen, weil die jede Woche zur Ausnüchterung eine Übernachtungsmöglichkeit bieten.

Geschrieben

Was mir noch zum Thema einfällt:

Jeder hat doch ein Recht auf Informationen seiner gespeicherten Daten. Aus diesem Grundsatz und der Tatsache, dass Einträge in amtlichen Registern gravierende Folgen haben, insbesondere weil diese langfristig oder gar lebenslang stehen, sollte m.M. zwingend eine Benachrichtigung an den Betreffenden gehen. Und das automatisch und ohne, dass man diese Daten abfragen muss.

Geschrieben (bearbeitet)

LEider hast du ein paar zu harmlose Gedanken.

Da kommen ev. die Anwendung Geheimdienstlicher Mittel auf einen zu.

Dann kann man sich nicht erfolgreich gerichtlich wehren. Quellenschutz.

Und es gibt keine zufriedenstellenden Auskünfte von Geheimdiensten, da diese eben anderen Regularien unterliegen.

Da gibst max. geschwärzte Seiten.

Die Bürger wissen garnicht in was für Registern diese alle gespeichert werden. Trotz Datenrechtlicher Verstöße.

Kentnis bekommt man nicht. Löschungen werden nicht durchgeführt. In ein gelöschtes Register kommt man durch Übertrag aus einem anderen wieder rein usw.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Ich halte es für rechtsstaatlich sehr bedenklich (u.U. auch juristisch angreifbar), wenn ein von einer Verwaltungsentscheidung Betroffener nicht die Möglichkeit hat, umfassend in die entsprechenden Entscheidungsgrundlagen bzw. -gründe seiner Behörde Einblick zu erhalten.

 

Geschrieben

Also wenn ein Eintrag bei einer Behörde, die selbst völlig unübersichtlich und eigennützig arbeitet, dieser Eintrag in nicht nachvollziehbarer Weise dort hin gelangt ist, keinen Speicherfristen und transparenten Mechanismen der Überwachung dieser Behörde und deren Daten faktisch vorhanden sind, wenn dieser Eintrag dafür sorgt, dass man als rechtstreuer Bürger seine Waffen abgeben müsste, dann hat der Rechtsstaat die Schranke zu „hier ist was faul“ deutlich überschritten. Denn wer sagt, dass solche Einträge nicht einfach „entstehen könnten“, wenn eh keiner nachvollziehen kann, warum, wieso und weshalb es diesen gibt?

Und dann wollen sie Waffen reglementieren, die bereits seit Jahrzehnten frei in diesem Land gehandelt werden konnten. Wer glaubt bitte wirklich, dass das machbar ist? Und welche Kapazitäten gedenkt man in den Waffenbehörden aufzubauen, um Abgaben, Einträge, Anträge in diesen Massen Herr zu werden?

So viel Quatsch im Namen der EU habe ich selten erlebt, wobei, wo waren denn diese ominösen Vorschläge seitens der Armbrüste? Woher nimmt sich Hessen die Frechheit heraus, eine zwar nicht ungefährliche, aber völlig deliktunrelevante Waffe reglementieren zu wollen? Dann müsste auch das halbe Baumarkangebot auf die Waffenliste, denn dort gibt es zig hunderte, ach mehr, äußerst gefährliche Gegenstände, deren Missbrauch Leib und Leben gefährden könnte. Schon dieser quatsch mit den Messern zeigt, dass da ein anderer Gedanke hinter stehen muss. So realitätsfremd können Politiker doch - hoffentlich - nicht sein. Aber wait, vielleicht musste mal einer der hohen Herren nach Krankmeldung seiner Küchenhilfe sich selbst Kartoffeln schälen und hat sich dabei so ungeschickt angestellt und sich selbst geschnitten. Messer? Gefährlich.

Armbrüste? Habe ich in einem Hollywoodfilm gesehen, die durchschlagen drei Ritter hintereinander, ich schwör.

Vorderlader mit Pulver aus Sylvesterböllern.... omg, und erst diese Salutwaffen, drei Schrauben gelöst und etwas Klebeband um die Löcher und Schlitze im Lauf, schon kann man damit richtig schießen.

 

🤦‍♂️

Geschrieben (bearbeitet)
4 hours ago, Floppyk said:

Offengestanden habe ich gegen eine Verfassungsabfrage nichts, denn genau wie jede verurteilte gewaltbereite Person sollte dieser keine Waffen bekommen.

a) Bei einer Verurteilung wegen was auch immer, steht Dir als Beklagten der Rechtsweg über mehrere Instanzen offen, plus

b) der Staat in Form der Staatsanwaltschaft ist gezwungen mit offenen Karten zu spielen, die Du über einen Anwalt einsehen kannst und

c) es werden Dir explizite Straftaten vorgeworfen, wo der Staat (Staatsanwaltschaft) Dir die Schuld beweisen muss...und wo diverse juristische Grundsätze gelten z.B. im Zweifel für den Angeklagten. 

d) Bei der Verfassungsabfrage oder besser bei den Infos des Verfassungsschutz handelt sich es sich um "weiche Informationen" ala "könnte sein, wäre zu vermuten, dass" welche weder gerichtsfest noch Dir nachzuweisen sind. Sie sind auch von richterlicher Überprüfung ausgeschlossen und auch Dein Anwalt wird da keine Auskunft bekommen d.h. hier wird mit verdeckten Karten gespielt und Korrekturen dürften so gut wie nicht möglich sein.....

 

Plus definiere doch mal wann bei einer Verfassungsabfrage eine Person keine Waffen bekommen soll, welcher Level darf es denn sein und vor allem wie soll der Rechtsweg dagegen aussehen?

 

bj68

Bearbeitet von BJ68
Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb BJ68:

Plus definiere doch mal wann bei einer Verfassungsabfrage eine Person keine Waffen bekommen soll, welcher Level darf es denn sein und vor allem wie soll der Rechtsweg dagegen aussehen?

Das ist es doch, was die Leute die das gutheißen nicht verstehen. Es geht darum, dass von nun an jedem der einen Eintrag hat die waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen werden sollen. Es spielt keine Rolle mehr welche Qualität die Einträge haben. Der Rechtsweg steht nicht zur Verfügung, weil der Eintrag nicht begründet oder anderweitig über richterliche Anordnung dort hineingelangt ist. 

 

Nochmal, die Einträge kommen aufgrund von subjektiven Einschätzung zustande. Man muss dazu keinerlei Gesetz gebrochen haben. 

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb duck:

Kann man als Bürger beim Verfassungsschutz abfragen ob es Einträge gibt?

Wenn du das abfragst fragen die sich was sie vielleicht übersehen haben, falls du noch keinen Eintrag hattest. Du fragst aber bestimmt nicht ohne 

Grund und schwups...hast du deinen Eintrag.

vor 8 Stunden schrieb duck:

Wann ist ein Eintrag belastetend?

Das werden die dann Festlegen, ohne dich über die Entscheidungsgründe zu Informieren...alles Geheim und eine, wie man in den USA gerne sagt wenn man was abwürgt , "Gefahr für die Nationale Sicherheit ". Damit kann man alle Abfragen abbügeln " Gegen Sie liegt etwas vor, ich kann Ihnen aber nicht sagen was !" So wird es vermutlich, bis zu einer höchstrichterlichen Klärung, aussehen.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Floppyk:

...

Offengestanden habe ich gegen eine Verfassungsabfrage nichts, denn genau wie jede verurteilte gewaltbereite Person sollte dieser keine Waffen bekommen.

...

Ist schon lange her, dass Du Dir den § 5 WaffG auch nur mal anfänglich angelesen hast, oder? :huh2:

 

"§ 5 Zuverlässigkeit

(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,

  1. die rechtskräftig verurteilt worden sind
    a) wegen eines Verbrechens oder
    b) wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr,
    wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,
  2. bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
    a) Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden,
    b) mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden,
    c) Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind.

(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, ..."

 

Das Einzige was dort materiell noch Sinn macht, ist § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG. Bereits jetzt ist alles was über Abs. 1 Nr. 2  hinaus geht frei von jedem möglichen Sicherheitsgewinn und dient nur dem Zweck, Personen den legalen Erwerb bzw. Besitz von ewb-pflichtigen Waffen einfach und materiell unbegründet zu verwehren zu können.

 

... und genau das soll jetzt noch mit noch mehr staatlicher Willkür versehen werden, in dem es noch nicht einmal mehr irgendwelcher auch nur ansatzweise objektivierbarer Tatsachen bedarf. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer :hi:

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Floppyk:

Was mir noch zum Thema einfällt:

Jeder hat doch ein Recht auf Informationen seiner gespeicherten Daten. ...

Aber gerade nicht jede öffentliche Verwaltung ist auch stets verpflichtet jeden darüber zu informieren und das auch nicht zwingend wahrheitsgemäß. Du bekommst ja nicht einmal beim örtlich Amtsgericht Akteneinsicht zu Deinem eigenen Verfahren. :spiteful: ... und falls diese Informationen nicht elektronisch gespeichert sind, hat keiner ein Recht auf Informationen über seine gespeicherten Daten. :teu38:

 

Dein

Mausebaer :fkr:

Geschrieben

Das hier ist eigentlich der entscheidende Punkt:

Zitat

Werden im Nachhinein Informationen bekannt, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit von Bedeutung sind, teilt die zuständige Landesbehörde für Verfassungsschutz diese der für die Überprüfung zuständigen Behörde unverzüglich mit (Nachbericht).

Das heißt der Verfassungsschutz muss alle Informationen die er erhält jederzeit gegen alle Waffenbesitzer checken.

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb schmitz75:

Das heißt der Verfassungsschutz muss alle Informationen die er erhält jederzeit gegen alle Waffenbesitzer checken.

Nein.

Du wirst als legaler Waffenbesitzer von deiner zuständigen Behörde dort angemeldet.

Neue Informationen fließen dann automatisch zur Behörde.

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